• Keine Ergebnisse gefunden

Halle, Heft 1/2020: 393–401

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Halle, Heft 1/2020: 393–401"

Copied!
9
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bearbeitet von Otfried WüsteMann, Wolfgang Wendt und Kamilla kubaczynski

(3. Fassung, Stand: September 2019) Einführung

Die Flusskrebse (Decapoda: Astacidae) gehören zu der großen Crustaceen-Ordnung Decapoda (Zehn- fusskrebse), die weltweit mit etwa 10.000 Arten verbreitet ist (Gruner et al. 1993). Namensgebend ist die Tatsache, dass sie fünf deutlich sichtbare Rumpf- beinpaare besitzen. Flusskrebse kommen mit Ausnah- me der Antarktis, des afrikanischen Festlandes, dem nördlichen Zentralasien und dem Indischen Subkon- tinent rezent auf allen Kontinenten vor (hobbs, 1988).

Ursprünglich waren die Flusskrebse Meeresbewohner, die aber bereits in der Trias (vor 245 bis 200 Millio- nen Jahren) das Süßwasser eroberten (scholz 2002).

Innerhalb dieser artenreichen Gruppe gehören die in Deutschland bodenständigen süßwasserbewohnen- den Flusskrebse zur Familie der Astacidae (albrecht

1982), deren Vertreter in Europa und im westlichen Nordamerika leben. Flusskrebse sind die größten mobilen Evertebraten in unseren Gewässern (Füreder

2009). Sie haben im Gegensatz zu vielen anderen Decapoden keine frei schwimmenden Larven mehr, sondern entwickeln sich schon im Ei zum fast fertigen Krebs. Krebse der Familie Astacidae leben bevorzugt in langsam fließenden Flüssen und Bächen oder in Seen, können aber auch durch den Menschen ange- legte Gewässer, wie Gräben, Teiche, Talsperren und sonstige Sekundärgewässer (wassergefüllte Steinbru- che, Kies-, Lehm- und Sandgruben) bei entsprechen- der Wasserqualität und Biotopstruktur bewohnen.

Datengrundlagen und Bemerkungen zu ausge- wählten Arten

In Deutschland kommen drei autochthone Fluss- krebsarten vor, der Edelkrebs, Astacus astacus (linnaeus, 1758), der Steinkrebs, Austropotamobius torrentium (schrank, 1803) und der Dohlenkrebs, Austropotamobius pallipes (lereboullet, 1858) (ziM-

MerMann 2011). Der Steinkrebs und der Dohlenkrebs bewohnen ausschließlich Gewässer Süddeutsch- lands. Als nördlichstes Vorkommen des Steinkrebses nennen ziMMerMann & haase (1986) Bäche aus dem Einzugsbereich des Mains in Südthüringen. Daher ist der Edelkrebs die einzige autochthone Krebsart in Sachsen-Anhalt. Neben den drei autochthonen Arten gibt es heute in Deutschland mehrere nichtheimische Arten, die sich in den Gewässern etablieren konnten.

In Sachsen-Anhalt wurden bisher vier Fremdarten nachgewiesenen, von denen drei invasiv sind.

Die noch vorhandenen Restbestände des in Sachsen- Anhalt heimischen Edelkrebses sind im Verlauf der letz- ten 15 Jahre stark rückläufig, was vor allem der weite- ren Ausbreitung des Kamberkrebses zuzuschreiben ist.

Aus zumeist wirtschaftlichen Gründen, aber auch aus Unüberlegtheit wurden der Kamberkrebs, Orconectes limosus (raFinesque 1817), der Galizische Sumpfkrebs, Astacus leptodactylus (eschholz 1823), der Signalkrebs, Pacifastacus leniusculus (dana 1852), der Kaliko-Krebs Orconectes immunis (haGen 1870), der Rote Amerika- nische Sumpfkrebs, Procambarus clarkii (Girard 1852) und der Marmorkrebs Procambarus fallax (haGen

1870) f. virginalis in die Gewässer Deutschlands ein- geschleppt. Während der Kamberkrebs als Vertreter der Gattung Orconectes schon 1890 aus Nordamerika nach Deutschland eingeführt wurde, gelangten die anderen vorgenannten Arten erst später zu uns. Die heutigen Bestände des Kamberkrebses gehen zum überwiegenden Teil auf einen Einbürgerungsversuch des bekannten Fischzüchters Max von dem borne

zurück, der etwa 100 Exemplare dieser Krebsart in Teiche bei Berneuchen, etwa 50 km nördlich von Frankfurt/Oder aussetzte. Bereits 50 Jahre nach der Einbürgerung besiedelten ihre Nachkommen schon weite Teile Deutschlands. Der gegen Umwelteinflüsse und Krankheiten sehr widerstandsfähige und zudem wanderfreudige Kamberkrebs erreicht in Fließgewäs- sern Ausbreitungsgeschwindigkeiten von jährlich bis zu 5 km (PiePloW 1938, schWenG, 1968). Eine zusätz- liche Verbreitung erfährt dieser Krebs bis heute durch illegale Besatzmaßnahmen, insbesondere im Rahmen der Angelfischerei (als „Köderkrebs“), aber auch durch Aquarianer und Gartenteichbesitzer. In Sachsen-An- halt ist er längst der häufigste Flusskrebs und bildet in vielen Fließ- und Standgewässern stabile Bestände.

Der ebenfalls aus Nordamerika (Westen der USA) stammende Signalkrebs gelangte 1960 über Schwe- den nach Mitteleuropa. Inzwischen ist er durch Be- satz in vielen Landesteilen Deutschlands heimisch geworden und bildet stabile Populationen aus. Der Signalkrebs kann sich in kurzer Zeit expansiv aus- breiten. Ein Hinweis, dass die Art in der Mulde bei Dessau vorkommt, ist nicht belegt (Wendt 2016).

Auch ein Hinweis auf ein Vorkommen im Ohrekreis konnte nach Überprüfung im Jahr 2003 nicht bestä- tigt werden (WüsteMann & Wendt 2004). Erst im Spät- sommer 2019 wurde die invasive Art in der Ohre und im Bauerngraben (Ohrekreis) sicher nachgewiesen.

Anlass der Nachsuche waren Krebsscheren in einer Fischotterlosung. Die Herkunft der Tiere und die aktu- elle Bestandsgröße sind noch unklar.

Der Marmorkrebs, der über die Aquaristik den Weg nach Deutschland und in die Freilandgewäs-

Halle, Heft 1/2020: 393–401

(2)

ser gefunden hat, stammt wahrscheinlich aus dem Süden der USA. Als weltweit einziger sich partheno- genetisch (Jungfernzeugung) vermehrender Zehn- fußkrebs besitzt der Marmorkrebs ein gewaltiges Vermehrungs- und Ausbreitungspotential. Für Sachsen-Anhalt wurde diese Krebsart erstmals in einem Dorfteich im Saalekreis nachgewiesen, als dort Dutzende Krebse das Gewässer durch Landgänge ver- ließen (Wendt 2010). Trotz mehrjähriger Bemühungen konnte der Bestand bislang nicht gänzlich ausge- merzt werden (Wendt 2013, 2016). Der letzte siche- re Nachweis stammt aus dem Jahr 2019. Darüber hinaus konnten 2019 neue Vorkommen des Marmor- krebses in zwei weiteren Stillgewässern im Saalekreis belegt werden. Eine weitere Meldung über einen Einzelfunde der Art bei Magdeburg konnte nicht be- stätigt werden, da diesem kein plausibler Fundort zuzuordnen war. Um die Ausbreitung dieser invasiven Art in Sachsen-Anhalt zu verhindern, ist eine zeitnahe Umsetzung der auf Basis des § 40 BNatSchG entwi- ckelten Managementmaßnahmen erforderlich.

Der aus den Gewässern im Einzugsbereich des Kaspischen und Schwarzen Meers stammende Gali- zische Sumpfkrebs wurde gegen Ende des 19. Jahr- hunderts zielgerichtet in die durch die Krebspest entvölkerten Gewässer Ostdeutschlands eingesetzt.

Fälschlicherweise nahm man seinerzeit an, dass die- se Krebsart gegen die Krebspest immun sei. Einige Einbürgerungsversuche verliefen trotz dieser Fehl- einschätzung erfolgreich. Im Verbreitungsatlas zur Fischfauna Sachsen-Anhalts von 1997 (kaMMerad et all. 1997) werden sechs Vorkommen genannt. Es ist nicht bekannt, ob außer dem 2009 bestätigten Alt- vorkommen aus der Spetze in Grauingen heute noch weitere Vorkommen in Sachsen-Anhalt existieren. In der Neuauflage des Verbreitungsatlas zu Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt (kaMMerad et al.

2012) sind die zehnfüßigen Krebse, trotzdem sie dem Fischereirecht unterliegen, nicht mehr enthalten.

Aufgrund des bislang unkontrollierbaren Handels mit fremdländischen Krebsarten und dem geringen Wissen über die Folgen von Freilandansiedlungen, wächst die Gefahr, dass weitere invasive Krebsarten in die Gewässer Sachsen-Anhalts eingeschleppt werden.

Der Edelkrebs bewohnt als einzige autochthone Krebsart Sachsen-Anhalts vorzugsweise Gewässer des Tieflandes sowie der unteren und mittleren Ge- birgslagen. Entscheidend für das Vorkommen der Art ist, dass die Durchschnittstemperatur des Gewässers im Sommer über 12 °C (besser 15 °C) beträgt, da sich die Tiere ansonsten nicht fortpflanzen und erfolgreich

häuten können. Wassertemperaturen über 25 °C kann der Edelkrebs nur kurzzeitig überleben (haGer 1996).

Dagegen stellt er weit weniger Ansprüche an die Wasserqualität seines Wohngewässers als allgemein angenommen und ist erstaunlich unempfindlich ge- genüber organischer Belastung, reagiert jedoch emp- findlich auf den Eintrag von Pestiziden und anderen Umweltgiften. Typische Edelkrebsgewässer besitzen eine strukturreiche Gewässersohle aus festem Subs- trat (z. B. Mergel, Lehm, Ton, Torf, Kies, Flussschotter u. Steinauflage) und eine große Uferzone mit vielen Versteckmöglichkeiten wie Wurzeln, großen Steinen oder Totholz. In Gewässern mit Abbruchufern gräbt sich der Edelkrebs gern Wohnhöhlen.

Edelkrebse waren mit großer Wahrscheinlichkeit früher in allen geeigneten Gewässern Sachsen-An- halts und damit nahezu flächendeckend verbreitet.

Die Einwanderung des Edelkrebses in das Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts dürfte im Wesentlichen in postglazialer Zeit aus dem östlichen mediterranen Raum erfolgt sein. Er verdrängte dabei wahrschein- lich die kleineren Arten Stein- und Dohlenkrebs (haGer 1996). Der Edelkrebs bevölkerte noch im 18. Jahrhun- dert in heute unvorstellbaren Mengen die Gewässer unseres Landes. Nach bauch (1958) war der Edelkrebs vermutlich noch bis 1882 in der Elbe heimisch. Über Jahrhunderte gehörte der Krebsfang zu den übli- chen Formen der Fischerei, regional sogar mit einer hohen ökonomischen Bedeutung (WüsteMann 2001, 2017). Erst der gegen Ende des 19. Jahrhunderts aus Amerika, vermutlich über den Import amerikanischer Kamberkrebse eingeschleppte Oomycet Aphanomy- ces astaci, wirkte sich verheerend auf die Edelkrebs- bestände aus. Als Erreger der sogenannten Krebspest zählt der mehr mit Algen als mit Pilzen verwandte A.

astaci zu den weltweit 100 invasivsten Arten (schriMPF

& schulz 2014). Die tödliche Infektionskrankheit ver- nichtete in mehreren dramatischen Seuchenzügen quer durch Europa tausende Krebsbestände. Heute existieren auch in Sachsen-Anhalt nur noch wenige Populationen in zumeist kleinen und isoliert gelege- nen Fließ- und Standgewässern (WüsteMann 2017). Die schon im vorigen Jahrhundert einsetzende Abwas- serbelastung, der Gewässerausbau und Gewässer- unterhaltungsmaßnahmen, taten ihr Übriges zum Bestandsrückgang.

Trotz inzwischen verbesserter Wasserqualität und ökologischer Vorgaben für den Gewässeraus- bau und die Unterhaltung der Gewässer, hält der Rückgang der Bestände seit den 90er Jahren unver- mindert an. Insbesondere dem sich immer weiter

Abb. 1: Der Edelkrebs (Astacus astacus), die einzige autochthone Krebsart in Sachsen-Anhalt, ist vom Aussterben bedroht (Foto: S. ellerMann).

Abb. 2: Der Kamberkrebs (Orconectes limosus) ist in Sachsen-Anhalt fast flächendeckend verbreitet. Als Ubiquist ist er in der Lage verschie- denste Wasserlebensräume zu besiedeln. Er ist Überträger der Krebstpest und gefährdet dadurch die noch verbliebenen Edelkrebsbestände in Sachsen-Anhalt (Foto: K. kubaczynski).

(3)

1

2

(4)

ausbreitenden Kamberkrebs kommt dabei eine negative Rolle zu. Der Kenntnisstand zur aktuellen Verbreitung des Edelkrebses ist sehr lückenhaft und die derzeitigen Verbreitungskarten liefern nur ein unvollständiges Bild. Ausschlaggebend für diesen mangelhaften Wissensstand ist eine bisher fehlen- de flächendeckende Kartierung der Großkrebse in Sachsen-Anhalt. WüsteMann & Wendt (2004) be- mängelten diesen Zustand schon 2004. Bei Fisch- bestandserfassungen werden die Decapoden nur selten erfasst. Zu den Nachweisschwierigkeiten der überwiegend nachtaktiven und versteckt lebenden Tiere kommen unzureichende Artkenntnisse bei der Erfassung, Fehlbestimmungen und auch Fehlein- schätzungen der Bestandssituation hinzu. Brauch- bare Bestimmungshilfen findet der Interessierte z. B.

bei Müller (1973), haGer (1996), streseMann (1992), blanke (1998), Füreder (2009) und WüsteMann et al.

(2014) und WüsteMann (2017). Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Anzahl (auch illegaler) Besatz- maßnahmen durch Einzelpersonen, Anglervereine oder Berufsfischer wird es immer schwieriger zu be- urteilen, ob es sich um eine autochthone Population, ausgesetzte Einzeltiere oder um einen erst kürzlich durch Besatzmaßnahmen eingebrachten Bestand handelt. Gleichwohl sind die wenigen für Sachsen- Anhalt dokumentierten Wiederansiedlungsversuche

bisher nur in einigen Fällen bezüglich ihres Erfolgs kontrolliert.

Aus dem Zeitraum 1980 bis 1996 wurden noch 109 Fundpunkte des Edelkrebses in Sachsen-Anhalt gemeldet (kaMMerad et al. 1997), die sich auf wenige Regionen des Bundeslandes konzentrierten: Harz, Drömling-Flechtinger Höhenzug und das Flieth in der Dübener Heide. Dazu kommen noch Einzelnachwei- se aus anderen Landesteilen. lülF (2011) untersuchte 21 potentielle Edelkrebsgewässer in den Landkreisen Wittenberg, Saalkreis und Anhalt-Bitterfeld auf das Vorkommen der Art. Aus 7 der untersuchten Ge- wässer lagen Altnachweise vor (haase et al. 1989).

Edelkrebse konnten 2011 in keinem der untersuch- ten Gewässer nachgewiesen werden. Es ist davon auszugehen, dass die Altvorkommen erloschen sind.

Eine neuere Bestandsaufnahme in den FFH-Gebieten Sachsen-Anhalts ergab, dass von den 16 Gebieten, wo der Edelkrebs bei Gebietsausweisung gemeldet wur- de, nur noch aus vier Gebieten aktuelle Meldungen vorliegen (WüsteMann et al. 2014).

Die wenigen aktuell nachgewiesenen insel- artigen Reliktvorkommen liegen in Sachsen-Anhalt im Harz und Harzvorland, in der Dübener Heide, im Altmarkkreis bei Salzwedel sowie an der südlichen Landesgrenze im Burgenlandkreis und gelten als stark gefährdet. Zwischen 2012 und 2015 wurden verschie-

Abb. 3: Das Vorkommen des Marmorkrebses (Procambarus fallax f. virginales) beschränkt sich in Sachsen-Anhalt derzeit auf wenige Fund- punkte. Durch die Fähigkeit, sich parthenogenetisch fortpflanzen zu können, hat er jedoch ein gewaltiges Vermehrungs- und Ausbreitungs- potenzial. Er gefährdet dadurch nicht nur den heimischen Edelkrebs, sondern auch andere Arten (Foto: K. kubaczynski).

(5)

dene Wildpopulationen des Edelkrebses in Deutsch- land auf ihre genetische Variabilität untersucht, darunter auch zwei Population aus dem Harz (Sach- sen-Anhalt). Die Untersuchung zeigte, dass die beiden Populationen zur „Evolutionären Großraumgruppe“

der Flussgebietseinheit Elbe gehören und aus geneti- scher Sicht schützenswert sind (schMidt et all. 2015).

Zu Besatzzwecken sollten deshalb keine Edelkrebse aus anderen Flussgebietseinheiten in Sachsen-Anhalt ausgesetzt werden. Einen dem derzeitigen Kenntnis- stand angepasste Einschätzung (Stand 2013) über die Bestandsentwicklung der zehnfüßigen Krebse (Decapoda: Atyidae, Astacidae und Grapsidae) vermit- telt Wendt (2016). Er manifestiert für die Edelkrebsbe- stände einen deutlichen Abwärtstrend. Aufgrund der wenigen verbliebenen inselartigen Reliktvorkommen und der anhaltenden Gefährdung durch die weitere Ausbreitung nichtheimischer Krebse, die meist Über- träger der „Krebspest“ sind, ist der Edelkrebs in Sach- sen-Anhalt als „vom Aussterben bedroht“ einzustufen (Wendt 2016, WüsteMann 2017).

Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen

Das derzeitige Verbreitungsbild des Edelkrebses in Sachsen-Anhalt wurde bereits durch die vor über 100 Jahren in Deutschland grassierende „Krebspest“

maßgeblich vorbestimmt. Verbliebene Restbestän- de sind derzeit besonders durch ihre geographische Isolation und zu geringe Tierbestände vom Ausster- ben bedroht. In Krebsbächen können schon klein- flächige Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen zur Zerstörung der für Krebse wichtigen natürlichen Bachbett- und Uferstrukturen führen und damit den Krebsbestand nachhaltig schädigen. Zudem führen

kurzfristige Verschlechterungen der Wasserqualität (z. B. Umweltgifte) oder die Austrocknung ganzer Bachabschnitte zum Rückgang der Krebsbestände.

Durch das unkontrollierte Aussetzen von Fressfeinden (z. B. Aal, Hecht, Wels, Barsch) und insbesondere von konkurrenzstärkeren fremdländischen Krebsarten, die zudem Überträger der für Edelkrebse tödlichen Krebspest sind, können noch verbliebene Edelkrebs- populationen in kurzer Zeit ausgelöscht werden.

Zu den relevanten aggressiven und totbringenden Krebsarten zählen insbesondere der Kamberkrebs (Amerikanischer Flusskrebs), der Signalkrebs, der Rote Amerikanische Sumpfkrebs und der Marmor- krebs. Auch die Zunahme von Waschbär (Procoyon lotor) und Mink (Mustela vision), kann sich bestands- gefährdend auswirken, da sie als Fressfeinde Edel- krebsbestände punktuell stark reduzieren können.

Eine weitere Gefahr für die Edelkrebsbestände geht von der uneingeschränkten Schaffung einer linearen Durchgängigkeit von Fließgewässern und nachfol- gender Einwanderung nicht heimischer Krebsarten in Gewässer mit ehemals isolierten Reliktvorkommen aus (auer 2002, Gross 2003, zuPPke & WüsteMann 2013).

Auch das plötzliche Absenken des Wasserstandes, insbesondere in Sekundärbiotopen wie Teichen und Talsperren kann dazu führen, dass Edelkrebse ihre Lebensstätten verlieren und für Fressfeinde leichter erreichbar sind.

Wichtige Grundsätze zum Schutz der Edelkrebse in Sachsen-Anhalt

Aus der isolierten Lage und der zumeist geringen Populationsgröße der verbliebenen Restbestände lassen sich nach WüsteMann (2017) folgende Maßnah- men ableiten:

Tab. 1: Übersicht zum Gefährdungsgrad der Flusskrebse Sachsen-Anhalts.

Gefährdungskategorie Rote Liste Gesamt

0 R 1 2 3

Artenzahl (absolut) - - 1 - - 1 1

Anteil an der Gesamtartenzahl (%) - - 100,0 - -

Tab. 2: Änderungen in der Anzahl der Einstufungen in die Gefährdungskategorien im Vergleich der Roten Listen der Flusskrebse Sachsen-An- halts aus den Jahren 2004 und 2019.

Gefährdungskategorie Rote Liste 2004

(AZ = 1)

Rote Liste 2019 (AZ = 1)

(absolut) (%) (absolut) (%)

0 – Ausgestorben oder verschollen - - - -

R – Extrem seltene Arten mit geographischer

Restriktion - - - -

1 – Vom Aussterben bedroht - - 1 100,0

2 – Stark gefährdet 1 1

3 – Gefährdet - -

Gesamt 1 100,0 1 100,0

(6)

Angel- und Berufsfischerei

Flusskrebse unterliegen den Rechtsvorschriften des Fi- schereirechts und der Bundesartenschutzverordnung.

Gemäß Fischereiordnung Sachsen-Anhalt besteht für Edelkrebse ein ganzjähriges Fangverbot.

− In Gewässer mit Edelkrebsen dürfen keine Fisch- arten eingesetzt werden, die als Fressfeinde gelten.

Laut Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt besteht für alle Gewässer mit sich selbst repro- duzierenden Edelkrebsvorkommen ein grundsätz- liches Einsatzverbot für Aal und Hecht. Überhöhte Raubfischbestände (Fressfeinde) sollten in Edel- krebsgewässern reduziert werden.

− In Regionen mit Edelkrebsvorkommen ist zu beach- ten, dass Fischbesatz nur aus Gewässern stammt, die nachweislich keine nichtheimischen Krebsarten beherbergen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass mit dem Besatz oder dem Besatzwasser die Erreger der Krebspest eingeschleppt werden.

− Fischereigeräte sind beim Wechsel in andere Ge- wässer nur nach einer wirksamen Desinfektion oder mehrtägiger Durchtrocknung wiederverwendbar.

− In Fließ- und Standgewässer dürfen grundsätzlich keine gebietsfremden Krebse eingesetzt werden.

− Wieder- und Neubesiedlung von geeigneten Ge- wässern haben prinzipiell nur mit Edelkrebsen aus autochthonen (gebietsheimischen) Edelkrebs- beständen zu erfolgen. Besatzmaterial kann nur in gut begründeten Fällen aus einem anderen Untereinzugsgebiet innerhalb der Flussgebietsein- heit Elbe entnommen werden. Besatzmaßnahmen mit Edelkrebsen bedürfen stets der zuvor erteilten Genehmigung durch die zuständige Fischerei- und Naturschutzbehörde.

− Regelmäßige Schulung der Angelfischer und Berufs- fischer zur Verbesserung der Artenkenntnis und dem artenschutzgerechten Umgang mit Süßwas- serkrebsen (unter Einbeziehung der Fischerprüfung).

− Krebse oder Teile von Krebsen, als auch Wollhand- krabben sind nicht als Angelköder zu verwenden, da dadurch die Übertragung des Krebspesterregers erfolgen kann. Im österreichischen Bundesland Salzburg wurde diese präventive Regelung bereits 2012 im Fischereigesetz verankert, um Krebse oder Krebstiere vor einer unwissentlichen Verbreitung von bekannten (Krebspest) oder unbekannten Krankheitserregern zu schützen (latzer & laun 2015).

− In Edelkrebsgewässern ist auf Elektrobefischungen zur Bestandsregulierung (Hegefischen) und Laich- fischgewinnung möglichst völlig zu verzichten, oder zumindest auf ein Mindestmaß zu beschrän- ken. Die Elektrobefischung ist in solchen Gewäs- sern auch nur durch speziell auf den Umgang mit Krebsen geschulte Personen durchzuführen.

Zoohandel und Aquarienhaltung

Der Zoofachhandel sollte möglichst auf den Handel mit Großkrebsen, insbesondere nichtheimischen Krebsarten verzichten. Bei Handel mit nichtheimi- schen Krebsarten (Aquaristik) sind die Käufer über das artenschutzrechtliche Verbot des Aussetzens nicht heimischen Krebsarten in die freie Natur (mög- lichst) schriftlich zu belehren, um vielfach existieren- den Wissensdefiziten zu begegnen.

Als Grundregel gilt, keine Flusskrebse in Garten- teichen zu halten, da Gartenteiche sich immer in

„freier Natur“ befinden und Krebse aus diesen ab- wandern und in andere Gewässer gelangen können.

Gewässerausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen

− Ein strikter Verzicht auf Gewässerausbaumaßnah- men in Edelkrebsgewässern ist grundsätzlich ein- zuhalten. Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung sollen nur nach Rücksprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde erfolgen.

− Die Renaturierung stark begradigter und technisch verbauter Fließgewässerstrecken hat nur unter Beachtung des vorhandenen Krebsbestandes zu erfolgen. Erhalt und Förderung der natürlichen Gewässermorphologie und -dynamik sollen dabei berücksichtigt werden.

− Der Rückbau von ökologischen Barrieren (z. B. Weh- ren oder Abstürzen), die als „Infektionsbarrieren“

fungieren, ist in bekannten Edelkrebsgewässern zu vermeiden, um die Einwanderung von nicht heimi- schen Krebsen in Edelkrebsbestände zu verhindern.

− Der Erhalt und die Förderung standortgerechter Ufergehölze ist zu beachten (z. B. Erlen, Weiden).

− Die Anlage von Gewässerschutzstreifen zur Verhin- derung direkter Schadstoff- und Nährstoffeinträge von bewirtschafteten Nutzflächen ist einzuhalten.

Vorranggebiet für den Edelkrebsschutz

Der Schutz von Genreserven durch naturschutzrechtli- che Sicherung von Gewässern mit Edelkrebsbeständen als Naturschutzgebiet, Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil oder Edelkrebsschongebiet bzw. die Ausweisung von Schonbezirken gemäß § 47 Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist auf regionaler Ebene zu initiieren und umzusetzen.

Erhalt von Edelkrebsen in Sekundärbiotopen Edelkrebsbestände in Sekundärbiotopen, wie Stau- teichen, Talsperren und Grubenseen bilden wichtige Zellen für den Erhalt einer genetischen Reserve und können als Ausgangspunkt für die spätere Wieder- besiedlung von Fließgewässern von großer Bedeutung sein.

(7)

Hinsichtlich der Bewirtschaftung von Edelkrebsge- wässern ist vor allem die Abstimmung sämtlicher wasserwirtschaftlicher und fischereilicher Maßnah- men mit der zuständigen Naturschutzbehörde von Bedeutung. Dazu zählen vor allem Fischbesatz, Ab- fischung, Trockenlegung und Eingriffe im Rahmen von Unterhaltungs- und Rekonstruktionsmaßnahmen.

Wiederansiedlungsmaßnahmen

Nach den stattgefundenen Wiederansiedlungsver- suchen und bestandsstützenden Maßnahmen im Jahr 2002 im Nord- und Südharz, sowie Bördekreis (Wüst-

eMann & Wendt 2004), gab es ab 2016 weitere Versuche zur Edelkrebsansiedlung in geeigneten Gewässern des Harzes. Die Erfolgskontrolle wurde bisher nur in Ausnahmefällen realisiert. Im Harz konnten in einem Bach und in einem eigens für Edelkrebse hergerich- teten Teich Edelkrebse nach der Wiedereinbürgerung nachgewiesen werden. Besatzmaßnahmen sind nur sinnvoll, wenn die Besatzgewässer nachweislich ohne Krebsvorkommen sind, die Besatzkrebse aus angren- zenden autochthonen Populationen oder Nachzuchten derselben stammen und Untersuchungen die Eignung des morphologischen Zustandes und der Gewässergü- te belegen. Neben der Beachtung rechtlicher Belange (Naturschutzrecht, Fischereirecht) ist auch eine wissen- schaftliche Begleitung und Erfolgskontrolle unabding- bare Grundvoraussetzung jedes Besatzvorhabens.

Ausblicke und notwendige Maßnahmen Um einen dauerhaften Fortbestand der Reliktvor- kommen des Edelkrebses in Sachsen-Anhalt, trotz der vielfältigen negativen Einflüsse zu gewährleisten, ist eine landesweite Koordination und Kooperation aller Interessenten erforderlich. Ob dies in Anlehnung an Nordrhein-Westfalen (Gross et al. 2016) über ein

„Edelkrebsprojekt Sachsen-Anhalt“ realisierbar ist oder durch Kompetenzbündelung in einer „Koordina- tionsstelle für Flusskrebse“ in Anlehnung an die Ko- ordinationsstelle Flusskrebse Schweiz bzw. nach dem Vorbild der in Sachsen-Anhalt bereits bestehenden Artenreferenzstellen (z. B. Fledermaus- bzw. Biber- schutz) besser umzusetzen ist, sollte von den zustän- digen Gremien zeitnah diskutiert und entschieden werden.

Die ruinöse Bestandsentwicklung des Edelkrebses in den letzten Jahrzehnten lässt unschwer erkennen, dass es in Sachsen-Anhalt für den einzigen autoch- thonen Vertreter der zehnfüßigen Krebse inzwischen

„fünf vor zwölf“ ist. Um diesen Trend noch zu begeg- nen bedarf es eines Artenhilfsprogramms mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen. Ziel muss es daher sein, zu gewährleisten, dass innerhalb der nächsten Jahre wieder eine größere Anzahl sich selbst regenerierender Populationen des Edelkrebses die Ge- wässer von Sachsen-Anhalt besiedeln.

Art (wiss.) Art (deutsch) Kat. Bem.

Astacus astacus (linnaeus, 1758) Edelkrebs 1 § BA, BK, FFH V

Nomenklatur nach taylor (2002).

Abkürzungen und Erläuterungen, letzter Nachweis/Quelle (Spalte „Bem.“)

§ - Gesetzlicher Schutz nach § 7 (2) Nr. 13 u. 14 Bun- desnaturschutzgesetz bezüglich Anhang A und B der EG-VO Nr. 338/97, FFH-Richtlinie Anhang IV, Vogelschutz-Richtlinie (Europäische Vogelarten) und Bundesartenschutzverordnung Anlage 1: § – besonders geschützte Art: EG-VO Anhang A und B (EG A, EG B), FFH Anhang IV, Europäische Vogelarten

(VR) und BA Anlage 1; § – (fett) streng geschützte Art: EG-VO Anhang A (EG A), FFH Anhang IV und BA Anlage 1, Kreuz in Spalte 3

FFH - FFH-Richtlinie 92/43/EWG der EU: FFH II – Art im Anhang II aufgeführt, * – Prioritäre Art, FFH IV – Art im Anhang IV aufgeführt, FFH V – Art im Anhang V aufgeführt

BA - Bundesartenschutzverordnung

BK - Berner Konvention; BK (fett) streng geschützte Art

(8)

Literatur

albrecht, h. (1982): Das System der europäischen Flußkrebse (Decapoda, Astacidae): Vorschlag und Begründung. – Mitt. Hamb. Zool. Mus. Inst. 79:

187–210.

auer, r. (2002): Der Steinkrebs (Austropotamobius ter- rentium schrank 1803) am Ostufer des Attersees.

Überlebende Population durch anthropogene Iso- lation. – Österreichs Fischerei 55(11/12): 268 –274.

bauch, G. (1958): Untersuchungen über die Gründe für den Ertragsrückgang der Elbefischerei zwischen Elbsandsteingebirge und Boitzenburg. – Zeitschrift für Fischerei und deren Hilfswissenschaften, N. F.

6: 161–250.

blanke, d. (1998): Die Flusskrebse (Astacidae) in Nie- dersachsen. – Niedersächsisches Landesamt für Ökologie (Hrsg.): Inform. D. Naturschutz Nieder- sachsen 18(6):146 –174.

Füreder l. (2009): Flusskrebse Biologie-Ökologie-Ge- fährdung. – Veröffentlichungen des Naturkunde- museums Südtirol 6. Folio Verlag. Wien.

Gross, h. (2003): Lineare Durchgängigkeit von Fließ- gewässern – ein Risiko für Reliktvorkommen des Edelkrebses (Astacus astacus L.) – Natur u. Land- schaft 78(1): 33 –35.

Gross, h., noVak, M. & s. Vaessen (2016): Das Edelkrebs- projekt NRW wird fortgeführt!. – In: Zeitschrift Forum Flusskrebse – Verein zur Förderung und zum Schutz der europäischen Flusskrebse 24: 48.

Gruner, h. e., Moritz, M. & W. dunGer (1993): Arthropo- da (ohne Insekten). – Lehrbuch d. Spez. Zoologie. – Bd. 1 Wirbellose. 4. Teil. –Stuttgart; New York;

Jena: Gustav Fischer Verlag.

haase, t., heidecke, d. & J. klaPPerstück (1989): Zur Öko- logie und Verbreitung des Edelkrebses Astacus astacus in der DDR. – Hercynia N. F. 26: 36 –57.

haGer, J. (1996): Edelkrebse – Biologie, Zucht, Bewirt- schaftung. – Stocker (Stuttgart).

hobbs, h. h. Jr. (1988): Crayfish distribution, adaptive radiation and evolution. – In: holdich, D. M. & R.

S. loWery (Hrsg.): Freshwater Crayfish. – Biology, Management and Exploitation: 52– 82. Croom Helm, London.

kaMMerad, b., ellerMann, s., Mencke, J., WüsteMann, o. &

u. zuPPke (1997): Die Fischfauna von Sachsen-An- halt, Verbreitungsatlas. – Ministerium für Raum- ordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalts.

kaMMerad, B., scharF, J., zahn, S. & J. borkMann (2012):

Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt.

Teil I: Die Fischarten. – Ministerium für Landwirt- schaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (Magdeburg), 239 S.

latzer, d. & P. laun (2015): Verbot in Salzburg: Fischen mit Krebsen als Köder. – Zeitschrift Forum Fluss-

krebse – Verein zur Förderung und zum Schutz der europäischen Flusskrebse 22: 55 –58.

lülF, t. (2011): Analyse der Ursachen des Bestands- rückgangs bei Edelkrebs ausgewählter Gewässer und Möglichkeiten der Arterhaltung in Sachsen- Anhalt. – Hochschule Anhalt. Bernburg. Bachelor- arbeit, 58 S.

Müller, h. (1973): Die Flusskrebse. – Neue Brem Bü- cherei, Wittenberg-Lutherstadt, Ziemsen Verlag, 73 S.

PiePloW, u. (1938): Fischereiwissenschaftliche Mono- graphie von Cambarus affinis say. – Z. Fischerei 36:

349 – 440.

schMidt, t., schriMPF, a., theissen, k. & r. schulz (2015):

Erfassung und Dokumentation der genetischen Variabilität von Wildpopulationen des Edelkrebses (Astacus astacus) aus verschiedenen Flusseinzugs- gebieten in Deutschland. – Abschlussbericht an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernäh- rung, Institut für Umweltwissenschaften, Univer- sität Koblenz-Landau, Landau, 80S.

scholtz, G. (2002): Phylogeny and Evolution. – In: hol-

dich, D. M. (Ed.): Biology of freshwater crayfish. – Blackwell Science Ltd., 30 –52

schriMPF, a. & r. schulz (2014): Neue Erkenntnisse zur Krebspest. Tagungsband der 6. Internationalen Tagung des Forums Flusskrebse e. V. in Schleiden- Gemünd 2013. 66 – 69.

schWenG, e. (1968): Der Amerikanische Flusskrebs Orconectes limosus (raFinesque) im Rhein. – Mainzer Naturwissenschaftliches Archiv 7: 265 –274.

streseMann, e. (1992): Exkursionsfauna von Deutsch- land. Band 1. – Berlin: Verlag Volk und Wissen GMbh: 525 –543.

taylor, c. a. (2002): Taxonomy and conservation of native crayfish stocks. – In holdich, D. M. (Hrsg.):

Biology of freshwater crayfish: 236 –257. Oxford:

Blachwell Science Ltd.

Wendt, W. (2010): Erstnachweis des invasiven Mar- morkrebses, Procambarus fallax (haGen, 1870) f.

virginalis, für Sachsen-Anhalt. – Naturschutz Land Sachsen-Anhalt (Halle) 47: 54 – 60.

Wendt, W. (2013): Erfahrungen mit der Bekämpfung des Marmorkrebses in Sachsen-Anhalt. – Tagungs- band Internationale Flusskrebstagung 12. bis 15.

September 2013 im Nationalpark Eifel, S. 91–94.

Wendt, W. (2016): Zehnfüssige Krebse (Decapoda,:

Atyidae, Astacidae, Grapsidae). S. 589 –591. – In:

Frank, D. & P. schnitter (Hrsg.) (2016): Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt. Ein Kompendium der Bio- diversität. – Natur und Text, Rangsdorf, 1.132 S.

WüsteMann, o. (2001): Zehnfusskrebse (Decapo- da). – In: landesaMtFür uMWeltschutz sachsen-anhalt (Hrsg.): Arten- und Biotopschutzprogramm Sach- sen-Anhalt. Landschaftsraum Elbe. – Berichte des

(9)

Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, SH 3: 322–326.

WüsteMann, o. (2017): Der Edelkrebs – Relikt natürlicher Bach- und Flussläufe. – Wildfisch- und Gewässer- schutz1985 Wernigerode e. V. (Hrsg.). Ratgeber Artenschutz: Vom Aussterben bedrohte Art.

WüsteMann, o. & W. Wendt (2004): Rote Liste der Fluss- krebse (Astacidae) des Landes Sachsen-Anhalt. – Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sach- sen-Anhalt 39: 171–174.

WüsteMann, o., arndt, e. & h. GröGer-arndt (2014):

Krebstiere (Crustacea) – Astacus astacus (linnaeus), 1758) – Edelkrebs. S. 49 –58. – In: arndt, E., GröGer- arndt, H., kiPPinG, J. & P. schnitter (Bearb.) (2014): Be- wertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten der Anhänge IV und V der FFH-Richtlinie sowie der EU-Osterweiterung in Sachen-Anhalt. –

Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sach- sen-Anhalt (Halle), SH 3: 252 S.

ziMMerMann, W. & t. haase (1986): Erstnachweis des Steinkrebses, Austropotamobius terrontium (schrank, 1803), auf dem Territorium der DDR. – Faunistische Abhandlungen Staatliches Museum für Tierkunde in Dresden (Leipzig) 14: 173 –176.

ziMMerMann, W. (2011): Rote Liste der Flusskrebse (Crustacea: Decapoda: Astacidae) Thüringens. 3.

Fassung, Stand: 12/2009. – Naturschutzreport 26:

25 –30.

zuPPke, u. & o. WüsteMann (2013): Zur Bedeutung von Fischen und Rundmäulern im Naturschutz und Handlungsempfehlungen zu praxisbezogenen Schutzmaßnahmen. – Naturschutz im Land Sach- sen-Anhalt 50: 66 –74.

Adressen der Autoren Otfried Wüstemann Nationalpark Harz Lindenallee 35 38885 Wernigerode

E-Mail: otfried.wuestemann@npharz.sachsen-anhalt.de

Dr. Wolfgang Wendt

E-Mail: dr.wolfgang.wendt@gmx.de

Kamilla Kubaczynski

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Str. 47

06116 Halle (Saale)

E-Mail: kamilla.kubaczynski@lau.sachsen-anhalt.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Rotalgen (Rhodophyta), Zieralgen (Desmidiales), Armleuchteralgen (Charales), Kieselalgen (Bacillario- phyceae sensu lato = Bacillariophyta), Braunalgen (Phaeophyceae

Die nach- folgende Rote Liste der Brutvogelarten des Landes Sachsen-Anhalt orientiert sich weitgehend an der von F ischer & d ornbusch (2015b) veröffentlichten Liste

Für die in der vorliegenden Roten Liste aufgeführten Arten wird im Folgenden näher auf die aktuelle Situ- ation in Sachsen-Anhalt sowie die jeweiligen Gefähr- dungsfaktoren und

Berta, seine Frau Gustav "Oberholzer, pensionierter Beamter Paula, seine Frau Jakob Eberle, ein Schwabe Lina, seine Frau Alois Oberholzer, genannt Obolski Direktor eines

Die Art gilt als „Urwaldrelikt“ und entwickelt sich in überalterten Eichen, die auch für andere seltene Käfer- arten von existenzieller Bedeutung sind.. Nach dem aktuellen

der Mitarbeit von zahlreichen interessierten Käfer- freunden, die Ihre Fundmeldungen gern zur Ver- fügung stellten. So wurde die Fortschreibung und Aktualisierung der Roten Liste

Bei den Binnenwanderungen der Bevölkerung insge- samt verzeichnete Sachsen-Anhalt nur noch gegenüber Brandenburg (98 Personen), Bayern (61), Rheinland-Pfalz (41) und

Krankheitsgruppen ist weder nach zoologisch-systematischen noch nach medizinischen Gesichtspunkten geordnet, sondern, entsprechend den Intentionen dieses Buches, so, daß