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Archiv "571 „ausländische Patrioten“ behandelt" (14.01.1987)

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Aus Bund und Ländern

Bonn lehnt

Preisreglementierung für Arzneimittel ab

BONN. Nach Auffassung der Bundesregierung können staatliche Preisreglementie- rungen für Arzneimittel we- der für die Bundesrepublik noch für die Europäische Ge- meinschaft ein Modell sein.

Der Abbau von Reglementie- rungen mit ihren wettbe- werbsverzerrenden Auswir- kungen müsse vielmehr ein Hauptziel innerhalb der EG sein.

In der Antwort auf eine Anfrage der sozialdemokrati- schen Fraktion wird darauf hingewiesen, daß die Ausga- ben für Arzneimittel 1985 mit rund 16,6 Miliarden DM et- wa 16 Prozent der gesamten Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen ausmachten.

In Spanien habe der Anteil der Arzneimittelausgaben 19, in Italien 17, in Großbritan- nien elf und in Frankreich 13 Prozent betragen. Zu berück- sichtigen sei jedoch, daß auf- grund der verschiedenartigen.

Gesundheitssysteme ein di- rekter Vergleich der Ausga- ben für Arzneimittel nicht möglich sei. EB

Engpässe bei den Pflegeberufen

BONN. Wegen fehlender Planstellen und unzureichen- der Finanzierungsbedingun- gen bei der Ausbildung in den Krankenpflege-Fachbe- rufen wird es bereits in den kommenden fünf Jahren Per- sonal- und Versorgungseng- pässe an den Krankenhäu- sern geben. Nach einer Un- tersuchung der Sozialwissen- schaftlichen Forschungsgrup- pe GmbH wird Mitte der 90er Jahre die Gruppe der 16- bis 19jährigen, die haupt- sächlich als Nachwuchs in den Krankenpflegeberufen in Frage kommt, nur halb so groß sein wie heute. Bis 1991 wird mit einem Rückgang in dieser Gruppe um etwa 30

Prozent gerechnet. Die Eng- pässe im Pflegebereich dürf- ten sich deshalb verstärken, weil die Arbeitszeit in den letzten Jahren reduziert wur- de und Nacht- und Schichtar- beit für Auszubildende unter- sagt ist.

Die neugegründete „Bun- deskrankenhauskonferenz"

(ihr gehören fünf Spitzenor- ganisationen der Kranken- hausberufe und der Kranken- hausträger an) prognostiziert deshalb im Bereich der Kran- kenpflege Personal- und Ver- sorgungsengpässe, wie sie in den 50er und 60er Jahren be- standen. Damals wurden al- lein im Bereich der Schwe- stern und der Krankenpfleger

Sonderparagraph für die Forschung

MAINZ. Als erstes Bun- desland will Rheinland-Pfalz im neuen Landeskranken- hausgesetz einen speziellen Paragraphen zum Daten- schutz bei Forschungsvorha- ben einführen. Dies hat der Landtagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung angeregt.

Danach dürfen Ärzte die Pa- tientendaten, die innerhalb einer Fachabteilung gespei- chert sind, für eigene wissen- schaftliche Forschungsvorha- ben „verarbeiten oder sonst nutzen". Sofern das berech- tigte Interesse der Allgemein- heit an dem Forschungsvor- haben das Geheimhaltungs- interesse des Patienten er- heblich überwiegt, bedarf es der Einwilligung des Patien- ten nicht. Sobald es der For- schungszweck erlaubt, sind die personenbezogenen Da- ten derart zu verändern, daß sie keine Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimm- ten oder bestimmbaren Per- son mehr enthalten. Im übri- gen wird der Datenschutz in- tensiviert und auf kranken- hausinterne Belange abge- stellt. Zugleich soll dem Ur- teil des Bundesverfassungs- gerichts zur Volkszählung vom 15. Dezember 1983 („Informationelles Selbstbe- stimmungsrecht") sowie spe-

15 000 unbesetzte Stellen re- gistriert.

Die Sicherstellung der Ausbildungsziele in den Be- rufen der Krankenpflege kann nach Meinung der Krankenhauskonferenz nur gewährleistet werden, wenn die Krankenpflege-Schüler mindestens in einem Verhält- nis von 7:1 auf den Stellen- plan angerechnet werden.

Tatsächlich schwanken die Anrechnungsrelationen von Land zu Land. Hamburg rech- net beispielsweise 9 Auszubil- dende auf eine Vollpflege- kraft an, wohingegen Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland eine Relation von 4:1 vorschreiben. HC

ziellen sozialdatenschutz- rechtlichen Bestimmungen Rechnung getragen werden.

Der Mainzer Entwurf schreibt künftig die Festbe- tragsfinanzierung als Regelfi- nanzierung vor. Wie in allen übrigen Bundesländern wird es auch künftig keine separa- ten Privatstationen geben.

Die kirchlichen Kranken- hausträger, die nach dem Ur- teil des Bundesverfassungs- gerichts vom 25. März des Jahres 1980 von den Rege- lungsauflagen, die die innere Struktur betreffen, ausge- nommen sind, haben dem Landtag gegenüber signali- siert, sie würden wie die an- deren Krankenhäuser künftig keine getrennten Privatsta- tionen mehr betreiben. HC

Aus der DDR

Hochdruck-Studie

BERGEN. Unter Beteili- gung aller medizinischen Ein- richtungen der Insel Rügen sollen alle erwachsenen Ein- wohner der Insel (18 Jahre bis zum Rentenalter) von ei- nem Programm zur Bekämp- fung des Bluthochdrucks er- faßt werden. Diejenigen Pro- banden, bei denen pathologi- sche Werte ermittelt werden, sollen zur weiteren Behand- lung an ihren Hausarzt ver- wiesen werden. EB

571 „ausländische Patrioten" behandelt

OSTBERLIN. Seit der Einrichtung der „Solidari- tätsstation" im Klinikum Berlin-Buch im Juli 1978 sind dort, wie die DDR-Presse be- richtet, 571 „Patrioten" aus 27 Ländern behandelt wor- den. Darunter befanden sich 173 schwerverwundete „Be- freiungskämpfer" der Süd- westafrikanischen Volksorga- nisation „Swapo" , 146 Palä- stinenser und Angehörige des in Südafrika tätigen African National Congress.

Die Behandlung dieser ausländischen Verwundeten wird nach offiziellen Anga- ben aus „Spenden der DDR- Bürger" finanziert. gb

Ausland

Die Abtreibung wird erleichtert

MADRID. Nachdem in der letzten Zeit mehrfach Ärzte und Krankenhausper- sonal wegen illegaler Abtrei- bungen mit dem Gesetz in Konflikt kamen, hat die Re- gierung neue Ausführungsbe- stimmungen zu dem seit 1985 geltenden Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch er- lassen.

In Spanien ist ein Schwan- gerschaftsabbruch zulässig, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, die Geburt ei- nes behinderten Kindes zu erwarten ist oder nach einer Vergewaltigung.

Seit seinem Inkrafttreten vor anderthalb Jahren ist die- ses Gesetz aber nur bei ins- gesamt etwa zweihundert Frauen angewendet worden, während man mit mehreren zehntausend ungesetzlichen Abtreibungen im Jahr rech- net.

Nach den neuen Bestim- mungen dürfen Ärzte in spa- nischen Privatkliniken in Zu- kunft einen legalen Schwan- gerschaftsabbruch vorneh- men, ohne daß der Fall erst von einer Ärztekommission begutachtet werden muß. gb A-66 (14) Dt. Ärztebl. 84, Heft 3, 14. Januar 1987

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