Spektrum der Woche Aufsätze Notizen FORUM
Mit dem Gesetz zur Weiterentwick- lung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz über die Krankenversicherung der Land- wirte) — KVLG vom 10. August 1972 (BGBl. 1 S. 1433) — wurde in die Reichsversicherungsordnung (RVO) der § 319 eingefügt. Im Schriftlichen Bericht des Bundestagsausschus- ses für Arbeit und Sozialordnung (zu Bundestagsdrucksache VI/3508, Seite 11) ist hierzu ausgeführt:
„Durch die Neufassung des § 319 RVO wird der Bundesminister für Ar- beit und Sozialordnung (BMA) er- mächtigt, in der gesetzlichen Kran- kenversicherung eine Versiche- rungsnummer und einen Versicher- tenausweis für jeden Versicherten und für jeden mitversicherten Fami- lienangehörigen einzuführen." Fer- ner heißt es in diesem Bericht: „Ziel der Vorschrift ist es, die Vorausset- zungen für eine intensivere Nutzung der elektronischen Datenverarbei- tung in der gesetzlichen Kranken- versicherung zu schaffen. Darüber hinaus soll es möglich werden, den Krankenschein durch einen moder- nen Versichertenausweis in der Form der Scheckkarten abzulösen."
1. Die Versicherungsnummer In Verbindung mit dem Modellver- such „Versichertenausweis" ist wie- derholt die Verwendung einer Versi- cherungsnummer auf den Auswei- sen argwöhnisch betrachtet worden.
Möglicherweise aber nur, weil ver- säumt wurde, die Öffentlichkeit aus- reichend über die Bedeutung der vielleicht „geheimnisvoll" erschei- nenden 24stelligen Ziffernkombina- tion zu unterrichten. Es handelte sich aber lediglich um (verschlüssel-
te) Angaben, die auf jedem Kranken- schein wiederzufinden sind, nämlich eine fünfstellige Krankenkassen- nummer; 6 Stellen mit dem Geburts- datum des Versicherten; eine neun- stellige Mitgliedsnummer des Versi- cherten bei der jeweiligen Kranken- kasse; zwei Stellen für den versiche- rungsrechtlichen Status des Aus- weisinhabers (Versicherter, mitver- sicherte Ehefrau, Kind, Rentner); ei- ne Stelle für die Anzahl der an den Versicherten ausgegebenen Aus- weise und eine Stelle für die Abrech- nungsgruppe M, F oder R.
Die Verwendung dieser Versiche- rungsnummer hatte somit keinen Testcharakter und hatte auch nichts mit dem Vorläufer einer bundesein- heitlichen Versicherungsnummer zu tun. Sie diente lediglich als EDV- gerechter Ordnungsbegriff. Es sollte darüber Klarheit herrschen, daß bei dem heutigen Stand der Technik die maschinelle Zuordnung von Daten zu einer Person auch über Name, Vorname und Geburtsdatum mög- lich ist. Allerdings ist dieses Verfah- ren dann etwas aufwendiger.
Eine zwingende Notwendigkeit zur Einführung einer bundeseinheitli- chen Versicherungsnummer im Be- reich der gesetzlichen Krankenversi- cherung bestand deshalb bisher noch nicht. Die Krankenkassen ver- wenden für ihre Versicherten, teil- weise auch für die mitversicherten Angehörigen, kasseninterne Mit- gliedsnummern, wobei von einigen Krankenkassen die Rentenversiche- rungsnummer der Versicherten ver- wendet wird, die die Kassen im Rah- men der ihnen durch die Datenerfas- sungs- und Datenübermittlungsver- ordnung (DEVO/DOVO) übertrage-
nen Aufgaben im Versicherten- stammsatz speichern müssen.
Es erscheint naheliegend, daß die Rentenversicherungsnummer auch von der gesetzlichen Krankenversi- cherung übernommen wird. Damit wären allerdings rund 90 Prozent der Bevölkerung nach einem bun- deseinheitlichen Kennziffernsystem
„numeriert". Hiergegen ist unter Hinweis auf den Beschluß des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Bundesmeldegesetzes im Mai 1976 (..„die . .. Verwendung von Nume- rierungssystemen, die eine einheitli- che Numerierung der Bevölke- rung . . . ermöglichen . . . ist unzu- lässig") wiederholt harte Kritik in Verbindung mit den Datenschutzbe- stimmungen geübt worden.
Die mit einheitlichen Numerierungs- systemen wegen der Verknüpfungs- gefahr von Daten aus verschiedenen Bereichen verbundenen Daten- schutzprobleme sollen nicht ver- kannt werden, andererseits muß aber auch gesehen werden, daß die Verhinderung eines übergreifenden Numerierungssystems nur sehr we- nig für den Datenschutz bewirkt.
Aus Äußerungen des Bundesbeauf- tragten für den Datenschutz ist zu entnehmen, daß er diese Auffassung teilt und die Gefahren für den Daten- schutz, insbesondere auch hinsicht- lich medizinischer Daten, in anderen Bereichen, nicht aber bei dem Pro- blem des Versicherungsnummern- systems sieht.
Es bleibt also abzuwarten, ob das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter Abwägung der verwaltungsmäßigen Vorteile ge- genüber den Datenschutzproble- men doch noch die Verwendung der Rentenversicherungsnummer, mög- licherweise auf Drängen der Kran- kenkassen, auch im Bereich der ge- setzlichen Krankenversicherung im Verordnungswege generell einfüh- ren wird.
Die Schaffung eines Kennzeichensy- stems, das nur die kasseninternen Mitgliedsnummern ersetzt und ne- ben der Rentenversicherungsnum-
Das Schicksal
des Versichertenausweises ist noch ungewiß
Horst Piepersberg,
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
2976 Heft 45 vom 8. November 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Grobdarstellung des Modellversuchs
[
Krankenkasse Ausweis
Vorlage bei jedem Arztbesuch
y
Krankenkasse/ Krankenkasse
Aus- wertungs-
bänder
Arzt Daten-
erfassung
Präge-
zentrum Ausweis Versicherter
Umdrucker
Plastikkarten- umdruck auf alle Formulare
Auswertungen
an alle Institu- tionen
Arbeits- unfähigkeils- bescheinigung
Original zur Kasse Sonstige
Belege
Rezept Abrechnungs-
schein
T
Ablauf wie bisher selbstabrechnende
Apotheken wie bisher
Apotheke
Ablauf wie Daten- bisher erfassung Zusatz Leseco- dierung
■•■•■■■•11■■••=1..
Apotheken- rechen- zentrum
Kassenärzt- liche Vereinigung
Ablauf wie bisher
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen
Abbildung 1
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 45 vom 8. November 1979
2977ISITIRIAISISIEI IPILlAITIzI I 1 1o1c1R1-18111 1 I 1 131 --
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III
Informationsinhalt des Versichertenausweises für den Modellversuch: Informations-Aufbau des Versichertenausweises für den Modellversuch:
CINIIIPANNIINIRMINIMEINIMEMONIME
Kassen -Nr Geb Dot Mitglied Versicherten - Nr Status Gr.
Vorderseite:
Codier-Zeile mit Versicherten- und Kassendaten
(direkt maschinell lesbar)
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VERSICHERTENAUSWEIS NiAlm[Ei RiNiAmEi I I 1 1 10,01RHE3111 1 1 1 1® I
Ii1P/1111C1 IBMs
5 6 7Prägezeile mit gleicher Information
( indirekt maschinell lesbar), 3 Prägezeilen für Name und Anschrift des Versicherten
PLZ WOHNORT
I 1 1 1 1 loicI R 1-1Bl 1 1 1 1 1 NF IKIAISISIEINI IVIOIRINIAIMIEIMI ITIV1 I 1112131415161 14
Krankenkasse Vorname des Mitversicherten Gebutsdalum Abr. Gr
Dieser Ausweis gilt nur fur die Dauer der Mitgliedschaft bei der ausstellenden Krankenkasse und ist nicht übertragbar. Er ist bei Kcs..senwe,hsel der ausstellenden Kasse zurückzugeben.Minbrauch kann strafrechtlich verfolgt werden! •
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Prägezeile für Kassen- bezeichnung,
Vorname des Mitversicherten, Geburtsdatum
des Ausweis-Inhabers und Abrechnungsgruppe
Feld für Hinweise
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Der Ausweis ist nur für die Dauer des Modellversuchs im Kreis Rendsburg -Eckernförde gültig.
Felder zur Quartalsentwertung
Abbildung 2
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LSpektrum der Woche Aufsätze • Notizen
Versichertenausweis
mer verwendet wird, erscheint we- nig sinnvoll. Auf jeden Fall ist aber die Einführung einer bundeseinheit- lichen Versicherungsnummer nicht im zwingenden Zusammenhang mit der Einführung eines Versicherten- ausweises zu sehen.
2. Der Versichertenausweis
Da die Einführung eines Versicher- tenausweises in der vom Gesetzge-
ber vorgesehenen Form sowohl mit organisatorischen und technischen als auch mit finanziellen und ge- sundheitspolitischen Risiken ver- bunden ist, hat das Bundesarbeits- ministerium durch Vergabe eines Forschungs- und Entwicklungsauf- trages versucht, die Realisierbarkeit und möglichen Auswirkungen eines Versichertenausweisverfahrens zu testen. In einer ersten Phase (1974 bis 1976) ging es um die Entwick- lung eines organisatorisch-techni-
schen Konzepts'). Hierbei wurden unter der Zielsetzung einer intensi- veren Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung neben der Ver- wendung von Plastikkarten auch die Möglichkeiten des Einsatzes von maschinell lesbar vorbeschrifteten Klebeetiketten und Scheckheften untersucht.
1) Bericht der Firma Mannesmann-Datenver- arbeitung, Ratingen, vom Februar 1976.
2980 Heft 45 vom 8. November 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Das Etikettenverfahren war jedoch im Bereich der maschinellen Re- zeptdatenerfassung und -abrech- nung technisch nicht realisierbar, und beim Scheckverfahren ergaben sich wegen der Vielzahl der in der kassenärztlichen Versorgung anfal- lenden unterschiedlichen Belege er- hebliche Schwierigkeiten. Die Ent- scheidung fiel daher zugunsten des Versichertenausweisverfahrens, das in einer zweiten Phase in einem Mo- dellversuch im schleswig-holsteini- schen !-andkreis Rendsbu rg-Ek- kernförde in der Zeit vom 1. April 1977 bis 31. Dezember 1977 getestet wurde (Ablauf des Versuchs, siehe Abbildung 1).
ln Abstimmung mit den Spitzenver- bänden der Krankenkassen, Ärzte und Apotheker wurden von dem Mo- dellversuch Aussagen zu folgenden Problemkreisen erwartet:
~ Herstellung und Haltbarkeit des Versichertenausweises;
~ Störanfälligkeit der technischen Hilfsmittel;
~ Störanfälligkeit des Verfahrens- ablaufs;
~ Verhaltensweise der Versicher- ten und
~ Rationalisierungseffekte auf den verschiedenen Ebenen.
Es handelte sich somit primär um eine organisatorisch-technische Zielsetzung, nicht aber um die Er- probung bestimmter Arbeitsabläufe.
Die bisherigen Abrechnungsverfah- ren der Ärzte, Apotheker und sonsti- gen Leistungserbringer wurden von dem Modellversuch nicht tangiert.
Zwecks Beurteilung des Umdruck- verfahrens und des Versichertenver- haltens wurden von den Abrech- nungsscheinen, Arbeitsunfähig- keitsbescheinigungenund Rezepten in einem gesonderten Arbeitsgang nachträglich nur die Versicherten-, Kassen- und Arztnummer erlaßt.
Mögliche Rationalisierungs- und Nutzeffekte sollten lediglich im An- satz aufgezeigt werden.
Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen
VersichertenausweisTabelle 1: Prozentuale Veränderung der (statistischen) Morbidität
Zeitraum 2. Quartal Region 1977 zu 1976 Testgeb1et
+
3,08 Schleswig-Holstein
+
0,47Auf der Grundlage der nunmehr vor- liegenden Berichte2) und eigener Problemeinschätzungen sollen in den nachfolgenden Ausführungen unter Eliminierung versuchsbeding- ter Unebenheiten die Aussichten für die Einführung eines Versicherten- ausweises (Abbildung 2) untersucht werden.
Versichertenausweis und Versichertenverhalten
Ohne ein systemkonformes Verhal- ten der Versicherten, das heißt die Bereitschaft, den Ausweis bei jeder Arztkonsultation mitzunehmen, ist dem Verfahren die Basis entzogen.
Da Rezeptvordrucke, möglicherwei- se auch Abrechnungsscheine, in den Arztpraxen "vorproduziert"
werden konnten, läßt sich die Häu- figkeit der Ausweisvorlage am si- chersten aus den Auswertungen der
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigun- gen entnehmen. Diese Belege fallen nicht kontinuierlich an, wodurch die Gefahr der "Vorproduktion" gering ist. Von den in der Zeit vom 1. April 1977 bis 31. Dezember 1977 ausge- stellten 34 131 Arbeitsunfähigkeits- bescheinigungen waren 84,1 Pro- zent mit Umdrucken versehen. Dies spricht generell für eine sehr hohe Mitnahmebereitschaft Von den am Test beteiligten Ärzten waren dann auch rund 75 Prozent mit der Häu- figkeit der Ausweisvorlage zu- frieden.
2) Berichte der am Modellversuch unmittel- bar beteiligten Krankenkassen, Ärzte und Apotheker, Bericht der Firma Mannes- mann-Datenverarbeitung; Gutachten von Professor Dr. Günter Sieben, Gesellschaft für Betriebswirtschaftliche Beratung mbH, (Gebera), Köln.
3. Quartal 4. Quartal 1977 zu 1976 1977 ZU 1976
-t 1 '16
+
4,34- 1,45
+
1,95Bei Befragungen der Kassenmitglie- der und deren mitversicherten An- gehörigen sprachen sich etwa 85 Prozent für den Versichertenaus- weis aus.
Von den Befürwortern des Auswei- ses wurden als Gründe für ihre Prä- ferenz genannt
~ handliches Format
rund 95 Prozent;
~ gute Aufbewahrungsmöglichkei- ten rund 75 Prozent;
~ leichtere Arztwahl- und Arzt- wechselmöglichkeit
rund 75 Prozent.
Der zuletzt genannte Grund hat zu einer signifikanten Veränderung bei der Inanspruchnahme ärztlicher Lei- stungen geführt. Die (statistische) Morbidität, das heißt die Zahl der Abrechnungsfälle pro Mitglied (ein- schließlich Rentner), nahm bei den am Modellversuch beteiligten Kran- kenkassen im Vergleich zum Durch- schnitt aller Kassen des Landes Schleswig-Holstein, bezogen auf die jeweiligen Quartale des Jahres 1976, deutlich zu (vgl. Tabelle 1).
Ein Vergleich der durchschnittli- chen Steigerungsrate der Original- scheine bei Fachärzten mit der der Allgemeinärzte bei gleichzeitigem Rückgang der Überweisungsfälle um fast 60 Prozent läßt erkennen, daß die mit dem Versichertenaus- weis ausgestatteten Patientert in verstärktem Maße unmittelbar Fach- ärzte aufsuchten (vgl. Tabelle 2), wobei jedoch eine Häufung der In- anspruchnahme verschiedener Ärz- te der gleichen Fachgruppe nicht zu verzeichnen war. [>
DEUTSCHES ARZTEBLATT
Heft 45 vom 8. November 1979 2981Spektrum der Woche Aufsätze
·Notizen
VersichertenausweisDie Versicherten haben vielmehr in- nerhalb eines Quartals ohne Über- weisungsscheine Ärzte verschiede- ner Fachgruppen nebeneinander aufgesucht (vgl. Tabelle 3).
..,.. Da sich die Patienten verständ- licherweise scheuten, die auf eigene Faust unternommene gleichzeitige Konsultation mehrerer Ärzte dem je- weils behandelnden Arzt mitzutei- len, unterblieb nach den von den Ärzten gemachten Beobachtungen oftmals die erforderliche Kommuni- kation unter den Ärzten. Doppelun- tersuchungen (Röntgen, EKG, La- bor, sonstige technische Leistungen usw.) sowie Mehrfach- und Doppel- rezepturen oftmals gleicher Sub- stanzen mit anderen Namen waren die Folge.
..,.. Die hierdurch für die Patienten entstehenden gesundheitlichen Ge- fahren durch Medikamentüberdo- sierungen oder Arzneimittelinterfe- renzen sind, abgesehen von der Ko- stenseite, sehr ernst zu nehmen. Durch die in maschinell lesbarer Schrift umgedruckten Versicherten- daten ist bei den Krankenkassen oder den Kassenärztlichen Vereini-
gungen (KV) prinzipiell eine versi- chertenbezogene Erfassung der Lei- stungsdaten möglich. Es fragt sich jedoch, von welchem Wert beispiels- weise die versichertenbezogene Er- fassung der Rezeptdaten, gemessen an dem erforderlichen Aufwand, sein könnte. Aus der Sicht der mei- sten der am Test beteiligten Kran- kenkassen rechtfertigt denn auch ei- ne Verbesserung der Kostentrans- parenz, zum Beispiel zum Zwecke der Unterrichtung der Versicherten über die in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten (§ 223 RVO), für sich allein noch nicht die Einführung eines Versichertenaus- weisverfahrens.
Von größerer Bedeutung wären bei- spielsweise
..,.. Erkenntnisse über das Versicher- tenverhalten;
..,.. Aufzeigen von unnötiger Mahr- fachinanspruchnahme von Ärzten;
..,.. Auswertungen nach gesund- heitspolitisch relevanten Merkmalen für Forschungszwecke;
..,.. Erstellen differenzierter Krank- heitsartenstatistiken;
Tabelle 2: Anteil an den abgerechneten Originalscheinen in Prozent
Zeitraum 2. bis 4. Quartal 2. bis 4. Quartal
Arztgruppe 1976 1977
Allgemein-
ärzte 70.4 57,2
Fachärzte 29,6 42,8
Tabelle 3: Anteil der Fälle mit einem und mehreren Originalscheinen (Direktkonsultationen) ln Prozent
Zeitraum 2. bis 4. Quartal 2. bis 4. Quartal
Fälle mit ... 1976 1977
1 Schein 86.4 65,1
2 Scheinen 11.4 25,4
3 u. mehr
Scheinen 2,2 9,5
2982 Heft 45 vom 8. November 1979
DEUTSCHES ARZTEBLATT
..,.. Aussagen über Einflüsse und Be- ziehungen von Umwelt, Arbeit und Familie auf Krankheiten;
..,.. Erstellung von Hinweisen für den Einsatz von Sozialarbeitern;
..,.. Einleitung von Präventivmaßnah- men aufgrund bestimmter Diagno- sen und Krankheitssymptome und ..,.. Auswertungen über Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen.
Durch die Möglichkeit der maschi- nell unterstützbaren Datenerfassung kann der Versichertenausweis in diesen Bereichen durchaus die Grundlage für einen wirtschaftlich vertretbaren Datenerfassu ngsauf- wand schaffen. Die mit Hilfe der Um- drucker produzierten Umdrucke wa- ren, sieht man einmal von störungs- bedingten Fehldrucken ab, von sol- cher Qualität, daß sie von marktübli- chen Hand- oder Beleglesern ma- schinell gelesen werden konnten.
Auch die Codierzeile auf den Aus- weisen war ohne Schwierigkeiten maschinell lesbar.
Die Handleser-Methode bietet sich dann an, wenn nicht allzu große Be- legmengen anfallen und kontinu- ierlich zu bearbeiten sind. Dies dürf- te bei den Krankenkassen etwa bei der Erfassung der Arbeitsunfähig- keitsbescheinigungen der Fall sein.
Denkbar ist auch ein Einsatz bei der Überprüfung der Mitgliedschaft vor oder nach der Inanspruchnahme von Sachleistungen.
Praktikabilität des Verfahrens in Arztpraxen
Es wird geschätzt, daß von den Kas- senärzten oder deren Helferinnen im Bundesgebiet jährlich mindestens 700 bis 750 Millionen (!) Formulare mit den Angaben zur Person des Pa- tienten zu beschriften sind. Vielfach werden diese Angaben noch manu- ell vom Krankenschein oder von der Patientenkarte auf die Belege über- tragen.
Es hat sich gezeigt, daß mit Hilfe der den Ärzten während des Modellver-
Versichertenausweis
suchs zur Verfügung gestellten Um- drucker Rationalisierungseffekte er- zielt werden können. Nur 12,5 Pro- zent der befragten Ärzte waren der Meinung, daß sich das Umdruckver- fahren nicht bewährt habe .
..,... ln den Arztpraxen wurden zwei Umdruckerarten verwendet, ein sta- tionärer Typ und eine transportable Ausführung für den Einsatz bei Hausbesuchen. Bei beiden Gerätety- pen traten Störungen auf, wobei die Schwierigkeiten bei den transporta- blen Umdruckern besonders groß waren. Man muß jedoch berück- sichtigen, daß es sich um neuent- wickelte, noch nicht ausgereifte und ausreichend erprobte Geräte han- delte.
..,... Während die stationären Geräte nach Beseitigung der gleich zu Be- ginn des Versuchs aufgetretenen Mängel ihre Funktion im wesentli- chen erfüllen konnten, haben sich die transportablen Umdrucker nicht bewährt. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand erschweren die an Abmessung, Gewicht, Präzision und Umdruckkapazität zu stellenden An- forderungen geeignete Konstruktio- nen. Es muß also davon ausgegan- gen werden, daß die bei Hausbesu- chen auszustellenden Formulare weiterhin manuell ausgefüllt werden müssen, wenn keine .. Vorproduk- tion" - etwa bei Rezepten - in den
Praxisräumen erfolgen kann. Der
Anteil der bei Hausbesuchen auszu- füllenden Formulare wird -auf etwa zehn Prozent des gesamten Beleg- volumens geschätzt. Dieser Anteil würde somit für eine maschinelle Er- fassung der Versichertendaten gänzlich ausfallen.
Gleichwohl wird aber von allen Be- teiligten - Ärzten, Krankenkassen und Apothekern- die durch das Um- druckverfahren verbesserte visuelle Lesbarkeit der Versichertendaten hervorgehoben. Es garantiert eine einwandfreie Datenübertragung, und Verwechslungen, beispielswei- se bei der Angabe der zuständigen Krankenkasse auf Überweisungs- scheinen, oder Entstellungen, etwa bei ausländischen Namen, werden ausgeschlossen.
Spektrum der Woche Aufsätze ·
Notizen
Tabelle 4: Steigerungsrate der Gesamtvergütung pro Mitglied und Rentner in Prozent
Zeitraum 2. Quartal Reg1on 1977 zu 1976 Testgebiet ._ 9.57 Schleswig-
Holstein
+
9,01..,... Befragungen der am Modellver- such teilnehmenden Ärzte ergaben, daß 49,6 Prozent für und 43,8 Pro- zent gegen das Ausweisverfahren waren.
..,... Die Systempräferenz ist jedoch bei den Arztgruppen nicht einheit- lich. Nur knapp jeder dritte prakti- sche Arzt ist für den Versicherten- ausweis, während von den Fach- ärzten 75 Prozent den Ausweis als zweckdienlich ansehen.
Maschinell umgedruckte Rezepte in der Apotheke
Von den Apothekern, aber auch von den Ärzten wurden die während des Modellversuchs verwendeten Re- zeptformulare heftig kritisiert. Die Kritik richtete sich insbesondere ge- gen den eingeschränkten Raum für Verordnungen und Taxe. Es muß je- doch darauf hingewiesen werden, daß der Rezeptvordruck versuchs- bedingt mit einer zusätzlichen Co- dierzeile am oberen Belegrand ver- sehen war. Bei Einführung des Aus- weisverfahrans würde der bisherige Freiraum wieder voll zur Verfügung stehen.
Ernst zu nehmen sind dagegen die bei der maschinellen Rezeptabrech- nung aufgetretenen Schwierigkei- ten. Wegen Nichtvorlage der Aus- weise oder des Versagens der Um- drucker waren rund 35 Prozent der Rezepte für eine maschinelle Ab- rechnung nicht geeignet.
Darüber hinaus haben sich die ei- gens für den Modellversuch entwik- kelten .. Lesecodierer" nicht be- währt. Im Vergleich zur bisherigen Rezepterfassungsmethode - über- wiegend mit einer magnetischen CMC-7-Schrift - scheint es gegen- wärtig noch keine bessere Alternati- ve zu geben. Dies schließt allerdings
3. Quartal 4. Quartal 1977 ZU 1976 1977 zu 1976
+ 3.97 + 5,29
+
2,69+
6,51auch bei den Rezepten ein maschi- nelles Umdruckverfahren in den Arztpraxen nicht aus.
Auswirkungen auf die Kosten
Aus den vorliegenden Berichten ist eine gesicherte Aussage zu den fi- nanziellen Auswirkungen des Versi- chertenausweisverfahrens nicht zu entnehmen. Dies liegt sicherlich auch an dem relativ kurzen Betrach- tungszeitraum.
Als einigermaßen zutreffender Indi- kator kann ein Vergleich der Steige- rungsrate der Gesamtvergütung pro Mitglied und Rentner bei den am Test beteiligten Krankenkassen im Verhältnis zum Durchschnitt aller Kassen des Landes Schleswig-Hol- stein - bezogen auf das jeweilige Quartal des Vorjahres - angesehen werden (Tabelle 4).
Bei der Mehrzahl der Kassen und im Gesamtdurchschnitt stieg die Ge- samtvergütung je Mitglied im zwei- ten und dritten Quartal1977 gering- fügig stärker an als im Landesdurch- schnitt. Gegen Ende des Tests, im vierten Quartal 1977, lag die Steige- rungsrate jedoch trotz der deutlich zugenommenen Anzahl der Abrech- nungsfälle unter der des Landes- durchschnitts. Möglicherweise kann daraus geschlossen werden, daß sich die Gesamtvergütung nach Ein-
spielen eines derartigen Verfahrens
im Vergleich zum Krankenschein- Verfahren jedenfalls nicht erhöhen
wird. Diese Annahme wird durch die
Feststellung bestärkt, daß die Ge- samtvergütung pro Fall nahezu durchgängig bei allen Kassen des Testgebiets deutlich geringer an- stieg als im Landesdurchschnitt Ei- ne Einschränkung der Mengenkom- ponente (Morbidität) könnte vermut- lich durch eine Quartalsbindung an
DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 45 vom 8. November 1979 2983
Spektrum der Woche Aufsätze · Notizen Versichertenausweis
den im Quartal erstmals konsultier- ten Arzt erreicht werden.
Kosten
des "Scheckkartenverfahrens"
Die Kosten des Ausweisverfahrens sind nur schwer abschätzbar. Sie entstehen im wesentlichen einer- seits bei der Herstellung der Auswei- se (Prägen) und durch zusätzliche Kosten für maschinell lesbare Be- legsätze, andererseits bei der An- schaffung von Umdruckern für die Arztpraxen.
Die Schätzungen der beteiligten Krankenkassen weisen erhebliche Abweichungen auf, und auch das wissenschaftliche Gutachten bringt in diesem Punkt keine absolute Klar- heit. Wenn man jedoch für die Trä- ger der gesetzlichen Krankenversi- cherung jährliche Mehrkosten im Vergleich zum Krankenscheinver- fahren in Höhe von etwa 65 Prozent annimmt, wird man den zu erwarten- den Kosten recht nahe sein. Diese Mehrkosten sind teilweise auf die Ausstattung auch der mitversicher- ten Angehörigen mit Ausweisen zu- rückzuführen, die bisher nicht in al- len Fällen mit eigenen Kranken- scheinheften versorgt wurden.
Trotz dieser Unsicherheiten ist aber die Ansicht vertretbar, daß die mög- lichen Kosten des Versicherungs- ausweises, denen die Kosten beim Krankenscheinverfahren entgegen- zuhalten sind, gemessen an den zur Zeit anfallenden Verwaltungskosten der Träger der gesetzlichen Kran- kenversicherung nicht dermaßen hoch sind, daß auf eine Verfahrens- umstellung von vornherein unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunk- ten verzichtet werden muß.
Anders als im Bereich der Kranken- versicherung läßt sich der Investi- tionsbedarf bei den Ärzten genauer quantifizieren. Nimmt man die aus dem Modellversuch abgeleitete Re- lation der pro Arztpraxis benötigten Umdrucker (1,15) als Hochrech- nungsfaktor bei etwa 83 000 an der kassenärztlichen Versorgung betei- ligten Ärzten und unterstellt man aufg rund der Herstellerangaben für
stationäre Umdrucker einen durch- schnittlichen Kaufpreis von 950 DM, so ergibt sich ein zu finanzierendes Kostenvolumen von rund 91 Millio- nen DM.
Dem wissenschaftlichen Gutachten zufolge ergeben sich bei geschätz- ter Nutzungsdauer von vier Jahren, linearen Abschreibungssätzen und Ansatz von Wartungskosten in Höhe von zehn Prozent des Nettokaufprei- ses jährliche Kosten von 32 Millio- nen DM. Hinzu kommen noch die Kosten für Farbbänder. Unter Be- rücksichtigung des jährlichen Beleganfalls (mehr als 1 Milliarde), 5000 Umdrucken pro Farbband und einem Einzelpreis von 20 DM, führt dies zu weiteren Kosten in Höhe von jährlich etwa vier Millionen DM. Auf die Errechnung der Kosten für trans- portable Umdrucker wird aus den bereits genannten Gründen ver- zichtet.
Von einigen Herstellern wird aller- dings auch eine mietweise Überlas- sung der stationären Umdrucker zu einem durchschnittlichen Mietpreis von 50 DM monatlich angeboten.
Die jährlichen Mietkosten würden dann insgesamt etwa 50 Millionen DM betragen.
Ausblick
Der Modellversuch hat gezeigt, daß das Verfahren des Versichertenaus- weises grundsätzlich in organisato- rischer und technischer Hinsicht realisierbar ist. Die festgestellten technischen Mängel können in ei- nem angemessenen Zeitraum besei- tigt werden. Von dem Versicherten- ausweis können jedoch keine Ko- stensenkungseffekte im Leistungs-
bereich der gesetzlichen Kranken-
versicherung erwartet werden, und es muß sichergestellt werden, daß keine gesundheitlichen Gefahren für die Versicherten entstehen.
Durch das Umdruckverfahren sind in den Arztpraxen Rationalisie- rungseffekte erzielbar, die als Äqui- valent zu den Investitionen gesehen werden müssen. Mit einem Anteil von etwa 20 bis 25 Prozent manuell auszustellender Belege wegen
2984 Heft 45 vom 8. November 1979
DEUTSCHES ARZTEBLATT
Nichtvorlage der Ausweise oder Ausstellung bei Hausbesuchen muß aber gerechnet werden. Im übrigen müßte das bisherige maschinelle Rezeptabrechnungsverfahren bei- behalten werden. Der Modellver- such hat keine brauchbaren Alterna- tiven aufgezeigt. Gleichwohl kann aber die Personifizierung der Rezep- te mit Umdruckern erfolgen.
Würde man auf eine personenbezo- gene maschinelle Erfassung, Wei- terleitung, Speicherung, Verknüp- fung und Auswertung der bei der kassenärztlichen Versorgung anfal- lenden Daten verzichten, könnten folgende Gesichtspunkte für die Einführung des Ausweises spre- chen:
..,. Die Versicherten würden nach fast 100 Jahren Krankenschein mit einer moderneren Legitimationskar- te ausgestattet und hätten vorbe- haltlich einer Änderung des§ 368 d, Abs. 3 RVO (Quartalsbindung) einen freizügigeren Zugang zum Arzt.
..,. ln den Arztpraxen könnte der Aufwand für die manuelle Übertra- gung der Versichertendaten redu- ziert und die visuelle Lesbarkeit der Belege verbessert werden, es sei denn, der einzelne Arzt würde das manuelle Übertragungsverfahren, nun vom Versichertenausweis, vor- ziehen.
Auf der Kostenseite wären zu be- rücksichtigen:
..,. die Mehrkosten für die Herstel- lung der Ausweise durch die Kran- kenkassen (schätzungsweise maxi- mal ein Prozent der derzeitigen Ver- waltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund drei Milliarden DM);
..,. die Kosten für Umdrucker, die bei Verzicht auf die maschinelle Les- barkeit der Umdrucke wahrschein- lich zu einem wesentlich günstige- ren Preis angeboten werden könnten;
..,. die mögliche Kostensteigerung im Leistungsbereich, wenn man von einer wie auch immer gestalteten Quartalsbindung absehen will. l>
Multiple-choice-Prüfungssystem:
Viel Schatten, wenig Licht
Pharmazeuten lehnen das MC-Verfahren
für die Hochschulabschlußprüfung ab — Ergebnisse einer Umfrage
Klaus G. Brauer und Bernd Sievert
280 Professoren und Wissenschaftliche Mitarbeiter aus dem Bereich der Pharmazie (darunter 72 Hochschullehrer und unter diesen etliche Pharmakologen, die auch in der Medizinerausbildung tätig sind) sowie weit über 800 Studenten haben sich an einer bundesweiten Rundfrage zum MC-System beteiligt und dabei unmißverständlich zum Ausdruck gebracht: zumindest bei der Hochschulabschlußprü- fung in der Pharmazie sollte auf die dort für 1980/81 vorgesehene Einführung des zentralisierten MC-Verfahrens verzichtet werden. Die
„Rundfrage MC" — von Hochschullehrern und Assistenten aus Braun- schweig, Kiel und Tübingen initiiert — wurde von den Assistenten des Pharmazeutischen Instituts Kiel ausgewertet. (Näheres: Deutsche Apotheker Zeitung 22, 840-844 [19793 und 23, 900-904 [1979j). Zwei dieser Assistenten fassen im folgenden einige Ergebnisse der Rund- frage zusammen.
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen
Im ersten Abschnitt der Pharmazeu- tischen Prüfung (nach mindestens vier Studiensemestern) wird schon seit 1975 „gekreuzelt". Wie bei den obligaten MC-Prüfungen in der Me- dizin setzen auch die Pharmaziestu- denten ihre Kreuzchen in MC-Test- bögen, die vom Institut für Medizini- sche und Pharmazeutische Prü- fungsfragen (IMPP) in Mainz zentral erstellt und ausgewertet werden. Ab 1980/81 soll auch die Hochschulab- schlußprüfung der Pharmazeuten (der zweite Abschnitt der Pharma- zeutischen Prüfung) auf den Frage- bogentest umgestellt werden — wenn mit dem ersten Prüfungsab- schnitt „fünf Jahre lang positive Er- fahrungen gemacht worden sind".
So skeptisch-einschränkend hatte es der Gesetzgeber selbst noch in seiner Begründung zum Entwurf der heute gültigen Approbationsord- nung für Apotheker von 1971 formu- liert.
Das IMPP versucht nach wie vor Op- timismus zu verbreiten. Aber es ist
FORUM
wohl kaum jene „neutrale Instanz", der man — so die Arbeitsgemein- schaft der Berufsvertretungen Deut- scher Apotheker (ABDA) — eine Aus- wertung der bisherigen Erfahrungen überlassen sollte.
Ebenso wie unlängst der Naturwis- senschaftliche Fakultätentag hat sich auch die ABDA auf Anfrage der
„Rundfrage MC" jetzt klar und un- mißverständlich gegen die Auswei- tung der MC-Prüfungen ausgespro- chen. Vor allem „vor Ort" an den Hochschulen, wo man die Auswir- kungen der zentralgesteuerten MC- Prüfungen auf Studium und Lehre aus der Nähe beobachten kann, wo man sich auf der Basis von Sach- kompetenz und Erfahrungen wohl am ehesten ein Bild von den Konse- quenzen einer weiteren Ausdeh- nung dieses Prüfungsverfahrens machen kann, konnte man freilich in Gesprächen und Diskussionen schon seit längerem viel Kritisches hören, die skeptische Frage zumin- dest, ob so denn den Erfordernissen Versichertenausweis
Sollen mit dem Versichertenaus- weisverfahren jedoch weitergehen- de Ziele verfolgt werden, so ergeben sich wesentlich brisantere Proble- me. Es stellt sich dann die Frage, zu welchem Zweck die Krankenkassen personenbezogene Daten aus dem Leistungsgeschehen auf maschinell verwertbaren Datenträgern sam- meln, verknüpfen und auswerten sollen, ob dies im Rahmen ihrer Auf- gabenerfüllung datenschutzrecht- lich unbedenklich und der erforder- liche Aufwand finanziell vertretbar ist. Es wird auch die Frage nach der Zuverlässigkeit und Verwendbarkeit beispielsweise der Diagnosedaten auf den Abrechnungsscheinen zu stellen sein), sofern diese ebenfalls zu heute noch nicht bestimmten Zwecken ausgewertet werden sol-
len.
Es ist daher zu erwarten, daß das Bundesarbeitsministerium bei den anstehenden Problemen keine vor- eiligen Entscheidungen treffen wird.
Die Erkenntnisse aus dem Modell- versuch und die Nutzung der sich aus dem Versichertenausweisver- fahren ergebenden Möglichkeiten bedürfen noch einer eingehenden Diskussion mit den beteiligten Spit- zenverbänden. § 319 RVO gibt dem federführenden Ministerium keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Nutzung des Verfahrens bei den Be- teiligten. Inwieweit diese die elektro- nische Datenverarbeitung intensiver nutzen wollen, muß ihnen überlas- sen werden. Hierbei wäre schließlich noch zu prüfen, ob bestimmte Ziele, auf die man sich einvernehmlich ge- einigt hat, möglicherweise auch mit geringerem Aufwand, etwa durch ei- ne EDV-gerechte Weiterentwicklung des Krankenscheinverfahrens, er- reicht werden können.
Anschrift des Verfassers:
Oberamtsrat Horst Piepersberg Hohenzollernstraße 92 4150 Krefeld
3) Vgl. auch Schwartz/Schwefel (Hrsg.): Dia- gnosen in der ambulanten Versorgung, Band 9 der wissenschaftlichen Reihe des Zentralinstituts für die kassenärztliche Ver- sorgung in der Bundesrepublik Deutsch- land, Köln 1978.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 45 vom 8. November 1979 2985