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(1)

581

Talumd l)al)li, Traktat „Götzendienst",

Kap. III Mischna und Gemara I und II.

Von Lic. tlieol. Paul Fiebig.

Nach Strack, Einleitung in den Talmud, S. IIS, existieren bis

.jetzt an allgemein zugänglichen Hilfsmitteln zum Verständnis des

Traktates Aboda zara drei Arbeiten : Ewalds Übersetzung des ganzen

Traktates, sowohl der Mischna, als der Gemara, Edzards lateinische

Übersetzung des ersten [zweiten] Kapitels und Stracks eigene Aus¬

gabe der Mischna dieses Traktates. Ewalds Lebersetzung ist im

grossen und ganzen richtig, doch völlig ungeeignet, einem noch un¬

geübten Leser des Talmud das Verständnis des Textes zu ver¬

raitteln. Alle Ergänzungen zu dem , ja bekanntlich gerade wegen

seiner Breviloquenz schwer verständlichen , Text sind unangemerkt

geblieben, auch ist vielfach so frei übersetzt, dass jemand, der selbst¬

ständig den Traktat studieren will, das Buch bald, weil es ihm

kaum nützen kann , aus der Hand legen wird, ünd doch ist es

endlicli an der Zeit, dass immer mehr Hilfsmittel geschaffen werden,

zu leichtem und sicherem Verständnis des Talmud. Die Theologie

verlangt gebieteriscb, dass sich die Thore dieses grossen, noch immer

als Irrgarten zu bezeichnenden Gebietes öffnen, und nach und nach

Licht in dieses Dunkel und Ordnung in dieses Chaos gebracht werde.

Dazu will das Folgende ein kleiner Anfang sein. Es beginnt mit

dem 3. Kapitel, da hierfür ausser Ewald noch nichts Besseres vorliegt.

Es ist für einen Theologen, überhaupt einen Nichtsemiten, sehr

schwer , mühevoll und zeitraubend , die jüdische Litteratur zu er¬

forschen. Nimmt er die Hilfe der Juden selbst in Anspruch , so

sieht er sich in den allermeisten Fällen auch nicht gefordert: die

Juden haben entweder ihrer Vorurteile wegen keine Fähigkeit,

ein wissenschaftliches Verständnis ihrer Litteratur zu vermitteln,

oder wegen ihrer uns Nichtsemiten ganz fremdartigen und philolo¬

gisch völlig ungeschulten Geistesart. Ich habe jetzt das grosse

Glück — und ich wünsche dasselbe recht vielen Theologen, die an

dem Fortschritt ihrer Wissenschaft mitarbeiceu wollen —, am In¬

stitutum Judaicum Delitzschianuin in Leipzig (das. Markt 2 III)

durch Herrn J. J. Kalian in die jüdischen Studien weiter eingeführt

Bd. LVII. 38

(4 ? *

(2)

582 Fiebig, Tulmud babli, Traktat „Götzendienst".

zu werden. Ihm, seiner immensen Ivenntnis und seiner jihilolowisch

geschulten Behandlungsart der jüdischen Litteratur, danke ich die

Möglichkeit und Fähigkeit zu der folgenden Arbeit.

Die verschiedenen Schichten der Gemai-a sind in der Über¬

setzung durch verschiedenen Druck kenntlich gemacht. Alle mit

dem Namen des Autors, resp. Traditors versehenen und alle wört¬

lich citierten Traditionen sind cursiv gedruckt, die Mischna und

die ihr dem Alter nach nahestehenden Traditionen sind ausserdem

noch gesperrt worden. Alles anti((uagedruckte stammt von dem

Redaktor des Talmud, resp. aus verhältnismässig später, der Redaktion

des Talmuds nahestehender Zeit. So hebt sich deutlich ab , was

verschiedenen ürsprungs ist und verschiedenen Zeiten angehört.

Alles in eckige Klammern eingeschlossene steht nicht im Text

sondern ist um des Verständnisses willen ergänzt worden. Im all¬

gemeinen sei hier noch folgendes bemerkt:

1. Man hat, wie vor allem die II. Gemara zeigt, im Talmud

sehr mit Erörterungen zu rechnen, die im Sinne alter Autoren

angestellt werden , dramatisch das Für und Wider diesen Autoren

in den Mund legen, zwar alte Traditionen benutzen, aber nicbt selbst

als historisch genommen werden können. Dahin gehört die ganze,

ausführliche Diskussion zwischen Jochanan und Schinron b. Laijuiscb;

denn es ist klar, dass Laquisch nicht den etwa 100 Jahre später

lebenden Raba als Autorität anführen kann.

2. Besonders wichtig ist es , die Abschweifungen vom eigent¬

lichen Thema, die Ilaupttradition und dio Nachträge im Unterschiede

von einander zu erkennen.

3. Zu beachten ist ein- für allemal, dass oft nur ein Teil

der citierten Tradition für die Diskussion verwendbar ist und ver¬

wendet wird.

4. Es seien hier noch mehrere in dem behandelten Stück vor¬

kommende Einführungsformeln der einzelnen Traditionen und einzelne

der stereotypen Wendungen, welche die Hebel der Diskussion bilden,

erklärt :

■,:r,ii't T la-i■ - DiN.- T Es ist darauf zu achten, ' ob -i7:n- T vor oder

hinter dem Namen des betreffenden Rabbis steht. Steht es vor¬

her , so ist der Sinn einfach : der betreffende Rabbi hat das

Folgende gesagt; steht es nachher, so ist der Sinn: „Rabbi Jocha¬

nan aber sagt", es liegt also der Gegensatz gegen die Meinimg

eines anderen darin.

Jenumd tradiert = N:n dient zur Einfübrung alter, der Mischna

]iarallel laufender Sätze, ebenso N":ri; "i^r, resp. in der Frage: "ZKni

•|:n, steht da, wo die offizielle Schultradition, d. h. die Mischna,

citiert wird.

"irns führt entweder einen Nachtrag zu der vorher schon ab¬

geschlossenen Hauptdisjiussion dort ein , wo die Meinungen von

Anioräeni citiert werden , ohne dass vorher von einer Meinungs-

k 2 *

(3)

Fiehig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst'-'. 583

Verschiedenheit die Kede war, oder es erörtert eine Meinungsver¬

schiedenheit durch Anführung amoi-äischer Traditionen.

■rr^-T ir;ii7;r^ -Na „was ist der Grund für unsere Rabbinen

d. Ii. wie können sie ihre Meinung begründen ?

Nr-,rn "-n wörtlich: ,so ist's zur Stunde?" = steht es jetzt so?

y.^T.ZVT iNMa• T : NrnT T „womit" beschäftigen O wir uns hier?" = be-

sinnen wir uns doch genau darauf, wovon wir hier reden !

N = N—'j'iN iT^?; (von Nir, Hitp.: N-iyn^N) „ist

t:" ■•• t;-* ..^ tj' ' t;-;*''^

so etwa zusammengeknüpft worden?' d. h.: hängt es wirklich so

zusammen ? kann man wirklich so folgern ?

ö. Die Zahlen und Uuchstaben, welche die Disposition deutlich

niachen sollen, sind von mir hinzugefügt worden.

6. Man beachte den Unterschied zwischen den aramäischen und

den hebräischen Stücken. Aramäisch sind alle die Stücke, in denen

der Redaktor frei, von sich aus eine Tradition erörtert, daher auch

alle Formeln , welche die Diskussion weiterführen. Hebräisch da¬

gegen sind die alten, wörtlich citierten Traditionen, überhaupt alles,

was — im Gegensatz zu der freien Diskussion — eine bestimmte,

scharf uiiirissene Formulierung erheischt.

7. Der Text entstammt der Ausgabe: Shitomir 18G2, ist jedoch

mit Hilfe der Varianten des b'abbinowitzsch berichtigt worden.

8. An Einzelheiten .sei noch erwähnt:

S. .58G/87 ist rnn ia^" nN Kakophemie. Übersetzen lässt sich

so etwas meist nicht. Es soll au.sgedrückt werden, dass der (iötze

in Wahrheit nicht nur nicht herrscht über die Welt, sondern ihr

vielmehr untergeordnet ist.

S. .590. Nanp bedeutet eine anonyme, ohne Angabe des Autor.«

auftretende Tradition. Fttr die Mischna gilt: alle anonymen Tradi¬

tionen geben die Meinung des Rabbi Meir wieder.

-7rb NSirn cni = „und wenn du erfunden wirst zu sagen"

= und wenn du von den in diesem Falle gegebenen Möglichkeiren

folgende annimmst, so u. s. w.

9. Mannigfache Belehrung bietet: Elementi grammaticali del

Caldeo biblico e del dialetto Talmudico babilonese del l'rof S. D.

Luzzatto. Fad. 1865.

10. Eine leichte Lektüre ist die folgende Übersetzung trotz

aller Erklärungen nicht. Für unsere Begriffe ganz deutlich und

leicht verständlich würde eine Parn]ilirase seine, die, unserer .Aus¬

drucks- und Denkart folgend, den Sinn frei reproduzierte.

38*

(4)

Fiehig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst".

Text.

I. Mischna.

BSE viay; inö ■>:?'? VI^bn D-72^^r-2s 1.

n:-,Ea nm

T-wX?: "ai

ai"}7?iN a-'wrni 2.

-liss iN b'^ji in;:|i äf.ffl bb n^tsj hdn i:'^N

■vria^iN -i73iN bN-ib?:;. la -iiy^:© -jan 3.

T^ba'TivT^'^bb^

I. Gemara.

^--'•,2vp_ \N73 nr^a nnN asE riH^-l '^"i* Zu '^■rr.

r,ci-< -!3 prs?: -a^ "i:_:n i:-^" -11^?

nniN T'-ais' T'NK •^a"' 'i'2'ip';a

Nüiy-:V c":n- t^n^ ^a-: n:c3 nnN a;-E

iran: aipjj iniN i:;n ni':ip7: "'wN-c it;

ni73ip72 ^Nvp Nb N-Jiy-?:'^ -•d-^r Nb-i

aip"^ iniN ii:n

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5N17;'i "17pN a^ab73 b;ä "^".-;n^

n:n -,3 ia nsn ijjiwV

■:ri" -)72N v.^i-if -vnj2 nnE by vi'jiiyai

-i-:w>!

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■("'"inTO ban "''^^a" a^a**?

wb "n?y ii:b

-iTpN- i::b Na^N c^nEa"

(5)

Fiehi'j, Talmud hahll, Traktat „Götzendienst". 585

Übersetzung.

I. Mischna:

1. .,AUe Standbilder sind {betreffs irgendwelcher Benntzximj]

verboten, weil sic einmal iw Jalire angebetet

werden.'' Worte des Rabbi JIeir.\)

2. Weise'-) aber sagen:

^JS'nr alle [die Standbilder] sind verboten, in deren

Hand sich ein Stab oder ein Vogel oder eine

Kugel befindet.''

o. Rabban Schim'ou. Sohn G amlicls .'■'•) sagt:

, Üb er hau j) t alle die [sind verboten], in deren Hand

sich irgend etwas befindet."

I. Gemara:

Zu 1. Wenn [es sich so verhält], dass sie [d. h. alle Standbilder]

einmal im Jahre angebetet werden, was ist [dann] der (irund

für [die von K. Jfeir abweichende Ansicht] unsere[rj Kabbinen y

[Antwort:] R. Isaak, bar Joseph*), sagte: ,R. Jochanan^) hat

(jesiKjt: An detn Orte des It. Meir pflegte man es [d. h. das

Standbild] einmal im Jahre anzubeten, nnd lt. Meir. der

sich nm. die Minorität kümmert, dekretiert [als Vorbeugungs-

massrei/el für] die übrigen Orte im Hinblick auf Jenen

[einzelnen] Ort.'

[Andere GesichtsiJunkte :] lt. Jehuda') sagte: .,Schemuel') hat

ijeswjt :

, UVV tradieren das [nur] von Standbildern vor. K'o nigen.'

Rabbah, bar bar Chana''). hat ijesagt: Ii. Jochanan hat

gesagt :

„Und zicar lehren uir [(bis], wenn sie am Eingang

einer Stadt stehen.'

Rabbah^) sagte:

, Widerstreit der Meinungen [findet nur statt] in betreff

kleiner Städte, aber in betreff grosser Städte sind alle

einig [und sagen, dass die Standbilder] erlaubt [sind].'

Was ist der Grund [dafür, dass nach allgemeiner Meinung

die Standbilder in grossen Städten erlaubt sind]? fAnt-

1) um 130— IGO n. Clir., Strack, Kinl. in den Talmud, S. 83 faljgekiirzt:

Str.). 2) andere Geleiirte. 31 50— HO ii. Chr., Str. S. 78. 4j zur Zeit

des K.ibbi. 5j t 27ii ii. Chr., 'i. Geiier. d. Pal. Amor., Str, S. 89. 0; f ti'J'J, Begründer der llo(li.-,clinlo in Püm Heilitliii, Str. S. 89. 7; r 254, Str. S. 88.

8) nm 300, 3. Geiier. der babyl. Amor., Str. .S. Ol. Olt 331, S. 91. Habbah

und Kaba, der eine mit N, der andere mit sind nicht mit einander zu

verwechseln!, .■,ielie Str. S. 91 und 92.

(6)

586 Fiebig, Talmud hahli, Traktat „Götzendienst".

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(7)

Fiehig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst". 587

wort : Dort] hat mau sie zum Schmuck [allein] angefertigt.

Aber: kann denn jemand bei kleinen Städten [wirklich

im Ernst] behaupten, man habe sie zum Schmuck an¬

gefertigt '? bei k leinen Städten hat man sie [doch] sicher¬

lich gemacht , um sie anzubeten ?! [Daraus folgt also :]

Vielmehr: wenn eine Traditiou [hierüber] besteht, so ist

sie folgendermassen tradiert: [d. h. gerade umgekehrt, wie

sie faktisch tradiert ist]

„Rabbah sagte:

, Meinungsverschiedenheit giebt es nur in betreft" [der Stand¬

bilder] der grossen Städte, aber alle sind [darin] einig,

[dass die Standbilder] der kleinen Städte verboten [sind].*"

Zu 2. Ein Stab : weil [das andeutet, dass] er über die ganze \\'clt

mit seinem Stabe herrscht ;

ein Vogel: weil [das andeutet, dass] er die ganze Welt packt

wie einen Vogel;

ein Ball: weil [das andeutet, dass] er die ganze Welt packt

wie einen Ball.

Jemand tradiert :

„Man hat in die Tradition noch aufgenommen:

ein Scliwert, eine Krone, einen Siegelring.''

Ein Schwert: nnliinglich war m;m der Meinung[, d:is bedeute]

bloss einen Räuber, aber schliesslich war man der Meiuung[,

das bedeute] einen, der die ganze Welt tötet;

eine K'rone : anfänglich war man der Meinung[, das bedeute]

bloss einen Kranztlechter, aber schliesslich war man der

Meinung[, das bedeute] eine Krone;

einen Siegelring: anfänglich war man der Meinung[, das

bedeute] einen, der die ganze Welt besiegelt |d. h. ver¬

urteilt] zum Tode.

Zu -i. Jemand tradiert:

„Sogar ein Steinchen, sogar einen Holzsj'an.'^

Es fragte Rab Asche:')

„ Wie .steht cs, wenn es {d. h. das Bild] Unrat \d. h. etwas

Verächtliches] in der Hand hält'} {Hat das zu bedeuten-!] die

ganze JI 'cit ist gering geachtet in seinen Augen wie Unrat, oder

vielleicht: es selbst ist verächtlich in den Augm der ganzeti

Welt, wie Unrat'}'

Das bleibt unentschieden.

1) t 427, Str. S. 92 93, Neubegriiuder der Schule in Sura.

(8)

Fiebig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst".

II. Mischna.

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ITN ^'^T^ ""^ 2-

:iay: ina Niii-s;;; -:e7: pnicN

II. Gemara.

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(9)

Fiehig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst". 589

II. Mischna.

1. Betreffs dessen, der Bruchstücke von Stand¬

bildern findet, [gilt diese 2'raditiun:] siehe, diese [BrucJi-

stilclce] sind erlaubt.

"2. Hat [uber\ jemand die Form einer Hand oder eines

Fusses g efundeii , siehe, su .sind diese verboten,

weil der gleiclien angebetet wird.

II. Gemara.

Zu 1. Schemuel ) sagte:

„Auch Stücke vun Götzenbildern [sind erlaubt].'

[Frage:] Wir tradieren doch aber: „Bruchstücke von Stand-

b ildern V !"

[Antwort: Was von den Bruchstücken von Standbildern gilt,]

eben dasselbe gilt auch von Bruchstücken von Götzenbildern.

Was aber das anbetriflt, dass man [d. h. die Mischna] tradiert:

„Bruchstücke von Standb ildern'[, so kommt das

daherI, dass man fd. h. die Mischna] zum Schluss tradieren will:

„Wenn jemand, die Form einer Hund oder eines

Fusses gefunden liat[, dies ganz im allgemeinen gedacht,

niclit von vornherein auf Teile von Götzenbildern beschränkt],

siehe, so sind diese verboten , weil der g leiclien

angebetet w ir d. "

Zu 2. Wir tradieren: „Wenn jemand die Furm einer

Hand oder eines Fusses gefunden hat. siehe, su sind

diese verboten, weil dergleichen ungebetet ivird.'

Warum [sind sie verboten] V — Sie sind doch [auch] B r u c Ii -

s t ü c k e V !

Fs erklärte, [das] Schemuel [so]:

„ Wenn sie [noch] uuf ihrer Basis stehcn'[. sind sic verboten,

ivcil dann der götzendienerische Gebrauch klar ist].

[XaL-htrag:]

Es ist berichtet ivorden :

„[W\is] ein Götzenbild [anlangt], das von selbst zerbrochen

ist, so sagt li. Jochanan -): „es ist verboten', ß. Schinvon

ben Lneiuisch '-') : „es ist erlaubt'.

it. Jochanan hat gesagt: „es ist verhüten' fer hat das nach unserer

Meinung ans folgendem Grunde gesagt:] denn, siehe, er |d. h.

der früliere Besitzer des Bildes] hat cs nicht ungiltig gemacht.

W. Schiin'on b. Laquisch hat gesugt: „cs ist erlaubt'; [denn]

aller Wahrscheinlichkeit nach hat er es thatsächlich ungiltig

gemacht, indem er [sich] sicherlich sagte: ,wenn es fd. h. das

tiötzenbild] sich selbst niclit geschützt hat, wird es mich dann

noch schützen können V

1; t 2.04, .Sti-. ,S. 88. 2) f 279, Str. S. SS. 3) Sclnv.iger Jochaiiaiis, 2. Geu. der juil. Amor., Str. S. 89.

(10)

590 Fiehig, Talmud balli, Traktat „Götzendienst".

1.

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(11)

Fiehig, 'J'cilmud hahli, Traktat „Götzendienst". 591

1.

a) H a 1) b i J o o h a ii a n erlioli gegen Rabbi Schim'on b. Laquiscb folgenden Einwand:*)

[Folgende Bibelstelle spricht doch gegen dich : 1 Sani. 5. 4 :J

„Und der Kopf Dag uns xind s e inv h eiden Hände

lagen abgesclilagen u. s. mj.'

und es steht geschrieben: „Darum betraten die Priester

des Dagon niclit n. s. w. [1. c. V. 5].

] )a sagte er [L.] zu ihm [Joch.] :

„Yon dort [holst du] einen Beweis? — Dort steht es so:

sie liessen den Dagon im Stich und verehrten die Schwelle;

denn sie sagten sich : den Dagon verliess sein Diimon und

hat sich auf der Schwelle niedergel.assen.'

b) Da erwiderte ihm [Jochanan):

„Wer Bruchstücke von Standbildern findet,

siehe, diese sind erlaubt' [daraus folgt:] .jedoch

Bruchstücke von Gi'itzenbildern sind verboten.

[L. sagte dagegen: Du presst bei diesem Schluss das Wort

, Standbilder', der Ton ruht aber auf: „Bruchstücke", also:]

Sage nicht [d. h. also kannst du nicht sagen): „Bruch-

stücke von Götzenbildern sind verboten ", sondern sage

[d. h. sondern du kannst nur folgern]: „doch die Stand-

B ild er selbst sind verboten". Und [d. Ii. nämlich) die

schlechthiniiige [d. h. anonyme] Tradition [in der Mischna]

ist im Sinne dos Rabbi Meir [der in der I. Mischna von den

ganzen Standbildern, in der II. von deren Bruchstücken redet].

Und K. Jochanan [was sagst du zu folgendem Schluss :] ? —

von dem Ausspruch des R. Meir sehliessen wir doch [not¬

wendig] auf die Meinung der Rabbinen'?!: Hatte nicht R. Meir

gesagt: „Standbilder sind verboten, Bruchstücke

von Standbildern sind, erlaubt'}'.' — so sind nach

den Rabbinen ebenfalls (Jötzenbilder verboten [vgl. die

I. Miscbna Nr. 2] und ihre Bruchstücke erlaubt,

c) [Antwort des J. :] So stebt es jetzt? [d. h. so soll es jetzt stehen?

Ist nicht dein Schluss von den Bruchstücken von Standbildern auf

die Bruchstücke von Götzenbildern falsch ? denn :] Dort [d. h. bei

den Bruchstücken von Standbildern] kannst du s.igen: ,inan hat

sie [nämlich: die Standbilder] angebetet' und du kannst jauch]

sagen: „man hat sie nicht aiigelietet', [d. h. es ist überhaupt

z-weitelb ift, ob sie angebetet worden sind]. Wenn du dich aber

bereit tinden li.sst zu behaupten: „man hat sie angebetet", so

bleibt noch iramer die Frage : hat man sie ungiltig gemacht ?

[Bei Bruchstücken von Götzenbildern steht os ganz auders:

Handelt es sich nämlich direkt um] ein Götzenbild [d. h. dessen

1) Zu merken ist zum Verständnis des Folgenden, dnss Jocli.man die

strengere, Sch. b. Laqu. die laxere Äiisiclit vertritt.

(12)

592 Fiehig, Talmud balli, Traktat „ Götzendienst".

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(13)

Fiebig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst". 593

Bruchstücke], so ist sicher, dass man es angebetet hat, und

wer kanu [in diesem Falle mit Gewissheit] behaupten, er [d. h.

der Besitzer] habe es ungiltig gemacht?

So steht auf der einen Seite ein Zweifel , auf der anderen eine

Gewissheit.

[Nun lautet aber die Regel :] Der Zweifel entringt den Händen

der Gewissheit nichts. [Folglich: man darf die Bruchstücke

von Götzenbildern nicht benutzen],

[Abschweifung:]

[Prüfung der Richtigkeit der eben angeführten Regel.

Besteht diese Regel wirklich zu Recht:]

a) „Der Zweifel entringt nichts den Händen der

Gewissbeit?"

iSi'ehe, es ist docii tradiert wor den:')

„starb ein Cliaber und liinterliess eine Kammer

voll von Fr Hellten : \so gilt:] Selbst, ivenn diese

[erst] an eben diesem Tage [hineingebracht

sind, sc. in die Kornkammer] so sind sie als ver-

zehntet anzusehen.'

Siebe : hier ist sicher, dass sie zehntpflichtig sind, zweifel¬

haft aber, ob er sie verzebntet hat oder nicht.

Und doch kommt der Zweifel und macht die Gewissheit ungiltig.

[Antwort auf diesen Einwand:] Hier steht eine Gewissheit der

andern Gewissheit gegenüber; denn [einerseits sind sie zehnt-

ptlichtig, andererseits:] entsprechend dem Wort des Rabbi

Chanina (^'husaab ist [ferner] auch gewiss, dass er sie ver¬

zebntet hat. R. Chanina Chusaah-) hat nämlich gesagt: „Betreffs

eines Chaber ist als sicher anzunehmen, dass er nichts aus

seiner 1 land gegeben hätte, was nicht verzehntet gewesen wäre."

Übrigens, wenn du willst, kannst du auch so sagen: ein

Zweifel steht dem anderen Zweifel gegenüber, [einer¬

seits ist zweifelhaft, ob er sie verzehntet hat, andererseits, ob

sie überhaupt zehntpflichtig sind:] wie dns dem Wort des

Rabbi Oscha'ja'') entspricht, der gesagt hat:

„Ber Mensch kann es mit seinem Getreide .schlau anfangen:

er bringt es mit der Spreu liinein. damit sein Vieh es fresse,

vnd, es dann vom Zehnten frei ist.'

ß) Und [wir fragen noch einmal: Besteht diese Regel wirklich

zn Recht:]

„Der Zweifel entringt nichts den Händen der

Gewissheit [?]."

Fs ist doch tradiert worden:

Babbi Jehuda*) hat gesagt:

1) Tos. Zuckermandel, S. 92, Z. 2G. 2) i. Gener. der babyl. Amor.,

um 315. 3) 2. Gener. d. pal. Amor., nm 200. 4) Zeitgenosse des

K. Meir. nicht zu verwechseln mit Knb Jehuda (f 299, Str. S. 89). Str. S. 84.

Tos. Zuckermandel, S. C14 unten.

(14)

594 Fiehig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst".

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(15)

Fiehig, Talmud hahli, Traktat „Götzendienst". 595

„Einst ereignete sicli folgendes: die Maijd

eines Steuereinnehmers in Itimmon liess eine

Frühgeburt in eine Cisterne fallen. Da kam

ein Priester und blickte hinein, um zu sehen,

ob es eine männliche oder eine weibliche [Früh¬

geburt gewesen sei]. Diese Thatsache kam vor Weise

[zur Begutachtung], und sie erklärten ihn [d. h. den

Priester] für rein, weil Wiesel und Iltis dort

häufig sind'^, so dass diese die Fehlgeburt sicher loeg-

gesclileppt haben , der Priester sich also nicht über einen

Leichnam gebeugt und so verunreinigt hatte].

Siehe: hier ist sicher: sie hat eine Frühgeburt hinein¬

fallen lassen, zweifelhaft: ob jene sie weggeschleppt haben

oder nicht. — Und da konnnt [dennoch] der Zweifel und

macht die Gewissheit ungiltig.

[Antwort auf diesen Einwand gegen die obige Regel:]

Sage nicht: „sie hat eine Frühgeburt in. die Cisterne fallen

lassen", sondern sage: , sie liess etwas Ahnliches wie eine

Frühgeburtc in die Cisterne hineinfiillen".

Aber siehe doch[, muss man dagegen sagen, man tradiert:] „nm

zu wissen, ob sie männlich oder weiblich sei"

[woraus doch folgt, dass sie eine Frühgeburt hat hineinfallen

lassen].

[Andere Möglichkeit:] So meint [der Traditor] das: [Zunächst] wollte

er [d. h. der Priester] wissen, ob sie eine Hautblase [des Embryo]

hatte iklleu lassen , oder ob sie eine Frühgeburt hatte hinein¬

fallen lassen. Und, wenn du dich bereit finden lässt zu sagen[,

d. h. für den Fall, dass sich herausstellte:] „eine Frühgeburt

ilat sie h, ine ing eio orf en", [beabsichtigte er] zu er¬

fahren, ob diese männlich oder weiblich sei'.

Übrigens, wenn du willst, kannst du [auch] sagen: ,weil AViesel

und Iltis dort liäufig sind", ist sicher, dass sie es weggeschleppt

baben[ , so dass die Gewisslieit , dass es eine Frühgebuii war,

dieser zweiten Gewissheit gegenülierstelit].

d) Er erwiderte ihm [Joch, dem Laqu.] :

„Findet jemand die Form einer Hand oder die

Form eines Fusses, siehe, so sind diese verboten,

weil dergleichen angebetet wird.'

Warum [tradiert man das? Wie kannst du dir das erklären yJ,

OS sind doch Bruchstücke? [und trotzdem verboten?!]

I Antwort des Lacju. :]

Doch: Da giebt es eine Erklärung des Schemuel:

, Wenn sie [noch] auf ihrer Basis stehen" [sind sie verboten,

da sie so nicht als Bruchstücke, sondern als Anbetungsgegenstand

;ni und für sich gelten].

(16)

Fiehig, Talmud hahli, Traktat „Götzendienst"-.

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(17)

Fiebig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst". 597

e) Er erwiderte ihm [dem Laqu.] :

„Ein Heide kann sein Götzenbild und auch das

eines anderen {durch Beschädigung] ungiltig machen,

ein Israelit aber kann das Götzenbild eines Heiden

[durch Beschädigung] nicht ungiltig machen.'')"

Warum [soll denn der Israelit das nicht können] ? Es [d. h.

das beschädigte Götzenbild] sollte doch wenigstens gelten wie

ein von selbst zerbrochenes Götzenbild? [bei dem ja nach Laqu.

selbstverständlich vorausgesetzt werden muss, dass der Heide es

ungiltig gemacht hat].

[Für Laqu. tritt nun Abbaje und Raba ein:]

Da sagte Abbaje:-)

, If'enn er es bloss eingedrückt hat" {darum handelt es

sich in der Tradition; d. h. was von dem von selbst za--

broclienen Götzenbild gilt, findet hier keine Anwendung, da cs

niclit zerbrochen ist].

[Joch, dagegen :]

ünd, wenn er es bloss eingedrückt hat, was macht das aus?

Wir tradieren ja doch:

„Hat er es eingedrückt, obwohl er nichts davon

weggenommen [d. h. es nicht zerbrochen] hat, so ist es

{ebenso] ungiltig {wie dann, wenn er es zerbrochen hat]."-')

[Laqu. dagegen:] Diese Worte [besagen]:

„Für den Fall, dass es ein Heide eingedrückt hat[, ist es ungiltig],

aber, hat es ein Israelit eingedrückt, so ist es nicht ungiltig.'

ünd Rabbahat [im Sinne des Laqu.] gesagt:

„Immerhin kannst Du [d. h. hier: Laqu.] sagen: sogar, wenn

ein Israelit es eingedrückt hat, ist es ungiltig {von Rechts

wegen]. — Aber: {nur] als Vorbeugungsmassregel ist {so, wie

die Tradit. zeigt,] dekretiert worden: {denn] vielleicht hebt er

{d. Ii. der Isr.] es auf {und macht es so zu seinem Eigentum]

und macht es dann ungiltig , so dass es dann ein Götzenbild

■im Besitze eines Israeliten ist, und von jedem Götzenbild, das

im Besitze eines Israeliten ist, gilt die Regel, dass es niemals

ungiltig werden kann."

f) Er erwiderte ihm [dem Laqu.] :

„Wenn ein II eide Steine von einem Merkurhaufen

bringt und pflastert damit Wege und Strassen,

so sind diese {d. Ii. die Steine] erlaubt; wenn aber

ein Israelit Steine von einem Merkurhaufen bringt

und mit diesen Wege und Strassen pflastert, so

sind sie verboten."^)

[Für die Diskussion kommt im Sinne des Joch, auch hier nur der

1) Mischna, Abod. sarah, Kap. IV, 4. 2) t 338, Str, S. 92. 3) Abod.

sar.ab, Kap. IV, Mischna 5, fol. 33 a. 4) Str. S. 92, t 352, Schulhaupt in Mechuza am Tigris. 5) cfr. Tos., ed. Zuckermandel S. 470, Zeile 29 ff.

Bd. LVII. 39

il 3 *

(18)

598 Fiebig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst".

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(19)

Fiebig, Talmud babli, Traktat „Götzendienst". 599

2. Teil dieser Tradition in Betracht. Es folgt nämlich darans,

dass Bruchstücke von Götzenbildern (als solche kann man die

Steine ansehen) verboten sind. Laqu. schliesst anders. Er

erklärt diese Tradition aus einer Vorbeugungsmassregel der

Rabbinen, nach Rabba:]

Warum [lautet die Tradition so] ? Es [d. h. der Steinhaufen]

sollte doch wenigstens so viel gelten, als ob ein Götze von selbst

zerbrochen worden ist?

[Laiju. :] Siehe, hier gelten ebenfalls die [oben angeführten] Worte

Rabbas.

g) Er erwiderte ihm [Joch, dem Laqu.] :

„Wenn ein Heide eine Götzenstatue ahgeliobelt

hat, 10 eil er es nötig hatte [d. h. die SjJÜne brauchte],

so ist diese und ihre Späne erlaubt , [hat er sie abe-r

abgehobelt], weil sie es nötig hatte [d. h. etwa, weil sie

des Abputzejis bedurfte], so ist sie verboten, aber ihre

Sjjäne sind erlaubt. Wenn aber ein Israelit eine

Crötzen Statue, sei es, weiler es nötig hatte, sei

es, weil sie es nötig hatte, abgehobelt hat, so ist

diese samt ihren Spänen verboten."^)

Warum? sie sollte doch [in diesem Falle] gelten so viel vvie

eine Götzenstatue, die von selbst zerbrochen ist?

[Laqu.:] Siehe, bier [gilt] ebenfalls der Ausspruch Rabbas.

h) Er erwiderte ihm [dem Laqu.] :

„ liabb i Jose-) hat ge s agt :

[Wenn einer ein Götzenbild findet, dann] soll er es zer¬

reiben und [den Staub] in alle Winde zerstreuen

oder ins Meer werfen [damit niemand mehr davon Nutzen

haben Icann]. Da sagte man zu ilim: „auch in diesem

Falle [d. h. wenn er es zerreibt] wird docli Dung daraus

[d. Ii. man hat also davon einen Nutzen], und es steht duch

(j es ehr i eben : nicht das G er in gste vun dem Banne

soll an deiner Band hieben."''')

Warum ? Es [d. h. das zerriebene Bild] sollte doeb wenigstens

gelten so viel wie ein von selbst zerbrochenes Götzenbild ? I

[LaijU. :] Siehe, ebenfalls hier gilt der Ausspruch Rabbas.

i) Er erwiderte ibm [dem Laqu.]:

„Rabbi Juse, ben Jassian,*) sagt:

„Fand jemand die Abbildung eines Drachen,

dessen Kopf abgeschnitten tvar [so gilt:]: Ist hier

1) cfr. Tu.<. S. 470, 121V., ed. Zuckermandel. 2) Ii. Clialaplita, zur Zeit K. Jleirs, Str. S. S3. Abod. sarab, Kaji. III, Mischna 3. 3; Dout. 13, 18.

4) spätesteiif. 100.

30*

(20)

Fiehig, Talmud bahli, Traktat „Götzendienst".

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(21)

Fiehig, Talmud hahli, Traktat „Götzendienst". 601

zweifelhaft , ob ihn ein Heide abgeschnitten hat

oder ein Israelit, so ist sie \d. h. die Abbildung] er¬

laubt, ist aber sicher, dass ihn ein Israelit ab-

ges clinitten hat, so ist sie verboten."

Warum ? Das hätte doch mindestens so viel zu gelten wie ein

Götzenbild, das von selbst zerbrochen ist?!

[Laqu. :] Siehe, hier gilt ebenfalls der Ausspruch Rabbas.

k) Er erwiderte ihm [dem Laqu.]:

„ B abb i Jo se sagt:

„Auch [ist es] niciit [erlaubt] Gemüse in der Regen¬

zeit [unter einer Ascliera zu pflanzen], weil das laub

[von der Asc/iera] auf es iier ab fällt [loudurcJi das Gemüse

(jediingt wird, man also einen Nutzen liut. Das Laub gilt

als Briiciistücke von Götzembildern].

Warum V Es [d. h. das Laub] soll doch wenigstens gelten wie

ein Götzenbild, das von selbst zerbrochen ist?!

[Laqu. :] Dort [nämlich bei dem Laube in der angeführten Tradition]

liegt die Sache anders [man kann hier nicht von einem zer¬

brochenen Götzenbilde reden]; denn der Hauptbestandteil des

Götzen bleibt bestehen.

[Joch. :] Doch siehe : bei den Hobelspänen [war doch auch klar],

dass der Hauptbestandteil des Götzenbildes bestehen blieb, und

dennoch lautet die Tradition: „ivenn sie es nötig liatte,

so ist sie verboten, ihre Späne aber sind erlaubt"

[so sollte doch hier alsu auch das Jjuub gestattet sein ? I Dein

Gesiclitsjmnkt kann also nicht in Betracht kommen].

[für Laqu.] Rab Huna, Sohn des Rab Jehoschua,^) sagte: [Das

Laub bleibt deshalb verboten] „weil kein Götzenbild durch

natiirliche Vorgänge ungiltig werden kunn" [d: Ii. das Laub

nicht als B}~uchsfückc vun Götzenbildern gelten kann].

2.

Es erwiderte dem Rabbi Jochanan Rabbi Schim'on ben Laquisch:

„Von eineni Nest, das sich auf der Spitze eines

zum Tempelgut gehörigen Baumes befindet , darf

mun [einei-seits] keinen Nutzen haben, [andererseits]

aber[, hat man Nutzen davun gehabt, su] braucht man

kein Sühnop fer wegen Veruntreuung von T empel¬

gut zu bringen.

Befindet es [d. h. das Nest] sich auf der Spitze

einer Aschera, so darf man es[, wenn man Nutzen

davon haben loill .] mit einem Stocke herabwerfen"-)

[hinaufklettern darf man nicht].

1) 5. Gener. dor babyl. Amor. Str. S. 92. ca. 330.

2) Mischna, Me ila Kap. III, Ende.

(22)

Fiebig, Talmud lahll, Truldat „Götzendienst".

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(23)

Fiebig, Talmud babli, 'Traktat „Götzendienst". 603

Man muss dabei [im Sinne des R. Laqu.] z. B. daran denken,

dass er [d. h. der Vogel] von ihm [d. h. dem Baume] Hölzer

abgebrochen und mit ihnen das Nest gebaut hat, und dennoch

tradiert man: „man darf es mit einem iStocJce lierah-

werfen"[, um es dann zu gebrauchen: also, wenn ein Götze

von selbst zerbrochen ist, sind die Trümmer erlaubt].

[Joch, dagegen :] Womit beschäftigen wir uns hier ? [Doch] z. B.

[damit, (d. h. mit der nach Jocb.s Meinung am nächsten liegen¬

den Annahme.) dass er [d. h. der Vogel] die Hölzer anderswoher

brachte[. nicht von dem Baume nahm] und baute mit ihnen das

Nest. [Dann verstebt man , warum man das Nest gebrauchen,

es hinabwerfen darf: fremde Hölzer sind natürlich ganz neutral.]

Und auch die Pinesse [d. h. genaues Nachdenken über den Sinn

der vorliegenden Tradition] besagt dasselbe ; denn man tradiert

doch betrefls des Baumes, der zura Tempelgut gehört, dass , m a n

[einosc it.l] keinen Nut zen [davon] Italien darf, [anderer¬

seits] aher kein Hiihnojifer zu hringen hrauclit.

Wenn du nun friedlich zugieb.st, dass er [d. h. der Vogel] die

Hölzer anderswoher brachte , so würde das sehr gut damit zu¬

sammenstimmen , dass die Tradition betreffs des Tempelgutes

lautet: „man darf keinen Nutzen liaben und braucht

doch kein Hühno2)fer zu br ingen:' „man darf kei¬

nen Nutzen haben:' [das erklärt sich dann] auf Grnnd des

Ausspruches [d. Ii. der Vorbeugungsniassregel] unserer Rabbinen,

und: „man braucht kein Opfer zu br ingen' : [daser¬

klärt sich] auf Grund der Thora ; denn siehe, sie [d. h. die Hölzer]

sind nicht geweiht [zusammen mit dem Baume]. Jedoch, wenn

du sagen willst: „er [d. h. der Vogel] hat von ihm [d. h. dem

Baurae] Hölzer abgebrochen und hat mit ihnen ein Nest gebaut'",

warum braucht man [dann] kein Opfer zu bringen ?! — sie sind

doch geweiht?!

[Laqu. dagegen:]

Kann man wirklich mit Recht so folgern ? Hier handelt es sich

doch um Nachgewachsenes , das erst hinterher gekommen ist

[d. h. nach der "N^^eihung] , und er [d. h. der Traditor] ist der

Ansiclit: „ein Opfer ist bei Nachgewachsenem nicht nötig'.

Und liubbi Abbahu ') [sagte] :

„Kabl.i Jochanan hat gesagt:

„ Was [ist ider gemeint mit:] „cr wirft hinab' ? — [Das

bezieht sich auf] die Jungen [im Nest, nicht auf dus Nest

selbst].'

1) 3. Oenor. der pal. Amor. Str. S. 90, einer der späteren Schüler des K. Jochanan.

(24)

604 Fiebig, Talmud babli, Trahtat „Götzendienst".

■"iK an

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TSt^V ra-":^"^ i-ni-icN]

:im a-i;3a T • ■• ;

is sagte Rabbi Jakob zu Rabbi Jeremia bar Tachliplic:^)

„Ich. will es dir klar machen: beiden Jungen ist es so und

so erlaubt \d. h. bei dem Baume, der dem Heiligtum gelwrt,

und bei einer Ascherd\, bei Eiern aber ist es so und so

verboten."

Es sagte Rab Asche:-)

, Und Junge , die ihrer Mutter noch bedürfen , sind Eiern

gleich zu achten."

1) Beide 2. Gener. der babyl. Amor.

2) t 427, Str. S. 92/93.

(25)

605

Andhra History f and Coinage. C

By Viuceut A. Smith.

III. The Andhra or Andhrabhptya Coinage.

1. Geuenil Observations.

Abbreviations.

A. C. — Cabinet of Sir A. Cunningham, now in B. M.

B. ^r. — British Museum.

Bo. R. A.S. — Jounuil of Bombay Branch of Royal Asiatic Society.

C. A. I. — "Coins of Ancient India" (Cunningham).

E. H. D. — "Early History of the Dekkan" (Bhandarkar).

E. I. — ''Eijigraphia Indica".

C. S. I. — "Coins of Southern India" (Elliot).

I. A. — "Indian Antiquary".

I. 0. — "Indian Coins" (Rapson).

1. — Left, of reader.

I'roc. A. S. B. — Proceedings of Asiatic Soeiety of Bengal,

r. — Right, of reader.

S. I. B. A. — "South Indian Buddhist Antiquities" (Rea).

^\^ E. — Cabinet of Sir AValter Elliot (specimens in B. M.).

Wt. — \\'eight.

The Andhra coinage, as compared with the issues of other

ancient Indian dynasties, has attracted little attention. The coins,

with two exceptions, are struck in base metal, either lead or bronze,')

and are as crude in design as they are rude in execution. They

thus otter little attraction to the eye of the collector , and are

seldom sought for. Even if sought for, they are difficult to obtain.

Tbe territory of the Andhra monarchs is now largely occupied by

Native States , the Nizam's Dominions , Mysore , and others , which

present few facilities for rmmismatic enterprise. The two principal

collections of coins in India, those .at Lahore and Calcutta, do not

I) I :ini not certain wlietljor tlie so-called copper coins are really copper or bronze.

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