© DEUTSCHES ÄRZTEBLATT • Karikatu Dr. med. Werner Schützler
Das Gegenteil ist auch nicht wahr
CS TA - WIE HEISST DENN UN- ERE KLEiNE PATIENTiN
LOLITA ! SOLL ICH JETZT
MEIN HEMDCHEN AUCH ALLS-
ZiEHEN?
r - I
Eines Tages im gynäkologischen Bereich
Die Information:
Bericht und Meinung SATIRE
Unheil-Praktiker
Wenn man Meldungen glauben darf, die vor kurzem durch die Ga- zetten geisterten, hat der „Präsi- dent des Deutschen Homöopa- thentages", Wilhelm Georg Jung, unlängst die Bundesärztekammer aufgefordert, „so bald als mög- lich" die Berufsbezeichnung
„Heilpraktiker-Arzt" zuzulassen.
Diese neue Bezeichnung solle „all jenen" zugute kommen, die „ne- ben einem vollen Medizinstudium auch eine ordnungsgemäße Heil- praktikerausbildung absolviert ha- ben". Nach Meinung des Homöo- pathentages-Präsidenten gibt es für den „Heilpraktiker-Arzt" be- reits „Ausbildungsmöglichkei- ten". Durch Personen mit einer derartigen Ausbildung „könnte ei- ne Lücke in der Gesundheitsver- sorgung der Bevölkerung ge- schlossen werden". Zur Begrün- dung meinte Jung, „dieser Beruf sei notwendig geworden, weil die Homöopathie nach wie vor er- staunliche ‚Heilerfolge' habe, und zwar ohne großen Aufwand an ap- parativen Einrichtungen und ohne Nebenwirkungen, wie sie nicht ho- möopathische Medikamente auf- weisen".
Soweit — so eben nicht gut.
Wenn ein völlig Unbedarfter die vorstehend wiedergegebene For- derung aufstellen würde, dann könnte man unter Umständen so- gar noch Verständnis hierfür ha- ben. Wenn aber „der Präsident des Deutschen Homöopathenta- ges" derartige Äußerungen ver- lautbart, kann man ihm eigentlich nur bescheinigen, daß er von den gesetzlichen Regelungen der Bun- desrepublik Deutschland keine Ahnung hat. Diese schließen näm- lich aus gutem Grund aus, daß ein Arzt zugleich als Heilpraktiker fir- mieren kann.
Sollte wirklich ein Arzt einmal — aus welchen Gründen auch immer
— als Heilpraktiker tätig werden
wollen, so müßte er zunächst bei der zuständigen staatlichen Be- hörde seine Approbation als Arzt zurückgeben und könnte dann beim Gesundheitsamt den „An- trag auf Genehmigung zur Aus- übung der Heilkunde ohne Appro- bation stellen". Dies scheint je- doch dem Präsidenten in der Ver- gangenheit noch nicht bekannt geworden zu sein.
Im übrigen wäre eine derartige An- regung bei der Bundesärztekam- mer an die falsche Adresse gerich- tet, da es nicht zu deren Aufgaben gehört, Berufsbezeichnungen zu-
zulassen oder auch nur den Landesärztekammern zu empfeh- len, sie in ihre Weiterbildungs- bzw. Berufsordnung aufzuneh- men; die Berufszulassung als Arzt ist allein den staatlichen Behörden vorbehalten.
Was bleibt letztlich von dieser Mel- dung übrig? Eine schillernde Sei- fenblase um der Effekthascherei willen! Wenn ein solcher Präsident derartige Gebilde in die Luft pu- stet und sie dann platzen — dann werden ihn seine Kollegen wohl noch immer für einen Präsidenten halten . . . hpb Ausgabe A/B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 4 vom 29. Januar 1982 27