• LITIK NACHRICHTEN
Aus Bund und Ländern
KV Hessen: Nicht mehr Einweisungen aus Kostengründen
FRANKFURT. Die nie- dergelassenen Ärzte in Hes- sen haben nicht mit verstärk- ten Einweisungen sogenann- ter „teurer" Patienten auf die Ausgabenbegrenzung für Arzneimittel durch das Ge- sundheitsstrukturgesetz rea- giert. Dies zeigen die Ergeb- nisse einer Umfrage der zu- ständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) unter 158 ermächtigten Krankenhaus- ärzten.
Während 82 Prozent der befragten Ärzte keine Ein- weisungen oder Überweisun- gen zur Behandlung im Kran- kenhaus aus Kostengründen feststellen konnten, antworte- ten 17 Prozent auf die ent- sprechende Frage mit „eher selten". Die KV Hessen wer- tet das Ergebnis der Umfrage als Beleg für ein verantwor- tungsbewußtes Therapiever- halten der hessischen Kassen- ärzte. Trotz drohender Hono- rarkürzungen bei einer Über- schreitung des Arzneimittel- budgets sei die ambulante pharmakologische Versor- gung auch schwerkranker Pa- tienten gewährleistet worden.
Allerdings warnt der stellver- tretende Vorsitzende der KV Hessen, Dr. med. Jürgen Bausch, davor, den finanziel- len Spielraum für Arzneimit- telausgaben weiter einzu- schränken. JM
Aftershilfe begrüßt soziale
Pflegeversicherung
KÖLN. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) begrüßt grundsätzlich eine soziale Pflegeversicherung als fünfte Säule des Sozialversi- cherungssystems. Dies teilten Sprecher des KDA in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Pflegeversicherungsge- setzes (PflegeVG) mit. Aller- dings sei der Begriff der Pfle- gebedürftigkeit im vorliegen- den Gesetzentwurf zu eng ge-
faßt. Leistungen nach dem PflegeVG müßten auch den Pflegebedürftigen mit wö- chentlich mehrfachem Pflege- bedarf sowie psychisch Kran- ken oder seelisch behinderten Personen offenstehen. Bei Übernahme des im Gesetz- entwurf verwendeten Pflege- bedüftigkeitsverständnisses in das Bundessozialhilfegesetz hätte dieser Personenkreis keinerlei Hilfe aus dem Sy- stem der sozialen Sicherung zu erwarten.
Zu begrüßen sei jedoch die vorgesehene Kombinati- onsmöglichkeit von Sach- und Geldleistungen, so das KDA.
Auch daß ein Anspruch auf Tages- und Nachtpflege ge- währleistet werden soll, wenn häusliche Pflege nicht in aus- reichendem Maße sicherge- stellt werden kann, stößt beim KDA auf Wohlwollen.
Fraglich sei aber, ob die Fi- nanzierung der Tagespflege hinreichend gesichert ist. Der (gedeckelte) Betrag von 2 100 DM reiche in vielen Fällen si- cherlich nicht aus. KDA
Frankreich
7.6 13.6 Großbritanniey
15.6 22.1
USA
Prämien für
Knochenmarkspender werden abgelehnt
TÜBINGEN. In den ver- gangenen Wochen wurden die Bemühungen der Deut- schen Kochenmarkspender- datei (DKMS), freiwillige Knochenmarkspender zur Behandlung leukämiekranker Patienten zu gewinnen, durch verschiedene Aufrufe und Mitteilungen in Fernsehsen- dungen und Printmedien un- terstützt.
Nun haben wohlmeinende Mitbürger hohe Geldbeträge und wertvolle Sachspenden ausgesetzt. Diese soll ein Kno- chenmarkspender erhalten, der für einen einzelnen Patien- ten „paßt", dessen Schicksal derzeit mehrfach in den Medi- en dargestellt wurde.
Die DKMS lehnt diese Prämien aus vielerlei Grün- den ab. Eine solche Praxis kä- me einem regelrechten Or- ganhandel nahe. Die völlige Freiwilligkeit der Spende
wird auch von den internatio- nalen Partnerorganisationen als unverzichtbare Vorausset- zung einer Kochenmarkent- nahme angesehen. Erfreuli- cherweise spiele, so die DMKS, diese materielle Mo- tivation für die Spender keine Rolle. Doch könnten solche Prämien auch Menschen ver- anlassen, sich registrieren zu lassen, die dazu sonst nicht bereit wären.
Knochenmark werde an- onym und stets unbezahlt ge- spendet, betont die DKMS.
Ein Austausch von Adressen und persönlichen Daten zwi- schen Spender und Empfän- ger sei im ersten Jahr einer Transplantation prinzipiell nicht möglich, danach nur bei beiderseitigem Einverständ- nis. Die Deutsche Knochen- markspenderdatei werde sich auch bei vorliegendem Ein- verständnis von Spendern und/oder Empfängern vorbe- halten, ob Adressen an Dritte weitergegeben werden. Die DKMS werde auf keinen Fall unmäßige Geschenke an Knochenmarkspender weiter- leiten, teilte die Organisation mit. WZ
Schweinepest:
Einige Sperrbezirke aufgehoben
BONN. Der Veterinär- ausschuß der Europäischen Union (EU) in Brüssel hat die Handelssperren für einige deutsche Gebiete mit Schwei- nepest-Fällen wieder aufge- hoben. Dies teilte das Bun- deslandwirtschaftsministeri- um mit. Mit Ausnahme des Kreises Güstrow seien alle bisher gesperrten Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern freigegeben. Auch aus Bay- ern, den niedersächsischen Kreisen Cloppenburg und Emsland sowie den nieder- sächsischen Gemeinden Ba- kum, Nortrup und Ankum könne wieder Handel mit Schweinen innerhalb Deutschlands erfolgen. Die Auflagen im Handel mit den anderen EU-Mitgliedstaaten würden voraussichtlich dem- nächst aufgehoben. afp Gesundheit unser teuerstes Gut
Finanzierung der Gesundheitssysteme in ausgewählten Ländern 1990 ...fader/ /feier er
..fazzafede:y274,a da/azarfrzaz, itiv.r/49aa-zief
66,2 12,9 12,0 7,7 1,1
Deutschland / fleArepe
66,4 17.4 5,9 9,4 0,9
0IS Grafik 1933 - 350
Die Finanzierung von Vorbeugung und Krankheitsbehandlung hat sich den westlichen Ländern sehr unterschiedlich entwickelt. Gemeinsam ist allen, daß das Geld nicht reicht. Aber selbst in Ländern mit einander ähnlich er- scheinendem Finanzierungssystem wie Frankreich und Deutschland mit ho- hem Beitrags- und Großbritannien und Schweden mit hohem Staatsanteil wirken sich unter anderem wegen Differenzen der Selbstbeteiligung und an- derer Komponenten die Finanzierungsmethoden sehr unterschiedlich aus.
Zudem sind die Systeme im Fluß. So baut Schweden nach schlechten Erfah- rungen den Staatseinfluß im Gesundheitswesen wieder ab und wächst in Großbritannien die Unzufriedenheit mit dem Staatlichen Gesundheitsdienst (National Health Service) ständig. In den USA soll dagegen eine Pflichtversi-
cherung eingeführt werden. ❑
in
Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 8, 25. Februar 1994 (23) A-483