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Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 447/2020 Datum RR-Sitzung: 29. April 2020 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: -- Klassifizierung: Nicht klassifiziert

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 26.04.2020 | 2 1 | Dok.-Nr. 106691 Geschäftsnummer: -- 1/2

02|00|D|v01

Regierungsratsbeschluss

RRB Nr.: 447/2020

Datum RR-Sitzung: 29. April 2020

Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Geschäftsnummer: --

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Nationales Kompetenzzentrum für translationale Medizin und Unternehmertum (sitem-insel AG);

Ausgabenbewilligung; zusätzliche Betriebsbeiträge an die sitem-insel AG im Jahr 2020. Zusatz- kredit zu GRB 2015.RRGR.978

1. Gegenstand

Mit GRB 2015.RRGR.978 wurden Betriebsbeiträge an den Aufbau des nationalen Kompetenzzentrums für translationale Medizin und Unternehmertum (sitem-insel AG) in den Jahren 2017-2020 bewilligt. Mit dem vorliegenden Geschäft sollen die negativen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Entwicklung und den Businessplan der sitem-insel AG ausgeglichen sowie die damit verbundenen finanziellen und reputationsmässigen Auswirkungen auf den Kanton Bern minimiert werden. Ziele sind, dass die sitem- insel AG sich trotz der Corona-Krise wie geplant entwickelt und Anfang 2025 die Eigenwirtschaftlichkeit erreicht und dass der Bund soweit wie möglich in die dafür erforderliche Zusatzfinanzierung eingebunden werden kann.

2. Rechtsgrundlagen

 Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG, BSG 620.0):

Art. 46, 48 Abs. 1 und 54

 Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV, BSG 621.1): Art. 139 und 150

 Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG, SR 420.1): Art. 7, 15

 Verordnung vom 29. November 2013 zum Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung, V-FIFG, SR 420.11): Art. 20-23

 Verordnung des WBF vom 9. Dezember 2013 zur Forschungs- und Innovationsförderungsverord- nung (V-FIFG-WBF, SR 420.111): Art. 12-14

 Innovationsförderungsgesetz vom 27.01.2016 (IFG, BSG 901.6) Art. 2-10 3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Neue einmalige Ausgabe (Art. 48 Abs. 1 FLG).

4. Massgebende Kreditsumme

Geplante Zahlungen an die sitem-insel AG für die Jahre 2017-2020 * CHF 24.6 Mio.

Zusatzaufwand Betriebsausfälle und Mehraufwand sitem-insel AG im Jahr 2020 CHF 1.5 Mio.

Zusatzaufwand Corona-spezifische Projekte im Jahr 2020 CHF 0.5 Mio.

Total CHF 26.6 Mio.

Bereits bewilligte Mittel für die Jahre 2017-2020 (GRB 2015.RRGR.978) CHF - 25.8 Mio.

Zusatzkredit (massgebende Kreditsumme gemäss Art. 54 Abs. 2 FLG) CHF 0.8 Mio.

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 27.04.2020 | Version: 2 1 | Dok.-Nr 106691| Geschäftsnummer: 2020.WEU.33 2/2

* vergleiche Ziffer 3.5 des Vortrages zu GRB Nr. 2018.RRGR.760

Die massgebende Kreditsumme für den Zusatzkredit zu den kantonalen Betriebsbeiträgen in den Jahren 2017 - 2020 beträgt CHF 0.8 Millionen.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Es handelt sich um einen Zusatzkredit von CHF 0.8 Mio. für das Jahr 2020 in der Produktegruppe 03.16.9800 Wirtschaftsentwicklung und -aufsicht, Konto 363500. Teilzahlungen sind in den Jahren 2017 - 2020 neu wie folgt:

2017 CHF 6.0 Mio.

2018 CHF 6.1 Mio.

2019 CHF 6.2 Mio.

2020 CHF 8.3 Mio. (CHF 6.3 Mio. gemäss GRB 2018.RRGR.760)

Die Ausgaben des Zusatzkredits sind im Voranschlag 2020 nicht eingeplant. Eine Kompensation im Budget der WEU ist angesichts der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen wegen der aktuellen Krise kaum möglich.

6. Auflagen und Bedingungen

Für die CHF 1.2 Mio. nicht ausgeschöpften finanziellen Mittel wird die Bedingung aus dem GRB

2015.RRGR .978 – einer zwingenden gleichwertigen Mitfinanzierung durch den Bund – aufgehoben. Die sitem-insel AG ist angehalten, dem Bund eine zum Kanton Bern gleichwertige Zusatzfinanzierung zu beantragen. Zudem wird vorausgesetzt, dass die sitem-insel AG alles daransetzt, um trotz des aktuellen Unterbruchs des dynamischen Aufbaus und der Geschäftstätigkeit per Anfang 2025 ein ausgeglichenes operatives Geschäftsergebnis zu erzielen und damit die Eigenwirtschaftlichkeit zum geplanten Zeitpunkt zu erreichen. Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion wird mit dem Vollzug beauftragt. Ihr sind auf Verlangen alle zur Überprüfung und Überwachung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Einsicht in die Unterlagen zu gewähren. Weitere Auflagen und Bedingungen zur Gewährung der Betriebsbeiträge für 2020 werden durch Ergänzung des bestehenden Leistungsvertrags zwischen der Wirtschafts-, Ener- gie- und Umweltdirektion und der sitem-insel AG festgelegt.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler

‒ An den Grossen Rat

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