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Allgemeine Informationen zum Studium in der Studienrichtung IM/HM

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Academic year: 2022

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Allgemeine Informationen zum Studium in der Studienrichtung IM/HM

Hand els m anagem ent (B . A . ) / Hande ls m anagem ent – dual (B.A.) I nt ernat io nal Man agem ent ( B . A . ) / I nt ernat ional Man age m ent – dual (B.A.) I nt ernat io nal Man agem ent ( M. A . ) / I nt ernat io nal Man age m ent – dual (M.A.)

Stand: Dezember 2019

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Inhalt

1. Allgemeines zu Studienbeginn ... 2

1.1 Stundenplan ... 2

1.2 Kursunterlagen ... 2

1.3 Weitere Fragen ... 2

2. Prüfungen ... 3

2.1 Anmeldung ... 3

2.2 Durchführung ... 3

2.3 Nach der Prüfung ... 4

2.4 Ergebnisse ... 4

2.5 Noten(bildung) ... 5

3. Sprachen ... 6

4. Externe Studienphase ... 6

4.1 Auslandssemester ... 6

4.2 Praxissemester ... 6

4.3 Module im Kooperationsunternehmen ... 7

5. Bachelorstudiengänge ─ Wahlpflichtmodule ... 8

5.1 Studienbeginn vor Wintersemester 2018/19 ... 8

5.2 Studienbeginn ab Wintersemester 2018/19 ... 8

6. Masterstudiengänge – Spezialisierungen und Ergänzungsmodule ... 9

6.1 Spezialisierungen ... 9

6.2 Ergänzungsmodule ... 9

7. Bachelor-/Masterarbeit ... 10

7.1 Anmeldung ... 10

7.2 Bearbeitung ... 10

7.3 Abgabe ... 11

7.4 Kolloquium ... 11

8. Abschlusszeugnis ... 11

9. Ansprechpartner... 12

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1. Allgemeines zu Studienbeginn

1.1 Stundenplan

 Im LSF der Hochschule (https://lsf.hs-worms.de) finden Sie alle Stundenpläne der Studi- engänge und der verschiedenen Semester. Sie können sich hier auch Ihren individuellen Stundenplan erstellen.

 Ausfälle und kurzfristige Änderungen der Vorlesungen werden ebenfalls im LSF veröffent- licht.

1.2 Kursunterlagen

 Die Kursunterlagen werden von den meisten Dozenten auf Moodle (https://moodle.hs- worms.de/moodle/) hochgeladen. Manche Kurse sind von den Dozenten mit einem Pass- wort versehen, das benötigt wird, um sich in den Kurs einzuschreiben. Dieses erhalten Sie in der Regel in der ersten Lehrveranstaltung.

 Der Benutzername und das Passwort für beide Plattformen sind die Zugangsdaten, die zu Beginn vom Rechenzentrum ausgehändigt werden. Bei Problemen oder Fragen zum eigenen Account, hilft das Rechenzentrum gerne weiter: helpdesk@hs-worms.de

1.3 Weitere Fragen

 Zu allen wesentlichen organisatorischen Themen (z. B. Auslandssemester), werden im Laufe des Studiums entsprechende Informationsveranstaltungen angeboten. Zusätzlich finden Sie auf der Homepage diverse Informationsblätter.

Sollten nach Durchsicht aller zur Information gestellten Dokumente und nach Besuch der Informationsveranstaltungen noch Fragen offen sein, stehen die Mitarbeiter der Studien- richtung IM/HM gerne jederzeit zur Verfügung. Die entsprechenden Ansprechpartner kön- nen Sie auf der Website der Studienrichtung oder unter Punkt 8 nachlesen.

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2. Prüfungen

Der Prüfungszeitraum umfasst die letzten Wochen jedes Semesters. Der genaue Zeitplan wird rechtzeitig auf der Homepage der Studienrichtung veröffentlicht und kann auch dem LSF entnommen werden. Bitte beachten Sie zum Thema Prüfungen auch das Merkblatt und Belehrung für Prüflinge zur Durchführung von schriftlichen Prüfungen, welches frühzeitig vor der Prüfungsphase per E-Mail verschickt wird und auf der Homepage der Hochschule zu finden ist.

2.1 Anmeldung

 Für die Prüfungsanmeldung ist jeder Studierende selbst verantwortlich.

 An- und Abmeldungen zu Prüfungen können Sie über das Online-Portal LSF tätigen.

 An- und Abmeldefrist im Sommersemester: 15.06.

im Wintersemester: 15.12.

 Bei technischen Problemen mit der Prüfungsanmeldung haben Sie auch die Möglichkeit sich über Frau Steinbach (gsteinbach@hs-worms.de) für eine Prüfung anzumelden.

 In Ausnahmefällen kann die Anmeldefrist für Präsentationen und Hausarbeiten auch vor den oben genannten Fristen enden. Dies erfolgt immer in Absprache mit dem jeweiligen Dozenten und wird Ihnen in der entsprechenden Vorlesung mitgeteilt!

 Drucken Sie sich bitte nach Anmeldung zu den Prüfungen die Übersicht über die ange- meldeten Prüfungen aus, um Ihre Anmeldung im Zweifelsfall nachweisen zu können!

2.2 Durchführung

 Die Termine und Räumlichkeiten können Sie in LSF und auf der Homepage der Studien- richtung einsehen. Wir bitten Sie stets vor einer Prüfung nochmals nachzusehen, ob sich eine Änderung ergeben hat.

 Bitte erscheinen Sie spätestens 15 Minuten vor Prüfungsbeginn im Prüfungsraum! Prüf- linge, die zu spät kommen, erhalten keine Verlängerung der Bearbeitungszeit.

 Bei schriftlichen Prüfungen (Klausuren) gilt zusätzlich:

 Der gültige Studierendenausweis muss auf dem Tisch liegen. Alternativ wird auch ein Personalausweis und eine Studienbescheinigung akzeptiert.

 Tasche außer Reichweite verstauen, d. h. vorne oder hinten im Raum.

 Kein eigenes Papier mitbringen.

 Es dürfen keine Bleistifte verwendet werden.

 Es dürfen nur nicht-programmierbare Taschenrechner verwendet werden.

 Gegebenenfalls ein Wörterbuch oder Gesetzestexte – unkommentiert.

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 Gegenstände wie Handys, digitale Uhren oder sonstiges, die einen Täu- schungsversuch suggerieren könnten, müssen in den Taschen oder Jacken verstaut werden (nicht am Tisch!).

 Jegliches Papier, welches für die Prüfung ausgehändigt wird, muss mit der Klausur abgegeben werden.

 Toilettengänge sind bei Prüfungen, die bis zu 90 Minuten umfassen, i. d. R.

nicht gestattet! Bei Prüfungen, die länger dauern, müssen Toilettengänge zu- nächst bei der aufsichtsführenden Person angemeldet werden.

 Falls Sie gesundheitliche Probleme haben, teilen Sie dies bitte in Ihrem Inte- resse der aufsichtsführenden Person vor Beginn der Prüfung mit.

Wichtig: Das Mitbenutzen sämtlicher Hilfsmittel wie Taschenrechner/Wörterbuch etc.

eines Kommilitonen gilt als Täuschungsversuch. Bringen Sie daher stets selbst Ihre benötigten Hilfsmittel mit.

2.3 Abwesenheit bei Prüfungen

 Wenn Sie krankheitsbedingt bei einer Prüfung abwesend waren, müssen Sie inner- halb von drei Tagen ein Attest bei der Prüfungsverwaltung abgeben. Das vom Arzt auszufüllende Attest finden Sie hier:

https://www.hs-worms.de/fileadmin/media/SG2/Pruefungsverwaltung/Doku- mente/20151/Hochschule_Aerztliches_Attest.pdf

 Beachten Sie unbedingt auch alle weiteren Hinweise zum Verhalten in Krankheitsfäl- len: https://www.hs-worms.de/studieren/organisieren/pruefungsverwaltung/pruefungs- unfaehigkeit-information-zum-verhalten-bei-krankheit/

 Erscheint ein Prüfling nicht zur Prüfung wird dies im LSF mit 5,0 NE (= nicht erschie- nen) gewertet und ein Prüfungsversuch verfällt.

 Wenn Sie in einem Semester nicht an einer Prüfung teilgenommen haben, sind Sie i. d. R. im darauffolgenden Semester automatisch wieder im LSF zu dieser Prüfung angemeldet und müssen an der Prüfung teilnehmen. Dennoch sollten Sie immer Ihre Prüfungsanmeldungen im LSF kontrollieren!

2.4 Ergebnisse

 Noten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen weder am Telefon noch per E-Mail herausgegeben bzw. persönlich mittgeteilt. Sobald die Ergebnisse von den Dozenten vorliegen, werden diese umgehend im LSF eingetragen und erscheinen dann in Ihrem persönlichen Portal.

 Ihre Punkteverteilung können Sie in der Klausureinsicht einsehen.

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 Termine hierfür können in Moodle im Kurs „Klausureinsicht“ vereinbart werden.

 Erscheinen Sie bitte pünktlich zum vereinbarten Termin im Raum N 113, da die 30 Minuten nicht überzogen werden können.

 Das Abfotografieren der Klausuren ist strengstens verboten. Utensilien (Blätter, Blei- stift, etc.) für Notizen werden gestellt.

2.5 Noten(bildung)

Alle Veranstaltungen eines Moduls müssen in einem Semester belegt werden. Jedes Modul schließt mit einer Gesamtnote ab.

Welche Veranstaltungen jeweils zu Modulen zusammengefasst werden, entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch. Anhand der angegebenen LP können Sie den prozentualen Anteil/Ge- wichtung am Studium (BA 180 LP, MA 120 LP) herausfinden.

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3. Sprachen

(nur gültig für Studienbeginn ab Wintersemester 18/19)

Bachelorstudierende in den Studiengängen International Management und Handelsmanage- ment benötigen für die Zulassung keinen formalen Sprachnachweis über ihre Englischkennt- nisse. Da einige (komplexe) Themenfelder in englischer Sprache gelehrt werden, empfiehlt die Studienrichtung, dass Studierende über ausreichende Englischkenntnisse verfügen soll- ten.

Masterstudierende benötigen für die Zulassung einen Nachweis englischer Sprachkenntnisse, die der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspre- chen. Die Nachweise können bis zum Ende des ersten Studienjahres erbracht werden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der entsprechenden fachspezifischen Prüfungsord- nung (FPO).

4. Externe Studienphase 4.1 Auslandssemester

 Das Auslandssemester muss in den Bachelorstudiengängen zwischen dem 3. und 5.

Semester stattfinden. Es obliegt den Studierenden, wann sie es in diesem Zeitraum ab- solvieren.

 In den Masterstudiengängen findet es in der Regel im 3. Semester statt. Falls Sie so- wohl ein Praxis- als auch ein Auslandssemester absolvieren möchten, können Sie ein freiwilliges Auslandssemester antreten. Bei weiteren Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an Frau Rößnick (roessnick@hs-worms.de).

Genauere Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Informationsveranstaltungen oder im Dokument Informationen Auslandssemester auf den Seiten Für Studierende und Internati- onales auf der Homepage der Studienrichtung. Die Termine für die Informationsveranstaltun- gen werden rechtzeitig im LSF bekannt gegeben.

4.2 Praxissemester

 Falls ein Praxissemester absolviert wird, muss dies in den Bachelorstudiengängen zwi- schen dem 3. und 5. Semester stattfinden. Es obliegt den Studierenden, wann sie es in diesem Zeitraum absolvieren. Studierende der dualen Studiengänge halten bitte mit Ih- rem Kooperationsunternehmen und mit Frau Kolodziey (kolodziey@hs-worms.de) Rück- sprache.

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 In den Masterstudiengängen findet es in der Regel im 3. Semester statt. Studierende des dualen Masterstudiengangs halten bitte mit Ihrem Kooperationsunternehmen und mit Frau Kolodziey (kolodziey@hs-worms.de) Rücksprache.

 Informationen zu ERASMUS + geförderten Praktika erhalten Sie in der entsprechenden Informationsveranstaltung des International Centers. Generelle Informationen über das Praxissemester finden Sie im Dokument Informationen Praxissemester auf der Seite Für Studierende auf der Homepage der Studienrichtung.

4.3 Module im Kooperationsunternehmen

(nur gültig für Studienbeginn ab Wintersemester 18/19)

 Studierende der Studiengänge International Management – dual (B.A.) bzw. Handels- management –dual (B.A.) absolvieren neben dem Praxissemester das Modul 19 Interna- tional Cases (IM) bzw. 19 Handelscontrolling (HM) und die Bachelorarbeit (Modul 23) im Kooperationsunternehmen.

 Studierende des International Management – dual (M.A.) erbringen die Leistung des Mo- duls 5 Organisational Transformation, das Praxissemester und die Masterarbeit im Ko- operationsunternehmen.

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5. Bachelorstudiengänge ─ Wahlpflichtmodule

5.1 Studienbeginn vor Wintersemester 2018/19

Im Bachelorstudiengang International Management stehen folgende Wahlpflichtmodule im 6.

Semester zur Auswahl:

Accounting oder International Business to Business und High-Tech Marketing

Management Skills oder Intercultural Challenge

Im Bachelorstudiengang Handelsmanagement stehen folgende Wahlpflichtmodule im 6. Se- mester zur Auswahl:

Management Skills oder Betriebliche Zusatzqualifikation (Ausbildung der Ausbilder)

5.2 Studienbeginn ab Wintersemester 2018/19

Im Bachelorstudiengang International Management gibt es folgende Wahlpflichtmodule:

 3./5. Semester: International Corporate Finance oder Advanced Marketing

 6. Semester: Management Skills oder Intercultural Challenge

Im Bachelorstudiengang Handelsmanagement gibt es folgende Wahlpflichtmodule:

 3./5. Semester: Vertikale Wertschöpfungsnetzwerke & Mehrkanalsysteme oder Stra- tegisches Handelsmanagement

 6. Semester: Management Skills oder Betriebliche Zusatzqualifikation (Ausbildung der Ausbilder)

Achtung: Das Modul Betriebliche Zusatzqualifikation hat eine begrenzte Teilnehmerzahl.

Beachten Sie hierzu vorab die E-Mail des Dozenten!

Die Auswahl der anderen Wahlpflichtmodule erfolgt, indem Sie die jeweilige erste Veranstal- tung besuchen. Grundsätzlich können Sie auch beide Wahlpflichtmodule belegen, es ist al- lerdings nicht gewährleistet, dass die Wahlpflichtmodule überschneidungsfrei geplant sind.

Hinweis: Wenn Sie beide Wahlpflichtmodule belegen, können Sie sich für das zweite Modul nur über Frau Steinbach (gsteinbach@hs-worms.de) anmelden. Sie müssen Frau Steinbach dann ebenfalls schriftlich darüber informieren, welches Modul in die Abschlussnote einfließen und welches als Zusatzleistung im Abschlusszeugnis aufgeführt werden soll.

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6. Masterstudiengänge – Spezialisierungen und Ergänzungsmodule

Gegen Ende des ersten Semesters müssen sich Masterstudierende für eine Spezialisierung und ein Ergänzungsmodul entscheiden. Eine entsprechende E-Mail wird rechtzeitig versen- det (Bitte lesen Sie stets Ihre imhm-Mailadresse!). Eine Prüfungsanmeldung im System muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht stattfinden. Die endgültige Wahl wird dann durch den Besuch der ersten Veranstaltung festgelegt.

Sie können auch freiwillig zusätzliche Module belegen. Beachten Sie dabei aber bitte, dass dann keine Überschneidungsfreiheit hinsichtlich der Vorlesungstermine gewährleistet wird.

Hinweis: Wenn Sie mehrere Spezialisierungen oder Ergänzungsmodule belegen, können Sie sich für das zusätzliche Modul nur über Frau Steinbach (gsteinbach@hs-worms.de) anmelden.

Sie müssen Frau Steinbach dann ebenfalls schriftlich darüber informieren, welches Modul in die Abschlussnote einfließen und welches als Zusatzleistung im Abschlusszeugnis aufgeführt werden soll.

6.1 Spezialisierungen

Im zweiten Semester müssen Sie eine von drei Spezialisierungen wählen:

1. Finanzierung & Controlling 2. Marketing

3. Retail Management

Jede dieser drei Spezialisierungen geht mit der Gewichtung von 22 ECTS in die Gesamtnote ein. Die einzelnen Module der Spezialisierungen können Sie dem Modulhandbuch entnehmen.

Im ersten Semester werden i. d. R. Informationsveranstaltungen von den jeweiligen Dozenten angeboten. Die Termine finden Sie im LSF.

6.2 Ergänzungsmodule

Sie müssen eins der folgenden Ergänzungsmodule belegen:

1. Human Resource Management 2. Business Relations

3. Energiehandel 4. Taxation

Hinweis: Es kann vorkommen, dass ein Ergänzungsmodul aufgrund von zu geringen Teilneh- merzahlen nicht angeboten werden kann. Hierüber werden Sie per E-Mail informiert.

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7. Bachelor-/Masterarbeit

Suchen Sie sich rechtzeitig einen betreuenden Dozenten für Ihre Abschlussarbeit und be- sprechen Sie das Thema Ihrer Arbeit mit ihm! Nach Abgabe und Korrektur der Arbeit werden Sie zum Kolloquium (mündliche Prüfung) mit Ihrem Betreuer eingeladen. Bei Nicht-Bestehen der schriftlichen Bachelor-/Masterarbeit kann sie nur einmal wiederholt werden.

7.1 Anmeldung

 Bachelorstudierende müssen mindestens 120 Leistungspunkte erbringen, bevor sie die Abschlussarbeit anmelden können.

 Masterstudierende benötigen 60 erbrachte Leistungspunkte (90 LP bei Studienbeginn vor WiSe 16/17).

 Falls Noten zur Mindestpunktzahl noch ausstehen sollten, findet eine individuelle Prüfung statt. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Frau Steinbach (gsteinbach@hs-worms.de).

 Die Anmeldefrist ist bis spätestens zwei Monate nach der letzten erbrachten Leistung (vgl.

Bachelor/Master: jeweilige FPO §9).

 Der Link zum Formular zur Anmeldung der Thesis befindet sich auf der Homepage der Studienrichtung unter Für Studierende und kann digital ausgefüllt werden. Zur Anmeldung muss jedoch immer das Original im Sekretariat abgegeben oder per Post zugesandt wer- den!

Hinweis: Die Thesis kann auch zu zweit geschrieben werden. Die Studierenden werden dabei dennoch einzeln bewertet. Die genaue Aufteilung und alles Weitere muss mit dem jeweiligen Betreuer abgestimmt werden. Beide Autoren müssen die Thesis entsprechend der formalen Kriterien fristgerecht einreichen! Dabei müssen die Autoren jeweils sich selbst als Autor und den zweiten Autor als „Mit-Autor“ angeben. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Steinbach (gsteinbach@hs-worms.de).

7.2 Bearbeitung

 Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt maximal drei Monate.

 Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt maximal sechs Monate.

 Inhalte wie Thema, Gliederung, Vorgehensweise, Methoden usw. besprechen Sie bitte mit Ihrem betreuenden Dozenten.

 Formale Hilfestellung finden Sie im Dokument Merkblatt zur Anfertigung einer Thesis auf der Homepage der Studienrichtung unter Für Studierende.

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7.3 Abgabe

Ihre Abschlussarbeit ist in zweifacher Ausfertigung (sowohl die schriftliche Ausfertigung als auch die Daten-CD, auf der sich alle Internetquellen und Ihre Arbeit befinden!) in der zentralen Prüfungsverwaltung der Hochschule Worms abzugeben. Beachten Sie hierbei unbedingt die Öffnungszeiten! Sollte der Abgabetermin Ihrer Abschlussarbeit auf ein Wochenende oder ei- nen Feiertag fallen, ist automatisch der darauffolgende Arbeitstag das Abgabedatum.

Weitere Ausfertigungen können vom betreuenden Dozenten verlangt werden.

7.4 Kolloquium

 Das Kolloquium findet nur dann statt, wenn die schriftliche Arbeit bestanden wurde.

 Ein nicht bestandenes Kolloquium wird frühestens nach drei Wochen und spätestens nach acht Wochen wiederholt (Bei Studienbeginn vor WiSe 16/17 zu Beginn des dem Nichtbestehen folgenden Semesters).

 Sobald Ihre Abschlussarbeit korrigiert ist, erhalten Sie von Frau Steinbach per E-Mail den Termin für Ihr Kolloquium. Bestätigen Sie diesen Termin bitte umgehend!

 Das Kolloquium findet mit dem Studierenden, dem betreuenden Dozenten und einem Beisitzer statt. Die Dauer beträgt ca. 20 Minuten.

8. Abschlusszeugnis

Sobald Ihre letzte Note vorliegt und im System eingetragen ist, wird Ihnen einen Antrag auf Zeugniserstellung sowie auf Exmatrikulation von unserem Studierendenservice zugeschickt.

Wenn Sie diese ausgefüllt in der Prüfungsverwaltung (M-Gebäude) abgegeben haben, wird Ihr Zeugnis innerhalb der nächsten Wochen erstellt. Dieses können Sie dann entweder per- sönlich abholen oder sich per Post (gegen Abgabe einer Briefmarke) zusenden lassen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsverwaltung!

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9. Ansprechpartner

Allgemeine Studienberatung, Notenanerkennung aus dem Vorstudium, Studienorganisation Ulrike Edinger

Stellvertretende Studiengangsleiterin

Gebäude N, Raum 127

edinger@hs-worms.de Tel:

06241/509 139

Sprechstunde nach Vereinbarung

Noten- und Prüfungsverwaltung, Abschlussarbeit- und BaföG-Anträge, Bescheinigungen Gabriele Steinbach Gebäude N,

Raum 115

gsteinbach@hs- worms.de

Tel.:

06241/509 379

Während des Semesters:

Montag bis Donnerstag von 9.15 bis 12.00 Uhr

Während der Semesterferien:

Dienstag bis Donners- tag von 10.00 bis 11.30 Uhr

Koordination der Stunden- und Prüfungspläne, Anmeldung von Praxissemestern, Studienorga- nisation

Ruth Kollmann Gebäude N, Raum 114

kollmann@hs- worms.de

Tel.:

06241/509 116

Sprechstunde nach Vereinbarung Tanja Weickert Gebäude N,

Raum 115

weickert@hs-worms.de Tel.:

06241/509 165

Öffnungszeiten des Sekretariats beachten

Klausureinsicht

Anja Damrath Gebäude N,

Raum 113

damrath@hs-worms.de Tel.:

06241/509210

Termine zur Klausureinsicht in Moodle vereinbaren

Auslandssemester Joachim Mayer International Center

Gebäude M, Raum 109

mayer@hs-worms.de Tel.:

06241/509 266

Bitte Sprechzeiten be- achten

Fächerabsprache vor und Notenanerkennung nach dem Auslandsaufenthalt Viktoria Rößnick Gebäude N,

Raum 117

roessnick@HS- worms.de

Tel.:

06241/509 428

Sprechstunde nach Vereinbarung

Ansprechpartnerin für duale Studiengänge Larissa Kolodziey Gebäude N,

Raum 123

kolodziey@hs- worms.de

Tel.:

06241/509 355

Sprechstunde nach Vereinbarung

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