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Informationen zum Auslandssemester in der Studienrichtung IM/HM

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Academic year: 2022

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Informationen zum Auslandssemester in der Studienrichtung IM/HM

Handelsmanagement (B.A.) / Handelsmanagement – dual (B.A.) International Management (B.A.) / International Management – dual (B.A.) International Management (M.A.) / International Management – dual (M.A.)

Stand: Dezember 2020

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Inhalt

1. Orientierungs- und Bewerbungsphase ... 3

1.1. Study Abroad Day ... 3

1.2. Wahl der Hochschule im Ausland ... 3

1.3. Double Degrees ... 4

1.4. Bewerbung... 4

2. Vor dem Auslandssemester ... 6

2.1 Fächerwahl ... 6

2.2 Learning Agreement: BEFORE THE MOBILITY ... 7

2.3 DAAD Sprachnachweis ... 7

2.4 Semesterbeitrag ... 8

2.5 Leistungsnachweis ... 8

3. Während des Auslandssemesters ... 8

3.1 Learning Agreement DURING THE MOBILITY ... 8

3.2 Aufenthalt... 8

3.3 Zeugnis ... 8

4. Nach dem Auslandssemester ... 9

4.1 Anrechnung ... 9

4.2 Umrechnung ... 10

4.3 Learning Agreement AFTER THE MOBILITY ... 10

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WICHTIG: Bitte lesen Sie Ihre E-Mails im hochschulinternen Postfach (imhm E-Mail- Adresse)! Sie bekommen rechtzeitig alle wichtigen Informationen und Anmeldefristen über Rundmails mitgeteilt!

1. Orientierungs- und Bewerbungsphase

1.1. Study Abroad Day

Im November jeden Jahres findet der Study Abroad Day, die hochschulweite Informa- tionsveranstaltung des International Centers zum Auslandsstudium an einer Partner- hochschule für das darauffolgende akademische Jahr statt. Ansprechpartner ausge- wählter Institutionen stellen sich vor und stehen für Fragen zur Verfügung. Zudem sind ehemalige Outgoing-Studierende anwesend, die von ihren Erfahrungen in den jeweili- gen Ländern und an den verschiedenen Hochschulen berichten.

An diesem Tag gibt es auch eine Informationsveranstaltung, in der der komplette Be- werbungsprozess für das/die Auslandssemester erklärt wird und die Anmeldefristen bekannt gegeben werden. Wir empfehlen Ihnen dringend, an dieser Veranstaltung teil- zunehmen.

1.2. Wahl der Hochschule im Ausland

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über folgende Faktoren in den jeweiligen Ländern bzw. an der jeweiligen Partnerhochschule:

• Studiengebühren

• Lebenshaltungskosten

• Niveau und System der Hochschulen des Landes

• Notensystem der Hochschulen

• Fächerangebot

• Kultur und Leben im Land

• Fördermöglichkeiten

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1.3. Double Degrees

Sowohl Studierende des Bachelor- als auch des Masterstudiengangs International Ma- nagement haben die Möglichkeit, einen Doppelabschluss in Kooperation mit einer Partnerhochschule zu erwerben. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Frühauf (fruehauf@hs-worms.de).

Zurzeit bieten wir im Bachelorstudiengang Double Degrees in Kooperation mit folgen- den Hochschulen an:

Argentinien: Universidad Argentina de la Empresa, Bunos Aires

Australien: University of the Sunshine Coast, Queensland

Bulgarien: University of Economics, Varna

Ecuador: Universidad del Pacífico, Quito/Guayaquil/Cuenca

Finnland: Savonia University, Kuopio

Frankreich: IPAC France, Annecy

Kanada: Okanagan College, Kelowna

Kolumbien: Universidad Externado de Colombia, Bogotá

Libanon: Lebanese International University, Beirut

Mexico: Universidad Mondragon, Querétaro

Paraguay: Universidad Americana, Asunción

Im Masterstudiengang stehen Ihnen nachfolgende Hochschulen für ein Double Degree zur Auswahl:

Australien: University of the Sunshine Coast, Queensland

Libanon: Lebanese International University, Beirut

1.4. Bewerbung

Die Bewerbung für das/die Auslandssemester erfolgt zentral über das International Center und die Plattform moveOn. Die Bewerbung bezieht sich dabei auf das kom- mende akademische Jahr, d. h. sowohl Wintersemester als auch das darauffolgende

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https://www.hs-worms.de/international/outgoing-students/study-opportuni- ties/exchange-programmes/

Zudem werden Sie vom International Center (Frau Bierbauer) über das Bewerbungs- prozedere „auf dem Laufenden“ gehalten. Deshalb: Lesen Sie immer Ihre E-Mails (imhm-E-Mail-Adresse)!

Im Januar jeden Jahres werden die Zusagen für die Auslandsstudienplätze versendet und müssen von den Studierenden fristgerecht angenommen werden. Sobald Sie den Studienplatz offiziell bestätigt und somit angenommen haben, ist eine kurzfristige Ab- sage nicht mehr möglich!

Es ist auch möglich, ein Auslandssemester an einer Nicht-Partnerhochschule zu ab- solvieren. Dies ist allerdings mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand ver- bunden und geschieht in Eigenverantwortung. Informationen hierzu unter:

https://www.hs-worms.de/international/outgoing-students/study-opportunities/non- partner-universities/

Zu beachten: die Hochschule muss auf anabin.de mit einem H+ gekennzeichnet sein.

Ein Rücktritt vom angenommenen Studienplatz im Ausland ist hier nur aus triftigen Gründen möglich, die mittels eines Attestes oder eines anderen Nachweises von Drit- ten schriftlich bestätigt sein müssen. Ebenso ist Ihr Rücktritt auf Basis dieses eben genannten Dokumentes nur wirksam wenn Sie sich im International Center (Frau Bier- bauer: bierbauer@hs-worms.de) und Ihrer Studienrichtung IM/HM (Frau Steinbach:

gsteinbach@hs-worms.de) mit jeweils Einreichung dieses Nachweises abgemeldet haben.

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2. Vor dem Auslandssemester

Normalerweise erhält jeder Studierende rechtzeitig Informationen über weitere Schritte von der jeweiligen Hochschule im Ausland bzw. die Kontaktdaten des jeweiligen Ko- ordinators. Das Prozedere ist jedoch von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.

Bei manchen Hochschulen muss zusätzlich ein interner Bewerbungsprozess durch- laufen werden.

2.1 Fächerwahl

Sie sind selbst dafür zuständig, sich über das Kursangebot an der Hochschule im Aus- land zu informieren. Dabei müssen Sie folgendes beachten:

• Pro Semester müssen Sie Fächer mit einem Gesamtumfang von min. 30 ECTS belegen.

• Anzahl an Kursen: Im ERASMUS-Programm (d.h. europaweit) werden die an- gegebenen ECTS Punkte 1:1 übertragen.

• In anderen Ländern entsprechen die angegebenen Credits o.ä. nicht dem ECTS System. Informationen hierzu holen Sie bitte beim Koordinator der jeweiligen Hochschule oder bei Frau Frühauf (fruehauf@hs-worms.de) ein.

• Gemäß den Prüfungsordnungen (POs) aller Studiengänge der Studienrichtung IM/HM müssen Sie Kurse aus drei von vier Bereichen belegen:

1. Marketing

2. Human Resource Management 3. Controlling

4. Corporate Strategy (Achtung: bei Studienbeginn vor Wintersemester 2018/19 ist es Information Technology, nicht Corporate Strategy)

• Ein Bereich muss mit min. 5 ECTS abgedeckt sein, in Summe werden an der HS Worms 10 ECTS pro Bereich (= 30 ECTS für ein Semester) angerechnet.

• Die Kurse müssen min. aus dem 2. Studienjahr (ab 3. Semester) sein.

• Es werden keine Grundlagenkurse (z. B. „Introduction to XY“, „Basics of XY“

oder „Principles of XY“) anerkannt.

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2.2 Learning Agreement: BEFORE THE MOBILITY

Nach der Bestätigung der Kurse durch Frau Frühauf, wird das Learning Agreement (LA) vom Studierenden ausgefüllt. Jeder Studierende ist verpflichtet, dieses vor Antritt des Auslandssemesters per Mail an Frau Frühauf zu schicken, unabhängig von der ERASMUS-Förderung und dem Zielland. Die Word-Dokumente für den jeweiligen Stu- diengang finden Sie auf der Homepage im Bereich Für Studierende. Dabei ist folgen- des zu beachten:

• Bitte alles digital ausfüllen und als Word-Datei zusenden.

• In der Kopfzeile Name und akademisches Jahr eintragen.

• Alle rot markierten Felder des Bereichs BEFORE THE MOBILITY ausfüllen.

• In Table A werden die besprochenen Kurse eingetragen.

• Unbedingt den Link zu den Kursbeschreibungen an entsprechender Stelle ein- fügen.

• Das Kreuz bei dem Sprachlevel und die entsprechende Sprache eintragen.

Table B ist zunächst nicht relevant.

• Wenn Sie zwei Semester an einer Hochschule absolvieren, können Sie auch gleich alle Kurse eintragen, sofern diese schon zur Auswahl stehen.

ERASMUS+ Förderung: Beachten Sie dringend die Abgabefristen des Internati- onal Centers bezüglich der notwendigen Dokumente! Sobald Sie alle erforderli- chen Unterschriften (Koordinatoren von HS Worms und von Partnerhochschule) ein- geholt haben, senden Sie es an Frau Frühauf (fruehauf@hs-worms.de) und Frau Bier- bauer (bierbauer@hs-worms.de). Das LA erhält erst mit allen drei Unterschriften (die eigene nicht vergessen) seine Gültigkeit.

2.3 DAAD Sprachnachweis

Die Hochschule Worms stellt für Studierende, die ihr Auslandssemester an einer Part- nerhochschule absolvieren, einen Sprachnachweis aus. Dieser ist nur für den jewei- ligen Auslandsaufenthalt gültig. Die geforderten Sprachlevel müssen durch Nachweise bspw. das Abiturzeugnis bei Frau Frühauf belegt oder durch Sprachkurse an der HS

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2.4 Semesterbeitrag

Jeder Studierende muss sich während aller externen Semester (Auslands- und Pra- xissemester) an der Hochschule Worms zurückmelden und den Semesterbeitrag be- zahlen.

2.5 Leistungsnachweis

Einen Leistungsnachweis auf Englisch können sich Studierende im LSF selbst anzei- gen lassen und ausdrucken. Dafür auf die Übersicht der bisherigen erbrachten Leis- tungen gehen und auf die britische Flagge im oberen rechten Eck klicken.

3. Während des Auslandssemesters

An den Partnerhochschulen vor Ort muss die dritte Unterschrift auf dem Learn- ing Agreement BEFORE THE MOBILITY vom Koordinator eingeholt und an die HS Worms (Frau Frühauf und Frau Bierbauer) gesendet werden.

3.1 Learning Agreement DURING THE MOBILITY

Die zweite Seite des LA Dokuments muss nur ausgefüllt und unterschrieben werden, falls die zuvor ausgewählten Kurse während des Aufenthaltes geändert werden müs- sen. Auch diese Änderungen müssen vorab mit Frau Frühauf besprochen werden.

Falls das Transcript of Records (ToR) bzw. das spätere Zeugnis andere Kurse als die vereinbarten enthält, kann keine Anrechnung gewährleistet werden.

3.2 Aufenthalt

Bei Problemen stehen Frau Frühauf und die Mitarbeiter im International Center gerne zur Seite. Jeder Studierende wird gebeten, sich bezüglich der Kurswahl so früh wie möglich zu melden, damit ausreichend Zeit für eine schnelle Lösung zur Verfügung steht.

3.3 Zeugnis

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4. Nach dem Auslandssemester

Jeder Studierende muss im International Center einen Erfahrungsbericht abgeben (Vorlage wird per Mail versendet), erst dann wird die Um- und Anrechnung der Noten stattfinden. Wenn das Originalzeugnis an die HS Worms versendet wurde, erhält die Studienrichtung dieses erst, wenn der Bericht abgegeben wurde! Wenn das Zeugnis nur in digitaler Form vorhanden ist, muss dieses von einem zuständigen Mitarbeiter der Partnerhochschule per Mail an Frau Frühauf versendet werden.

Falls das Transcript of Records (ToR) bzw. das spätere Zeugnis andere Kurse als die vereinbarten enthält, kann keine Anrechnung gewährleistet werden.

4.1 Anrechnung

Sobald Frau Frühauf die Noten umgerechnet, der Studierende das dazugehörige An- erkennungsblatt unterschrieben hat und alle benötigten Dokumente eingereicht wur- den, können die Noten ins LSF eingetragen werden.

Sofern der Studierende ein weiteres Auslands- oder ein Praxissemester absolviert, können die Noten auch zu einem späteren Zeitpunkt angerechnet werden.

Die Prüfungsordnung aller Studiengänge sieht vor, dass die Kurse aus dem Ausland wie folgt in das ToR eingetragen werden:

• International Marketing

• International Human Resource Management

• International Controlling

• International Corporate Strategy (bzw. ältere PO’s: International Information Technology)

Jeder belegte Bereich wird mit 10 ECTS angerechnet, d.h. in Summe absolviert jeder Studierende 30 ECTS pro Auslandssemester.

Wenn einzelne Kurse nicht bestanden wurden, werden bei dem Anrechnungstermin Alternativen zur Erfüllung der 30 ECTS besprochen.

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4.2 Umrechnung

Die Noteneinteilung variiert je nach Land bzw. Hochschule. Der Prüfungsausschuss der Studienrichtung IM/HM hat am 06.11.2019 die Umrechnung der einzelnen Noten- systeme der Partnerhochschulen in das deutsche Notensystem verabschiedet.

Informationen bezüglich des Notensystems der Partnerhochschule kann man entwe- der bei dem entsprechenden Koordinator erfragen oder im Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz (www.anabin.kmk.org) nachlesen.

Für die Umrechnung kommt im Zweifelsfall die bayrische Formel zur Anwendung.

4.3 Learning Agreement AFTER THE MOBILITY

Dieser Teil des Learning Agreements muss nur von den Studierenden ausgefüllt wer- den, die eine ERASMUS+ Förderung erhalten!

Das entsprechende Dokument wird von Frau Frühauf zugeschickt und von den Stu- dierenden ausgefüllt (grau hinterlegt kann i.d.R. nicht ausgefüllt werden!) und zurück- geschickt werden.

WICHTIG: ERASMUS+ Studierende sind verpflichtet diese drei Teile des Learning Ag- reements korrekt ausgefüllt und mit allen jeweiligen Unterschriften bis zu 10 Jahre auf- zuheben!

Referenzen

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