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Archiv "Patentamt: Ein Tier ist kein Mensch " (12.05.2000)

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Patentamt

Zu dem Medizinreport „Europäisches Patentamt: Eine überforderte Behör- de“ von Klaus Koch in Heft 9/2000:

Ein Tier ist kein Mensch

Die in der Patentschrift beschriebene Erfindung wur- de in Großbritannien und Australien gemacht. So ist ein Verstoß gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz nicht denkbar. Das in englischer Fassung unter dem Titel „Iso- lation, Selection and Propa- gation of Animal Stem Cells“

erteilte Patent betrifft weder die Manipulation der mensch- lichen Keimbahn noch von ungeborenem menschlichen Leben, noch von genetisch veränderten Zellen menschli- cher Embryonen. Der Kern der im Patent zu Recht ge- schützten Erfindung betrifft vielmehr ein Verfahren zum Isolieren, Selektieren und Vermehren von an sich be- kannten Stammzellen und so genannten embryonalen Stammzellen tierischer und menschlicher Herkunft. In der Patentschrift ist auf Seite zwei erläutert, was der Fach- mann (ein Zellbiologe) unter Stammzellen und embryona- len Stammzellen versteht.

Diese Zellen und Verfahren zu ihrer Gewinnung aus Zel- len tierischer und menschli- cher Herkunft waren schon vor dem Anmeldetag bezie- hungsweise Prioritätstag des Patents (21. April 1993) be- kannt. Stammzellen werden aus dem roten Knochenmark isoliert.

Embryonale Stammzellen (ES-Zellen) sind Vorläufer (Vorfahren) der Stammzel- len, also eine Art Archetyp von Stammzellen. Sie sind in der Lage, in geeigneten Kul- turmedien sich zu einer ganzen Reihe von im erwach- senen Tier (Säuger, Fische, Vögel) und Menschen vor- kommenden verschiedenen Zelltypen entwickeln zu kön- nen. Deshalb werden sie als pluripotent bezeichnet. Em- bryonale Stammzellen (ES- Zellen) bieten eine völlig

neue Perspektive für die Her- stellung von Donorzellen für Transplantationszwecke.

Es war nach den Angaben in der Patentschrift anschei- nend bisher schwierig, Kultu- ren solcher ES-Zellen herzu- stellen, die möglichst einheit- lich sind und nicht von ande- ren Zellen überwachsen wer- den.

Hier setzt die Erfindung ein, um diese Probleme zu lö- sen. Diese Erfindung ist pa- tentrechtlich und nach allge- meinen Moralvorstellungen nicht anders zu beurteilen als Erfindungen, die sich mit an- deren Zellen (Hautzellen, Krebszellen, Nervenzellen, Nierenzellen, Blutzellen) tie- rischer oder menschlicher Herkunft befassen.

Auch gegen die in der Patentschrift im Zusammen- hang mit Stammzellen tieri- scher Herkunft (animal cells) gegebene Definition ist nichts einzuwenden. Der Ausdruck soll Zellen der Säuger und des Menschen umfassen. Das ist völlig korrekt. Tiere sind keine Menschen, aber zu den Säugern gehört bekanntlich der Mensch.

Anders liegt der Fall bei der Terminologie der letzten beiden Patentansprüche 47 und 48 des erteilten Patents, die ein Verfahren zur Her- stellung eines transgenen (ge- netisch modifizierten) Tieres unter Verwendung der Stamm- zellen betreffen.

Hier hätte vielleicht der Anmelder oder sein briti- scher Vertreter bei einer re- daktionellen Überarbeitung der Beschreibung vor (!) der Patenterteilung diese beiden Patentansprüche auf ein

„Verfahren zur Herstellung eines transgenen Tieres, ins- besondere eines nichtmensch- lichen Säugers“ präzisieren können, um jegliche Fehlin- terpretation des Patents zu vermeiden. Das ist leider unterblieben. Nobody is per- fect.

In der Patentschrift ist im Gegensatz zur Definition der Zellen tierischer Herkunft (animal cells) für den Aus- druck „transgenes Tier“ kei- ne nähere Definition – auch

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nicht „Mensch“ – gegeben worden. Im experimentellen Teil der Patentschrift werden nur transgene Mäuse be- schrieben. Zu berücksichti- gen ist hier, dass die Erfin- dung aus dem englischen Sprachraum kommt. Nach Webster’s Third International Dictionary of the English Language versteht man unter

„animal“ nicht den Menschen.

Im deutschen Sprachraum dürfte das ebenso sein. Ein Tier ist kein Mensch. Das ist alles.

Dr. Volker Vossius, Patentan- walt, Holbeinstraße 5, 81679 München

Migranten

Zu dem Beitrag „Türken haben Kul- tur, Deutsche eine Psyche“ von Sabine Rieser in Heft 8/2000:

Erfolge bei speziali- siertem Angebot

. . . Zwar ist es für eine Verbesserung der Versorgung sicherlich richtig und auch im Hinblick auf eine Förderung der Integration wünschens- wert, in den bestehenden Ein- richtungen des Gesundheits- wesens durch strukturelle und personelle Maßnahmen die Bedürfnisse ausländischer Pa- tienten besser zu berücksich- tigen und sie zu integrieren.

Für den Bereich der sta- tionären Langzeittherapie hat es sich allerdings als außeror- dentlich vorteilhaft erwiesen, ein sozio-kulturell speziali- siertes Angebot zu machen.

Dem häufig angeführten Ar- gument der „Gettoisierung“

ist entgegenzuhalten, dass ei- ne soziale Isolation bei der an- teilsmäßig größten Gruppe der türkischstämmigen Mi- granten zumindest für den Bereich des Privatlebens meist faktisch besteht.

Ein spezialisiertes Ange- bot richtet sich an Migranten, die mit ihrer Herkunftskultur eng verbunden sind, denen es leichter fällt, ihre Anliegen in ihrer Muttersprache auszu- drücken, die mehr Kontakt zu anderen Ausländern gewohnt sind als zu Deutschen und die

spezifische Probleme haben, die mit der Kultur, der Religi- on oder den familiären Tradi- tionen zusammenhängen.

Für eine effektive Arbeit mit drogenabhängigen Mi- granten ist es darüber hinaus wichtig, dass sich die Patien- ten gegenüber muttersprach- lichen Therapeuten nicht hin- ter Kommunikationsbarrie- ren zurückziehen können.

Ein wesentliches Moment der therapeutischen Arbeit besteht darin, Schritte der Nach-Sozialisation und gesell- schaftlichen Identitätsfindung zu ermöglichen, die Voraus- setzung für eine dauerhafte Stabilisierung der Persönlich- keit und den Entwurf eigen- ständiger Lebensperspektiven ist. Basis und Rahmen für die- se Entwicklung ist die thera- peutische Gemeinschaft als fa- miliäres und vertrautes System.

Der Erfolg des Verfahrens bestätigt den Ansatz: 60 Pro- zent der regulär abschlie- ßenden Patienten bleiben dauerhaft rückfallfrei, 90 Pro- zent gehen einer geregelten Arbeit nach. Von denjenigen, die die Therapie abbrechen, sind dies sechs Prozent

. . .

Literatur bei den Verfassern Jörg Voit, Dogan Kaya-Hein- lein, Dönüss Therapieein- richtung, Birnthon 3b, 90475 Nürnberg

Denkmal

Zu der Nationalen Gedenkfeier in Pir- na-Sonnenstein und dem Beitrag

„Kein Heilsversprechen rechtfertigt die Entscheidung über das Leben an- derer“ von Bundesgesundheitsmini- sterin Andrea Fischer in Heft 12/2000 und dem Kommentar zur „Präimplan- tationsdiagnostik Mensch von Anfang an“ von Joachim Kardinal Meisner in Heft 14/2000 sowie dem Beitrag

„Schatten der Vergangenheit: Ein Denkmal wankt“ von Dr. Thomas Gerst in Heft 14/2000:

Doppelmoral

Ich kenne die Lebensge- schichte und das Werk des Kinderarztes Jussuf Ibrahim nicht, und es liegt mir auch nicht am Herzen. Aber deut- lich wurde mir die Doppel-

moral unserer Gesellschaft:

Da wird zum einen ein Arzt für die aktive Euthanasie schwer geschädigter Kinder moralisch verurteilt, zum an- deren ist die (möglichst frühe, gegebenenfalls vor der Im- plantation stattfindende) Ab- treibung eines behinderten Kindes normal und legitim.

Wo genau ist denn da der Unterschied?

Dr. Ilse Röttger, Friedens- straße 23, 22089 Hamburg

An Grundwerte erinnern

Der Redaktion des Deut- schen Ärzteblattes ist dafür zu danken, dass sie dem Bei- trag über die gegen Jussuf Ibrahim erhobenen Beschul- digungen die Stellungnahme von Joachim Kardinal Meis- ner zum Diskussionsentwurf der PGD folgen ließ. Der Sinnzusammenhang ist offen- sichtlich. Wer sich heute mit seinen Ansichten außerhalb unseres christlich-abendlän- dischen Wertekodex stellt, zugleich aber Ibrahim ver- dammt, ist ein Heuchler. Dem Kardinal gebührt unsere Hochachtung für seinen be- denkenswerten Beitrag. Es ist in der Tat die allerhöchste Zeit, dass wir uns alle endlich wieder unserer Grundwerte erinnern und dass wir alle un- sere ärztlichen Entscheidun- gen allein daran messen, ob sie mit diesen vereinbar sind.

Priv.-Doz. Dr. med. Joachim Richter, Augustastraße 26, 02826 Görlitz

Zu Helfern verpflichtet

. . . In ihrer Rede sagte Frau Fischer, dass in der NS- Zeit als Folge dieser Ideolo- gie die Ärzte „zu Herren über Leben und Tod“ wurden.

Auch jetzt werden diese er- neut durch eine nachsichtige Gesetzgebung zu Helfern bei der Beseitigung von begin- nendem Leben verpflichtet.

Gleich den Worten der Frau Fischer wird unsere Nachwelt dann später viel- leicht einmal fragen: Wie war es möglich, die vielen Men-

schen, die man benötigte, um so etwas durchzuführen, unter dem medizinischen und pfle- gerischen Personal zu finden, . . . und dass bei den meisten Tätern kein Unrechtsbewusst- sein für ihre Taten bestand? ...

Dr. med. Hans-Werner El- feldt, Brunnenstraße 2, 21406 Barmstedt

Eine Warnung

Der Arzt Dr. med. Kurt Borm war von 1940 bis 1941 in erster Linie verantwortlich für den Betrieb in Sonnen- stein und hat „objektiv Bei- hilfe zur Tötung von minde- stens 6 652 Geisteskranken geleistet“, jedoch „nicht nach- weisbar schuldhaft gehan- delt“, da ihm „unwiderlegbar“

das Bewusstsein der Rechts- widrigkeit „seines Tuns“ ge- fehlt habe.

Der Bundesgerichtshof hat dieses Gerichtsurteil am 20. März 1974 bestätigt. Man kann es nachlesen bei Ernst Klee: Was sie taten – Was sie wurden.

Dr. med. Kurt Borm muss- te in der Folge seine Tätig- keit im Krankenhaus aufge- ben, und es hinderte ihn kei- ner daran, dass er bis ins hohe Alter hinein als niedergelas- sener Arzt tätig war. Und zwar in Uetersen, einer Stadt bei Hamburg, meiner Hei- matstadt.

Der Fall des Dr. med.

Borm und seine juristische Aufarbeitung ist eine Schan- de für die Ärzte und ihre Ver- treter und die Justiz in den Sechziger- und Siebzigerjah- ren.

Er muss eine Warnung für uns sein: Wenn zweifelsfrei er- wiesen ist, dass der Arzt Prof.

Dr. Jussuf Ibrahim während der Nazizeit in die Kindereu- thanasie verwickelt war, dann muss er mit allen Konsequen- zen moralisch verurteilt wer- den. Dann ist es beschämend, wenn der Präsident der Lan- desärztekammer Thüringen, Prof. Dr. med. Eggert Belei- tes, ausführt, dass man bei der Beurteilung dieses Falles doch alle Facetten des damali- gen Unrechtssystems berück- sichtigen müsste.

S P E K T R U M LESERBRIEFE

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Wie sagen immer die Al- ten: „Wir konnten doch nicht anders.“

Dr. med. Wolfgang Lenze, Normannenstraße 4, 33647 Bielefeld

Auf Zeitzeugen hören

Es ist sicher und nie be- stritten worden, dass Prof.

Ibrahim, wie auch andere deutsche Pädiater in der Na- zizeit, Kinder, die (insbeson- dere wegen ihrer Behinde- rung) von der Diktatur be- droht wurden, geschützt und bewahrt hat. Es ist ebenso zweifelsfrei, dass derartige Rettungsversuche für die Retter in höchstem Maße le- bensgefährlich waren. Daher bedurften sie sorgfältig ge- wählter Wege und Vorge- hensweisen, von denen einige bekannt geworden sind. Ein solcher Weg bestand zum Beispiel darin, dass ein in der Klinik befindliches Kind, des- sen Gefährdung erkannt wor- den war, dem Zugriff der Staatsorgane durch Verle- gung in ein anderes Kranken- haus unter Verwischung des Weges entzogen und von dort in möglichst sichere Obhut entlassen wurde. Dass der wirkliche Grund der Verle- gung nicht beim Namen ge- nannt werden konnte, ist klar, deshalb musste man den Hin- weis auf die Gefährdung in ei- ner für Spitzel unverfängli- chen Art formulieren und vereinbarte Codes verwen- den. Es ist bekannt, dass sich Ibrahim ähnlicher Methoden bedient hat. Auf diese Weise konnten manche Kinder ge- rettet werden.

Um die Ziele der in der Klinik auftauchenden Kom- missionen oder Gutachter zu

erkennen, bedurfte es sicher- lich großer Aufmerksamkeit.

Nur so konnte man, falls man erkannte, dass sie ein Kind für die Euthanasie vormerk- ten, sogleich einen Vermerk darüber im Krankenblatt an- bringen. Man stiftete dadurch bei den Nazi-Institutionen Verwirrung, gleichzeitig aber wurde deren Maßnahme da- durch behindert, dass die an- gestrebte strenge Geheimhal- tung durch den Eintrag durchbrochen und Öffent- lichkeit hergestellt wurde.

Dass dies bei den Nazi-Insti- tutionen unerwünscht war, zeigt die im Artikel zitierte Beschwerde des Leiters der Euthanasiemaßnahmen über derartige Eintragungen in Krankenblättern der Univer- sitäts-Kinderklinik Jena an den damaligen Rektor der Universität Jena, Prof. Astel (der als Parteigänger der Na- zis bekannt war).

Es klingt absurd, dass ge- rade Teile der Hilfsmaßnah- men, die zur Rettungsaktion eingesetzt wurden, heute ge- gen die Retter als Indiz für ih- re Tötungsbeteiligung ver- wendet werden. Es muss schlimm um die Auseinan- dersetzung mit der Nazizeit in Deutschland bestellt sein, wenn man sich heute, mehr als ein halbes Jahrhundert nach Beendigung dieser ent- setzlichen Diktatur, noch eher auf Aussagen oder Schrift- sätze von Nazifunktionären stützt, als Berichten von Zeit- zeugen und Betroffenen der Naziverbrechen Glauben zu schenken, und dass Men- schen, die damals unter Ein- satz ihrer Existenz und ihres Lebens Menschen gerettet haben, heute als Mordhelfer diffamiert werden.

E-Mail

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, wer- den aufmerksam gelesen. Sie können indessen nicht ver- öffentlicht werden, es sei denn, sie würden ausdrücklich als „Leserbrief“ bezeichnet. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße E-Mail-Adresse). Die Redaktion behält sich ohne weite- re Mitteilung vor, E-Mail-Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu kürzen. DÄ

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Vielleicht werden die Menschen in den nächsten zwei Jahrtausenden fähig werden, eine Mentalität zu überwinden, die gute Men- schen zu vernichten sucht, weil sie ihr zu groß sind.

Prof. Dr. med. Harald Haupt, Marienburger Ufer 23 a, 47279 Duisburg

Umweltmedizin

Zu dem Medizin-Beitrag „Psychisch Kranke in der Umweltmedizin“ von Dr. Hanns Rüdiger Röttgers, M. A., in Heft 13/2000:

Leider nicht anerkannt

Ich bin nur Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin und in einer freien Praxis tätig. Nicht, weil ich es so will, sondern weil die Umweltme- dizin von den Krankenkassen nicht anerkannt wird und die guten Kassenärzte aus unse- rer Arbeit eine Gewinn-Be- einträchtigung erwarten.

Ich habe 1999 einen Be- trag von etwa 24 000 DM er- wirtschaftet und musste da- von meine Praxis unterhalten und eine Familie versorgen – wir dürfen ja keine Werbung betreiben. Dass dies selbst bei größter Sparsamkeit nicht gehen kann und sich durch die Tücken der grün- sozialdemokratischen Steu- erwucherei zum absoluten Problem aufschaukelt, ist si- cher kein Geheimnis. Und dass es trotzdem geht, mag sich damit begründen, dass ich so ganz nebenbei Tiere schnitze und wunderschöne Geigen baue und gelegent- lich dafür Interessenten fin- de. So kann ich mir als Schnitzer und Geigenbauer auch das Hobby leisten, Arzt für Hygiene und Umweltme- dizin zu sein. Und was das nun bedeutet, will ich an ei- nem Beispiel belegen:

Eine Patientin (28 Jahre) wurde wegen psychisch-neu- rologischer Auffälligkeit und Muskelschmerzen von ihrem Dienstherrn fristgerecht ent- lassen und von den Kas- senärzten so nach dem Tenor

„wer möchte noch was ver-

dienen“ durch Fach-Kliniken gereicht. Es wurden Proben aus Geweben entnommen und dolle neurologische Tests durchgeführt. Der errechnete Kostenaufwand dürfte wohl bei weit über 30 000 DM lie- gen. Mir wurde sie quasi als abschließendes Alibi für den psychiatrischen Notfall vor- gestellt. Bei genauer Erhe- bung der Anamnese stellte sich sehr schnell eine Pyre- throid-Sensibilisierung her- aus, die auch im Urintest sehr einfach zu belegen war. Ko- stenpunkt des von der Patien- tin getragenen freien Gutach- tens 120 DM. Den Urintest

„bezahlte“ der Hausarzt. Es war wirklich sehr einfach, da die Patientin in einem Blu- mengeschäft als Floristin ar- beitete. Und damit ist doch deutlich belegt, dass wir in Deutschland eine Umwelt- medizin gar nicht brauchen können. – Es begründet aber auch, warum die Menschen solche Meinung vom Luxus- leben der Ärzte haben.

Med.-Rat Dr. med. Kretsch- mer, Haasenweg 3, 09618 Brand-Erbisdorf

Andere Diagnosen

Der Beitrag liefert eine differenzierte Beschreibung der Klientel umweltmedi- zinischer Ambulanzen in Deutschland und betont die Bedeutung psychischer Stö- rungen in diesem Patienten- kollektiv. Nach den Erfah- rungen des Autors scheinen am häufigsten hypochondri- sche und konversionsneuro- tische Erkrankungen vorzu- liegen. Im Rahmen eines Ko- operationsprojektes mit der Umweltmedizinischen Am-

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Absenderangabe

Der Redaktion ge- hen immer wieder Briefe mit unvollständiger Ab- senderangabe zu. Des- halb unsere Bitte: Ver- merken Sie neben Ihrem Namen auch Ihre voll- ständige Adresse auf dem Briefbogen. DÄ

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bulanz an der Toxikologi- schen Abteilung am Klini- kum rechts der Isar der TU München haben wir in den vergangenen Jahren mehr als 200 Patienten mit um- weltassoziierten Beschwerden standardisiert psychiatrisch (Strukturiertes Klinisches In- terview für DSM-IV) unter- sucht. Etwa 80 Prozent unse- rer Patienten wiesen psychi- sche Störungen auf. Dabei handelte es sich in erster Li- nie um somatoforme Störun- gen wie Somatisierungs- oder Schmerzstörung, affektive und Angststörungen. Nur in wenigen Einzelfällen ließ sich die Diagnose einer Kon- versionsstörung beziehungs- weise einer Hypochondrie stellen (zur Publikation ein- gereicht). Die Tatsache, dass in unserem Kollektiv andere Diagnosen vorherrschen als im Patientengut des Autors, mag an einer unterschiedli- chen Patientenstruktur lie- gen, könnte aber auch mit den Unterschieden in der dia- gnostischen Herangehenswei- se zu tun haben (klinischer Eindruck versus strukturier- tes Interview).

Dr. med. Susanne Bornschein, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der TU Mün- chen, Ismaninger Straße 22, 81675 München

Österreich

Zu dem Beitrag „Ärzte nicht isolie- ren“ von Nils Bergemann in Heft 13/2000:

Solidarität bekunden

Die Stimmung, die zur Zeit gegen Österreich ge- schürt wird, ist alarmierend.

Was treibt die EU, ein Land, das eine demokratisch ge- wählte Regierung hat, mit ei- ner derartigen Kampagne zu überziehen? Herr Prodi hat es deutlich gesagt: „Alle, die sich nicht fügen, haben mit ähnlichen Maßnahmen zu rechnen.“ Herr Dr. Fried- mann weiß genau, dass der Boykott nicht nur die Regie- rung selektiv treffen kann, sondern er trifft das ganze

österreichische Volk. Die Kampagne soll natürlich auch die Ärzte isolieren. Ich möchte als deutscher Kinder- arzt meine Solidarität mit dem österreichischen Volk und den österreichischen Kollegen bekunden. Ich wer- de meine Freundschaft zu den Kollegen in Österreich nicht abbrechen, und ich wer- de weiter sehr gern nach Österreich reisen. Als freier Bürger erwarte ich, dass sich die Genossen der Sozialisti- schen Internationale wie Pro- di, Guterres, Chirac usw. bei dem österreichischen Volk entschuldigen. Auch vom DÄ erwarte ich eine klare Stellungnahme zu den un- demokratischen, rechtswidri- gen Boykottmaßnahmen der EU gegen die Ärzte in Öster- reich.

Dr. med. Andreas Bau, Her- thastraße 12, 22179 Hamburg

Armutszeugnis

Meines Erachtens ist es ein Armutszeugnis für die internationale Ärzteschaft, wenn sie sich für einen politi- schen Boykott missbrauchen lässt. Es empört mich, dass ausgerechnet Prof. Ludwig, als Österreicher, sein Land als Veranstaltungsort für wissen- schaftliche Kongresse aus- schließt und damit in voraus- eilendem Gehorsam dem lin- ken EU-Filz Rechnung trägt.

Gerade weil wir Ärzte eine gesellschaftliche Verantwor- tung haben, dürfen wir nie- manden wegen seiner Staats- oder Religionszugehörigkeit ausgrenzen. Gerade weil wir uns als Ärzte gegen jedes Un- recht wenden, unabhängig von wem es verübt wird, dür- fen wir uns nicht zum Spiel- ball politischer Machenschaf- ten machen. Dies sollte Herr Friedmann zur Kenntnis neh- men. Wir haben aus der Ge- schichte gelernt und brauchen seine Belehrung nicht.

Österreich bleibt weiter- hin für internationale Kon- gresse ein guter und char- manter Gastgeber.

Dr. med. Marianne Winter- stein, Ludwig-Wilhelm-Straße

NS-Geschichte

Verfolgte Ärzte

Verfolgte Ärzte im National- sozialismus. Dokumentation zur Ausstellung über das SA-Gefäng- nis General-Pape-Straße. Robert Koch-Institut, Berlin, 1999, 71 Seiten, kartoniert

Dort wo heute das Robert Koch-Institut an der General- Pape-Straße in Berlin-Tempel- hof zwei Gebäude nutzt, be- fand sich 1933 ein Gefängnis der SA. Als im März 1933 die

Gegner des NS-Regimes in

„Schutzhaft“ genommen wur- den, richtete die SA dort eine der vielen Folterstätten ein.

Auch Ärzte gehörten zu den frühen Opfern. Erst 1992 wur- den die Kellerräume des Ge- fängnisses durch den Hinweis eines Zeitzeugen wiederent- deckt. Ausstellung und Be- gleitdokumentation des Ro- bert Koch-Instituts wollen an die hier inhaftierten Ärzte und Gesundheitspolitiker erinnern.

Die Ausstellung rekonstruiert ihre Lebenswege vor 1933 und – sofern sie überlebten – nach 1945. Deutlich wird, dass viele sozialmedizinische Ansätze, die im Berliner Gesundheits- wesen während der Weimarer Republik verwirklicht worden waren, von den Nationalsozia- listen zerschlagen wurden.

Die Ausstellung in der General-Pape-Straße ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr zugänglich. Die Bestelladresse für die kosten- freie Begleitdokumentation lautet: Robert Koch-Institut, General-Pape-Straße 62–66,

12101 Berlin. EB

Kardiologie

Prägnant und präzise

Martin Kaltenbach (Hrsg.):

Kardiologie kompakt.Dr. Diet- rich Steinkopff Verlag, Darm- stadt, 2000, XVI, 368 Seiten, kar- toniert, 69 DM

Mehrere umfangreiche Darstellungen und Lehrbü- cher liegen heute zum Thema Kardiologie in Englisch und Deutsch vor. Kurz gefasste Darstellungen sind selten.

Umso mehr überrascht das vorliegende Buch: Es enthält alle wesentlichen Aspekte der aktuellen Kardiologie, von der Klinik über die apparative Diagnostik bis hin zu den ver- schiedenen Krankheitsbildern einschließlich der Gefäßer- krankungen des Gehirns und der peripheren Gefäße. Alle wichtigen Therapieprinzipien werden dargestellt, bemer- kenswert ein eigenes Kapitel zum Thema Herz-Kreislauf-

Erkrankungen und Sport, das im deutschsprachigen Raum eher stiefmütterlich behandelt wird. Hervorzuheben ist ein eigenes, vorzüglich geschrie- benes Kapitel zur Molekular- biologie bei kardialen Erkran- kungen. Diese Subspezialität nimmt inzwischen einen ho- hen Stellenwert innerhalb der Kardiologie ein.

Alle Kapitel sind prägnant und präzise verfasst; sie lie- fern in der Tat kompaktes Wissen für alle, die an der Kardiologie interessiert sind.

Wenn man Kritik üben will, dann daran, dass bei der Lite- ratur wichtige Standardwerke und Übersichtsartikel fehlen oder nicht ausreichend zu er- kennen sind. Hier wäre – eventuell als eigenes Kapitel – eine kurze Zusammenstel- lung der aktuellen Lehr- bücher zum Thema hilfreich.

In dieser Form wäre eine re- gelmäßig aktualisierte Dar- stellung ein Gewinn.

Herbert Löllgen, Remscheid

Referenzen

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