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Presseaussendung der HTU Graz zum Thema
Hochschülerschaftsgesetz
HTU Graz: Hochschülerschaftsgesetz - Fall für den Verfassungsgerichtshof
Schwarz-blaue Regierung beschlieBt nächstes verfassungswidriges Gesetz
Wird das neue Hochschülerschaftsgesetzjene unrühmliche Reihe von Gesetzen fortführen, die vom Verfassungs- gerichtshof bereits aufgehoben wurden? Führende Verfassungsexperten sind der Meinung, dass das Gesetz einer Prüfung durch den VfGH nicht standhalten wird, unter anderem wegen der Möglichkeit zur mehrfachen Stimm- abgabe. So können Studierende, die an mehreren Universitäten inskribiert sind an jeder Uni ihre Universitäts- vertretung-wählen. Durch den indirekten Wahl modus gehen nun deren Stimmen aber mehrfach in die Wahl der Bundesvertretung ein. Diese Tatsache verstößt gegen den demokratischen Grundsatz des gleichen Wahlrechts:
Ein Mensch, eine Stimme. Stattdessen ermöglicht dieses Gesetz bis zu 59-fache Wertung einzelner Wähler!
Verfassungsexperte bestätigt
Prof. Christian Brünner (Verfassungsexperte, Uni Graz) hat den Initiativantrag auf Verfassungstauglichkeit geprüft.
Brünner sieht das gleiche Wahlrecht in mehrfacher Hinsicht verletzt: "Durch Mehrfachinskription ist es fast ins Belieben des Wahlberechtigen gestellt, sein Stimmgewicht zu mehren".
Noch weitere Mängel
Dieser Mangel ist nur einer von mehreren, die das Gesetz vor dem VfGH zu Fall bringen werden. Allein durch den Zusammenschluss zu Listenverbänden können sich Gruppen zusätzliche Mandate sichern. Gruppen, die sich nicht auf das Spiel mit Listenverbänden einlassen, kommen nicht in den Genuss dieses zweifelhaften Winkelzuges.
Brünner sieht für eine derartige Unterscheidung keine sachliche Rechtfertigung.
Bis zu 69-faches Stimmgewicht!
Bereits 72 Personen könnten durch geschickte Einrichtung von Listenverbänden und Mehrfachwahl zu einem Mandat kommen, während im Regelfall 5000 Wahlberechtigte durch einen Mandatar repräsentiert werden. Das entspricht einem 59-fachen Gewicht dieser Stimmen. Somit würde die Wahl nicht den Wählerwillen repräsentieren, sondern, wie bei einem Pokerspiel, die geschicktesten Trickser würden die meisten Mandate abkassieren!
"Ein Beschluss des Gesetzes in der vorliegenden Form bedeutet demokratiepolitische Fahrlässigkeit.", so Matthias Walser vom Vorsitz der Hochschülerschaft an der TU Graz (HTU). Die HTU Graz fordert daher eine möglichst rasche Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof, um der ÖH wieder eine sinnvolle, umsetzbare und vor allem verfassungskonforme gesetzliche Grundlage zu geben.
Vorsitz 1.Stellvertreter
News bei der Fakultäts- vertretung für Architektur
Mit Mitte November gab Nicole Bergmann ihren Vorsitz ab. Sie bleibt aber weiterhin Mandatarin der fakarch.
Neuer Vorsitzender ist Michael Simon (ehemaliger l.Stellvertreter). Christian Pagitsch ist ebenfalls neu ins Team gestoßen (viele von euch werden ihn als Assistent am Institut für Neue Medien kennen ... )
Somit besteht das fakarch-Team aus folgenden Mandataren:
Michael Simon Stefan Oschina Nicole Bergmann Christian Pagitsch
Andrea Glapa (ist auf Erasmus und sucht eine Nachfolgerin)
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