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Archiv "XXX. Internationaler Kongreß für Wehrmedizin: Sanitäter und Militärärzte kennen keine Grenzen" (08.08.1994)

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POLITIK

rer Pflege wird es vom 1. Juli 1996 an geben.

Um einen reibungslosen Start der Pflegeversicherung und vor allem bei der Leistungsgewährung ab 1.

April 1995 sicherzustellen, sieht das Gesetz vor, daß bereits vom 1. Juni 1994 an organisatorische Vorarbei- ten von den Krankenkassen begon- nen wurden. Die Pflegekassen konn- ten die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten anschreiben und darauf hinweisen, daß sie sich bis zum 30. Juni 1995 von der Versicherungspflicht in der so- zialen Pflegeversicherung befreien lassen können. Voraussetzung ist, daß ein gleichwertiger privater Versi- cherungsschutz abgeschlossen wird.

Befreiungsanträge können auch schon in diesem Jahr mit Wirkung ab dem 1. Januar 1995 gestellt werden.

Privat Krankenversicherte müs- sen den Pflegeversicherungsvertrag bei ihrem Krankenversicherungsun- ternehmen oder einem anderen Un- ternehmen abschließen. Die Wahl kann schon vor Inkrafttreten des Ge- setzes mit Wirkung zum 1. Januar 1995 erfolgen.

Um die Versorgung der Bevölke- rung in den neuen Bundesländern mit bedarfsangemessenen und mo- dernen Pflegeeinrichtungen rasch zu verbessern, ist ein Investitionspro- gramm für die neuen Bundesländer vorgesehen, das vom 1. Juni 1994 an in Kraft trat. Mit einer Finanzhilfe von 6,4 Milliarden DM, die den neu- en Ländern von 1995 bis zum Jahr 2002 zur Verfügung gestellt wird, sol- len auch im Bereich der Pflegeein- richtungen einheitliche Lebensver- hältnisse in Deutschland geschaffen werden.

Auch das in das Pflege-Versi- cherungsgesetz eingestellte Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall („Entgeltfortzahlungsgesetz") trat am 1. Juni 1994 in Kraft. Hiernach haben alle Arbeitnehmer einschließ- lich der geringfügig und kurzzeitig Beschäftigten einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer bis zu sechs Wochen.

Mit diesem neuen Gesetz wird das bisher zersplitterte Entgeltfortzah- lungsrecht auf eine einheitliche Basis gestellt. BMA

AKTUELL / TAGUNGSBERICHT

In der alten Römer- und Fugger- stadt Augsburg trafen sich kürzlich an die 1 000 Teilnehmer beim XXX.

Internationalen Kongreß für Wehr- medizin. Gegründet wurde die veran- staltende Organisation, das Comite International de Medecine Militaire (CIMM), 1921 nach den Schrecken des Ersten Weltkrieges von zunächst acht Nationen. Dieses Jahr nahmen Teilnehmer aus 90 Staaten an der Tagung teil.

Sanitäter und Militärärzte ken- nen keine Grenzen. Da diskutierte der kuwaitische „Medicus in Uni- form" mit dem aus dem Irak, und

„ich habe auch erlebt, daß die Ver- treter der Volksrepublik China mit denen Taiwans gesprochen haben, was im politischen Raum so ohne weiteres nicht denkbar ist", sagte Ge- neralarzt Dr. Karl Demmer vom Ver- teidigungsministerium, Vizepräsi- dent des Organisationskomitees.

„Der Sanitätsdienst war in der Vergangenheit weitgehend nationale Aufgabe. Die Entwicklungen der letzten Jahre aber haben deutlich ge- macht, daß immer häufiger bestimm- te Leistungen nur noch im Rahmen multinationaler Versorgungssysteme erbracht werden können", stellte der Inspekteur des Sanitätswesens der Bundeswehr, Generaloberstabsarzt Dr. Gunter Desch, fest, der beim Kongreß für die nächsten zwei Jahre die Präsidentschaft des CIMM über- nahm. „Um so wichtiger wird es für die Sanitätsdienste aller Länder, ihre Leistungsfähigkeit auf vergleichbares Niveau zu bringen und ihre Aktivitä- ten zu koordinieren", sagte Desch (vgl. auch Heft 22-23/1994, „Das In- terview").

Zusammenarbeit zum Wohl der Soldaten aller Kontinente, Erfah- rungsaustausch und neueste For- schung standen bei den rund 300 Vorträgen im Vordergrund. Dabei

galt es, kulturellen Unterschieden Rechnung zu tragen. „Gerade beim Themenkreis HIV haben wir viel voneinander lernen können und stell- ten fest, daß unsere Strategien der AIDS-Prävention und der Betreuung nicht ohne weiteres in der ganzen Welt umsetzbar sind", erklärte Dr.

Demmer

Für den Einsatz bei UN-Missio- nen war für alle Teilnehmer die Nut- zung von EDV und Telemedizin ein

„hochinteressantes Kapitel". Die Amerikaner hätten damit begonnen, als sie feststellten, daß man nicht un- bedingt jeden Spezialisten vor Ort bringen könne, betonte Demmer.

Personalengpässe, die bei einem Blauhelmeinsatz bei hochspeziali- sierten Kräften drohen, könnten auf diese Weise überbrückt werden. Es sei beispielsweise möglich, die Dia- gnostik zu unterstützen und Labor- parameter zu bewerten. Künftig kön- ne per Satellit über eine Datenstrek- ke sogar ein Operationsroboter ge- steuert werden.

Bei der Therapie von Brandwun- den läßt ein deutsches Projekt hof- fen, das die Züchtung von Hautkultu- ren erforscht. Erste Ergebnisse sind vielversprechend: „Wir können dem Patienten mit Kulturen seiner eige- nen Haut helfen", so Dr. Demmer,

„was auch das HIV-Risiko mindert".

In den nächsten zwei Jahren der deutschen Präsidentschaft sind unter anderem Veranstaltungen für junge Sanitätsoffiziere geplant, zum Bei- spiel in Genf zum humanitären Völ- kerrecht. Noch mehr will Deutsch- land die Chance ergreifen, „die Kon- takte in der Wehrmedizin zu festi- gen, ohne ideologische Differenzen zu beachten, und der Politik damit vielleicht eine gewisse Hilfestellung geben" — im Sinne der Humanität.

Volker Koop,

Bundesministerium der Verteidigung

XXX. Internationaler Kongreß für Wehrmedizin

Sanitäter und Militärärzte

kennen keine Grenzen

Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 31/32, 8. August 1994 (29) A-2097

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