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Verfahren der Aufstellung des Wahlvorschlags bei der Bischofs-/Regionalbischofswahl nach dem Entwurf des Änderungsgesetzes

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Verfahren der Aufstellung des Wahlvorschlags bei der Bischofs-/Regionalbischofswahl nach dem Entwurf des Änderungsgesetzes

Bischofswahlausschuss, § 2 Abs. 1 Landeskirchenrat,

Vertreter der gliedkirchlichen Zusammenschlüsse

Bischofswahlausschuss, § 2 Abs. 1 Landeskirchenrat

Vorsitz: Präses, § 2 Abs. 2 S. 1

Geschäftsführung:Präsidentin, § 2 Abs. 2 S. 2 Personalvorschläge, § 3 Abs. 2 und 3

Mitglieder des Bischofswahlausschusses, Gleichstellungsbeauftragte

Personalvorschläge, § 3 Abs. 2 und 3 Mitglieder des Bischofswahlausschusses,

Gleichstellungsbeauftragte, Vertreter aus dem Propstsprengel Einsetzung einer Findungsgruppe durch den Bischofswahlausschuss, § 4 Abs. 2

Bischofswahl Regionalbischofswahl

Findungsgruppe, § 2 Abs. 1 AusfV Präses, Präsidentin,

sechs weitere Mitglieder des Landeskirchenrates, Vertreter der gliedkirchlichen Zusammenschlüsse

Findungsgruppe, § 2 Abs. 1 AusfV Präses, Präsidentin, Landesbischöfin, sechs weitere Mitglieder des Landeskirchenrates

(nicht: der Regionalbischof, dessen Nachfolger zu wählen ist) Aufstellung des Wahlvorschlags der Findungsgruppe, §§ 7 – 9 AusfV

Berichterstattung der Findungsgruppe gegenüber dem Bischofswahlausschuss, § 4 Abs. 3 S. 1 Beschluss des Bischofswahlausschusses über einen vorläufigen Wahlvorschlag, § 4 Abs. 3 S. 2 und 3 Vorstellung der Kandidaten im Bischofswahlausschuss,

§ 4 Abs. 4

Vorstellung der Kandidaten im Bischofswahlausschuss, zugleich Anhörung des Propstsprengels, § 4 Abs. 5 S. 1 u. 2

(Superintendenten, Präsides, Synodale)

Votum der Vertreter des Propstsprengels, § 4 Abs. 5 S. 3 Beschluss des Bischofswahlausschusses über den endgültigen Wahlvorschlag, § 4 Abs. 6

Anhörung der Vertr. des Propstsprengels zum Profil, § 7 Abs. 2 AusfV Anlage 1

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