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Schlussbericht

über die örtliche Prüfung

des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs

„Abfallwirtschaftsbetrieb

des Landkreises Karlsruhe“

Landratsamt Karlsruhe

Dezernat I - Kommunal- und Prüfungsamt

Anlage 4 zur Vorlage Nr. ….. / 2017 an den Kreistag vom 20.07.2017

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Kommunal- und Prüfungsamt Schlussbericht AWB 2016

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Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeines, Prüfungsauftrag ... 2

II. Wesentliche Prüfungshandlungen ... 3

III. Rechnungsergebnisse ... 4

1. Bilanz ... 4

a) Auswertung ... 4

b) Einzelne Bilanzpositionen ... 5

c) Vermögensplan ... 8

2. Gewinn- und Verlustrechnung ... 8

a) Auswertung ... 8

b) Einzelne Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung ...10

IV. Zusammenfassung ... 15

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Kommunal- und Prüfungsamt Schlussbericht AWB 2016

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I. Allgemeines, Prüfungsauftrag

Für den Eigenbetrieb „Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe“ (AWB) sind die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe anzuwenden.

Ergänzend gelten die Bestimmungen der Landkreisordnung (LKrO) und der Gemeindeordnung (GemO).

Das Kommunal- und Prüfungsamt hat gem. §§ 48 LKrO, 111 Abs. 1 GemO die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses durchzuführen. Der Umfang der Prüfung ergibt sich aus

§ 9 Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO).

Nach § 16 Abs. 2 EigBG sind Jahresabschluss und Lagebericht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen.

Der Jahresabschluss vom 05.05.2017 für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde dem Kommunal- und Prüfungsamt am 11.05.2017 zur Durchführung der örtlichen Prüfung zugeleitet und enthält entsprechend § 16 Abs. 1 EigBG die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, einen Anhang mit Erläuterungen, Nachweisen und Übersichten sowie einen Lagebericht.

Die Prüfung wurde von Kreisamtsrätin Jung in der Zeit vom 11.04. bis 15.05.2017 (mit Unterbrechungen) schon während der Aufstellung des Jahresabschlusses durchgeführt.

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die erneute Darstellung der bereits im Jahresabschluss und im Lagebericht erläuterten Positionen verzichtet. Die Erläuterungen wurden vielmehr im Rahmen der Prüfung kritisch hinterfragt und bei Bedarf mit der kaufmännischen Verwaltung erörtert.

Für die im Rechnungswesen eingesetzten SAP-Verfahren hat die Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) mit Teilfeststellungsbescheid vom 13.03.2017 gem. § 11 Abs. 4 Gemeindekassenverordnung (GemKVO) bestätigt, dass die Daten des Wirtschaftsjahres 2016 ordnungsgemäß verarbeitet und gespeichert worden sind und dass die Datenausgabe vollständig und richtig ist.

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Kommunal- und Prüfungsamt Schlussbericht AWB 2016

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II. Wesentliche Prüfungshandlungen

Folgende Themen wurden im Rahmen der Jahresabschlussprüfung schwerpunktmäßig betrachtet:

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegenüber dem Landkreis Karlsruhe 3. Flüssige Mittel

4. Rückstellungen 5. Verbindlichkeiten 6. Zinsen

7. Rechnungsabgrenzungsposten 8. Anlagenbuchhaltung

9. Rücklagen

10. Sonstige betriebliche Erträge

11. Sonstige betriebliche Aufwendungen 12. nicht gebührenfähige Kosten

13. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 14. Anhang und Lagebericht

Es ergaben sich keine Beanstandungen.

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III. Rechnungsergebnisse

1. Bilanz

a) Auswertung

Die Bilanz des Eigenbetriebs weist zum 31.12.2016 eine Bilanzsumme von 50.921.899,74 € aus.

Die Bilanzpositionen sind aus den Vorjahreswerten und den ordnungsgemäß geführten Konten entwickelt. Sie werden nach Überprüfung als richtig anerkannt.

Zusammengefasst weist die Bilanz folgende Beträge aus:

Bilanz 2016 2015

Aktiva Anlagevermögen 19.937.695,28 € 20.280.794,28 € Umlaufvermögen 30.935.032,22 € 30.570.281,30 €

Rechnungsabgrenzung 49.172,24 € 65.284,24 €

gesamt 50.921.899,74 € 50.916.359,82 €

Passiva Eigenkapital 684.600,17 € 655.344,10 € Rückstellungen 43.318.157,77 € 43.629.833,85 € Verbindlichkeiten 6.919.141,80 € 6.631.181,87 €

Rechnungsabgrenzung 0,00 € 0,00 €

gesamt 50.921.899,74 € 50.916.359,82 €

Die einzelnen Beträge sind in Abschnitt 3.3 des Anhangs zum Jahresabschluss erläutert.

Da es sich beim Abfallwirtschaftsbetrieb um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen i.S.v. § 102 Abs. 4 Nr. 1 GemO handelt, konnte von der Festsetzung eines Stammkapitals abgesehen werden (§ 12 Abs. 2 Satz 2 EigBG).

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Das buchmäßige Eigenkapital stieg von rd. 655.000 € auf rd. 685.000 € und beinhaltet die in einer Gewinnrücklage angesammelten Gewinnausschüttungen der Gesellschaft für Biomüll und Recycling im Landkreis Karlsruhe (BRLK) sowie den Jahresverlust.

Ein hoher Anteil von langfristigem Fremdkapital (rd. 35 Mio. €, davon rd. 34 Mio. € langfristige Rückstellungen) sorgt weiterhin für die finanzielle Stabilität des Betriebs. Die sog. „goldene Finanzierungsregel“ (langfristiges Vermögen soll durch langfristiges Kapital finanziert werden) ist also mehr als erfüllt.

Das Umlaufvermögen ist mit rd. 31 Mio. € um rd. 15 Mio. € höher als das kurzfristige Fremdkapital (sog. „Working Capital“). Dadurch ist eine sehr gute Liquidität gegeben.

b) Einzelne Bilanzpositionen Anlagevermögen

Die Zugänge, Abgänge und Abschreibungen wurden stichprobenartig geprüft.

Beanstandungen haben sich nicht ergeben.

Die immateriellen Vermögensgegenstände haben sich durch Abschreibungen auf rd. 31.000 € verringert.

Der Anlagewert der Sachanlagen hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 302.000 € reduziert. Ursache dafür sind in erster Linie Abschreibungen auf vorhandene Entsorgungsanlagen.

Die Finanzanlagen blieben mit rd. 18,6 Mio. € unverändert. Sie beinhalten auch die 100%-Beteiligung an der BRLK (rd. 1,5 Mio. €).

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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Zum 31.12.2016 waren in der Bilanz offene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 2.173.763,32 € ausgewiesen. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um rd. 14 %. Es handelte sich dabei vor allem um Forderungen aus Gebührenbescheiden, die zwar 2016 betrafen, aber erst Anfang 2017 erstellt wurden.

Sie waren zum Prüfungszeitpunkt weitgehend ausgeglichen.

Forderungen gegenüber dem Landkreis Karlsruhe

Die Kreiskasse erledigt die Aufgaben der Sonderkasse des Abfallwirtschaftsbetriebs nach § 98 GemO als fremdes Kassengeschäft i. S. von § 2 GemKVO. Sämtliche den Abfallwirtschaftsbetrieb betreffende Geschäftsvorfälle, einschließlich des damit verbundenen Zahlungsverkehrs, werden von der Kreiskasse über das Rechnungswesen des Abfallwirtschaftsbetriebs abgewickelt, wobei für den Landkreis und den Abfallwirtschaftsbetrieb seit 01.01.2010 jeweils getrennte Girokonten eingerichtet sind und dadurch die liquiden Mittel des Landkreises und des Abfallwirtschaftsbetriebes separat geführt werden.

Die liquiden Mittel des Eigenbetriebs werden bei Verfügbarkeit als Festgelder angelegt, ansonsten zur Sicherung der allgemeinen Kassenliquidität der Kreiskasse herangezogen. Die Kassenmittel des Eigenbetriebs, die sich zum Bilanzstichtag nicht auf dessen Bankkonten befanden, werden deshalb als Forderungen gegenüber dem Landkreis ausgewiesen. Sie waren zum Bilanzstichtag mit rd. 16,7 Mio. € annähernd gleich hoch wie ein Jahr zuvor, was hauptsächlich mit der gleichen Inanspruchnahme der Mittel des Eigenbetriebs durch die Kreiskasse zusammenhängt.

Flüssige Mittel

Zum Bilanzstichtag befanden sich 12.095.513,42 € auf den Bankkonten des Abfallwirtschaftsbetriebs. Davon waren 2.090.000 € auf Tagesgeldkonten und 6.500.000 € auf Festgeldkonten angelegt. Bei dem Kassenbestand i.H.v. 367,30 € handelt es sich um den Bestand der Handkasse im Abfallwirtschaftsbetrieb.

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7 Rücklagen

Die Bilanz weist unter der Position „Eigenkapital“ einen positiven Betrag „Rücklagen“

i.H.v. 693.840,58 € aus.

Diese Rücklage beinhaltet die an den Eigenbetrieb bis zum Jahresende 2016 ausgeschütteten Gewinne der BRLK sowie deren Verzinsung.

Rückstellungen

Die Rückstellungen bestehen aus den Pensionsrückstellungen (rd. 1,7 Mio. €) und den sonstigen Rückstellungen (rd. 42 Mio. €, insbesondere für Nachsorgekosten).

Die Pensions- und Beihilferückstellungen sind im Vergleich zu 2015 gestiegen (vor allem durch die erforderliche Verzinsung der Rückstellungen). Eine nach dem derzeit geltenden Eigenbetriebsrecht erforderliche Anpassung an die Vorgaben des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist noch nicht erfolgt, da eine gesetzliche Änderung diskutiert wird. Dies wird von den örtlichen und überörtlichen Prüfungsbehörden mitgetragen. Die Umsetzung des BilMoG wäre mit einer deutlichen Erhöhung dieser beiden Rückstellungen verbunden.

Die sonstigen Rückstellungen haben sich um rd. 410.000 € reduziert. Hauptursache hierfür ist die Reduzierung der Nachsorgerückstellung für die Hausmülldeponien durch deren Inanspruchnahme (rd. 920.000 €) bei gleichzeitiger Zuführung der Verzinsung der vorhandenen Mittel (ca. 80.000 €).

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die zum 31.12.2016 bestehenden Verbindlichkeiten i.H.v. 5.292.660,22 € stammen überwiegend aus den Monaten November und Dezember 2016. Da Rechnungseingang bzw. Rechnungsbearbeitung erst Anfang 2017 erfolgten, waren die Beträge zum 31.12.2016 als offen auszuweisen. Sie sind mittlerweile weitgehend bezahlt.

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Die beiden größten Einzelposten betrafen Forderungen der Mannheimer Versorgungs- und Verkehrsbetriebe (MVV Umwelt Asset GmbH) für die thermische Behandlung des von November bis Dezember 2016 angelieferten Restabfalls (rd. 1,8 Mio. €) und der

Suez/Sita Süd GmbH für Wertstoffe und Einsammlung im Dezember 2016 (rd. 2,1 Mio. €).

c) Vermögensplan

Im Vermögensplan waren Einnahmen und Ausgaben i. H. v. 2.813.400 € veranschlagt.

Sie beliefen sich im Ergebnis auf 2.444.669,70 € und sind in Abschnitt 3.5 des Anhangs zum Jahresabschluss im Einzelnen erläutert.

2. Gewinn- und Verlustrechnung

a) Auswertung

Das Jahr 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 9.240,41 €. Dieser stammt aus einer Gebührenunterdeckung (15.726,37 €) bei der Kreiserddeponie, vermindert um Zinserträge (6.485,96 €) aus Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren. Auf Hinweis der Gemeindeprüfungsanstalt muss der Kreistag über die Verwendung dieser Zinserträge gesondert beschließen.

Über die Gebührenunterdeckung des Bereichs „Kreiserddeponie“ soll der Kreistag im Rahmen der Behandlung des Jahresverlustes ebenfalls entscheiden. Vorgeschlagen wird die Entnahme aus der Rückstellung für Überdeckungen der Kreiserddeponie aus Vorjahren. Diese würde sich durch die Entnahme von 194.423,21 € auf 178.696,84 € verringern. In der Gebührenkalkulation der Kreiserddeponie 2017 wurde außerdem ein Abbau der Gebührenüberdeckung von 47.000 € berücksichtigt.

Die Gebührenüberdeckung des Bereichs „Abfall“ des Jahres 2016 (1.338.092,26 € inklusive der Zuführung des Jahresüberschusses 2015 gemäß Beschluss des Kreistags vom 21.07.2016) wurde den Sonstigen Rückstellungen zugeführt (siehe Abschnitt 3.3.2 des Anhangs zum Jahresabschluss) und wirkt sich insofern nicht auf das Jahresergebnis aus. Die Überdeckung ergab sich größtenteils aus höheren Gebühreneinnahmen und Einsparungen beim Versand der Gebührenbescheide, im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und bei den Personalkosten.

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Kommunal- und Prüfungsamt Schlussbericht AWB 2016

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Insgesamt waren zum 31.12.2016 Gebührenüberdeckungen des Bereichs Abfall in Höhe von 6.917.279,69 € vorhanden. In der Gebührenkalkulation 2017 wurde ein Überschussabbau von 1.468.000 € berücksichtigt.

Im Vergleich zum Erfolgsplan ergeben sich folgende Beträge:

Erfolgsplan Planansatz Ergebnis Differenz Erträge

Aufwendungen Ergebnis

37.069.600 € 37.062.100 € 7.500 €

37.579.940,71 € 37.589.181,12 € -9.240,41 €

510.340,71 € 527.081,12 € - 16.740,41 €

Zusammengefasst stellen sich die Erträge und Aufwendungen wie folgt dar:

Gewinn- und Verlustrechnung 2016 2015

Erträge Umsatzerlöse 34.619.842,35 € 34.218.548,56 € sonst. betriebl. Erträge 2.855.169,73 € 2.663.004,69 €

Zinserträge 104.928,63 € 146.232,81 €

Gesamterträge 37.579.940,71 € 37.027.786,06 €

Aufwendungen Personalaufwand 2.007.234,40 € 2.023.672,73 € Materialaufwand 31.166.104,82 € 29.814.247,00 € sonst. betriebl.

Aufwendungen 3.783.447,64 € 4.508.948,13 € Zinsaufwendungen 228.761,41 € 273.540,55 € Abschreibungen 403.216,54 € 397.405,06 €

sonstige Steuern 416,31 € 416,31 €

Gesamtaufwendungen 37.589.181,12 € 37.018.229,78 Jahresverlust -9.240,41 € 9.556,28 €

Die einzelnen Beträge sind in Abschnitt 3.4 des Anhangs zum Jahresabschluss erläutert.

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b) Einzelne Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Jahresergebnis

Im Jahr 2016 ergab sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 9.240,41 € (siehe S. 18 des Jahresabschlussberichtes).

Die im Jahr 2016 entstandene Gebührenüberdeckung im Bereich Abfall (rd. 1,3 Mio. €) wirkt sich insofern nicht auf das Jahresergebnis aus, als sie erfolgswirksam den „Sonstigen Rückstellungen“ zugeführt wurde und zusammen mit den Gebührenüberdeckungen der Vorjahre (insgesamt rd. 6,9 Mio. €) in den kommenden Jahren gebührensenkend abgebaut werden muss.

Eine Gegenüberstellung der abgebauten Beträge und der Überschüsse im Bereich Abfall der letzten fünf Jahre ergibt folgendes Bild:

0,71

1,84

1,97

1,83

1,34 3,14

0,00

0,38

0,90 1,07

0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5

2012 2013 2014 2015 2016

Mio

Gebühren

Über-/Unterdeckung Abbau

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Kommunal- und Prüfungsamt Schlussbericht AWB 2016

11 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse beinhalten die Gebühreneinnahmen und Umsatzkorrekturen von Gebührenabrechnungen der Vorjahre. Erträge aus dem Abbau der Verbindlichkeiten aus Gebührenüberdeckungen und die Zuführung zu Verbindlichkeiten aus Gebührenüber- deckungen werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Die Vorgaben des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden berücksichtigt und haben zu keinen Änderungen bei der Zuordnung zu den Umsatzerlösen geführt.

In 2016 konnten die Gebühren über Plan (durch Anstieg der Leerungs- und Behälterzahlen) vereinnahmt werden. Sie übertreffen die Vorjahreseinnahmen um rd.

400.000 €.

Materialaufwand

Der Schwerpunkt des Materialaufwandes liegt wie in den Vorjahren bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (Entsorgungs- und Verwertungsleistungen).

Wichtigste Vertragspartner sind insoweit die Suez/Sita Süd GmbH und die MVV Umwelt Asset GmbH.

31,63 33,82 33,94 34,22 34,62

0 5 10 15 20 25 30 35 40

2012 2013 2014 2015 2016

Mio

Umsatzerlöse

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Kommunal- und Prüfungsamt Schlussbericht AWB 2016

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Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr hat sich vor allem durch vertragliche Preisanpassungen ergeben. Außerdem haben sich die mengenabhängigen Vergütungen durch leicht gestiegene Abfallmengen erhöht.

Personalaufwand

Die Personalausgaben sanken gegenüber dem Vorjahr um rd. 16.000 € (rd. 0,8 %) und blieben durch nicht unmittelbar vorgenommene Stellenwiederbesetzungen rd. 182.000 € unter dem Planansatz.

30,5 28,5 29,1 29,6 31,0

0 5 10 15 20 25 30 35

2012 2013 2014 2015 2016

Mio

Aufwendungen für bezogene Leistungen

1,80 1,82 1,94 2,02 2,01

0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5

2012 2013 2014 2015 2016

Mio

Personalaufwand

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Kommunal- und Prüfungsamt Schlussbericht AWB 2016

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Die Stellen im Stellenplan blieben in der Summe unverändert. Im Vergleich zu 2015 waren durchschnittlich 0,69 Stellen weniger besetzt. Insgesamt lag die Stellenbesetzung 1,59 Stellen unter dem Plan. Die im Erfolgsplan veranschlagten Personalkosten von rd.

2,2 Mio. € wurden deshalb unterschritten.

Die Stellenbesetzung im Abfallwirtschaftsbetrieb hat sich folgendermaßen entwickelt:

Personalstellen AWB 2012 2013 2014 2015 2016

Stellenplan 34,50 34,50 34,50 34,50 34,50

Durchschnittlich

besetzte Stellen 32,50 31,30 32,80 33,60 32,91

Differenz -2,00 -3,20 -1,70 -0,90 -1,59

Abschreibungen

Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. 5.800 € gestiegen und liegen wegen geringerer Investitionsausgaben rd. 20.000 € unter dem Planwert (siehe S. 27 und 29 des Jahresabschlusses).

0,42 0,40 0,40 0,40 0,40

0,0 1,0 2,0

2012 2013 2014 2015 2016

Mio

Abschreibungen

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Kommunal- und Prüfungsamt Schlussbericht AWB 2016

14 Zinsergebnis

Das negative Zinsergebnis i.H.v. rd. 124.000 € ist der Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen und ergibt sich überwiegend aus den Finanzbeziehungen mit dem Landkreis Karlsruhe und aus der Verzinsung der Nachsorgerückstellungen.

Die den Verrechnungen zugrundeliegenden Zinssätze orientieren sich am allgemeinen Zinsmarkt und sind daher in ihrer Höhe angemessen. Nach unserer Beurteilung profitieren sowohl Landkreis als auch Eigenbetrieb von dem gemeinsamen Liquiditätsmanagement.

Im nachfolgenden Schaubild ist abschließend die Entwicklung der wichtigsten Aufwandsarten dargestellt. Die „sonstigen Aufwendungen“ haben sich im Vergleich zu 2015 vor allem durch geringere Zuführungen zu den Gebührenüberdeckungen um rd.

726.000 € verringert. Die Planüberschreitung von rd. 450.000 € ergab sich insbesondere durch die Zuführung der entstandenen Gebührenüberdeckungen zu den Rückstellungen (hierfür war kein Planansatz vorhanden).

0 5 10 15 20 25 30 35

2012 2013 2014 2015 2016

Wichtigste Aufwendungen in Mio €

Materialaufwand Abschreibungen Personalaufwand sonst. Aufwend.

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IV. Zusammenfassung

Die Buchführung und das Belegwesen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Der Jahresabschluss ist richtig aus den Büchern entwickelt. Er entspricht den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung.

Die Vermögens- und Finanzierungsverhältnisse des Betriebs sind geordnet. Lagebericht und Erläuterungen geben die wirtschaftliche Situation und Entwicklung des Eigenbetriebs zutreffend wieder.

Das Kommunal- und Prüfungsamt empfiehlt daher dem Kreistag

- gem. § 16 Abs. 3 EigBG den Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs

„Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe“ festzustellen,

- der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen,

- den Jahresfehlbetrag von 9.240,41 € durch eine Entnahme aus der Rückstellung für Gebührenüberdeckungen der Kreiserddeponie in Höhe von 15.726,37 € abzudecken und gleichzeitig die Zinserträge aus Gebührenüberdeckungen der Vorjahre in Höhe von 6.485,96 € den Rückstellungen aus Gebührenüberdeckungen zuzuführen.

Karlsruhe, den 15.05.2017

Schöffler Amtsleiter

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