• Keine Ergebnisse gefunden

Verordnung über öffentliche Spielbanken

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Verordnung über öffentliche Spielbanken"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Verordnung über öffentliche Spielbanken

SpielbkV

Ausfertigungsdatum: 27.07.1938 Vollzitat:

"Verordnung über öffentliche Spielbanken in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7136-3, veröffentlichten bereinigten Fassung"

Fußnote

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) Eingangsformel  

Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 480) wird im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen folgendes verordnet:

§§ 1 bis 5 ----

§ 6  

(1) Der Spielbankunternehmer ist für den Betrieb der Spielbank von den laufenden Steuern des Reichs, die vom Einkommen, vom Vermögen und vom Umsatz erhoben werden, sowie von der Lotteriesteuer und von der Gesellschaftssteuer befreit.

(2) Inwieweit der Spielbankunternehmer für den Betrieb der Spielbank auch von Landes- und Gemeindesteuern zu befreien ist, bestimmt der Reichsminister der Finanzen im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern.

§§ 7 bis 10 ----

§ 11   (1)

(2) Im übrigen tritt die Verordnung an dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft.

(3)

Schlußformel  

D e r R e i c h s m i n i s t e r d e s I n n e r n

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

"Sonderbestimmungen für Auslandsdienstreisen der Reichsbeamten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2032-2-3, veröffentlichten bereinigten

"Gesetz über die Deutsche Reichsbank in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7620-5, veröffentlichten bereinigten

"Landesgesetz über die Rentenbankgrundschuld im Lande Rheinland-Pfalz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7627-9-a, veröffentlichten bereinigten

"Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Seemannsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9513-1-1, veröffentlichten bereinigten

"Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 50 Pfennig in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 691-5, veröffentlichten bereinigten

22 zur Ahndung nationalsozialistischer Straftaten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 450-2c, veröffentlichten bereinigten

28 zur Ahndung nationalsozialistischer Straftaten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 450-2l, veröffentlichten bereinigten

"Verordnung zur Beseitigung nationalsozialistischer Eingriffe in die Strafrechtspflege in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 450-2p, veröffentlichten