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Belegungsverfahren/Terminvergabe Kulturwerkstatt

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Belegungsverfahren ab 01-2017.docx

Belegungsverfahren/Terminvergabe Kulturwerkstatt

- Terminabsprachen erfolgen nur während der Öffnungszeiten der Verwaltung.

Terminwünsche können auch per E-Mail eingesendet werden.

- Mit Abschluss der Terminabsprache werden eine Reservierungsbestätigung, ein Mietvertrag und ein Ablaufplan versendet. Erst damit ist die Reservierung erfolgt. Die Buchung ist erst verbindlich, sofern der reservierte Termin mit einem eingereichten, vollständigen und unterschriebenen Mietvertrag in einen festen Termin umgewandelt wird.

- Termine werden bis max. sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn reserviert und dann automatisch freigegeben.

- Die Verantwortung für die Reservierung von Terminen, die Umwandlung in feste Termine durch Einreichen des Mietvertrages sowie die Einhaltung der vorgesehenen Fristen liegt beim Veranstalter.

- Termine für ein Kalenderjahr werden frühestens im Januar des Vorjahres angenommen (z.B. ab Januar 2017 für das Jahr 2018).Mitglieder werden im Vorlauf noch einmal darauf hingewiesen.

- In besonderen Fällen kann durch Beschluss des Vorstands oder des Leiters der Kulturwerkstatt eine abweichende Regelung getroffen werden (z.B. für Kulte tanzt, 30jähriges Jubiläum Kulturwerkstatt)

Verfahren lt. Beschluss der Delegiertenversammlung vom 06.12.2016

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