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Stellungnahme der HTU Graz zur Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes

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Academic year: 2022

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Stellungnahme der HTU Graz zur Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes

An dieser Stelle dürfen wir dir einen Auszug aus unserer offiziellen Stellungnahme, wie sie an die Bildungssprecherinnen und Bildungssprecher der Parlamentsparteien sowie an die zuständige Bun- desministerin Gehrer ergangen ist, präsentieren.

Wir wollen dir damit einen Eindruck von unserer Arbeit vermitteln und dir unsere Position zu den zwei wohl strittigsten Punkten im Zuge der Gesetzesänderung darlegen. Es handelt sich dabei um die Wahl zur Bundesvertretung und um die Verteilung der Finanzmittel zwischen Bundes- und Uni- versitätsebene der ÖH.

Wahl in die Bundesvertretung:

Der Modus zur Besetzung der Bundesvertretungs- mandate über die Universitätsvertretungen erscheint viel zu undurchsichtig und lässt durch geschicktes Taktieren bzw. Spekulieren bei der Bildung von Listenverbänden unabhängig vom Wählerwille Man- datsverschiebungen zu. Es erscheint uns fraglich, ob dieses Wahl- bzw. Entsendungssystem für die Bundesvertretung aus den Universitätsvertretungen den demokratischen Wahlgrundsätzen, insbesondere dem gleichen Wahlrecht, entspricht.

Der Verzicht auf eine direkte Wahl der Bundesver- tretung bringt auch für die Universitätsvertretun- gen zusätzliche Probleme mit sich. Die bisherigen wahlwerbenden Gruppen für die Bundesvertretung werden bestrebt sein, für möglichst viele Universi- tätsvertretungen zu kandidieren, um Stimmen für die Bundesvertretungsmandate zu sammeln.

Insbesondere die Möglichkeit der Bildung von Lis- tenverbänden wird diesen Effekt verstärken. Das wäre an und für sich noch nichts schlechtes, da die politische Vielfalt dadurch gefördert würde. Das kann und wird aber auch dazu führen, dass Fraktionen, die eigentlich nur an einem Bundesvertretungs- mandat interessiert sind, und kein Interesse an der Mitwirkung in den Universitätsvertretungen haben, plötzlich in diesen Gremien vertreten sind. Dies würde gegen die Intention dieser Gesetzesänderung anstelle einer Stärkung die Destabilisierung einzel- ner Universitätsvertretungen nach sich ziehen.

Insofern wird angeregt, die Änderung von der direk- ten Wahl der Bundesvertretung zu diesem Entsen- dungssystem noch einmal kritisch zu überdenken.

Verteilung der Studierendenbeiträge:

Wir halten eine finanzielle Stärkung der Univer- sitätsvertretungen angesichts der Verlagerung von Bundeskompetenzen an die einzelnen Uni- versitäten für angemessen und begrüßen eine klar geregelte Verteilung der Studierendenbei- träge zwischen Universitätsvertretungen und der Bundesvertretung .

Dabei sollten die Anteile jedenfalls so bemes- sen sein, dass die Bundesvertretung auch bei konsolidierter Budgetierung nach wie vor ihre gesetzlichen Aufgaben als bundesweite Interes- sensvertretung aller Studierenden aus ihren ei- genen Mitteln in vollem Umfang erfüllen kann.

Abgesehen davon sehen wir es als große Chan- ce für die Studierendenvertretung insgesamt, dass kostenintensivere bundesweite Projekte in Zukunft auch verstärkt von den Universitäts- vertretungen mitfinanziert werden könnten, um diese in aktiver Zusammenarbeit zwischen der Bundesvertretung und den Universitätsvertre- tungen umsetzen zu können.

Matthias Walser 1.stv.Vorsitzender - HTU Graz

Den vollständigen Originaltext kannst du auf unserer Homepage unter www.htu.tugraz.at nachlesen.

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