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Sonstige brandvorbeugende Maßnahmen Instandhaltung von Feuerlöschern Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betriebsbrandschutzsind: 5.I-1 Brandvorbeugung

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5.I-1 Brandvorbeugung

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Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Betriebsbrandschutz sind:

 Ordnung und Sauberkeit in allen Objekten

o Keine „wilden Ablagerungen“ auf Maschinen und Geräten und im Bereich der Fluchtwege

o Generalreinigung aller Anlagen und Räume in regelmäßigen Zeitabständen

 Einwandfreier Betriebszustand aller Geräte und Maschinen

 Einhaltung der Wartungsvorschriften

 Kontrollierter Umgang mit offenem Feuer und Licht

 Einhaltung der Rauchverbote

 Richtige Lagerung

o der brennbaren Gase (z.B. Acetylen- und Flüssiggasflaschen) o der brennbaren Flüssigkeiten

o von umweltgefährdenden Chemikalien

 Löschgeräte und Löschmittel frei zugänglich halten und nicht missbräuchlich verwenden

Instandhaltung von Feuerlöschern

Um die ordnungsgemäße Funktion der Feuerlöscher sicherzustellen, müssen diese alle zwei Jahre von einer dazu befugten Person/Firma gewartet werden (Z.B. Herstellerfirmen). Jeder Feuerlöscher wird nach erfolgter Prüfung mit einer gelben Prüfplakette, auf welcher der Termin für die nächste Überprüfung vermerkt ist, versehen.

Sonstige brandvorbeugende Maßnahmen

Zur schnellen Alarmierung und Brandbekämpfung mittels Handfeuerlöschern wird von der Berufsfeuerwehr Wien die Verwendung sogenannter „Homebrandmelder“ empfohlen. Diese geben bei einem Entstehungsbrand akustische Warnsignale, wodurch rasch reagiert und eine Ausbreitung durch entsprechende Löschmaßnahmen verhindert werden kann.

1Bundesministerium für Inneres, Referat II/4/c (Hrsg.): Brandschutzratgeber11, Wien 2005: 39f, 60

Version vom 21.11.2011 Seite 1 von 1

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