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Landesgesetz über die Rentenbankgrundschuld im Lande Rheinland-Pfalz

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Landesgesetz über die Rentenbankgrundschuld im Lande Rheinland-Pfalz

RentBkGrSchG RP

Ausfertigungsdatum: 05.09.1949 Vollzitat:

"Landesgesetz über die Rentenbankgrundschuld im Lande Rheinland-Pfalz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7627-9-a, veröffentlichten bereinigten Fassung"

Fußnote

Partielles Recht für Rheinland-Pfalz

 Im Hinblick auf § 15 Abs. 4 LwRentBankG 7624-1 nur mit der Überschrift aufgenommen

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