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Eine Frage der Ethik

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BLÄK informiert

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Bayerisches Ärzteblatt 11/2015

messene Diagnostik und Therapieverfahren nicht mehr angezeigt und Begrenzungen gebo- ten seien, trete dann bei der Sterbebegleitung ab einem bestimmten Zeitpunkt die palliativ- medizinische Versorgung in den Vordergrund.

„Das Behandlungsziel hat sich dann geändert“, erklärte Kaplan und verwies hierbei auf die Be- deutung des Patientenwillens. „Der Arzt muss den Willen des Patienten achten und sollte bei seiner Entscheidungsfindung mit ärztlichen und pflegenden Mitarbeitern und den Ange- hörigen einen Konsens suchen.“ Bezüglich einer rechtlichen Regelung hob Kaplan die persön- liche Patienten-Arzt-Beziehung hervor: „Jeder Patient muss sich darauf verlassen können, dass im geschützten Raum des Patienten-Arzt- Verhältnisses ein offenes Gespräch zwischen Arzt und Patient über suizidale Gedanken bzw.

Absichten geführt werden kann und er eine lebensorientierte Beratung und Begleitung durch den Arzt erhält.“ Hierbei handele es sich immer um eine ganz individuelle Entscheidung zwischen Patient und Arzt, die auch durch das Berufsrecht nicht geregelt werden könne.

„Durch eine gesetzliche Überregulierung lau- fen wir Gefahr, dass wir etwas legalisieren, was wir nicht legalisieren wollen und dazu gehört der ärztlich assistierte Suizid“, machte Kaplan klar. „Der assistierte Suizid darf nicht zur ge- sellschaftlichen Norm werden“, so sein Fazit.

In der abschließenden Podiumsdiskussion brachten sich die Zuhörer engagiert in die De- batte ein und schilderten sehr persönlich ihre Erfahrungen mit dem Thema.

Sophia Pelzer (BLÄK)

In Würde sterben

Im schwäbischen Bad Grönenbach beschäf- tigten sich Mitte Oktober auch Mitglieder des Deutschen Bundestages mit dem sensiblen The- ma. Gemeinsam mit Dr. Max Kaplan sowie Ver- tretern aus Ärzteschaft und Kirche diskutierten sie die aktuelle Situation um die Gesetzentwür- fe. Dr. jur. Georg Nüßlein, MdB, stellvertreten- der Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestags- fraktion, betonte in seinem Eingangsstatement wie wichtig es sei, Sterben, Suizid und Sterbe- begleitung im Zusammenhang mit der Hospiz- und Palliativmedizin zu sehen. Der Patient sei nicht verpflichtet, etwas medizinisch zu er- dulden und könne bei seiner Therapie mitent- scheiden. Die Diskussion im Bundestag über ein derart komplexes Thema sei wichtig und richtig.

Zentral dabei sei, die gewerbliche Sterbehilfe weiterhin zu untersagen.

Stephan Stracke, MdB, stellvertretender Vorsit- zender und Gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, sprach von einer „Balance zwischen Selbstbestimmung und Schutz des Lebens“, die die Gesellschaft finden müsse. Ziel solle sein, den Leidenden zu helfen, sie zu schützen und sich ihrer nicht zu entledigen.

„Wir brauchen eine Gesellschaft des sorgenden Miteinanders und eine Kultur der Wertschät- zung“, mahnte Stracke.

Dr. Max Kaplan sprach in seinem Impulsreferat über die Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebe- gleitung. Er hob hervor, wie wichtig es sei, dass sich die Gesellschaft mit diesem Thema vertieft befasse. In Situationen, in denen sonst ange-

Ende des Jahres entscheidet der Bundestag

über eine Neuregelung des Gesetzes zum as- sistierten Suizid. Vier Gesetzentwürfe liegen derzeit im Bundestag (siehe Lexikon, Seite 558). Dem restriktivsten Vorschlag zufolge soll die Suizidbeihilfe komplett verboten und mit Haftstrafen belegt werden. Ein zweiter Vorschlag plädiert für das Verbot jeglicher wiederholter und geschäftsmäßiger Sterbe- hilfe. Ein dritter Vorschlag will nur die ein- deutig auf Kommerz abzielenden Anbieter der Suizidbeihilfe verbieten. In dem vierten Vorschlag geht es weniger um Verbote, son- dern darum, den Ärzten die Suizidbeihilfe ausdrücklich zu gestatten und als ärztliche Leistungen zu deklarieren. Die Politik ringt noch um eine Entscheidung, in den Medien und in der Bevölkerung wird das Thema seit Monaten diskutiert.

Debatte zum assistierten Suizid

Im Oktober fanden in Bayern mehrere öffentli- che Veranstaltungen zum Thema statt, bei de- nen auch der Präsident der Bayerischen Landes- ärztekammer (BLÄK), Dr. Max Kaplan, auf dem Podium mitdiskutierte. Unter dem Titel „Wir können den Tod nicht abschaffen. Würdeloses Sterben schon!“ lud der Hospizkreis im Land- kreis Miesbach e. V. in Kooperation mit dem Ärztlichen Kreisverband Miesbach Politiker und Vertreter aus dem Hospiz- und Palliativwesen zu einer Diskussionsrunde ein. Die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, Me- lanie Huml, stellte die vier Gesetzentwürfe aus Berlin vor. Dabei erteilte sie der organisierten Sterbehilfe eine deutliche Absage. „Schwerst- kranken und alten Menschen darf nicht das Gefühl vermittelt werden, dass sie der Gesell- schaft zur Last fallen“, mahnte Huml. Vielmehr müsse ihnen ein Leben in Würde und möglichst ohne Schmerzen bis zuletzt möglich sein. Zu- dem betonte die Ministerin die Bedeutung des Ausbaus der Palliativ- und Hospizversorgung in Bayern. Auch Dr. Max Kaplan unterstrich in sei- nem Statement die Wichtigkeit der Begleitung von Schwerstkranken und die Bedeutung eines menschenwürdigen Sterbens. Hierzu gehöre es, die Basisbetreuung der Patienten sicherzustel- len, was eine menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung und eine adäquate Symptombe- handlung bedeute. Art und Ausmaß dieser Be- handlung seien gemäß der medizinischen Indi- kation vom Arzt zu verantworten.

Dr. Max Kaplan, Melanie Huml, Prälat Hans Lindenberger (Caritasdirektor) und Dr. Erich Rösch (Geschäftsfüh- rer des Bayerischen Hospiz- und Palliativverbandes), führten in Miesbach eine engagierte Debatte über den assistierten Suizid (v. li.).

Eine Frage der Ethik

Foto: Thomas Plettenberg

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