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3.Bei der Terminvergabe sollte grundsätzlich beachtet werden 2.Bei der Terminvergabe werden bestimmte Erfordernisse genannt 1.Bei der Terminvergabe werden 3.CL-2 Terminvergabe

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[Praxis-LOGO] [Name der Ärztin / des Arztes / Adresse der Praxis]

vom: [Datum]

3.CL-2 Terminvergabe

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1. Bei der Terminvergabe werden

a) die Patienteninnen / Patienten als erstes nach der Dringlichkeit befragt (Grund des Termins, Neuaufnahme, Wiedereinbestellung, Beschwerden – Art, Dauer und Ausmaß). Bei unklaren Aussagen Rücksprache mit der Ärztin / dem Arzt.

(vgl. Checkliste Dringlichkeit)

b) Patientinnen / Patienten mit starken Schmerzen sofort einbestellt, c) im Falle hohen Fiebers nach Möglichkeit Hausbesuche durchgeführt,

d) sensible Patientendaten telefonisch unter Beachtung von Datenschutz und Diskretion erfragt und eine Patientenakte erstellt,

e) Patientinnen / Patienten mit vermuteten Notfällen sofort einbestellt,

f) die Termine im Übrigen nach Maßgabe der Terminplanung festgelegt, wobei die Patientenwünsche nach Möglichkeit berücksichtigt werden,

g) Hinweise erteilt, dass Absagen oder Terminverlegungswünsche unbedingt einen Tag vorher mitgeteilt werden müssen.

2. Bei der Terminvergabe werden bestimmte Erfordernisse genannt

(z. B. ‚nüchtern’, Impfpass mitbringen, Überweisungsschein, Befunde von anderen Ärztinnen / Ärzten usw., außerdem die formalen Erfordernisse wie E-Card usw.).

3. Bei der Terminvergabe sollte grundsätzlich beachtet werden

 keine ablehnende Verhaltensweise erkennen lassen!

 Trotz Routine nicht ungeduldig werden!

 Termin entsprechend 1.d regeln

 Zeitaufwand einschätzen und planen

 im Terminplaner kurz die Art der Behandlung notieren, um eventuell vor Eintreffen der Patientin/des Patienten Vorbereitungen zu treffen

Ziel: Lange Wartezeiten vermeiden!

 Siehe auch: Dokument: „Telefonische Anfragen“

1 Eberhart Knopp: Qualitätsmanagement in der Arztpraxis, 1.2 Dok 1 S. 105

Version vom 21.11.2011 Seite 1 von 1

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