Amtsgericht Naumburg Naumburg, den 03.12.2018 Das Präsidium
320 E 1
Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Naumburg wird für das Jahr 2019 wie folgt festgesetzt:
A. Allgemeine Bestimmungen
1.
In Familien-, Zivilsachen und H-Verfahren werden die Eingänge in zeitlicher Reihenfolge eingetragen.
Bei zeitgleich in der Geschäftsstelle eingehenden Sachen ist die alphabetische Reihenfolge der Namen oder Firmen der Beklagten bzw. Antragsgegner maßgeblich, bei mehreren Beklagten beziehungsweise Antragsgegnern der zuerst Aufgeführte. Rechtssachen sind elektronisch beim Amtsgericht Naumburg eingegangen, wenn sie auf dem für den Empfang zuständigen Rechner in der Poststelle für den Ausdruck bereitstehen.
2.
Ist in Familiensachen bereits ein Rechtsstreit anhängig oder eine Antragsschrift eingegangen, werden nachfolgende Verfahren zwischen den Beteiligten gleichen Rubrums – unabhängig von der Stellung als Antragsteller oder Antragsgegner – der Richterin der Abteilung II oder VIII zugeteilt, in deren Abteilung das Erstverfahren schon anhängig oder einzuschreiben ist.
3.
Für den Fall der Zurückverweisung einer Strafsache oder Bußgeldsache an eine andere Abteilung des Amtsgerichts wird folgende Regelung getroffen:
- für zurückverwiesene Sachen aus Abt. V ist die Abt. VI zuständig;
- für zurückverwiesene Sachen aus der Abt. VI ist die Abt. V zuständig.
4.
a) Über Befangenheitsanträge betreffend der zuständigen Richter der Abteilungen II, IV, V, VI, VII und VIII entscheidet Direktor des Amtsgerichts Sander.
Im Fall der Verhinderung des Direktors des Amtsgerichts Sander wird die Zuständigkeit zur Entscheidung über Befangenheitsanträge wie folgt gefasst:
b) Über Befangenheitsanträge betreffend des zuständigen Richters der Abt. I entscheidet Richter am Amtsgericht Stötter.
Im Fall der Verhinderung des Richters am Amtsgericht Stötter entscheidet Richterin am Amtsgericht Bartschinski.
c) Über Befangenheitsanträge betreffend der zuständigen Richterin der Abteilung III entscheidet Richterin am Amtsgericht Hopfmann.
Im Fall der Verhinderung der Richterin am Amtsgericht Hopfmann entscheidet Richterin am Amtsgericht Zufall.
5.
Im Übrigen ist für den Fall der Verhinderung der ordnungsgemäßen Vertreter der lebensjüngste Richter als Vertreter berufen, soweit nicht die Geschäftsverteilung etwas anderes bestimmt.
6.
Als Güterichter/innen stehen zur Verfügung:
- Richterin am Amtsgericht Hopfmann mit dem Schwerpunkt Zivilsachen
- Richterin am Amtsgericht Zielberg-Buchhold mit dem Schwerpunkt Familiensachen - Direktor des Amtsgerichts Sander mit dem Schwerpunkt Familiensachen
- Richterin am Amtsgericht Fürniss-Sauer mit dem Schwerpunkt Zivilsachen
B. Verteilung der Geschäfte:
I.
In der Abteilung I (Direktor des Amtsgerichts Sander) sind folgende Geschäfte zu erledigen:
1. Beratungshilfesachen, soweit sie richterlicher Bearbeitung bedürfen 2. Zwangsvollstreckungssachen (Registerzeichen M)
3. Landwirtschaftssachen
4. a) Betreuungssachen der Verbandsgemeinde Unstruttal (Balgstädt, Gleina, Karsdorf, Laucha, Nebra und Freyburg)
b) Betreuungssachen der Ortsteile der Stadt Naumburg, und zwar Beuditz, Boblas, Crölpa- Löbschütz, Eulau, Flemmingen, Freiroda, Großjena, Großwilsdorf, Janisroda, Kleinjena, Kreipitzsch, Meyhen, Neidschütz, Neuflemmingen, Neujanisroda, Prießnitz, Roßbach, Schellsitz, Wettaburg, Heiligenkreuz
c) Betreuungssachen der Verbandsgemeinde An der Finne (An der Poststrasse, Bad Bibra, Finne, Finneland, Kaiserpfalz, Lanitz-Hassel-Tal und Eckartsberga)
5. alle nicht gesondert erfassten richterlichen Geschäfte
Vertreter: Richterin am Amtsgericht Zielberg-Buchhold
Im Verhinderungsfall: Richterin am Amtsgericht Hopfmann
II.
In der Abteilung II (Richterin am Amtsgericht Hopfmann) sind folgende Geschäfte zu erledigen:
1. Familiensachen (F und FH einschließlich Rechtshilfe) mit den Endziffer 1 - 7
2. Internationale Familiensachen, internationale Adoptionssachen und Sachen nach dem HKÜ mit den Endziffern 1 - 7
3. Abschiebehaftsachen
III.
In der Abteilung III (Richterin am Amtsgericht Zielberg-Buchhold) sind folgende Geschäfte zu erledigen:
1. a) Betreuungssachen für das Stadtgebiet Naumburg (Saale) sowie im Ortsteil Bad Kösen, und zwar, Bad Kösen, Schulpforte, Fränkenau, Hassenhausen, Rödigen, Saaleck, Tultewitz, Schieben, Punschrau, Lengefeld, Stendorf, Kleinheringen, Kukulau b) der Verbandsgemeinde Wethautal, und zwar Gemeinde Mertendorf (Mertendorf,
Cauerwitz, Droitzen, Görschen, Großgestewitz, Löbitz, Pauscha, Punkewitz, Rathewitz, Scheiplitz, Seiselitz, Utenbach, Wetterscheidt),
Gemeinde Molauer Land (Abtlöbnitz, Aue, Casekirchen, Crauschwitz, Kleingestewitz, Köckenitzsch, Leislau, Molau, Mollschütz, Seidewitz, Sieglitz) Gemeinde Wethau (Wethau, Gieckau, Pohlitz, Schmerdorf)
Stadt Stößen (Stößen, Priestädt, Nöbeditz)
Gemeinde Schönburg (Schönburg, Weichau, Possenhain , Kroppental)
2. sonstige Betreuungssachen, soweit diese nicht von der Abt. I erledigt werden 3. Unterbringungssachen nach PsychKG LSA
Vertreter: Direktor des Amtsgerichts Sander
Im Verhinderungsfall: Richterin am Amtsgericht Bartschinski
IV.
In der Abteilung IV (Richterin am Amtsgericht Bartschinski) sind folgende Geschäfte zu erledigen:
1. Zivilsachen und selbständige Beweisverfahren mit den Endziffern 3 - 0 2. Rechtshilfe in Zivilsachen
Vertreter: 1. Richterin am Amtsgericht Fürniss-Sauer mit den Endziffern 3 bis 6 2. Richter am Amtsgericht Stötter mit den Endziffern 7 - 0
Im Verhinderungsfall: Richterin am Amtsgericht Hopfmann
V.
In der Abteilung V (Richterin am Amtsgericht Zufall) sind folgende Geschäfte zu erledigen:
1. Jugendsachen
2. Jugendschöffensachen
3. Vollstreckungsleiterin in Jugendsachen 4. Rechtshilfe in Jugendsachen
5. Aufgaben des Vorsitzenden des Schöffenwahlausschusses für die Jugendschöffen gem. § 35 Abs. 3 JGG
6. Bußgeldsachen, einschließlich Jugendbußgeldsachen
Vertreter: Richter am Amtsgericht Stötter
Im Verhinderungsfall: Richterin am Landgericht Dittmann
VI.
In der Abteilung VI (Richter am Amtsgericht Stötter) sind folgende Geschäfte zu erledigen:
1. Strafsachen 2. Schöffensachen
3. Beschleunigte Verfahren für die Bezirke der Amtsgerichte Naumburg, Weißenfels und Zeitz
4. Privatklageverfahren
5. Aufgaben des Vorsitzenden des Schöffenwahlausschusses gem. § 40 Abs. 2 GVG 6. Ermittlungsrichter, einschließlich Jugendsachen und Rechtshilfe
7. Polizeirechtliche Gestattungen
8. Nachlasssachen mit den Endziffern 0 – 4, einschließlich des gesamten Altbestandes bis 31.10.2018
9. Zivilsachen und selbständige Beweisverfahren mit der Endziffer 1
Vertreter: Richterin am Amtsgericht Zufall zu 1 – 7 Richterin am Landgericht Dittmann zu 8 Richterin am Amtsgericht Bartschinski zu 9
VII.
In der Abteilung VII (Richterin am Landgericht Dittmann) sind folgende Geschäfte zu erledigen:
Nachlasssachen mit den Endziffern 5 – 9, einschließlich des Altbestandes vom 01.11.2018 bis 31.12.2018
Vertreter: Richter am Amtsgericht Stötter
Im Verhinderungsfall: Richterin am Amtsgericht Bartschinski
VIII.
In der Abteilung VIII (Richterin am Amtsgericht Fürniss-Sauer) sind folgende Geschäfte zu erledigen:
1. Familiensachen (F und FH einschließlich Rechtshilfe) mit den Endziffern 8 – 0, einschließlich der bis zum 08.10.2018 anhängigen und auch nicht abgeschlossenen Verfahren in der Abt. V (Altbestand Richterin am Amtsgericht Zufall)
2. Internationale Familiensachen, internationale Adoptionssachen und Sachen nach dem HKÜ mit den Endziffern 8 – 0, einschließlich der bis zum 08.10.2018 anhängigen und auch nicht
abgeschlossenen Verfahren in der Abt. V (Altbestand Richterin am Amtsgericht Zufall) 3. Zivilsachen und selbständige Beweisverfahren mit der Endziffer 2
Vertreter: Richterin am Amtsgericht Hopfmann zu 1. und 2.
Richterin am Amtsgericht Bartschinski zu 3.
Im Verhinderungsfall: Richterin am Amtsgericht Zufall zu 1. und 2.
Richter am Amtsgericht Stötter zu 3.
Das Präsidium des Amtsgerichts
Engelhard Sander Bartschinski Hopfmann
Stötter Zielberg-Buchhold Zufall Dittmann