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Die Auflager der Tragkonstruktion sind stark beschädigt und müssen saniert werden

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I 105/2009 BVE 20. Mai 2009 BVE C Interpellation

0953 Brand, Münchenbuchsee (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 26.03.2009

Frauenklinik: Wer trägt die Konsequenzen aus den gravierenden Baumängeln?

Den Medien war zu entnehmen, dass die 124 Millionen Franken teure Frauenklinik des Inselspitals, welche erst 2002 eröffnet wurde, bereits wieder saniert werden muss. Die baulichen Mängel sind offenbar bei einer Routineinspektion zu Tage getreten. Die Auflager der Tragkonstruktion sind stark beschädigt und müssen saniert werden. Im Sinne einer sofortigen Schutzmassnahme werden um diese Auflager nun eine Art Klammern gelegt, die sie zusammenhalten. Allein die Kosten für diese Schutzmassnahmen belaufen sich auf 150’000 Franken. Die Fassade auf der Seite Jennerweg muss danach langfristig saniert werden. Ein neutrales Gutachten soll aufzeigen, wie dies genau geschehen soll. Die Kosten können offenbar noch nicht beziffert werden.

Die Frauenklinik wurde unter der Bauherrschaft des Kantons Bern erbaut. Bereits kurz nach der Eröffnung mussten gemäss Presseberichten 3600 Baumängel festgestellt werden. Die Frauenklinik-Panne reiht sich somit nahtlos ein in eine Serie von Projekten der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, welche gravierende Mängel aufweisen und dem Kanton unvorhergesehene Mehrausgaben bescheren.

In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Ist der Regierungsrat nicht auch der Ansicht, dass bei zu vielen Projekten der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion gravierende und vermeidbare Fehler geschehen? Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um künftig millionenschwere Mehrausgaben für Baumängel zu vermeiden?

2. Ist der Regierungsrat der Auffassung, dass beim Bau der Frauenklinik mit der nötigen Sorgfalt gehandelt wurde? Falls ja, wie erklärt er sich dann die seit der Eröffnung zu Tage getretenen zahlreichen Mängel?

3. Wer haftet für diese Baumängel und die daraus allenfalls entstehenden Gefahren für die Patientinnen und Passanten?

4. Wer ist für die Sanierung zuständig und wie stellt der Regierungsrat sicher, dass dabei nicht weitere Mängel entstehen?

5. Wie hoch sind die Zusatzkosten, welche dem Kanton durch die diversen Baumängel seit der Eröffnung entstanden sind, und wo werden diese Zusatzkosten verbucht?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 02.04.2009

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Antwort des Regierungsrates

Nach einer vierjährigen Bauzeit wurde die neue Frauenklinik des Inselspitals im Mai 2002 eingeweiht und in der Folge der zuständigen Direktion Betrieb des Inselspitals übergeben.

Mit der Übergabe schloss der Kanton, beziehungsweise die ausführende Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE), seine Aufgaben als Bauherr grundsätzlich ab.

Mit der Ausführung des Bauprojekts war eine Generalunternehmung beauftragt. Diese übernahm mit Unterzeichnung des Werkvertrages sämtliche Risiken bezüglich vorgängiger Planung, Ausführung, Termine, Kosten und Qualität und leistete dafür eine Garantie.

Angesichts der Komplexität des Vertrages wurde zudem im Falle der Frauenklinik eine erfahrene, von der Generalunternehmung unabhängige Drittfirma mit dem projektbezogenen Qualitätsmanagement beauftragt.

Nach Einreichung der Interpellation, am 21. April 2009, hat das Inselspital die Öffentlichkeit über die Baumängel und die erforderlichen Sanierungsmassnahmen informiert.

Die Regierungspräsidentin hat unverzüglich nach der Bekanntgabe der Baumängel durch das Inselspital eine Abklärung angeordnet. Das Gutachten, welches von Herrn Prof. Dr.

h.c. H.P. Walter erstellt wird, soll die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten während der Planungs- und Bauzeit der Frauenklinik sowie nach der Übergabe des Gebäudes an das Inselspital abklären. Es wird per Ende Sommer 2009 erstellt sein.

Zu Frage 1:

Der Regierungsrat ist nicht der Ansicht, dass bei Projekten der BVE gravierende und vermeidbare Fehler gemacht werden. Durchschnittlich werden in der BVE pro Jahr rund 80 grössere Hoch- und Tiefbauprojekte begleitet und nur in ganz wenigen Fällen treten Probleme auf, die überhaupt spezifische Massnahmen erfordern. Was den kantonalen Hochbau betrifft, hat das dafür zuständige Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) in den letzten zehn Jahren insgesamt rund 1,4 Milliarden Franken investiert. Dabei hält es sich an die strategischen Vorgaben des Regierungsrates. Mit der Projektierung und Realisierung von Neu- und Umbauten des Kantons werden regelmässig private Unternehmungen beauftragt, denen die umfassende Verantwortung für eine Auftragserfüllung nach den Regeln der Baukunst obliegt. Der Kanton beziehungsweise das AGG hat als Auftraggeber die Bauherrschaft und nimmt die damit verbundenen Aufgaben mittels seiner Bauherrenfachleute wahr. Der Kanton verfügt allerdings nicht über Fachleute, die sich an den Ausführungsarbeiten direkt beteiligen. Bisher konnten ausnahmslos alle kantonalen Hochbauprojekte erfolgreich fertig gestellt und den Nutzenden übergeben werden. Soweit Mängel festzustellen waren - womit erfahrungsgemäss bei allen - auch privaten - Bauvorhaben zu rechnen ist - wurden sie behoben. Beim Regierungsrat sind nie Rückmeldungen der zahlreichen Nutzenden eingegangen, die auf eine Serie von Projekten mit gravierenden und vermeidbaren Mängeln hinweisen würden. Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf.

Zu Frage 2:

Es liegt nicht in der Kompetenz des Regierungsrates, darüber zu urteilen, ob die festgestellten Schäden an der Tragkonstruktion auf Sorgfaltsfehler der beauftragten Unternehmungen bei der Planung und Ausführung zurückzuführen sind. Nachdem das AGG im Mai 2008 erstmals vom Inselspital über die Schäden an den Auflagern der Tragkonstruktion informiert worden war, hat es sich umgehend über die Schadenssituation ins Bild gesetzt. In der Folge hat es dem Inselspital empfohlen, die vorgeschlagenen Massnahmen der am Bau beteiligten Ingenieure anhand einer Expertise absichern zu lassen. Zusätzlich hat das AGG dem Inselspital vorgeschlagen, von der

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Generalunternehmung die Behebung des Schadens zu verlangen, und es hat die Teilnahme an entsprechenden Verhandlungen angeboten.

Bei den anlässlich der Bauabnahme festgestellten Baumängeln handelte es sich im Übrigen um eine Vielzahl unwesentlicher Mängel wie beispielsweise mangelhafte Türstopper in den Zimmern. Dass sich solche Mängel in einem Grossprojekt mit über 900 Räumen summieren, ist nicht zu vermeiden. Der Generalunternehmer hat denn auch sämtliche dieser unwesentlichen Mängel auf eigene Kosten behoben.

Zu Frage 3:

Die Frage nach den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten soll im bereits erwähnten Gutachten durch Herrn Prof. Dr. h.c. H.P. Walter eingehend überprüft und beantwortet werden. Für den Betrieb und den Unterhalt der Frauenklinik sowie für die Sicherheit der Patientinnen, der Passanten und von allen weiteren Personen ist die Inselspital-Stiftung als Eigentümerin verantwortlich.

Zu Frage 4:

Das Gebäude ging nach der Fertigstellung in das Eigentum der Inselspital-Stiftung über.

Diese ist dafür verantwortlich und zuständig, dass die geeigneten Schritte zur Behebung des festgestellten Schadens ergriffen werden. Seitens des Regierungsrates ist das Inselspital grundsätzlich im Verantwortungsbereich der GEF angesiedelt.

Zu Frage 5:

Soweit bisher Mängel zu beheben waren, ist die verantwortliche Generalunternehmung dafür aufgekommen. Die nun ergriffenen Sicherungsmassnahmen hat das Inselspital veranlasst.

An den Grossen Rat

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