• Keine Ergebnisse gefunden

Fortbildungsveranstaltung Tagungsbüro:

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Fortbildungsveranstaltung Tagungsbüro:"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Organisatorische Hinweise

SACHSEN-ANHALT

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich Hygiene

Tagungsort: Landesamt für Verbraucherschutz Große Steinernetischstraße 4 39104 Magdeburg

Schulungssaal, EG, Raum 101

Fortbildungsveranstaltung

Tagungsbüro: Landesamt für Verbraucherschutz Große Steinernetischstraße 4 39104 Magdeburg

Kerstin Böse und Andrea Opitz

Tel.: 0391 2564 - 203/194 Wasserhygiene

E-Mail-Adressen:

kerstin.boese@sachsen-anhalt.de andrea.opitz@sachsen-anhalt.de

Anmeldungen: bis zum 08.11.2019

p er E-Mail an das Tagungsbüro

für Mitarbeiter und Ärzte in den Gesundheitsämtern des Landes Sachsen-Anhalt Teilnahmegebühr: die Teilnahme ist kostenfrei

Versorgung: Getränke im Tagungslokal

Parkmöglichkeit: gebührenpflichtiger Parkplätze in der Umgebung

14. November 2019

Bitte beachten Sie den Anmeldetermin!

(2)

Programm

09:35 Uhr Begrüßung und allgemeine Informationen

(Rädel/Benkwitz)

14:00 Uhr Anlage 5 Teil 2 TrinkwV – Probennahmeverfahren und

Probennahmestellen für die Untersuchung mikrobiologischer und chemischer Parameter im Trinkwasser in

Abhängigkeit von der jeweiligen Wasserversorgungsanlage (Schön/Schnorr) 10:00 Uhr Qualitätssicherung bei der Probennahme

a. Begutachtung durch die DAkkS – Ergebnisse und Korrekturmaßnahmen

b. Umsetzung der Anforderungen der DIN EN ISO 17025:2018 – Anpassung der Vereinbarung zwischen Gesundheitsämtern und LAV

(Rädel)

14:30 Uhr Legionellen-Berechnung der Konzentrationen nach

UBA-Empfehlung vom 18.12.2018 und Umsetzung im Vollzug (Vester) 15:00 Uhr Verschiedenes

(Plenum)

10:30 Uhr Überwachung von TWVA und Erfüllung der Berichtspflichten nach §21 TrinkwV,

Handlungsempfehlung Nr. 15.03 „Erstellung von Probennahmeplänen nach §19 Abs. 2 TrinkwV“

Ende der Veranstaltung: ca. 15:30 Uhr

(Benkwitz/Schön)

11:00 Uhr Handlungsempfehlung Nr. 09.04 „Durchführung der Z- und S-Beprobung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse von Blei, Kupfer und Nickel sowie anderer in der

Trinkwasser-Installation veränderlicher chemischer Parameter“

(Schnorr/Rädel)

Referenten

Dr. Frank Benkwitz

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt

Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg

11:45 Uhr Mittagspause – Zeit für fachlichen Austausch

12:45 Uhr Badegewässerüberwachung

a. Cyanobakterien: visuelle Prüfung vs. mikroskopische Untersuchung

b. Vorgehen bei Richtwertüberschreitungen, Badeverbot

bei hohen Einzelwerten (Vester)

Uta Rädel

Dr. René Schnorr

Dr. Diana Vester

Daniela Schön

Landesamt für Verbraucherschutz Fachbereich Hygiene

Dezernat 22

Große Steinernetischstraße 4 39104 Magdeburg

13:30 Uhr Übersicht über die Ergebnisse der Erstuntersuchungen nach §14a – Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe in Sachsen-Anhalt: Wo stehen wir in Sachsen-Anhalt?

(Schnorr)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung

Tagungsort: Landesamt für Verbraucherschutz Große Steinernetischstraße 4 39104 Magdeburg. Schulungssaal, EG,

Im Übrigen dürfen personenbezogene Daten an andere Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz der freiheitlichen de- mokratischen Grundordnung, des

Feyler macht deutlich, dass diese Frage anhand der vorliegenden Daten nicht sinnvoll beantwortet werden kann: Für die Entscheidung, einen Patienten in einer beschützenden Umgebung

Gasnetzbetreiber Datum der Genehmigung Netzgesellschaft Köthen mbH. 06366 Köthen Bescheid

Haushaltsüberschreitungen, die nicht in die vorstehende Klassifizierung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben einzuordnen sind. -.. - in

2 Meter um 150 bis 250 potenzielle Z-Baumanwärter jeweils mindestens ein Kon- kurrent befindet, der 2/3 oder mehr der Vorwuchshöhe erreicht, soll eine Ausleseläuterung

Werden festgestellte Mängel nicht beseitigt, so kann die Heimaufsicht gegenüber dem Träger Anordnungen erlassen, die zur Beseitigung einer eingetretenen oder zur Abwendung