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Archiv "LKH-Gesetzentwurf „bereinigen“!" (01.08.1987)

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Arzneimittelmarkt: Altpräparate dominieren

Gesamtumsatz 1986 via Apotheken ca. 3206 Mb. DM 1009%

59,7%Präparate älter als 10 Jahre

28,4%Präparate

älter als 20 Jahre 0,3<i/oPräparaite jünger als 1 Jahr 3,0%Präparate jünger als 2 Jahre

Nach einer Untersuchung der im März 1986 neu gegründeten In teressengemeinschaft Generika (IGG), die anläßlich eines Pres seseminars des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Indu- strie (BPI) erläutert wurde, bestritten 1986 diejenigen Präparate, die mehr als zehn Jahre auf dem Markt sind, 59,7 Prozent des Fir- menumsatzes. „Alt-Präparate (älter als 20 Jahre) steuerten im- merhin noch 28,4 Prozent des Umsatzes bei. Auf Arzneimittel, die

„jünger" als zwei Jahre sind, entfallen lediglich drei Prozent des Umsatzes; weitere 0,3 Prozent resultieren aus dem Absatz von Neueinführungen (jünger als ein Jahr). — Zur Zeit vergehen bis zur Marktreife eines Präparates acht bis 12 Jahre (nach Angaben der die sieben forschenden Unternehmen vertretenden Medizinisch Pharmazeutischen Studiengesellschaft e. V — MPS —, Mainz) HC

Interessengemeinschaft Generika (IGG)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aus Bund und Ländern

„Kein Platz für Gastärzte"

BONN. Der Marburger Bund (Verband der ange- stellten und beamteten Ärz- te) werde sich auch künftig unvermindert Praktiken wi- dersetzen, unbezahlte Assi- stenzarztstellen als „Gast- arzt"-Stellen zu offerieren.

Prof. Dr. Ulrich Kanzow, ehemaliger Leiter der interni- stischen Abteilung des Städti- schen Krankenhauses Solin- gen, Bonn, rief den Marbur- ger Bund und seine Mitglie- der anläßlich der 40-Jahr-Fei- er auf der Godesburg auf, im Streit um arbeitsrechtliche Normen „kollektive Ge- schlossenheit" zu zeigen.

Angestellte Ärztinnen und Ärzte müßten in bestimmten Situationen bereit sein, Ar- beitskampfmaßnahmen zu beschließen und durchzufüh- ren. Es gebe kein „grund- sätzliches, weil angeblich ethisch zwingendes Streikver- bot" für Ärzte als Arbeitneh- mer. Die sozialstaatlichen Sitten würden durch einen Streik der Krankenhausärzte

nicht aus den Angeln geho- ben, sagte Kanzow vor der Festversammlung.

Der Marburger Bund ha- be niemals versprochen, allen Ärzten einen Arbeitsplatz zu erstreiten. Allerdings sei er stets dafür eingetreten, daß alle in Krankenhäusern, Kli- niken oder in einem sonsti- gen Anstellungsverhältnis tä- tigen und benötigten Ärztin- nen und Ärzte tarifgerecht besoldet werden. Dies müsse so bleiben. In dieser allein den Arbeitsfrieden in Kran- kenhäusern sichernden Ord- nung sei kein Platz für unbe- zahlte Gastärzte. HC

LKH-Gesetzentwurf

„bereinigen"!

DÜSSELDORF/MÜN- STER. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat an die Landesregierung appelliert, den Gesetzentwurf für ein neues Landeskrankenhausge- setz (Drucksac . 1799) er- neut zu überarbeiten. Vor al- lem die zum Teil weitgehen- den Regelungen der inneren Struktur der Krankenhäuser griffen in die Autonomie der

Träger, der Verwaltung und der Krankenhausberufe ein, ohne daß es dazu ein „ord- nungspolitisches Bedürfnis"

gebe, so der Präsident der Kammer, Dr. Wilhelm Bal- dus.

Die Ärztekammer West- falen-Lippe rügt, daß im Ge- gensatz zum früheren Ent- wurf Vorschriften über die

Mitarbeiter(Pool)-Beteili- gung ebenso wie über den ärztlichen Vorstand entfallen seien. Auch wenn die konfes- sionellen Träger wegen der Verfassungsgrenzen von sol- chen Vorschriften ausgenom- men bleiben müßten (es gibt

Verfassungsgerichtsurteile bezüglich des rheinland-pfäl- zischen und nordrhein-west- fälischen Landeskranken- haus-Reformgesetzes), so könnten doch „Impulse in Richtung des staatlichen Wollens" durch entsprechen- de Regelungen gesetzt wer- den. Ohnedies verpflichte die ärztliche Berufsordnung zur Mitarbeiterbeteiligung.

Die Ärztekammer kriti- siert außerdem das Verfah- ren zur Ermittlung der An- forderungsstufen. Insbeson- dere werde das Belegarztwe- sen dadurch benachteiligt, daß nur jene Krankenhäuser höhere Punktwerte erhielten, die als Fachabteilung von hauptamtlichen Ärzten gelei- tet werden. Dies widerspre- che aber dem Bekenntnis, das kooperative Belegarztwe- sen zu fördern. HC

Hessen benötigt 1800 AiP-Plätze

WIESBADEN. Sozialmi- nister Karl Heinz Trageser hat die Krankenhausträger und Ärzte aufgerufen, für den Beginn der Arzt-im- Praktikum-Phase im Sommer 1988 genügend Plätze zur Verfügung zu stellen. In Hes- sen werden 1800 AiP-Stellen benötigt. Die Landesregie- rung wolle darauf verzichten, im Krankenhausgesetz eine Verpflichtung zum Angebot von AiP-Stellen aufzuneh- men; man wolle sich auf die Kooperationsbereitschaft al-

ler Beteiligten verlassen. Die Finanzierung der Plätze sei nach der Einigung der Tarif- vertragsparteien als gesichert anzusehen.

Die mit der Aufsicht und Anleitung anfänglich verbun- dene Mehrbelastung der aus- bildenden Ärzte werde durch die zunehmenden Einsatz- möglichkeiten der Ärzte im Praktikum auf die Dauer mehr als ausgeglichen werden, meinte der Minister. WZ

Pharma-Industrie fordert Fairneß

WUPPERTAL. Für aus- gewogene und faire Marktbe- dingungen hat sich der Bun- desverband der Pharmazeuti- schen Industrie (BPI) anläß- lich eines Pressegesprächs im Forschungszentrum der Fir- ma Bayer AG in Wuppertal- Elberfeld ausgesprochen. Ein

„nachstoßender Wettbe- werb" und der Vertrieb von Nachahmerpräparaten seien zwar systemimmanent. Die Grenzen des Staates und der Administration seien aber dort zu ziehen, wo durch Rahmenbedingungen und Auflagen eine bestimmte An- bietergruppe (nach Darstel- lung des BPI die Generika- Produzenten) einseitig be- günstigt und innovative Fir- men benachteiligt werden, betonte der Hauptgeschäfts- führer des BPI, Prof. Dr.

med. Hans Rüdiger Vogel.

Reglementierende Ein- griffe in die Preisbildung bei Arzneimitteln durch den Staat oder durch die Kran- kenkassen stünden im kras- sen Gegensatz zu den Prinzi- pien der sozialen Marktwirt- schaft. Daß der Generika- Anteil in manchen Marktseg- menten bereits 42 Prozent der Verordnungen erreiche, resultiere wesentlich aus den schlechten Rahmenbedin- gungen für die forschende In- dustrie. Die Generika wür- den in der Preisvergleichsliste ungerechtfertigt begünstigt.

Weder die „Bioäquivalenz"

noch die Konfektionierung brauche ein Nachahmer nachzuweisen. HC A-2100 (12) Dt. Ärztebl. 84, Heft 31/32, 1. August 1987

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