• Keine Ergebnisse gefunden

PI-120328-Pflege-Neuausrichtungsgesetz

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "PI-120328-Pflege-Neuausrichtungsgesetz"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Presseinformation

KVB-Vorstand zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz:

„Kooperationen müssen gefördert werden“

München, 28. März 2012: „Die strukturierte Kooperation von Ärzten, Psy- chotherapeuten, Pflegekräften und Heimleitung ist der richtige Weg, um die medizinische Betreuung von Menschen in Pflegeheimen heute und in Zu- kunft auf hohem Niveau zu sichern.“ Dies betonte der Vorstand der Kassen- ärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) heute in München. Daher begrüßten Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Ilka Enger die mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) geplanten Änderungen zur Förderung von Kooperationen in Pflegeheimen. „Dies ist der richtige Ansatz, um die ambulante Versorgung in Pflegeheimen durch feste ärztliche Ansprechpart- ner dauerhaft zu gewährleisten“, so der Vorstand der KVB. Momentan seien die Rahmenbedingungen in der Pflegeheimversorgung insbesondere auf- grund der unzureichenden Vergütung für die aufwändige medizinische Betreuung sowie wegen der überbordenden Bürokratie schwierig. „Eine um- fassende medizinische und pflegerische Betreuung von Menschen in Pflege- heimen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dabei darf weder die ethi- sche noch die wirtschaftliche Verantwortung allein den behandelnden Ärzten aufgebürdet werden“, so der Vorstand der KVB.

Dr. Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der KVB, erklärte dazu:

„Der stetig steigende ärztliche Aufwand in der medizinischen Betreuung von Pflegebedürftigen muss von den Krankenkassen angemessen finanziert werden. Dabei ist es wesentlich, dass sich ausnahmslos alle Krankenkassen an der Finanzierung beteiligen. Nur so kann für alle Patienten eine gleich- wertig gute Versorgung gewährleistet werden.“ Jegliche Form von Kassen- oder Vertragswettbewerb sei an dieser Stelle deplaziert. Die Menschen in Pflegeheimen müssten darauf vertrauen können, dass sie gut versorgt wür- den – egal, bei welcher Krankenkasse sie versichert seien.

„Die Finanzierung von Kooperationsmodellen in der Pflegeheimversorgung lohnt sich nicht nur für die Patienten, sondern auch für die Krankenkassen“, so KVB-Vize Dr. Pedro Schmelz. Im Rahmen der Diskussion um das PNG gehe man nach konservativen Schätzungen von einem Einsparpotential von rund 120 Millionen Euro bundesweit pro Jahr im Bereich der Kranken- hauseinweisungen und der Krankentransporte aus. Anderen Berechnungen zufolge seien sogar Einsparungen in Höhe von 600 Millionen Euro und mehr möglich. „Gleichzeitig schützt man die Pflegebedürftigen durch die Vermei- dung von unnötigen Krankenhauseinweisungen vor Ängsten und Stress“, so Schmelz.

Modelle wie die Geriatrischen Praxisverbünde der KVB oder die AOK- Pflegenetze zeigten bereits seit Jahren, wie sich durch strukturierte Koopera- tion die Versorgung von Menschen in Pflegeheimen verbessern lasse, so Dr.

Ilka Enger, zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVB. „Zufriede- nere Patienten, zufriedenere Ärzte und Psychotherapeuten, zufriedenere Pflegekräfte: Die Investition in Kooperationsmodelle in der Pflege ist definitiv eine Investition in die Zukunft“, so Enger.

Pressestelle der KVB Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 2192 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 2195 E-Mail: presse@kvb.de Internet: www.kvb.de

KVB

Elsenheimerstraße 39 80687 München

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Unsere Pflegeeinrichtungen sind offen für alle Menschen, die sich für das Thema Alter und Pflege- bedürftigkeit interessieren.. Kommen Sie vorbei, suchen Sie das Gespräch mit

Wir wissen um den Wert unserer Produkte, denn wir sehen die positiven Aus- wirkungen, die sie auf den Alltag der Wäschereibetreiber, der Führungskräfte und Mitarbeiter

Eine breite Mehrheit der psycho- therapeutischen Berufs- und Fachverbände sowie die Landeskammern und die BPtK haben sich dafür ausgesprochen, in Zukunft grundsätzlich

Geeignet für: Betreuungskräfte, Alltagsbegleiter*innen, Präsenzkräfte, Mitarbeitende der Nachbarschaftshilfe, Pflegehilfskräfte und interessierte Pflegefachkräfte. (wird

Hierfür sowie zur Offenlegung von personenbezogenen Daten an Dritte sind entsprechende schriftliche Einwilligungen von Teilnehmenden erforderlich, sofern diese nicht

Familienhospizkarenz bis zu 3 Monaten,  Verlängerung bis zu 6  Monaten.

Wenn Sie eine Duldung haben und die Ausländerbehörde Ihnen vorwirft, Sie würden zu wenig für Ihre eigene Abschiebung tun, kann Ihnen das Sozialamt die Sozialhilfe kürzen..

Auf diesem Hintergrund wendet sich die vorliegende Schrift den beiden ethischen Grundkonzepten der Würde und der Autonomie zu, die entscheidend sind für eine humane