• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Empfehlungen zur standardisierten Tumortherapie: Non-Hodgkin-Lymphome" (10.09.1986)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Empfehlungen zur standardisierten Tumortherapie: Non-Hodgkin-Lymphome" (10.09.1986)"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

NHL von niedrigem Malignitätsgrad Lymphozytisch:

B-CLL, T-CLL, Haarzellenleukämie, Mycosis fungoides und Sezary-Syndrom, T-Zonen-Lymphom

Lymphoplasmozytisch-zytoid (LP-Immunozytom) Plasmozytisch

Zentrozytisch

Zentroblastisch-zentrozytisch:

follikulär ± diffus diffus

± Sklerose Unklassifiziert

NHL von hohem Malignitätsgrad Zentroblastisch

Lymphoblastisch*:

B-Typ: Burkitt-Typ und andere

T-Typ: convoluted-cell type und andere Unklassifiziert

Immunoblastisch:

mit plasmoblastisch-zytischer Differenzierung (B-immunoblastisch), ohne plasmoblastisch-zytische Differenzierung (B- oder T-immu- noblastisch)

Unklassifiziert**

ir*

Tabelle 1: Kiel-Klassifikation der Non-Hodgkin-Lymphome (NHL)

(Lennert, K., und Stein, H.: Histopathologie der Non-Hodgkin-Lymphome [nach der Kiel- Klassifikation]. Springer, Berlin [1981]; Lennert, K., und Mitarbeiter: Concordance of the Kiel und Lukes-Collins classification of non-Hodgkin's lymphomas. Histopathology 7 [1983] 549)

Neuere Modifikationen (Lennert, persönliche Mitteilung):

* Klassifikationsvorschlag aufgrund neuerer immunologischer Befunde:

B-Typ (Burkitt, Non-Burkitt) Prä-B-, Prä-Prä-B-Typ T-Typ

Neue Bezeichnung: „anaplastisch großzellig", immunologisch B- oder T-Typ

*** Ki,-Lymphom

Empfehlungen zur standardisierten Tumortherapie

Non-Hodgkin-Lymphome

Peter Meusers, Ping Zou und Günter Brittinger

Aus der Hämatologischen Abteilung der Medizinischen Klinik und Poliklinik der Universität (GHS) Essen

U

nter dem Oberbegriff „Non- Hodgkin-Lymphome" (NHL) werden diejenigen malignen Lym- phome zusammengefaßt, die sich vom Morbus Hodgkin abgrenzen lassen. Als histopathologisches Einteilungsschema der NHL wird im folgenden die Kiel-Klassifika- tion gewählt (Tabelle 1). Sie be- rücksichtigt neben histologischen und zytologischen Kriterien mo- derne immunologische Gesichts- punkte der Lymphomdiagnostik.

Nach der Zellqualität und der Wachstumsdynamik faßt sie die einzelnen Lymphom-Entitäten zu zwei Hauptgruppen, den NHL von niedrigem und von hohem Mali- gnitätsgrad, zusammen.

1 Prätherapeutische Untersuchungen

Ziel dieser Untersuchungen ist es, das Ausbreitungsstadium der Er- krankung nach den Kriterien der Ann-Arbor-Klassifikation (Tabelle 2) festzulegen. Da die chronische lymphatische Leukämie (CLL) praktisch immer im Generalisa- tionsstadium (Stadium IV der Ann- Arbor-Klassifikation mit Knochen- markbefall) zur Diagnose kommt, werden die Rai- und/oder die Bi- net-Klassifikationen (Tabellen 3 und 4) angewandt; dies ist auch beim fortgeschrittenen LP-Immu- nozytom möglich. Bei lymphobla- stischen (LB) Lymphomen emp- fiehlt sich eventuell eine Stadien- einteilung nach Murphy oder de- ren Modifikation (Tabelle 5).

Bei der Ausbreitungsdiagnostik sollten neben nichtinvasiven Ver- fahren zur klinischen Stadienein- teilung („clinical staging", CS) hi- stopathologische Untersuchungen

*) Im Auftrag der Deutschen Krebsgesell- schaft sowie der Arbeitsgemeinschaft Deut- scher Tumorzentren (ADT), bearbeitet von Professor Dr. Dr. h. c. mult. Fritz Linder, Heidelberg, und Professor Dr. med. Horst Sack, Essen.

(2)

Tabelle 2: Stadieneinteilung der Non-Hodgkin-Lymphome entspre- chend einer Modifikation der Ann-Arbor-Klassifikation

(aus Musshoff, K., und Schmidt-Vollmer, H.: Z. Krebsforsch. 83 [1975] 323)

Primär nodaler Befall Primär extranodaler Befall Befall einer Lymphknotenre-

gion

Lokalisierter Befall eines extra- lymphatischen Organs oder Ge- webes (1 E)

Befall von zwei benachbarten 11 1 Lymphknotenregionen ober- oder unterhalb des Zwerchfalls (ll l ) oder einer Lymphknotenre- gion mit lokalisiertem Über- gang auf ein benachbartes Or- gan oder Gewebe (11 1E )

Lokalisierter Befall eines extra- lymphatischen Organs einschl.

der regionalen Lymphknoten oder eines weiteren benachbar- ten extralymphatischen Organs ober- oder unterhalb des Zwerchfells (11 1E)

Befall von zwei nicht benach- barten oder mehr als zwei be- nachbarten Lymphknotenregio- nen ober- oder unterhalb des Zwerchfells (11 2) einschließlich eines lokalisierten Befalls eines extralymphatischen Organs oder Gewebes (11 2E)

11 2 Lokalisierter Befall eines extra- lymphatischen Organs und Lymphknotenbefall, der über die regionalen Lymphknoten hinausgeht und auch einen wei- teren lokalisierten Organbefall einschließen kann (11 2E)

Befall von Lymphknotenregio- III nen ober- und unterhalb des Zwerchfells (III) einschließlich eines lokalisierten Befalls eines extralymphatischen Organs oder Gewebes (111 E ) oder eines Befalls der Milz (111 s) oder von beidem (111sE)

Lokalisierter Befall eines extra- lymphatischen Organs und Lymphknotenbefall ober- und unterhalb des Zwerchfells einschl. eines weiteren lokali- sierten Befalls eines extralym- phatischen Organs oder Gewe- bes (111 E) oder eines Befalls der Milz oder von beidem ( 1 11sE) Lymphknotenbefall mit diffu- IV Diffuser oder disseminierter Or- sem oder disseminiertem Befall ganbefall mit oder ohne Lymph- extralymphatischer Organe und knotenbefall

Gewebe

Unterteilung in A- und B-Kategorien wie bei der Ann-Arbor-Klassifika- tion: Die B-Klassifikation wird gegeben bei Verlust von mehr als 10 Prozent des Körpergewichts in den letzten sechs Monaten und/oder bei Fieber über 38°C und/oder bei Nachtschweiß ohne anderen Grund Non-Hodgkin-Lymphome

zum Nachweis oder Ausschluß von Befall bestimmter Organe bzw. Gewebe („pathological stag- ing", PS) herangezogen werden.

1.1 Anamnese unter besonderer Berücksichtigung allgemeiner Krankheitszeichen (zum Beispiel Krankheitsgefühl, B-Symptomatik [Fieber und/oder Gewichtsverlust und/oder Nachtschweiß], Juck- reiz; diffuse oder lokalisierte Schmerzen; Geschwindigkeit des Lymphknotenwachstums).

1.2 Körperliche Untersuchung, insbesondere Feststellung vergrö- ßerter Lymphknoten in allen Re- gionen (einschließlich der epi- trochlearen, kubitalen und popli- tealen Lymphknoten) sowie einer Leber- und/oder Milzvergröße- rung.

1.3 Durchführung einer HNO- fachärztlichen Untersuchung, eventuell mit Biopsie im Bereich des Epipharynx; letztere ist emp- fehlenswert, wenn Halslymphkno- ten befallen sind.

1.4 Laboratoriumsuntersuchun- gen: Blutbild (einschließlich Reti- kulozyten) und übliche klinisch- chemische Untersuchungen, ins- besondere BKS, Serumhaptoglo- bin, -eisen und -ferritin, -kupfer, -bilirubin und -enzyme, Serum- kreatinin, -elektrolyte, -protein- elektrophorese, -immunglobuline einschließlich -immunelektropho- rese, plasmatische Gerinnung, Coombs-Tests, Harnstatus, Unter- suchung auf Leichtketten-Prote- inurie; eventuell zusätzlich Para- meter mit prognostischer Aussa- gekraft für NHL, zum Beispiel Se- rum-(32-Mikroglobulin und/oder -Thymidinkinase.

1.5 Röntgenuntersuchung der Thoraxorgane: Konventionelle Übersichtsaufnahmen (p. a. und seitlich anliegend), bei unklaren Befunden Durchleuchtung unter

Rotation, eventuell konventionelle Tomographie oder besser Compu- tertomographie.

1.6 Bei klinischem und/oder szin- tigraphischem Verdacht auf Ske- lettbefall: Gezielte Röntgenunter-

suchung, gegebenenfalls Biopsie verdächtiger Herde.

1.7 Bei klinischem Verdacht auf Befall des Gastrointestinaltraktes sowie stets bei hochmalignen NHL oder Befall des Waldeyer-Rachen-

(3)

Stadium 0 mit Anämie (Hämoglobin < 11 g/dl, Häma- tokrit < 33%) mit oder ohne Lymphknotenvergröße- rung, Leber- und/oder Milzschwellung

Stadium III

Stadium 0 mit Thrombozytopenie (< 100 000/0) mit oder ohne Anämie, Lymphknotenvergrößerung, Leber- und/oder Milzschwellung

Stadium IV

Tabelle 3: Klinische Stadieneinteilung der chronischen lymphati- schen Leukämie („Rai-Klassifikation")

(aus Rai, K. R., und Mitarbeiter: Blood 46 [1975] 219)

Stadium 0 Lymphozytose im peripheren Blut 15 004.1*) und im Knochenmark (a• 40%)

Stadium I Stadium 0 mit Lymphknotenvergrößerung

Stadium II Stadium 0 mit Leber- und/oder Milzschwellung mit oder ohne Lymphknotenvergrößerung

*) 5000/ä1 entsprechend einer Vereinbarung beim „Workshop an Classification of Chronic Lymphocytic Leukaemia", Paris, 17.-18. November 1979

Tabelle 4: Klinische Stadieneinteilung der chronischen lymphati- schen Leukämie („Binet-Klassifikation")

(aus Binet, J. L., und Mitarbeiter: Cancer 48 [1981] 198)

Stadium Hämoglobin 10 g/dl < 3 Regionen befallen*) A und

Thrombozyten 100 0009 3 Regionen befallen Hämoglobin < 10 g/dl beliebige Zahl

und/oder befallener Regionen C

Thrombozyten < 100 000/0

') Als jeweils eine Region gelten: (ein- oder beidseitige) zervikale, axilläre, inguinale Lymphome, Leber, Milz

rings: Röntgen- und/oder endo- skopische Untersuchungen.

1.8 Bei Nierenfunktionsstörungen und/oder ausgedehntem intraab- dominalen Lymphombefall mit Verdacht auf Abflußbehinderung:

Ausscheidungsurogramm (cave:

Kontraindikationen, zum Beispiel monoklonale Gammopathie, Kon- trastmittelunverträglichkeit), even- tuell spezielle urologische Diagno- stik.

1.9 Abdomensonographie und in- fradiaphragmale Computertomo- graphie. Bei negativem Befund:

1.10 Bipedale Lymphangioade- nographie (cave: Kontraindikatio- nen, zum Beispiel kardiorespirato- rische Insuffizienz, Kontrastmittel- unverträglichkeit).

1.11 Zytologische und histologi- sche Knochenmarkuntersuchung.

Wenn durch die bis dahin durch- geführten Untersuchungen kein

Stadium IV verifiziert worden ist und der Nachweis eines klinischen Stadiums (CS) I, II oder III für die Wahl der optimalen Therapie nicht ausreicht:

1.12 Perkutane Leberbiopsie. Bei negativem Ergebnis explorative (Staging-)Laparoskopie. Wenn auch dadurch kein Stadium IV nachgewiesen worden ist, die Si- cherung eines Stadiums I, II oder III die alleinige Radiotherapie zur Folge hat und keine Kontraindika- tionen bestehen:

1.13 Explorative (Staging-)Lapa- rotomie.

1.14 Liquoruntersuchung: Obli- gat bei lymphoblastischen Lym- phomen, bei hochmalignen NHL mit Knochen- und/oder Knochen- markbefall sowie bei klinischem Verdacht auf Meningosis lympho- matosa oder anderen Störungen des ZNS.

2 Pathologisch-

anatomische Diagnostik 2.1 Histologische und zytologi- sche Diagnostik entsprechend der Kiel-Klassifikation durch erfahre- nen Hämatopathologen: Neben formalinfixiertem Material müssen vom frischen Lymphknoten ange- fertigte Tupfpräparate eingesandt werden. Bei diagnostischen Pro- blemfällen ist an die Möglichkeit der Untersuchung von Frischma- terial (zum Beispiel immunologi- sche Typisierung mit monoklona- len Antikörpern, Bestimmung des Gen-„Rearrangement") zu den- ken.

2.2 Zyto- und histologisches Gra- ding in Entwicklung begriffen, zum Beispiel Bestimmung des Blastenanteils bei NHL von niedri- gem Malignitätsgrad, Nachweis von Proliferationsmarkern (etwa Ki-67-Antigen).

(4)

Non-Hodgkin-Lymphome

3 Therapeutische

Empfehlungen (Tabelle 6) 3.1 Chirurgische Therapie Bei streng lokalisierten Erkran- kungsformen (Stadium 1/1 E ), insbe- sondere bei den extranodalen, et- wa den primär gastrointestinalen NHL, ist die chirurgische Entfer- nung anzustreben. Anschließend sollte grundsätzlich eine Bestrah- lung erfolgen.

Ausnahmen: LB-Lymphome las- sen sich wegen ihrer hohen Gene- ralisationsneigung auch im Stadi- um 1/1, meist nicht durch ein chir- urgisch-radiotherapeutisches Vor- gehen allein kontrollieren. Da sich beim LB-Lymphom vom B-Zell- Typ zu Behandlungsbeginn vor- handene große Lymphome als prognostisch ungünstig erwiesen haben, sollte bei derartigen Pa- tienten eine weitgehende Tumor- massenreduktion durch Resek- tion, insbesondere im Abdomen, angestrebt werden. Bei vital be- drohlicher Lymphomlokalisation, zum Beispiel im Gehirn- bzw. Spi- nalbereich oder im Abdomen mit drohendem Darmverschluß, kann eine chirurgische Tumorverkleine- rung unumgänglich sein.

3.2 Strahlentherapie

a) Alleinige remissionsinduzie- rende Strahlentherapie: Indiziert im Stadium des LP-Innmunozy- toms sowie der zentroblastisch- zentrozytischen (CB-CC) und zen- trozytischen (CC) Lymphome, ver- tretbar auch im Stadium N E

des zentroblastischen (CB) Lym- phoms. Der Stellenwert einer adju- vanten zytostatischen Chemothe- rapie ist hierbei noch nicht end- gültig geklärt. Wahrscheinlich bie- tet eine alleinige umfassende (to- tallymphatische) Strahlenbehand- lung beim CB-CC Lymphom auch im Stadium 11/11 E sowie im Stadium 111/rn E mit geringer Tumormasse

die Chance der anhaltenden Voll- remission. Dagegen liegen An- haltspunkte dafür vor, daß sich das immunoblastische (IB) Lym- phom im Stadium I/IE durch eine alleinige Radiotherapie häufig nicht dauerhaft kontrollieren läßt.

b) Remissisonsinduzierende Strahlentherapie mit adjuvanter zytostatischer Chemotherapie:

Empfehlenswert im Stadium HM, des LP-Immunozytoms und des CC Lymphoms.

c) Adjuvante Strahlentherapie nach vorausgegangener Chemo- therapie: Kann in den fortgeschrit- tenen Stadien III und IV aller Lym- phom-Entitäten von therapeuti- scher Bedeutung sein. Ob sie bei hochmalignen NHL in den Stadien II bis IV remissionsstabilisierend wirkt, ist nicht eindeutig geklärt.

d) Palliative Strahlentherapie: In Betracht zu ziehen bei großen, funktionell und/oder kosmetisch störenden Lymphomen.

3.3 Zytostatische Chemotherapie

a) Remissionsinduzierende Che- motherapie:CB und IB Lymphome (Stadien 11-1V) lassen sich durch intensiv wirkende, anthrazylinhal- tige Polychemotherapie-Schema- ta in etwa 50 bis 75 Prozent der

Fälle in stabile Vollremissionen bringen. Bei LB Lymphomen kön- nen durch Polychemotherapie- Protokolle hoher Wirkungsintensi- tät, die sich an entsprechende Be- handlungsverfahren der akuten Lymphoblastenleukämie und der NHL des Kindesalters anlehnen (Anwendung verschiedener Zyto- statika-Kombinationen während mehrerer Therapiephasen bzw. in mehreren Blöcken), stabile Vollre- missionen induziert werden.

Ob bei fortgeschrittenen NHL von niedrigem Malignitätsgrad (CLL;

LP-Immunozytom; Stadium IV des CB-CC Lymphoms) nach Durch- führung einer initialen remissions- induzierenden Polychemotherapie Tabelle 5: Stadieneinteilung der Iymphoblastischen Lymphome des Kindes- und jüngeren Erwachsenenalters

(nach Murphy aus Müller-Weihrich, S., und Mitarbeiter: Klin. Pädiat. 196 [1984] 135)

Stadium 1 Eine Einzellokalisation (nodal oder extranodal) mit Aus- nahme einer mediastinalen, abdominalen oder epiduralen Lokalisation

Stadium II Mehrere Lokalisationen auf derselben Seite des Zwerch- fells, lokalisierte gastrointestinale Tumoren mit oder ohne Befall regionaler Lymphknoten

Bei B-NHL des Stadiums II gilt folgende ergänzende Ein- teilung:

Stadium II-R: vollständig resezierter Tumor

Stadium II-NR: nicht oder nicht vollständig resezierter Tu- mor

Stadium III Lokalisationen auf beiden Seiten des Zwerchfells, disse- minierte abdominale Tumoren, Mediastinaltumoren, Epi- duralbefall

Stadium IV Alle NHL mit Befall des Knochenmarks und/oder des Zen- tralnervensystems

(5)

Tabelle 6: Vorschläge für die Initialbehandlung von Non-Hodgkin-Lymphomen entsprechend der Kiel-Klas- sifikation

CLL 1* 1*

Zentroblastisch- zentrozytisches Lymphom

1 1

1 :totallymphatische Bestrahlung 2:Extended-field- Bestrahlung 1:totallymphatische Bestrahlung

2

2 1***

2 (1) 2

2 IV

Radiotherapie

Remis- Adjuvant Palliativ sions-

indu- zierend

Chemotherapie

Remis- Adjuvant Palliativ sions-

indu- zierend

Entität Chemo- +

Radio- + Chemo- therapie (Verbund- behandlung)

Chirurgi- sche Ent- fernung (wenn

mög- lich) Stadium

(Ann Arbor)

ZNS- Prophy-

laxe

Lymphoplasmozytisch- zytoides Immunozytom

(1) 1

2 1**

1 2

2 1**

Zentrozytisches Lymphom

Zentroblastisches Lymphom

1

2 1

(1) 1

2

(1) 1

1 (1) * "" **

Immunoblastisches Lymphom

I/I E II/IIE

III + IV

1 2 1

Lymphoblastisches Lymphom

2

11—IV 1

1 1

1 1

(1)

1 2

1 1 1 1 Therapie 1. Wahl oder alleiniger Therapievorschlag

2 Therapie 2. Wahl oder mögliche (äquivalente?) Alternative () fakultative Maßnahme

* Bei Rai-Stadium III oder IV oder anderen Indikationen; Chemotherapie und/oder Radiotherapie

Stadium III (Ann Arbor): bei Krankheitsprogredienz oder anderen Indikationen. Stadium IV (Ann Arbor): bei Rai-Stadium III oder IV oder anderen Indikationen; Chemotherapie und/oder Radiotherapie

Chemotherapie und/oder Radiotherapie

Stadium IV mit Knochen- und/oder Knochenmarkbefall

Zur Zeit Überprüfung des Wertes dieser Maßnahme in einer randomisierten Studie

die Prognose günstiger ist als nach Anwendung einer exspekta- tiv-palliativen Behandlungsstrate- gie, ist noch unentschieden. Dage- gen führt bei Patienten mit fortge- schrittenem CC Lymphom eine so- fortige remissionsinduzierende Chemotherapie zu besseren Be- handlungsergebnissen als ein ex- spektativ-palliatives Vorgehen.

b) Adjuvante Chemotherapie nach vorausgegangener Strahlen- therapie:

Ob dieses Verfahren die Prognose von Patienten in lokoregional be- grenzten Stadien bestimmter NHL, etwa hochmaligner Entitäten, zu verbessern mag, ist noch zu klären (siehe 3.2 a).

c) Exspektativ-palliative Strate- gie: Zur Zeit noch Vorgehen der ersten Wahl bei der CLL und den fortgeschrittenen Stadien des LP- Immunozytoms. Palliative chemo- und/oder radiotherapeutische Maßnahmen werden nur dann ein- geleitet, wenn Behandlungsindi- kationen, zum Beispiel rasche Krankheitsprogredienz, Stadium

(6)

Non-Hodgkin-Lymphome AUSSPRACHE

Diagnostik

des Bronchial-Karzinoms:

III oder IV der Rai-Klassifikation oder Stadium C der Binet-Eintei- lung, von vornherein bestehen oder sich während des Krankheits- verlaufs ergeben. Solange bei Pa- tienten mit CB-CC Lymphom im Stadium IV eine remissionsindu- zierende Chemotherapie ihre Überlegenheit nicht bewiesen hat, ist auch in derartigen Fällen ein exspektativ-palliatives Vorgehen vertretbar (siehe 3.3 a).

4 Nachuntersuchungen 4.1 Patienten

mit hochmalignen NHL in Vollremission

Die Zeitintervalle zwischen den einzelnen Untersuchungen sind dem individuellen Fall anzupas- sen. Bei Patienten mit eindeutiger Remission ohne suspekte Restbe- funde bei der umfassenden Nach- untersuchung nach Erreichen der Vollremission („Restaging") genü- gen vermutlich dreimonatige In- tervalle in den ersten beiden Jah- ren nach Therapieende sowie sechsmonatige Intervalle in den folgenden zwei bis drei Jahren.

Bei Patienten mit verdächtigen Restbefunden sind kürzere, zum Beispiel vier- bis sechswöchige Abstände zur frühzeitigen Erfas- sung eines Rezidivs erforderlich.

Bei allen Nachsorgeterminen soll- ten die Anamnese, die körperliche Untersuchung, die wichtigsten kli- nisch-chemischen Parameter, der Röntgenbefund der Thoraxorgane sowie der sonographische Abdo- minalstatus aktualisiert werden.

Besondere Beachtung verdienen die bei der Erstuntersuchung pa- thologisch gefundenen Ergebnis- se und die Untersuchungsverfah- ren, die zum Nachweis der Lym- phommanifestationen geführt hat- ten. Dies gilt insbesondere für alle invasiven Maßnahmen, zum Bei- spiel die zytologische und histolo- gische Knochenmark-, die biopti-

sche Leber- sowie die Liquor- und die computertomographischen Untersuchungen.

4.2 Patienten mit Lymphomen von niedrigem Malignitätsgrad a) Patienten mit lokoregional be- grenzter Erkrankung in Vollremis- sion: Das Untersuchungspro- gramm entspricht im wesentlichen dem unter 4.1 skizzierten Vorge- hen, wobei das Hauptaugenmerk auf die primären Manifestationsor- te zu richten ist und wegen der ho- hen Generalisationstendenz die- ser Lymphome zusätzlich Blut- und Knochenmarkuntersuchun- gen in drei- bis sechsmonatigen Abständen erfolgen sollten.

b) Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung ohne Progredienz:

Die Kontrolluntersuchungen soll- ten alle Parameter erfassen, die ei- ne Krankheitsprogredienz erken- nen lassen, wie B-Symptomatik, Zunahme von Größe und Zahl der Lymphknoten, Leber- und Milz- größe, Blutlymphozytose, Auftre- ten einer Anämie und/oder Throm- bozytopenie, Entwicklung oder Zunahme einer monoklonalen Im- munglobulinvermehrung. Die Un- tersuchungsintervalle können der Krankheitsdynamik angepaßt wer- den, das heißt zwischen drei und sechs Monaten schwanken.

c) Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung nach Chemotherapie:

Vorgehen wie bei Patienten unter 4.2 b.

Von den Autoren Herrn Professor Dr.

med. Dr. med. h. c. Karl Lennert, Kiel, zum 65. Geburtstag gewidmet

Anschrift für die Verfasser:

Prof. Dr. med.

Günter Brittinger Medizinische Klinik und Poliklinik der

Universität (GHS) Essen

Hufelandstraße 55, 4300 Essen 1

Vergleichende Beurteilung der Mediastinoskopie und Computertomographie

Zu dem Beitrag von Dr. med.

Jürgen Lenz und Mitarbeitern in Heft 25/26, 1986,

Seiten 1849 bis 1851

In der interessanten Vergleichs- studie zur Diagnostik der media- stinalen Metastasen beim Bron- chial-Karzinom vermisse ich die sehr wichtigen technischen Anga- ben über Typ und Schicht-Modus des verwendeten Computerto- mographie-Geräts.

Bei dem angegebenen Untersu- chungszeitraum (April 1981 bis März 1985) ist für die zugrundelie- genden Computertomographie- Untersuchungen anzunehmen, daß sie — zumindest für die ersten Jahre dieser Zeitspanne — noch nicht mit der jetzt verfügbaren hochauflösenden Technik durch- geführt werden konnten. Schicht- dicke und Matrixraster spielen aber gerade für die Erkennung von mediastinalen Lymphknoten (seien sie normal oder vergrößert) eine ganz entscheidende Rolle.

Man kann also mit Sicherheit da- von ausgehen, daß sich in den al- lerletzten Jahren die diesbezüg- liche diagnostische Erfolgsquote des Computertomogramms auch im Vergleich zur Mediastinoskopie durch die modernste Computerto- mographie-Gerätetechnik erheb- lich verbessert hat.

Dr. med. Günter Beck Arzt für Radiologie Schießgrabenstraße 2 8900 Augsburg

Die Autoren haben auf ein Schluß-

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bei muskelinva- siven Tumoren muß mit einer Me- tastasierung in Leber, Lunge oder Skelett in etwa 20 Prozent gerech- net werden. Anschrift für

Defini- tive chirurgische Therapie (Nach- exzision) entweder bei positivem Schnellschnittbefund in gleicher Sitzung, sonst nach Vorliegen des Paraffinschnittbefundes nach we-

In einer prospektiven Studie konnten allerdings Fleig und Mit- arbeiter umgekehrt zeigen, daß zwischen einer Sklerosierungsbe- handlung und einer medikamen-

An der Chirurgischen Universitäts- klinik Mainz wurden von 1964 bis 1984 insgesamt 65 Patienten mit einem endokrinen Pankreastumor behandelt, davon waren 34 Pro- zent

3.3.1: Bei nichtresezierbaren oder bei Rezidivtumoren läßt sich eine eindeutige palliative Wirkung der Strahlenbehandlung mit oder oh- ne Chemotherapie mit Dosen von 40 bis 60 Gy

Bei follikulären und papillären Karzinomen erfolgt die perkuta- ne Bestrahlung auswahlweise in fortgeschrittenen Tumorstadien (p1-4 pN 2,3 M 1 ) nach Ausschöpfung

Das Nebennierenrinden-Karzinom mit Hyperkortisolismus zeigt fol- gendes Laborspektrum: Erhöhte, zum Teil aber auch noch hoch- normale morgendliche Kortisol- Werte,

Die Re- mission ist jedoch nicht das Er- gebnis einer Eradikation der leuk- ämischen Population (echte Re- mission), sondern nur Folge einer Reduktion um allerdings mehrere