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17.03.2012

Kai Weber und Carina Bischoff, 17. März 2012

Die Bleiberechtsregelung für gut Die Bleiberechtsregelung für gut

integrierte Jugendliche

integrierte Jugendliche

(2)

Gliederung

1. Befristete Aufenthaltstitel

2. Bleiberecht allgemein § 23 I AufenthG 3. Härtefallkommission § 23 a AufenthG

4. Humanitäres Bleiberecht nach § 25 V AufenthG

5. Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche nach § 25a

AufenthG

(3)

17.03.2012

Duldung, Gestattung

u.a. > 6 J 65 000

(Berechnung nach AZR, Stand Dez 2011)

... aus völkerrechtlichen,

humanitären oder politischen Gründen:

179 800

 Andrea Kothen, PRO ASYL

befristete Aufenthaltserlaubnisse...

§ 23 I

Bleiberecht

44 382 § 104 a/b

Altfallregelung 5 265

§ 25 I+II

anerkannte Flüchtlinge

32 458

§25 V

Ausreise- hindernisse

47 743

§ 25 III

subsidiärer Schutz

27 332

§ 23a

Härtefälle

5 695

§ 25 IV S.1

bes. Härte

7 208

§25 IV S.2

außergewöhnl.

Härte

8 631

§25a

Gut integrierte Jugendliche

225

(4)

Bilanz Bleiberecht 2006/07

51 2 2 4 36 0 0 8

100.000 Geduldete > 6 J.

100.000 Geduldete > 6 J.

40.000

kein Bleiberecht 60.000

Bleiberecht

„relativ gesichert“ 30.000 Duldung

Okt.

2006

Dez.

2010

 Andrea Kothen, PRO ASYL

unge-

sichert

(5)

17.03.2012

Duldungen in Deutschland

(Stand 30.06.2011 – Drucksache 17/6816 ¹)

51 2 2 4 36 0 0 8

72% 70,1%

• mangelnder

Abschiebungseifer

• bestimmte

Personengruppen, die nicht

abgeschoben werden konnten

• zurückhaltende

Nichterteilung von

AE n. § 25 V

(6)

Verteilung der Duldungen in Deutschland

(Stand: 30.06.2011 – Drucksache 17/6816 ¹)

Angaben

in Prozent

(7)

17.03.2012

38,69 28,48

23,62%

27,63%

25,57%

26,00%

40,12%

24,59

32,57%

39,12%

41,66%

39,22 24,09

20,33 23,8

39,08

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

AE nach IMK-Reg.

AE n. gesetzl. Reg.

Quellen: Ausländerzentralregister (Duldungen) / Angaben der Bundesländer

© Flüchtlingsrat Niedersachsen

Erteilung einer AE bis zum 31.12.2009 im Verhältnis zur Zahl der Geduldeten Ende 2006

(178.000 Geduldete davon ca. 100.000 seit mehr als 6 Jahren in

D)

(8)

Härtefälle in Deutschland | Personen mit AE nach

§ 23 a AufenthG (Stand 31.12.2011 – Drucksache 17/8547 ² )

%

Personen mit AE nach

§ 23a in

Deutschland gesamt:

5 695

(9)

17.03.2012

AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG

(Stand: 31.12.2011 – Drucksache 17/8547 ²)

3 7 3 7 2

8828

1543

(10)

Verhältnis der Personen mit AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG zum Königsteiner Schlüssel

(Stand: 31.12.2011 – Drucksache 17/8547 ² )

(11)

17.03.2012

Verhältnis der Personen mit AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG zu der Anzahl der Geduldeten

(Stand: 31.12.2011 – Drucksache 17/8547 ² )

(12)

Verhältnis der Personen mit AE nach § 25 Abs.

5 AufenthG zu der Anzahl der Geduldeten

(Stand: 31.12.2011 – Drucksache 17/8547 ² )

(13)

17.03.2012

Personen mit Duldungen: bundesweit nach Altersgruppen

(Stand: 30.06.2011 – Drucksache 17/6816 ¹ )

3 012 2 414

18 032

37 105 9 095 20 104

25 555 8 549 4 804 9 902

5 584 3 475

2 766

2 038

(14)

Potenziale für AE nach § 25 a Abs. 1 AufenthG

(Stand: 30.06.2011 – Drucksache 17/6816 ¹)

2038 2766 4254

3923

3,8 9 % 3,8 9 %

4804 4804

1000 1000

(15)

17.03.2012

Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 a AufenthG

(Stand: 31.12.2011 – Drucksache 17/8547 ² )

* Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 2b

* +22

*+2

*+14

*+4

*+2

38

26

41 3

3

187 13 25 6

6

(16)

Bleiberechtsregelung für „gut integrierte Jugendliche“ nach § 25a AufenthG

Chancen des § 25a AufenthG

• Rollierende Regelung

• Täuschungs- und Nichtmitwirkungsverhalten der Eltern fällt als Ausschlusskriterium weg

• Eltern und minderjährige Geschwister erhalten

Aufenthaltserlaubnis bzw. Duldung bis zur Volljährigkeit des Kindes

nach: ³ H.-G. Hofmeister (2012): Neue Chancen für junge Geduldete? – Die Bleiberechtsregelung nach § 25a

Aufenthaltsgesetz, in: Flüchtlingsrat – Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachen: Junge Flüchtlinge auf der Suche nach LEBENsentwürfen, Ausgabe 1/12, Heft 136, S. 23-26.

(17)

17.03.2012

Bleiberechtsregelung für „gut integrierte Jugendliche“ nach § 25a AufenthG

Warum profitieren so wenig Flüchtlinge von § 25a ?

• Ermessenscharakter (Kann-Regelung)

• Unterschiedliche Auslegung durch Erlasse der Bundesländer

 Konkrete Interpretation der „Integrationsprognose“

 Kriterienauswahl

 „erfolgreicher“ Schulbesuch?

 Straffälligkeit als Ausschlusskriterium

nach: ³ H.-G. Hofmeister (2012): Neue Chancen für junge Geduldete? – Die Bleiberechtsregelung nach § 25a

Aufenthaltsgesetz, in: Flüchtlingsrat – Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachen: Junge Flüchtlinge auf der Suche nach LEBENsentwürfen, Ausgabe 1/12, Heft 136, S. 23-26.

Stark

divergierende

Praxis bei der

Umsetzung

(18)

Bleiberechtsregelung für „gut integrierte Jugendliche“ nach § 25a AufenthG

Warum profitieren so wenig Flüchtlinge von § 25a ?

• Willkürliche Festlegung des Kreises der Begünstigten

 15 – 20 Jährige

• Kein Hineinwachsen geregelt

• Fokussierung auf gut integrierte Jugendliche

 interessengeleitete Zuwanderung

 keine Rücksicht auf junge Flüchtlinge mit Behinderung, Traumatisierung etc.  AE aus humanitären Gründen

nach: ³ H.-G. Hofmeister (2012): Neue Chancen für junge Geduldete? – Die Bleiberechtsregelung nach § 25a

Aufenthaltsgesetz, in: Flüchtlingsrat – Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachen: Junge Flüchtlinge auf der Suche nach LEBENsentwürfen, Ausgabe 1/12, Heft 136, S. 23-26.

(19)

17.03.2012

Bleiberechtsregelung für „gut integrierte Jugendliche“ nach § 25a AufenthG

nach: ³ H.-G. Hofmeister (2012): Neue Chancen für junge Geduldete? – Die Bleiberechtsregelung nach § 25a

Aufenthaltsgesetz, in: Flüchtlingsrat – Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachen: Junge Flüchtlinge auf der Suche nach LEBENsentwürfen, Ausgabe 1/12, Heft 136, S. 23-26.

Warum profitieren so wenig Flüchtlinge von § 25a ?

• Kriterium der Lebensunterhaltssicherung ist ambivalent

• Passbeschaffung und Identitätsklärung

 Passprobleme

 innerfamiliäre Konflikte

• Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 Selten Einreise in die BRD vor Vollendung des 14. Lebensjahres

• Ausländerbehörden gehen Informationspflicht nicht

(ausreichend) nach

(20)

Bleiberechtsregelung für „gut integrierte Jugendliche“ nach § 25a AufenthG

Fazit

• Rigide gezogener Rahmen

• Handlungsspielräume vorhanden

 Informationen von Amts wegen an Betroffene weiterleiten

 Informationseinholung nicht über Betroffene hinweg

 Positive Ausschöpfung von Ermessensspielräumen hinsichtl. Prognoseerstellung

65 000 Personen sind über 6 Jahre in Deutschland:

Bleiberechtsregelung ist weiterhin notwendig

(21)

17.03.2012

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

www.nds-fluerat.org

(22)

Quellenverzeichnis

¹ Drucksache 17/6816 (22.08.2011): Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dagdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bilanz der Bleiberechtsregelungen zum 30.Juni 2011 und politischer Handlungsbedarf. Online unter:

http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/23295_1706816.pdf (zuletzt eingesehen am: 16.03.2012).

² Drucksache 17/8547 (06.02.2012): Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dagdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Zahlen in der Bundesrepublik

Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2011. Online unter:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/085/1708547.pdf (zuletzt eingesehen am:

16.03.2012).

³ Hans-Georg Hofmeister (2012): Neue Chancen für junge Geduldete? – Die

Bleiberechtsregelung nach § 25a Aufenthaltsgesetz, in: Flüchtlingsrat –

Zeitschrift für Flüchtlingspolitik in Niedersachen: Junge Flüchtlinge auf der

Suche nach LEBENsentwürfen, Ausgabe 1/12, Heft 136, S. 23-26.

Referenzen

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