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Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlasseiner Rechtsverordnung nach dem Gesetz zur Errichtung derSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau(SVLFGG-Übertragungsverordnung - SVLFGGÜbV)

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFGG-Übertragungsverordnung - SVLFGGÜbV)

SVLFGGÜbV

Ausfertigungsdatum: 06.10.2016 Vollzitat:

"SVLFGG-Übertragungsverordnung vom 6. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2216), die durch Artikel 57 Absatz 34 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist"

Hinweis: Geändert durch Art. 57 Abs. 34 G v. 12.12.2019 I 2652 Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 12.10.2016 +++)  

Eingangsformel  

Auf Grund des § 7 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, der durch Artikel 446 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach Anhörung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau:

§ 1 Übertragung der Verordnungsermächtigung

Die in § 7 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung wird auf das Bundesamt für Soziale Sicherung übertragen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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