• Keine Ergebnisse gefunden

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 449/2020 Datum RR-Sitzung: 29. April 2020 Direktion: Staatskanzlei Geschäftsnummer: 2020.STA.450 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 449/2020 Datum RR-Sitzung: 29. April 2020 Direktion: Staatskanzlei Geschäftsnummer: 2020.STA.450 Klassifizierung: Nicht klassifiziert"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 09.04.2020 | Version: 2 | Dok.-Nr.: 205031 | Geschäftsnummer: 2020.STA.450 1/1

02|00|D|v01

Regierungsratsbeschluss

RRB Nr.: 449/2020

Datum RR-Sitzung: 29. April 2020

Direktion: Staatskanzlei

Geschäftsnummer: 2020.STA.450 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Grosser Rat. Rücktritt und Ersatz

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis vom Rücktritt von Herrn Grossrat Ulrich Frutiger, Oberhofen, per 30.

Juni 2020.

Gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 (Art. 90 Abs. 2 PRG) erklärt der Re- gierungsrat

Herrn Alfons Bichsel, 1965, Merligen, auf der Liste 11, Bürgerlich-Demokratische Partei, im Wahlkreis Thun,

per 1. Juli 2020 als in den Grossen Rat gewählt.

Dieser Beschluss ist im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler

‒ Staatskanzlei

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis vom Rücktritt von Herrn Grossrat Samuel Leuenberger, Trubschachen, per 30. Gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte vom 5. 2 PRG)

Die Zusammenstellung aller Fragen und Antworten der Anfragen der Herbstsession 2020 wird gutge- heissen. Im Namen

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis vom Rücktritt von Frau Grossrätin Vania Kohli, Bern, per 30. Gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte vom 5. 2 PRG) erklärt der

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis vom Rücktritt von Herrn Grossrat Ulrich Stähli, Gasel, per 30. Gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte vom 5. 2 PRG) erklärt der

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis vom Rücktritt von Herrn Grossrat Roland Näf, Muri bei Bern, per 30. Gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte vom 5. 2 PRG) erklärt der

Die Zusammenstellung aller Fragen und Antworten der Anfragen der Wintersession 2020 wird gutge- heissen. Im Namen

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat für die Amtsperiode 2020/2021 die folgenden Wahlvo r- schläge:. Regierungspräsident: Herr Regierungsvizepräsident Pierre

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis vom Rücktritt von Frau Grossrätin Christine Schnegg, Lyss, per 31. Gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte vom 5. 2 PRG) erklärt der