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Archiv "Prävention: Im Raucherparadies" (07.08.2006)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 31–32⏐⏐7. August 2006 AA2069

S E I T E E I N S

N

achdem sich die EU-Forschungs- minister nach langem Hin und Her darauf geeinigt haben, eine eu- ropäische Forschungsförderung von Projekten mit embryonalen Stamm- zellen grundsätzlich zu gestatten, gilt es auch in Deutschland, den Blick nach vorne zu richten. Denn schließ- lich hat das Einlenken von Bundes- forschungsministerin Annette Scha- van (CDU) den Kompromiss über- haupt erst möglich gemacht.

Demnach soll mit Beginn kom- menden Jahres die Förderung der Forschung an menschlichen em- bryonalen Stammzellen mit Mitteln aus dem europäischen Haushalt grundsätzlich erlaubt sein, eine fi- nanzielle Unterstützung der ver- brauchenden Embryonenforschung jedoch nicht. Hierzu wird die EU- Kommission eine entsprechende rechtsverbindliche Erklärung als Er-

gänzung zum 7. Forschungsrahmen- programm (7. FRP) verfassen.

Letztlich bleibt somit alles weit- gehend beim Alten. Denn schon heute ist es möglich, mit EU-Gel- dern europäische Projekte, bei de- nen die Wissenschaftler mit embryo- nalen Stammzellen forschen, zu för- dern. Für neun solcher Vorhaben gab es in den vergangenen Jahren nach strenger ethischer Einzelfall- prüfung bereits grünes Licht. Dieser Verantwortung muss sich die EU auch in Zukunft stellen, um das For- schungsfeld nicht durch Skandale à la Hwang in Misskredit zu bringen.

Aus Sicht der deutschen Bundes- regierung wäre es zwar konsequen- ter gewesen, nicht auf den Kompro- miss im Ministerrat einzuschwenken und sich stattdessen weiterhin für ih- re ursprüngliche Forderung einzu- setzen, für embryonale Stammzell-

forschung keine Forschungsgelder aus dem EU-Haushalt und somit auch deutsche Steuermittel zu ver- wenden. Damit aber hätte die politi- sche Einigung über das 7. FRP, das weit mehr als nur die Förderung von Forschungsprojekten an menschli- chen Stammzellen umfasst, insge- samt auf der Kippe gestanden

Aus dem Kompromiss jetzt aller- dings übereilt den Schluss zu ziehen, dass das deutsche Embryonen- schutzgesetz im Interesse einer völli- gen Forschungsfreiheit umgeschrie- ben werden muss, nur damit deut- sche Wissenschaftler nicht den An- schluss an die internationale Elite verlieren, ist sicherlich der falsche Weg. Denn nach wie vor besteht das Dilemma der embryonalen Stamm- zellforschung darin, dass sich hiermit mehr Hoffnungen als Erfolge ver- knüpfen. Petra Spielberg

Embryonale Stammzellforschung

Verantwortung zeigen

Prävention

Im Raucherparadies K

ommt es bald, das Raucherschutz-

gesetz? Seit einigen Wochen de- battiert die Politik nun schon dar- über, wie man Nichtraucher effektiv vor dem Passivrauchen schützen kann. Je konkreter allerdings die Pla- nungen werden, desto mehr scheint aus dem Nichtraucherschutzgesetz ein Gesetz zum Schutze der Raucher zu werden.

Als Patron der Passivraucher will Verbraucherschutzminister Horst See- hofer (CSU) ein Rauchverbot in öf- fentlichen Einrichtungen durchset- zen. Über ein Verbot in Kneipen und Restaurants – also über das Herz- stück eines effektiven Schutzes – müs- se aber noch einmal diskutiert wer- den, so Seehofer. Ähnlich sieht das Kanzlerin Angela Merkel (CDU).

Auch sie zögert, das Verbot auf Bars und Restaurants auszuweiten.

Dass die Politik den Tabakkon- sum nicht vollends im öffentlichen Raum verbieten will, verwundert we- nig, verdient der Staat mit der Tabak- steuer doch jährlich 14 Milliarden Eu- ro, 5,5 Prozent des Bundeshaushaltes.

Neben sinkenden Steuereinnahmen fürchten die Skeptiker, den Umsatz in der Gastronomie zu schmälern und Wähler zu verprellen. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass das nicht so sein muss.Bevor 2004 in Irland das Rauch- verbot eingeführt wurde, waren 46 Prozent der Iren für das Gesetz, mitt- lerweile befürworten es 96 Prozent.

In Italien ist der Zuspruch von 83 auf 90 Prozent gestiegen. Zugleich haben dort nur 13 Prozent der Gastwirte bemerkenswerte Einbußen erlitten.

Um ein verbindliches Gesetz zu verhindern, will der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband die Nichtrau-

cher mittels einer freiwilligen Selbst- verpflichtung schützen. Das Ziel, dass bis März 2006 mindestens 30 Prozent der in dem Verband organisierten größeren Speisebetriebe knapp ein Drittel der Plätze für Nichtraucher reservieren, habe man erreicht. Dabei hat der Verband, zu dem gerade mal jeder dritte Gastronomiebetrieb der Branche gehört, nur wenige Einrich- tungen befragt und deren Angaben nicht kontrolliert, wie der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med.

Jörg-Dietrich Hoppe, zu Recht bemän- gelte. Freiwillige Vereinbarungen, so Hoppe, führten darum nicht weiter.

Deswegen braucht es ein Gesetz, das klar und eindeutig aufzeigt: Ak- tiv- und Passivrauchen sind gefähr- lich, und – ja! – Raucher werden aus- gegrenzt, weil sie sich und anderen

schaden. Timo Blöß

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