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Talumd l)al)li, Traktat „Götzendienst",
Kap. III Mischna und Gemara I und II.
Von Lic. tlieol. Paul Fiebig.
Nach Strack, Einleitung in den Talmud, S. IIS, existieren bis
.jetzt an allgemein zugänglichen Hilfsmitteln zum Verständnis des
Traktates Aboda zara drei Arbeiten : Ewalds Übersetzung des ganzen
Traktates, sowohl der Mischna, als der Gemara, Edzards lateinische
Übersetzung des ersten [zweiten] Kapitels und Stracks eigene Aus¬
gabe der Mischna dieses Traktates. Ewalds Lebersetzung ist im
grossen und ganzen richtig, doch völlig ungeeignet, einem noch un¬
geübten Leser des Talmud das Verständnis des Textes zu ver¬
raitteln. Alle Ergänzungen zu dem , ja bekanntlich gerade wegen
seiner Breviloquenz schwer verständlichen , Text sind unangemerkt
geblieben, auch ist vielfach so frei übersetzt, dass jemand, der selbst¬
ständig den Traktat studieren will, das Buch bald, weil es ihm
kaum nützen kann , aus der Hand legen wird, ünd doch ist es
endlicli an der Zeit, dass immer mehr Hilfsmittel geschaffen werden,
zu leichtem und sicherem Verständnis des Talmud. Die Theologie
verlangt gebieteriscb, dass sich die Thore dieses grossen, noch immer
als Irrgarten zu bezeichnenden Gebietes öffnen, und nach und nach
Licht in dieses Dunkel und Ordnung in dieses Chaos gebracht werde.
Dazu will das Folgende ein kleiner Anfang sein. Es beginnt mit
dem 3. Kapitel, da hierfür ausser Ewald noch nichts Besseres vorliegt.
Es ist für einen Theologen, überhaupt einen Nichtsemiten, sehr
schwer , mühevoll und zeitraubend , die jüdische Litteratur zu er¬
forschen. Nimmt er die Hilfe der Juden selbst in Anspruch , so
sieht er sich in den allermeisten Fällen auch nicht gefordert: die
Juden haben entweder ihrer Vorurteile wegen keine Fähigkeit,
ein wissenschaftliches Verständnis ihrer Litteratur zu vermitteln,
oder wegen ihrer uns Nichtsemiten ganz fremdartigen und philolo¬
gisch völlig ungeschulten Geistesart. Ich habe jetzt das grosse
Glück — und ich wünsche dasselbe recht vielen Theologen, die an
dem Fortschritt ihrer Wissenschaft mitarbeiceu wollen —, am In¬
stitutum Judaicum Delitzschianuin in Leipzig (das. Markt 2 III)
durch Herrn J. J. Kalian in die jüdischen Studien weiter eingeführt
Bd. LVII. 38
(4 ? *
582 Fiebig, Tulmud babli, Traktat „Götzendienst".
zu werden. Ihm, seiner immensen Ivenntnis und seiner jihilolowisch
geschulten Behandlungsart der jüdischen Litteratur, danke ich die
Möglichkeit und Fähigkeit zu der folgenden Arbeit.
Die verschiedenen Schichten der Gemai-a sind in der Über¬
setzung durch verschiedenen Druck kenntlich gemacht. Alle mit
dem Namen des Autors, resp. Traditors versehenen und alle wört¬
lich citierten Traditionen sind cursiv gedruckt, die Mischna und
die ihr dem Alter nach nahestehenden Traditionen sind ausserdem
noch gesperrt worden. Alles anti((uagedruckte stammt von dem
Redaktor des Talmud, resp. aus verhältnismässig später, der Redaktion
des Talmuds nahestehender Zeit. So hebt sich deutlich ab , was
verschiedenen ürsprungs ist und verschiedenen Zeiten angehört.
Alles in eckige Klammern eingeschlossene steht nicht im Text
sondern ist um des Verständnisses willen ergänzt worden. Im all¬
gemeinen sei hier noch folgendes bemerkt:
1. Man hat, wie vor allem die II. Gemara zeigt, im Talmud
sehr mit Erörterungen zu rechnen, die im Sinne alter Autoren
angestellt werden , dramatisch das Für und Wider diesen Autoren
in den Mund legen, zwar alte Traditionen benutzen, aber nicbt selbst
als historisch genommen werden können. Dahin gehört die ganze,
ausführliche Diskussion zwischen Jochanan und Schinron b. Laijuiscb;
denn es ist klar, dass Laquisch nicht den etwa 100 Jahre später
lebenden Raba als Autorität anführen kann.
2. Besonders wichtig ist es , die Abschweifungen vom eigent¬
lichen Thema, die Ilaupttradition und dio Nachträge im Unterschiede
von einander zu erkennen.
3. Zu beachten ist ein- für allemal, dass oft nur ein Teil
der citierten Tradition für die Diskussion verwendbar ist und ver¬
wendet wird.
4. Es seien hier noch mehrere in dem behandelten Stück vor¬
kommende Einführungsformeln der einzelnen Traditionen und einzelne
der stereotypen Wendungen, welche die Hebel der Diskussion bilden,
erklärt :
■,:r,ii't T la-i■ - DiN.- T Es ist darauf zu achten, ' ob -i7:n- T vor oder
hinter dem Namen des betreffenden Rabbis steht. Steht es vor¬
her , so ist der Sinn einfach : der betreffende Rabbi hat das
Folgende gesagt; steht es nachher, so ist der Sinn: „Rabbi Jocha¬
nan aber sagt", es liegt also der Gegensatz gegen die Meinimg
eines anderen darin.
Jenumd tradiert = N:n dient zur Einfübrung alter, der Mischna
]iarallel laufender Sätze, ebenso N":ri; "i^r, resp. in der Frage: "ZKni
•|:n, steht da, wo die offizielle Schultradition, d. h. die Mischna,
citiert wird.
"irns führt entweder einen Nachtrag zu der vorher schon ab¬
geschlossenen Hauptdisjiussion dort ein , wo die Meinungen von
Anioräeni citiert werden , ohne dass vorher von einer Meinungs-
k 2 *
Fiehig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst'-'. 583
Verschiedenheit die Kede war, oder es erörtert eine Meinungsver¬
schiedenheit durch Anführung amoi-äischer Traditionen.
■rr^-T ir;ii7;r^ -Na „was ist der Grund für unsere Rabbinen
d. Ii. wie können sie ihre Meinung begründen ?
Nr-,rn "-n wörtlich: ,so ist's zur Stunde?" = steht es jetzt so?
y.^T.ZVT iNMa• T : NrnT T „womit" beschäftigen O wir uns hier?" = be-
sinnen wir uns doch genau darauf, wovon wir hier reden !
N = N—'j'iN iT^?; (von Nir, Hitp.: N-iyn^N) „ist
t:" ■•• t;-* ..^ tj' ' t;-;*''^
so etwa zusammengeknüpft worden?' d. h.: hängt es wirklich so
zusammen ? kann man wirklich so folgern ?
ö. Die Zahlen und Uuchstaben, welche die Disposition deutlich
niachen sollen, sind von mir hinzugefügt worden.
6. Man beachte den Unterschied zwischen den aramäischen und
den hebräischen Stücken. Aramäisch sind alle die Stücke, in denen
der Redaktor frei, von sich aus eine Tradition erörtert, daher auch
alle Formeln , welche die Diskussion weiterführen. Hebräisch da¬
gegen sind die alten, wörtlich citierten Traditionen, überhaupt alles,
was — im Gegensatz zu der freien Diskussion — eine bestimmte,
scharf uiiirissene Formulierung erheischt.
7. Der Text entstammt der Ausgabe: Shitomir 18G2, ist jedoch
mit Hilfe der Varianten des b'abbinowitzsch berichtigt worden.
8. An Einzelheiten .sei noch erwähnt:
S. .58G/87 ist rnn ia^" nN Kakophemie. Übersetzen lässt sich
so etwas meist nicht. Es soll au.sgedrückt werden, dass der (iötze
in Wahrheit nicht nur nicht herrscht über die Welt, sondern ihr
vielmehr untergeordnet ist.
S. .590. Nanp bedeutet eine anonyme, ohne Angabe des Autor.«
auftretende Tradition. Fttr die Mischna gilt: alle anonymen Tradi¬
tionen geben die Meinung des Rabbi Meir wieder.
-7rb NSirn cni = „und wenn du erfunden wirst zu sagen"
= und wenn du von den in diesem Falle gegebenen Möglichkeiren
folgende annimmst, so u. s. w.
9. Mannigfache Belehrung bietet: Elementi grammaticali del
Caldeo biblico e del dialetto Talmudico babilonese del l'rof S. D.
Luzzatto. Fad. 1865.
10. Eine leichte Lektüre ist die folgende Übersetzung trotz
aller Erklärungen nicht. Für unsere Begriffe ganz deutlich und
leicht verständlich würde eine Parn]ilirase seine, die, unserer .Aus¬
drucks- und Denkart folgend, den Sinn frei reproduzierte.
38*
Fiehig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst".
Text.
I. Mischna.
BSE viay; inö ■>:?'? VI^bn D-72^^r-2s 1.
n:-,Ea nm
T-wX?: "ai
ai"}7?iN a-'wrni 2.
-liss iN b'^ji in;:|i äf.ffl bb n^tsj hdn i:'^N
■vria^iN -i73iN bN-ib?:;. la -iiy^:© -jan 3.
T^ba'TivT^'^bb^
I. Gemara.
^--'•,2vp_ \N73 nr^a nnN asE riH^-l '^"i* Zu '^■rr.
r,ci-< -!3 prs?: -a^ "i:_:n i:-^" -11^?
nniN T'-ais' T'NK •^a"' 'i'2'ip';a
Nüiy-:V c":n- t^n^ ^a-: n:c3 nnN a;-E
iran: aipjj iniN i:;n ni':ip7: "'wN-c it;
ni73ip72 ^Nvp Nb N-Jiy-?:'^ -•d-^r Nb-i
aip"^ iniN ii:n
nnirr: a- ^7:n
5N17;'i "17pN a^ab73 b;ä "^".-;n^
n:n -,3 ia nsn ijjiwV
■:ri" -)72N v.^i-if -vnj2 nnE by vi'jiiyai
-i-:w>!
bea baN a^i« bc? npibnT?
■("'"inTO ban "''^^a" a^a**?
wb "n?y ii:b
-iTpN- i::b Na^N c^nEa"
Fiehi'j, Talmud hahll, Traktat „Götzendienst". 585
Übersetzung.
I. Mischna:
1. .,AUe Standbilder sind {betreffs irgendwelcher Benntzximj]
verboten, weil sic einmal iw Jalire angebetet
werden.'' Worte des Rabbi JIeir.\)
2. Weise'-) aber sagen:
^JS'nr alle [die Standbilder] sind verboten, in deren
Hand sich ein Stab oder ein Vogel oder eine
Kugel befindet.''
o. Rabban Schim'ou. Sohn G amlicls .'■'•) sagt:
, Üb er hau j) t alle die [sind verboten], in deren Hand
sich irgend etwas befindet."
I. Gemara:
Zu 1. Wenn [es sich so verhält], dass sie [d. h. alle Standbilder]
einmal im Jahre angebetet werden, was ist [dann] der (irund
für [die von K. Jfeir abweichende Ansicht] unsere[rj Kabbinen y
[Antwort:] R. Isaak, bar Joseph*), sagte: ,R. Jochanan^) hat
(jesiKjt: An detn Orte des It. Meir pflegte man es [d. h. das
Standbild] einmal im Jahre anzubeten, nnd lt. Meir. der
sich nm. die Minorität kümmert, dekretiert [als Vorbeugungs-
massrei/el für] die übrigen Orte im Hinblick auf Jenen
[einzelnen] Ort.'
[Andere GesichtsiJunkte :] lt. Jehuda') sagte: .,Schemuel') hat
ijeswjt :
, UVV tradieren das [nur] von Standbildern vor. K'o nigen.'
Rabbah, bar bar Chana''). hat ijesagt: Ii. Jochanan hat
gesagt :
„Und zicar lehren uir [(bis], wenn sie am Eingang
einer Stadt stehen.'
Rabbah^) sagte:
, Widerstreit der Meinungen [findet nur statt] in betreff
kleiner Städte, aber in betreff grosser Städte sind alle
einig [und sagen, dass die Standbilder] erlaubt [sind].'
Was ist der Grund [dafür, dass nach allgemeiner Meinung
die Standbilder in grossen Städten erlaubt sind]? fAnt-
1) um 130— IGO n. Clir., Strack, Kinl. in den Talmud, S. 83 faljgekiirzt:
Str.). 2) andere Geleiirte. 31 50— HO ii. Chr., Str. S. 78. 4j zur Zeit
des K.ibbi. 5j t 27ii ii. Chr., 'i. Geiier. d. Pal. Amor., Str, S. 89. 0; f ti'J'J, Begründer der llo(li.-,clinlo in Püm Heilitliii, Str. S. 89. 7; r 254, Str. S. 88.
8) nm 300, 3. Geiier. der babyl. Amor., Str. .S. Ol. Olt 331, S. 91. Habbah
und Kaba, der eine mit N, der andere mit sind nicht mit einander zu
verwechseln!, .■,ielie Str. S. 91 und 92.
586 Fiebig, Talmud hahli, Traktat „Götzendienst".
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bN-b73; -ß iir^^vTisr Zu 3.
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nbis -EN? b--- in-: Nin N^bl
nNii:= N:3br
••T'T
Fiehig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst". 587
wort : Dort] hat mau sie zum Schmuck [allein] angefertigt.
Aber: kann denn jemand bei kleinen Städten [wirklich
im Ernst] behaupten, man habe sie zum Schmuck an¬
gefertigt '? bei k leinen Städten hat man sie [doch] sicher¬
lich gemacht , um sie anzubeten ?! [Daraus folgt also :]
Vielmehr: wenn eine Traditiou [hierüber] besteht, so ist
sie folgendermassen tradiert: [d. h. gerade umgekehrt, wie
sie faktisch tradiert ist]
„Rabbah sagte:
, Meinungsverschiedenheit giebt es nur in betreft" [der Stand¬
bilder] der grossen Städte, aber alle sind [darin] einig,
[dass die Standbilder] der kleinen Städte verboten [sind].*"
Zu 2. Ein Stab : weil [das andeutet, dass] er über die ganze \\'clt
mit seinem Stabe herrscht ;
ein Vogel: weil [das andeutet, dass] er die ganze Welt packt
wie einen Vogel;
ein Ball: weil [das andeutet, dass] er die ganze Welt packt
wie einen Ball.
Jemand tradiert :
„Man hat in die Tradition noch aufgenommen:
ein Scliwert, eine Krone, einen Siegelring.''
Ein Schwert: nnliinglich war m;m der Meinung[, d:is bedeute]
bloss einen Räuber, aber schliesslich war man der Meiuung[,
das bedeute] einen, der die ganze Welt tötet;
eine K'rone : anfänglich war man der Meinung[, das bedeute]
bloss einen Kranztlechter, aber schliesslich war man der
Meinung[, das bedeute] eine Krone;
einen Siegelring: anfänglich war man der Meinung[, das
bedeute] einen, der die ganze Welt besiegelt |d. h. ver¬
urteilt] zum Tode.
Zu -i. Jemand tradiert:
„Sogar ein Steinchen, sogar einen Holzsj'an.'^
Es fragte Rab Asche:')
„ Wie .steht cs, wenn es {d. h. das Bild] Unrat \d. h. etwas
Verächtliches] in der Hand hält'} {Hat das zu bedeuten-!] die
ganze JI 'cit ist gering geachtet in seinen Augen wie Unrat, oder
vielleicht: es selbst ist verächtlich in den Augm der ganzeti
Welt, wie Unrat'}'
Das bleibt unentschieden.
1) t 427, Str. S. 92 93, Neubegriiuder der Schule in Sura.
Fiebig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst".
II. Mischna.
•ji-iriTO ViN ■'7.n 0-7253; ••-a-ä Ni:i?2r; 1.
ITN ^'^T^ ""^ 2-
:iay: ina Niii-s;;; -:e7: pnicN
II. Gemara.
bNi7r,V "ipx 1.
n-T nnz=^
=-7:b^"v-i^ i:n i:f|ni -i-V, ":t^ ^"^^vNj r"- Nin
='''2''? ^''r'f^ ■'"t"'^ ^vl Npc N::i-7:b
i'^N ■'tn bj-: n-:=r n; n^:an nK7:
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T:r Zu 2.
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'Ni^^v NTp^-n 1C-E3
iJirN
"•'r'!?^ ""t*^^^^ ~';=^
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n-ni?: -i;:wN a^pV ,3 •('•nvö -st
nb-4!a Nb Nn- nmcN n;:N irri-' -s'^
N7:n?72 n-riTO -i7:n c--b 13 yv^z -3-
-rr: -n-s. itin n-b b-:;;3'^ -bi::?
n^b nbs:;; N-^i Ninnb nbi?N Nb
Fiehig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst". 589
II. Mischna.
1. Betreffs dessen, der Bruchstücke von Stand¬
bildern findet, [gilt diese 2'raditiun:] siehe, diese [BrucJi-
stilclce] sind erlaubt.
"2. Hat [uber\ jemand die Form einer Hand oder eines
Fusses g efundeii , siehe, su .sind diese verboten,
weil der gleiclien angebetet wird.
II. Gemara.
Zu 1. Schemuel ) sagte:
„Auch Stücke vun Götzenbildern [sind erlaubt].'
[Frage:] Wir tradieren doch aber: „Bruchstücke von Stand-
b ildern V !"
[Antwort: Was von den Bruchstücken von Standbildern gilt,]
eben dasselbe gilt auch von Bruchstücken von Götzenbildern.
Was aber das anbetriflt, dass man [d. h. die Mischna] tradiert:
„Bruchstücke von Standb ildern'[, so kommt das
daherI, dass man fd. h. die Mischna] zum Schluss tradieren will:
„Wenn jemand, die Form einer Hund oder eines
Fusses gefunden liat[, dies ganz im allgemeinen gedacht,
niclit von vornherein auf Teile von Götzenbildern beschränkt],
siehe, so sind diese verboten , weil der g leiclien
angebetet w ir d. "
Zu 2. Wir tradieren: „Wenn jemand die Furm einer
Hand oder eines Fusses gefunden hat. siehe, su sind
diese verboten, weil dergleichen ungebetet ivird.'
Warum [sind sie verboten] V — Sie sind doch [auch] B r u c Ii -
s t ü c k e V !
Fs erklärte, [das] Schemuel [so]:
„ Wenn sie [noch] uuf ihrer Basis stehcn'[. sind sic verboten,
ivcil dann der götzendienerische Gebrauch klar ist].
[XaL-htrag:]
Es ist berichtet ivorden :
„[W\is] ein Götzenbild [anlangt], das von selbst zerbrochen
ist, so sagt li. Jochanan -): „es ist verboten', ß. Schinvon
ben Lneiuisch '-') : „es ist erlaubt'.
it. Jochanan hat gesagt: „es ist verhüten' fer hat das nach unserer
Meinung ans folgendem Grunde gesagt:] denn, siehe, er |d. h.
der früliere Besitzer des Bildes] hat cs nicht ungiltig gemacht.
W. Schiin'on b. Laquisch hat gesugt: „cs ist erlaubt'; [denn]
aller Wahrscheinlichkeit nach hat er es thatsächlich ungiltig
gemacht, indem er [sich] sicherlich sagte: ,wenn es fd. h. das
tiötzenbild] sich selbst niclit geschützt hat, wird es mich dann
noch schützen können V
1; t 2.04, .Sti-. ,S. 88. 2) f 279, Str. S. SS. 3) Sclnv.iger Jochaiiaiis, 2. Geu. der juil. Amor., Str. S. 89.
590 Fiehig, Talmud balli, Traktat „Götzendienst".
1.
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-r
Fiehig, 'J'cilmud hahli, Traktat „Götzendienst". 591
1.
a) H a 1) b i J o o h a ii a n erlioli gegen Rabbi Schim'on b. Laquiscb folgenden Einwand:*)
[Folgende Bibelstelle spricht doch gegen dich : 1 Sani. 5. 4 :J
„Und der Kopf Dag uns xind s e inv h eiden Hände
lagen abgesclilagen u. s. mj.'
und es steht geschrieben: „Darum betraten die Priester
des Dagon niclit n. s. w. [1. c. V. 5].
] )a sagte er [L.] zu ihm [Joch.] :
„Yon dort [holst du] einen Beweis? — Dort steht es so:
sie liessen den Dagon im Stich und verehrten die Schwelle;
denn sie sagten sich : den Dagon verliess sein Diimon und
hat sich auf der Schwelle niedergel.assen.'
b) Da erwiderte ihm [Jochanan):
„Wer Bruchstücke von Standbildern findet,
siehe, diese sind erlaubt' [daraus folgt:] .jedoch
Bruchstücke von Gi'itzenbildern sind verboten.
[L. sagte dagegen: Du presst bei diesem Schluss das Wort
, Standbilder', der Ton ruht aber auf: „Bruchstücke", also:]
Sage nicht [d. h. also kannst du nicht sagen): „Bruch-
stücke von Götzenbildern sind verboten ", sondern sage
[d. h. sondern du kannst nur folgern]: „doch die Stand-
B ild er selbst sind verboten". Und [d. Ii. nämlich) die
schlechthiniiige [d. h. anonyme] Tradition [in der Mischna]
ist im Sinne dos Rabbi Meir [der in der I. Mischna von den
ganzen Standbildern, in der II. von deren Bruchstücken redet].
Und K. Jochanan [was sagst du zu folgendem Schluss :] ? —
von dem Ausspruch des R. Meir sehliessen wir doch [not¬
wendig] auf die Meinung der Rabbinen'?!: Hatte nicht R. Meir
gesagt: „Standbilder sind verboten, Bruchstücke
von Standbildern sind, erlaubt'}'.' — so sind nach
den Rabbinen ebenfalls (Jötzenbilder verboten [vgl. die
I. Miscbna Nr. 2] und ihre Bruchstücke erlaubt,
c) [Antwort des J. :] So stebt es jetzt? [d. h. so soll es jetzt stehen?
Ist nicht dein Schluss von den Bruchstücken von Standbildern auf
die Bruchstücke von Götzenbildern falsch ? denn :] Dort [d. h. bei
den Bruchstücken von Standbildern] kannst du s.igen: ,inan hat
sie [nämlich: die Standbilder] angebetet' und du kannst jauch]
sagen: „man hat sie nicht aiigelietet', [d. h. es ist überhaupt
z-weitelb ift, ob sie angebetet worden sind]. Wenn du dich aber
bereit tinden li.sst zu behaupten: „man hat sie angebetet", so
bleibt noch iramer die Frage : hat man sie ungiltig gemacht ?
[Bei Bruchstücken von Götzenbildern steht os ganz auders:
Handelt es sich nämlich direkt um] ein Götzenbild [d. h. dessen
1) Zu merken ist zum Verständnis des Folgenden, dnss Jocli.man die
strengere, Sch. b. Laqu. die laxere Äiisiclit vertritt.
592 Fiehig, Talmud balli, Traktat „ Götzendienst".
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K'J^Ti -2"
Fiebig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst". 593
Bruchstücke], so ist sicher, dass man es angebetet hat, und
wer kanu [in diesem Falle mit Gewissheit] behaupten, er [d. h.
der Besitzer] habe es ungiltig gemacht?
So steht auf der einen Seite ein Zweifel , auf der anderen eine
Gewissheit.
[Nun lautet aber die Regel :] Der Zweifel entringt den Händen
der Gewissheit nichts. [Folglich: man darf die Bruchstücke
von Götzenbildern nicht benutzen],
[Abschweifung:]
[Prüfung der Richtigkeit der eben angeführten Regel.
Besteht diese Regel wirklich zu Recht:]
a) „Der Zweifel entringt nichts den Händen der
Gewissbeit?"
iSi'ehe, es ist docii tradiert wor den:')
„starb ein Cliaber und liinterliess eine Kammer
voll von Fr Hellten : \so gilt:] Selbst, ivenn diese
[erst] an eben diesem Tage [hineingebracht
sind, sc. in die Kornkammer] so sind sie als ver-
zehntet anzusehen.'
Siebe : hier ist sicher, dass sie zehntpflichtig sind, zweifel¬
haft aber, ob er sie verzebntet hat oder nicht.
Und doch kommt der Zweifel und macht die Gewissheit ungiltig.
[Antwort auf diesen Einwand:] Hier steht eine Gewissheit der
andern Gewissheit gegenüber; denn [einerseits sind sie zehnt-
ptlichtig, andererseits:] entsprechend dem Wort des Rabbi
Chanina (^'husaab ist [ferner] auch gewiss, dass er sie ver¬
zebntet hat. R. Chanina Chusaah-) hat nämlich gesagt: „Betreffs
eines Chaber ist als sicher anzunehmen, dass er nichts aus
seiner 1 land gegeben hätte, was nicht verzehntet gewesen wäre."
Übrigens, wenn du willst, kannst du auch so sagen: ein
Zweifel steht dem anderen Zweifel gegenüber, [einer¬
seits ist zweifelhaft, ob er sie verzehntet hat, andererseits, ob
sie überhaupt zehntpflichtig sind:] wie dns dem Wort des
Rabbi Oscha'ja'') entspricht, der gesagt hat:
„Ber Mensch kann es mit seinem Getreide .schlau anfangen:
er bringt es mit der Spreu liinein. damit sein Vieh es fresse,
vnd, es dann vom Zehnten frei ist.'
ß) Und [wir fragen noch einmal: Besteht diese Regel wirklich
zn Recht:]
„Der Zweifel entringt nichts den Händen der
Gewissheit [?]."
Fs ist doch tradiert worden:
Babbi Jehuda*) hat gesagt:
1) Tos. Zuckermandel, S. 92, Z. 2G. 2) i. Gener. der babyl. Amor.,
um 315. 3) 2. Gener. d. pal. Amor., nm 200. 4) Zeitgenosse des
K. Meir. nicht zu verwechseln mit Knb Jehuda (f 299, Str. S. 89). Str. S. 84.
Tos. Zuckermandel, S. C14 unten.
594 Fiehig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst".
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Fiehig, Talmud hahli, Traktat „Götzendienst". 595
„Einst ereignete sicli folgendes: die Maijd
eines Steuereinnehmers in Itimmon liess eine
Frühgeburt in eine Cisterne fallen. Da kam
ein Priester und blickte hinein, um zu sehen,
ob es eine männliche oder eine weibliche [Früh¬
geburt gewesen sei]. Diese Thatsache kam vor Weise
[zur Begutachtung], und sie erklärten ihn [d. h. den
Priester] für rein, weil Wiesel und Iltis dort
häufig sind'^, so dass diese die Fehlgeburt sicher loeg-
gesclileppt haben , der Priester sich also nicht über einen
Leichnam gebeugt und so verunreinigt hatte].
Siehe: hier ist sicher: sie hat eine Frühgeburt hinein¬
fallen lassen, zweifelhaft: ob jene sie weggeschleppt haben
oder nicht. — Und da konnnt [dennoch] der Zweifel und
macht die Gewissheit ungiltig.
[Antwort auf diesen Einwand gegen die obige Regel:]
Sage nicht: „sie hat eine Frühgeburt in. die Cisterne fallen
lassen", sondern sage: , sie liess etwas Ahnliches wie eine
Frühgeburtc in die Cisterne hineinfiillen".
Aber siehe doch[, muss man dagegen sagen, man tradiert:] „nm
zu wissen, ob sie männlich oder weiblich sei"
[woraus doch folgt, dass sie eine Frühgeburt hat hineinfallen
lassen].
[Andere Möglichkeit:] So meint [der Traditor] das: [Zunächst] wollte
er [d. h. der Priester] wissen, ob sie eine Hautblase [des Embryo]
hatte iklleu lassen , oder ob sie eine Frühgeburt hatte hinein¬
fallen lassen. Und, wenn du dich bereit finden lässt zu sagen[,
d. h. für den Fall, dass sich herausstellte:] „eine Frühgeburt
ilat sie h, ine ing eio orf en", [beabsichtigte er] zu er¬
fahren, ob diese männlich oder weiblich sei'.
Übrigens, wenn du willst, kannst du [auch] sagen: ,weil AViesel
und Iltis dort liäufig sind", ist sicher, dass sie es weggeschleppt
baben[ , so dass die Gewisslieit , dass es eine Frühgebuii war,
dieser zweiten Gewissheit gegenülierstelit].
d) Er erwiderte ihm [Joch, dem Laqu.] :
„Findet jemand die Form einer Hand oder die
Form eines Fusses, siehe, so sind diese verboten,
weil dergleichen angebetet wird.'
Warum [tradiert man das? Wie kannst du dir das erklären yJ,
OS sind doch Bruchstücke? [und trotzdem verboten?!]
I Antwort des Lacju. :]
Doch: Da giebt es eine Erklärung des Schemuel:
, Wenn sie [noch] auf ihrer Basis stehen" [sind sie verboten,
da sie so nicht als Bruchstücke, sondern als Anbetungsgegenstand
;ni und für sich gelten].
Fiehig, Talmud hahli, Traktat „Götzendienst"-.
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Fiebig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst". 597
e) Er erwiderte ihm [dem Laqu.] :
„Ein Heide kann sein Götzenbild und auch das
eines anderen {durch Beschädigung] ungiltig machen,
ein Israelit aber kann das Götzenbild eines Heiden
[durch Beschädigung] nicht ungiltig machen.'')"
Warum [soll denn der Israelit das nicht können] ? Es [d. h.
das beschädigte Götzenbild] sollte doch wenigstens gelten wie
ein von selbst zerbrochenes Götzenbild? [bei dem ja nach Laqu.
selbstverständlich vorausgesetzt werden muss, dass der Heide es
ungiltig gemacht hat].
[Für Laqu. tritt nun Abbaje und Raba ein:]
Da sagte Abbaje:-)
, If'enn er es bloss eingedrückt hat" {darum handelt es
sich in der Tradition; d. h. was von dem von selbst za--
broclienen Götzenbild gilt, findet hier keine Anwendung, da cs
niclit zerbrochen ist].
[Joch, dagegen :]
ünd, wenn er es bloss eingedrückt hat, was macht das aus?
Wir tradieren ja doch:
„Hat er es eingedrückt, obwohl er nichts davon
weggenommen [d. h. es nicht zerbrochen] hat, so ist es
{ebenso] ungiltig {wie dann, wenn er es zerbrochen hat]."-')
[Laqu. dagegen:] Diese Worte [besagen]:
„Für den Fall, dass es ein Heide eingedrückt hat[, ist es ungiltig],
aber, hat es ein Israelit eingedrückt, so ist es nicht ungiltig.'
ünd Rabbahat [im Sinne des Laqu.] gesagt:
„Immerhin kannst Du [d. h. hier: Laqu.] sagen: sogar, wenn
ein Israelit es eingedrückt hat, ist es ungiltig {von Rechts
wegen]. — Aber: {nur] als Vorbeugungsmassregel ist {so, wie
die Tradit. zeigt,] dekretiert worden: {denn] vielleicht hebt er
{d. Ii. der Isr.] es auf {und macht es so zu seinem Eigentum]
und macht es dann ungiltig , so dass es dann ein Götzenbild
■im Besitze eines Israeliten ist, und von jedem Götzenbild, das
im Besitze eines Israeliten ist, gilt die Regel, dass es niemals
ungiltig werden kann."
f) Er erwiderte ihm [dem Laqu.] :
„Wenn ein II eide Steine von einem Merkurhaufen
bringt und pflastert damit Wege und Strassen,
so sind diese {d. Ii. die Steine] erlaubt; wenn aber
ein Israelit Steine von einem Merkurhaufen bringt
und mit diesen Wege und Strassen pflastert, so
sind sie verboten."^)
[Für die Diskussion kommt im Sinne des Joch, auch hier nur der
1) Mischna, Abod. sarah, Kap. IV, 4. 2) t 338, Str, S. 92. 3) Abod.
sar.ab, Kap. IV, Mischna 5, fol. 33 a. 4) Str. S. 92, t 352, Schulhaupt in Mechuza am Tigris. 5) cfr. Tos., ed. Zuckermandel S. 470, Zeile 29 ff.
Bd. LVII. 39
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598 Fiebig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst".
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Fiebig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst". 599
2. Teil dieser Tradition in Betracht. Es folgt nämlich darans,
dass Bruchstücke von Götzenbildern (als solche kann man die
Steine ansehen) verboten sind. Laqu. schliesst anders. Er
erklärt diese Tradition aus einer Vorbeugungsmassregel der
Rabbinen, nach Rabba:]
Warum [lautet die Tradition so] ? Es [d. h. der Steinhaufen]
sollte doch wenigstens so viel gelten, als ob ein Götze von selbst
zerbrochen worden ist?
[Laiju. :] Siehe, hier gelten ebenfalls die [oben angeführten] Worte
Rabbas.
g) Er erwiderte ihm [Joch, dem Laqu.] :
„Wenn ein Heide eine Götzenstatue ahgeliobelt
hat, 10 eil er es nötig hatte [d. h. die SjJÜne brauchte],
so ist diese und ihre Späne erlaubt , [hat er sie abe-r
abgehobelt], weil sie es nötig hatte [d. h. etwa, weil sie
des Abputzejis bedurfte], so ist sie verboten, aber ihre
Sjjäne sind erlaubt. Wenn aber ein Israelit eine
Crötzen Statue, sei es, weiler es nötig hatte, sei
es, weil sie es nötig hatte, abgehobelt hat, so ist
diese samt ihren Spänen verboten."^)
Warum? sie sollte doch [in diesem Falle] gelten so viel vvie
eine Götzenstatue, die von selbst zerbrochen ist?
[Laqu.:] Siehe, bier [gilt] ebenfalls der Ausspruch Rabbas.
h) Er erwiderte ihm [dem Laqu.] :
„ liabb i Jose-) hat ge s agt :
[Wenn einer ein Götzenbild findet, dann] soll er es zer¬
reiben und [den Staub] in alle Winde zerstreuen
oder ins Meer werfen [damit niemand mehr davon Nutzen
haben Icann]. Da sagte man zu ilim: „auch in diesem
Falle [d. h. wenn er es zerreibt] wird docli Dung daraus
[d. Ii. man hat also davon einen Nutzen], und es steht duch
(j es ehr i eben : nicht das G er in gste vun dem Banne
soll an deiner Band hieben."''')
Warum ? Es [d. h. das zerriebene Bild] sollte doeb wenigstens
gelten so viel wie ein von selbst zerbrochenes Götzenbild ? I
[LaijU. :] Siehe, ebenfalls hier gilt der Ausspruch Rabbas.
i) Er erwiderte ibm [dem Laqu.]:
„Rabbi Juse, ben Jassian,*) sagt:
„Fand jemand die Abbildung eines Drachen,
dessen Kopf abgeschnitten tvar [so gilt:]: Ist hier
1) cfr. Tu.<. S. 470, 121V., ed. Zuckermandel. 2) Ii. Clialaplita, zur Zeit K. Jleirs, Str. S. S3. Abod. sarab, Kaji. III, Mischna 3. 3; Dout. 13, 18.
4) spätesteiif. 100.
30*
Fiehig, Talmud bahli, Traktat „Götzendienst".
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Fiehig, Talmud hahli, Traktat „Götzendienst". 601
zweifelhaft , ob ihn ein Heide abgeschnitten hat
oder ein Israelit, so ist sie \d. h. die Abbildung] er¬
laubt, ist aber sicher, dass ihn ein Israelit ab-
ges clinitten hat, so ist sie verboten."
Warum ? Das hätte doch mindestens so viel zu gelten wie ein
Götzenbild, das von selbst zerbrochen ist?!
[Laqu. :] Siehe, hier gilt ebenfalls der Ausspruch Rabbas.
k) Er erwiderte ihm [dem Laqu.]:
„ B abb i Jo se sagt:
„Auch [ist es] niciit [erlaubt] Gemüse in der Regen¬
zeit [unter einer Ascliera zu pflanzen], weil das laub
[von der Asc/iera] auf es iier ab fällt [loudurcJi das Gemüse
(jediingt wird, man also einen Nutzen liut. Das Laub gilt
als Briiciistücke von Götzembildern].
Warum V Es [d. h. das Laub] soll doch wenigstens gelten wie
ein Götzenbild, das von selbst zerbrochen ist?!
[Laqu. :] Dort [nämlich bei dem Laube in der angeführten Tradition]
liegt die Sache anders [man kann hier nicht von einem zer¬
brochenen Götzenbilde reden]; denn der Hauptbestandteil des
Götzen bleibt bestehen.
[Joch. :] Doch siehe : bei den Hobelspänen [war doch auch klar],
dass der Hauptbestandteil des Götzenbildes bestehen blieb, und
dennoch lautet die Tradition: „ivenn sie es nötig liatte,
so ist sie verboten, ihre Späne aber sind erlaubt"
[so sollte doch hier alsu auch das Jjuub gestattet sein ? I Dein
Gesiclitsjmnkt kann also nicht in Betracht kommen].
[für Laqu.] Rab Huna, Sohn des Rab Jehoschua,^) sagte: [Das
Laub bleibt deshalb verboten] „weil kein Götzenbild durch
natiirliche Vorgänge ungiltig werden kunn" [d: Ii. das Laub
nicht als B}~uchsfückc vun Götzenbildern gelten kann].
2.
Es erwiderte dem Rabbi Jochanan Rabbi Schim'on ben Laquisch:
„Von eineni Nest, das sich auf der Spitze eines
zum Tempelgut gehörigen Baumes befindet , darf
mun [einei-seits] keinen Nutzen haben, [andererseits]
aber[, hat man Nutzen davun gehabt, su] braucht man
kein Sühnop fer wegen Veruntreuung von T empel¬
gut zu bringen.
Befindet es [d. h. das Nest] sich auf der Spitze
einer Aschera, so darf man es[, wenn man Nutzen
davon haben loill .] mit einem Stocke herabwerfen"-)
[hinaufklettern darf man nicht].
1) 5. Gener. dor babyl. Amor. Str. S. 92. ca. 330.
2) Mischna, Me ila Kap. III, Ende.
Fiebig, Talmud lahll, Truldat „Götzendienst".
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Fiebig, Talmud babli, 'Traktat „Götzendienst". 603
Man muss dabei [im Sinne des R. Laqu.] z. B. daran denken,
dass er [d. h. der Vogel] von ihm [d. h. dem Baume] Hölzer
abgebrochen und mit ihnen das Nest gebaut hat, und dennoch
tradiert man: „man darf es mit einem iStocJce lierah-
werfen"[, um es dann zu gebrauchen: also, wenn ein Götze
von selbst zerbrochen ist, sind die Trümmer erlaubt].
[Joch, dagegen :] Womit beschäftigen wir uns hier ? [Doch] z. B.
[damit, (d. h. mit der nach Jocb.s Meinung am nächsten liegen¬
den Annahme.) dass er [d. h. der Vogel] die Hölzer anderswoher
brachte[. nicht von dem Baume nahm] und baute mit ihnen das
Nest. [Dann verstebt man , warum man das Nest gebrauchen,
es hinabwerfen darf: fremde Hölzer sind natürlich ganz neutral.]
Und auch die Pinesse [d. h. genaues Nachdenken über den Sinn
der vorliegenden Tradition] besagt dasselbe ; denn man tradiert
doch betrefls des Baumes, der zura Tempelgut gehört, dass , m a n
[einosc it.l] keinen Nut zen [davon] Italien darf, [anderer¬
seits] aher kein Hiihnojifer zu hringen hrauclit.
Wenn du nun friedlich zugieb.st, dass er [d. h. der Vogel] die
Hölzer anderswoher brachte , so würde das sehr gut damit zu¬
sammenstimmen , dass die Tradition betreffs des Tempelgutes
lautet: „man darf keinen Nutzen liaben und braucht
doch kein Hühno2)fer zu br ingen:' „man darf kei¬
nen Nutzen haben:' [das erklärt sich dann] auf Grnnd des
Ausspruches [d. Ii. der Vorbeugungsniassregel] unserer Rabbinen,
und: „man braucht kein Opfer zu br ingen' : [daser¬
klärt sich] auf Grund der Thora ; denn siehe, sie [d. h. die Hölzer]
sind nicht geweiht [zusammen mit dem Baume]. Jedoch, wenn
du sagen willst: „er [d. h. der Vogel] hat von ihm [d. h. dem
Baurae] Hölzer abgebrochen und hat mit ihnen ein Nest gebaut'",
warum braucht man [dann] kein Opfer zu bringen ?! — sie sind
doch geweiht?!
[Laqu. dagegen:]
Kann man wirklich mit Recht so folgern ? Hier handelt es sich
doch um Nachgewachsenes , das erst hinterher gekommen ist
[d. h. nach der "N^^eihung] , und er [d. h. der Traditor] ist der
Ansiclit: „ein Opfer ist bei Nachgewachsenem nicht nötig'.
Und liubbi Abbahu ') [sagte] :
„Kabl.i Jochanan hat gesagt:
„ Was [ist ider gemeint mit:] „cr wirft hinab' ? — [Das
bezieht sich auf] die Jungen [im Nest, nicht auf dus Nest
selbst].'
1) 3. Oenor. der pal. Amor. Str. S. 90, einer der späteren Schüler des K. Jochanan.
604 Fiebig, Talmud babli, Trahtat „Götzendienst".
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TSt^V ra-":^"^ i-ni-icN]
:im a-i;3a T • ■• ;
is sagte Rabbi Jakob zu Rabbi Jeremia bar Tachliplic:^)
„Ich. will es dir klar machen: beiden Jungen ist es so und
so erlaubt \d. h. bei dem Baume, der dem Heiligtum gelwrt,
und bei einer Ascherd\, bei Eiern aber ist es so und so
verboten."
Es sagte Rab Asche:-)
, Und Junge , die ihrer Mutter noch bedürfen , sind Eiern
gleich zu achten."
1) Beide 2. Gener. der babyl. Amor.
2) t 427, Str. S. 92/93.
605
Andhra History f and Coinage. C
By Viuceut A. Smith.
III. The Andhra or Andhrabhptya Coinage.
1. Geuenil Observations.
Abbreviations.
A. C. — Cabinet of Sir A. Cunningham, now in B. M.
B. ^r. — British Museum.
Bo. R. A.S. — Jounuil of Bombay Branch of Royal Asiatic Society.
C. A. I. — "Coins of Ancient India" (Cunningham).
E. H. D. — "Early History of the Dekkan" (Bhandarkar).
E. I. — ''Eijigraphia Indica".
C. S. I. — "Coins of Southern India" (Elliot).
I. A. — "Indian Antiquary".
I. 0. — "Indian Coins" (Rapson).
1. — Left, of reader.
I'roc. A. S. B. — Proceedings of Asiatic Soeiety of Bengal,
r. — Right, of reader.
S. I. B. A. — "South Indian Buddhist Antiquities" (Rea).
^\^ E. — Cabinet of Sir AValter Elliot (specimens in B. M.).
Wt. — \\'eight.
The Andhra coinage, as compared with the issues of other
ancient Indian dynasties, has attracted little attention. The coins,
with two exceptions, are struck in base metal, either lead or bronze,')
and are as crude in design as they are rude in execution. They
thus otter little attraction to the eye of the collector , and are
seldom sought for. Even if sought for, they are difficult to obtain.
Tbe territory of the Andhra monarchs is now largely occupied by
Native States , the Nizam's Dominions , Mysore , and others , which
present few facilities for rmmismatic enterprise. The two principal
collections of coins in India, those .at Lahore and Calcutta, do not
I) I :ini not certain wlietljor tlie so-called copper coins are really copper or bronze.