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TOP 2 - Sachstand zur stärker vereinheitlichten Erhebung von Informationen zum Sanierungsbedarf

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 15. Dezember 2020 beschlossene Fassung

Der Senator für Finanzen

20. November 2020

Vorlage für die Sitzung des Senats am 15.12.2020

Sachstand zur stärker vereinheitlichten Erhebung von Informationen zum Sanierungsbedarf

A. Problem

In der Sitzung des Senats am 12.05.2020 wurde die Entwicklung von einheitlichen Me- thoden zur Erhebung von Informationen zum Sanierungsbedarf beschlossen. Dies sollte unter Einbindung der betroffenen Ressorts –Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, der Senatorin für Wissenschaft und Hä- fen, der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport sowie dem Senator für Finanzen– umgesetzt werden. Es wurde daher eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die durch den Rechnungshof begleitet wird.

In der ersten Arbeitsgruppensitzung wurde der Sachstandsbericht zur Erhebung von Informationen zum Sanierungsbedarf vorgestellt und deutlich gemacht, dass alle Res- sorts sich auf unterschiedliche Weise mit der Methodik befassen, aber keine einheitliche Vorgehensweise durchgängig vorhanden ist. Um für den jeweiligen Anlagentyp einen Methodenvergleich erstellen zu können, haben die jeweiligen Ressorts Unterarbeits- gruppen gebildet.

In der zweiten Arbeitsgruppensitzung wurden die Ergebnisse der Unterarbeitsgruppen vorgestellt. Es wurde erkennbar, dass alle Ressorts derzeit bereits nach klar definierten Methoden arbeiten, um den Zustand eines Anlagentyps festzustellen.

B. Lösung

Es wurde deutlich, dass für bestimmte Anlagetypen bereits von einzelnen Ressorts, zum Teil auch aufgrund von Vorgaben des Bundes, sinnvolle Bewertungskriterien ent- wickelt wurden, die als Standard für eine gesamtbremische Methodik zur Bewertung des Sanierungsbedarfs einzelner gleichartiger Anlagen geeignet sind.

Um einen Gesamtüberblick über die wesentlichen Anlagentypen und die für sie verwen- deten jeweiligen Methoden zur Zustandsbewertung zu erhalten, wird derzeit in der Ar- beitsgruppe eine Übersicht erstellt, die Angaben hinsichtlich Methodik, Dokumentation und Ansprechpartner*in enthält.

Es wurde sich in der Arbeitsgruppe darauf verständigt, für jeden Anlagetyp grundsätz- lich eine einheitliche Methode festzulegen, um nach gleichen Kriterien eine Zustands- bewertung und ggf. eine Ermittlung des Sanierungsbedarfs festzustellen.

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C. Alternativen

Auf die Entwicklung von einheitlichen Methoden zur Erhebung von Informationen zum Sanierungsbedarf wird verzichtet.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Es bestehen keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen aus der Ent- wicklung von einheitlichen Methoden zur Erhebung von Informationen zum Sanierungs- bedarf. Die Ermittlung einer einheitlichen Methodik zur Erhebung von Informationen zum Sanierungsbedarf hat keine genderspezifischen Auswirkungen.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Senatsvorlage wurde mit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadt- entwicklung und Wohnungsbau, der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, der Sena- torin für Soziales, Jugend, Sport und Integration sowie mit der Senatskanzlei abge- stimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz

Für die Öffentlichkeitsarbeit geeignet.

Gegen eine Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehen keine Be- denken.

G. Beschluss

1. Der Senat nimmt den Bericht/ die Darlegung der Entwicklung von einheitlichen Methoden zur Erhebung von Informationen zum Sanierungsbedarf zur Kenntnis.

2. Der Senat bittet den Senator für Finanzen die Arbeiten zur Entwicklung von ein- heitlichen Methoden zur Erhebung von Informationen zum Sanierungsbedarf fortzuführen und einen Gesamtüberblick über die Anlagentypen zu erstellen.

3. Der Senat bittet dazu um erneute Befassung im zweiten Halbjahr 2021.

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