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Feuerwehrreport 5 2015

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5/2015 Feuerwehrreport

• Meine Feuerwehrschutzkleidung –Informationen für Einsatzkräfte

• Einsatz von Kohlenmonoxidwarngeräten bei Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen

Mit diesem fünften Feuerwehrreport in- formieren wir über die Feuerwehrschutz- kleidung. Hier erfahren Sie den aktuellen Sachstand über die Anforderungen, die an eine korrekte Feuerwehrschutzklei- dung gestellt werden.

Weiterhin berichten wir in den Anlagen über den richtigen Einsatz von Kohlen- monoxidwarngeräten.

Die Anlagen sind Informationen des DGUV-Fachbereichs „Feuerwehren, Hilfe- leistungen, Brandschutz“.

Anlagen

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen - Sankt-Franziskus-Straße 146 - 40470 Düsseldorf, Tel. 0211 9024-0, Fax 0211 9024-149820 20.11. 2015

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DGUV Information

Meine Feuerwehrschutzkleidung – Informationen für Einsatzkräfte

Stand: 01/10/2015

Welche Anwendungsinformationen befinden sich auf meiner Einsatzkleidung?

Name des Herstellers

Angaben über Leistungsstufen nach EN 469:2005

Kennzeichnung zur EU Konformität mit Kennnummer der überwachenden Stelle

links: Größenangabe mittels „Figurine“

rechts: Hinweis auf die Gebrauchsanweisung

Produktidentifikation

mit Aufbau und Materialzusam- mensetzung (identisch mit der EG-Baumuster-Prüfbescheinigung)

Pflegesymbole (für nicht-gewerbliche und gewerbliche Wäsche, werden in der Ge- brauchsanweisung erläutert)

Kennzeichnung der Schutzkleidung:

Xf2 Wärmeübergang Flamme Xr2 Wärmeübergang

Strahlung Y2 Wasserdichtigkeit Z2 Wasserdampf-

durchgangswider- stand

EN 469:2005

Firma Musterdorf

Schutzkleidung für die Brandbekämpfung Aufbau und Materialzusammensetzung:

Oberstoff: 100 % Aramid oder 75 % Meta Aramid 23 % Para Aramid 2 % Antistatik oder 98 % Meta Aramid 2 % Antistatik Nässesperre:

Membrane aus 100 % PTFE oder PU oder PES laminiert auf 100 % Aramidvlies Futter:

50 % Aramid /50 % Viskose CE Zeichen:

Feuerwehrschutzkleidung nach Richtlinie 89/686/

EWG und EN 469:2005

Beispiel

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0299

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Feuerwehrschutzkleidung für die Brandbekämpfung

Feuerwehrschutzkleidung nach EN 469 ist für den Feuerwehrein- satz bei Gebäudebränden mit Gefährdung durch Hitze und/oder Flammen geeignet.

Sie bietet Schutz bei der Brandbekämpfung nur durch die Kombination von Jacke und Hose und weiterer persönli- cher Schutzausrüstung (z. B. Feuerwehrschutzschuhe und Feuerwehrschutzhandschuhe).

Für Einsatzszenarien, die über die Brandbekämpfung hinaus- gehen, wird eine Schutzkleidung mit speziellen Anforderungen benötigt.

Feuerwehr schutzkleidung nach HuPF* entspricht der EN 469, besitzt eine EG-Baumuster-Prüfbescheinigung und erfüllt zusätz- liche Anforderung.

*Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung.

Leistungskriterien

Für die folgenden Kriterien gibt es nach EN 469 jeweils 2 Leistungsstufen.

(Stufe 1 ist die niedrigere, Stufe 2 die höhere Schutzstufe)

Wärmeübergang (X)

Für die Bewertung maßgebend ist hier das Schmerzempfinden und die Schädigung der Haut bei Wärmeeinwirkung durch die Schutzkleidung hindurch.

Wärmeübergang „Flamme“ (Xf)

Für die Bewertung maßgebend ist hier das Schmerzempfinden und die mögliche Schädigung der Haut bei direkter Beflam- mung auf die Außenseite der Schutzkleidung.

Wärmeübergang „Strahlung“ (Xr)

Für die Bewertung maßgebend ist hier das Schmerzempfinden und die mögliche Schädigung der Haut bei Einwirkung einer Wärmestrahlung auf die Außenseite der Schutzkleidung

Wasserdichtigkeit (Y)

Die Wasserdichtigkeit definiert den Schutz gegen das Durch- dringen von Flüssigkeiten von außen und wird mit einem Druckversuch bestimmt.

Wasserdampfdurchgangswiderstand (Z)

Der Wasserdampfdurchgangswiderstand definiert die Durch- lässigkeit von Schweiß von innen nach außen.

Ein hoher Wasserdampfdurchgangswiderstand erhöht das Ri- siko von Verbrühungen durch äußere Wärmeeinwirkung. Anzu- streben ist ein möglichst geringer Wasserdampfdurchgangswi- derstand (hohe Atmungsaktivität).

Weiterführende Informationen zu diesem Themenbereich finden sich in der DGUV Information 205-020.

Allgemeine Informationen über die Feuerwehrschutzkleidung

Vor dem Einsatz

Vor dem erstmaligen Gebrauch der Schutzkleidung muss die Nutzerin bzw. der Nutzer unterwiesen werden.

Jeder neuen Einsatzkleidung liegt eine Herstellerinformation (Gebrauchsanweisung) bei. Diese muss gelesen, beachtet und aufbewahrt werden.

Die Empfehlungen des Herstellers müssen beachtet werden.

An der Schutzkleidung dürfen keine Veränderungen vorgenom- men werden, da sonst die Schutzwirkung vermindert und der Gewährleistungsschutz des Herstellers wegfallen kann.

Im Einsatz

Die Schutzfunktion wird nur erfüllt, wenn die Kleidung persön- lich angepasst wurde sowie vollständig und geschlossen getra- gen wird.

Nach dem Einsatz

Nach jedem Einsatz ist die Schutzkleidung auf Schäden und Ver- schmutzungen, insbesondere durch Stoffe, die eine Brand- oder Gesundheitsgefährdung darstellen können, zu prüfen.

Bei Verfärbungen muss geprüft werden, ob es sich nur um opti- sche Veränderungen handelt, oder ob die Materiallagen der Klei- dung beschädigt sind.

Wird eine beschädigte oder kontaminierte Einsatzkleidung er- neut verwendet, ist die Schutzfunktion nicht mehr gegeben und es drohen Gesundheitsgefahren.

Nach Waschen oder Reinigen der Schutzkleidung ist diese einer Sichtkontrolle zu unterziehen.

Ich erhalte meine Einsatzkleidung, worauf muss ich achten?

Passender Sitz und Schutzfunktion sind sicherzustellen.

Die richtige Größe der Einsatzkleidung wurde vor der Beschaf- fung mittels Figurine (Körpermaße) oder Anprobe ermittelt.

Auf eine ausreichende Überlappung zwischen Hose und Jacke ist zu achten, sonst ist der thermische Schutz im Lendenbereich unzureichend (Anprobe, Bewegungs- und Bücktest).

Die Schutzkeidung ist auf eventuelle Mängel zu prüfen.

Die Kleidung muss getauscht werden, wenn bei der Nutzerin oder dem Nutzer keine Passform mehr gegeben ist.

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Wie sieht die fachgerechte Lagerung meiner Einsatzkleidung aus?

Die Einsatzkleidung sollte stets

• sauber und getrocknet,

• möglichst hängend,

• belüftet und

• lichtgeschützt aufbewahrt werden.

Sie muss getrennt von der Privatkleidung gelagert werden.

Wie ist die Feuerwehrschutzkleidung zu reparieren?

• Bei der Reparatur von Schutzkleidung sind nur Materialien mit gleichen Eigenschaften zu verwenden.

• Eine Reparatur darf nur fachgerecht durch den Hersteller oder ausgebildetes Fachpersonal erfolgen.

Wann und wie ist die Schutzkleidung zu reinigen?

Immer, wenn sie unmittelbar Brandrauch ausgesetzt war oder wenn der Verdacht besteht, dass sich auf der Schutzkleidung Schadstoffe befinden.

Die Pflege soll in geeigneten Wasch- und Trockenmaschinen durch geschultes Personal oder durch Fachfirmen erfolgen.

Eine Pflege im Privathaushalt ist zu unterlassen, denn sie kann zu Beschädigungen führen und Schadstoffe verteilen.

Die Pflegeanleitung des Herstellers sowie die Hinweise zur regel- mäßigen Imprägnierung sind zu beachten.

Welche Lebensdauer hat die Feuerwehrschutzkleidung?

Die Lebensdauer

• ist weder grundsätzlich noch rechtlich begrenzt.

• hängt maßgeblich von der Einsatzhäufigkeit und deren Belas- tung bei Einsatz und Übungen, insbesondere bei Realbrand- übungen, ab.

• hängt von thermischen, chemischen und mechanischen Ein- wirkungen ab.

Herausgeber

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40

10117 Berlin

Tel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de

Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“

des Fachbereichs „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV

Stand: 01/10/2015

An der Erarbeitung dieses Infoblattes haben mitgewirkt:

• Hochschule Furtwangen

• Hohenstein Laboratories GmbH & Co. KG

• Feuerwehr Düsseldorf

• Feuerwehr Mönchengladbach

• LHD groupDeutschlandGmbH

• W.L. Gore & Associates GmbH

• DuPont de Nemours International Operations S.A.

Quellen

DGUV Information 205-020 DGUV Information 205-014 EN 469:2005

Sicher im Einsatz, Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, 2009

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Infoblatt Nr. 07 des Sachgebietes

"Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen"

Einsatz von Kohlenmonoxidwarngeräten

bei Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen

Stand: 28/09/2015

Im Zusammenhang mit Einsätzen der Feuerwehr und des Ret- tungsdienstes kann es seit jeher zur unbemerkten Exposition der Einsatzkräfte mit Kohlenmonoxid (CO) kommen. Neben klas- sischen Brandeinsätzen gewinnen Schadensereignisse ohne initiales Brandgeschehen, wie z. B. unbeabsichtigte CO-Freiset- zungen durch defekte Feuerstätten oder vorsätzlich herbeige- führte CO-Freisetzungen in suizidaler Absicht, immer mehr an Bedeutung (weitere Informationen siehe auch

DFV-Fachinformation 04/20121) bzw.

Gefahrstoffdatenbank GESTIS der DGUV.

Im Zuge der Einsatzvorbereitung ist es daher sinnvoll, anhand einer Gefährdungsbeurteilung (z. B. gemäß [5]) zu prüfen, in welchem Umfang im Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsatz CO- Warngeräte mitgeführt werden sollen.

Führen Feuerwehren oder Rettungsdienste als Ergebnis ihrer Ge- fährdungsbeurteilung CO-Warngeräte mit, sind Maßnahmen je nach Expositionshöhe zu ergreifen. Aus Sicht des Sachgebietes

„Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ (SG FwH) und des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) sind die in Tabelle 1 beschriebenen Warnschwellen und Verhal- tensweisen zu empfehlen.

Hierfür wurde zugrunde gelegt, dass:

• die exponierten Einsatzkräfte gesund sind bzw. keine Schwan- gerschaft vorliegt, da eine Fruchtschädigung bereits bei gerin- ger CO-Exposition nicht ausgeschlossen werden kann. Ins- besondere Personen mit koronaren Herzerkrankungen (KHK) können bei körperlicher Belastung deutlich empfindlicher auf eine CO-Exposition reagieren, als gesunde Menschen. (Eine KHK kann vorliegen, auch wenn die Einsatzkraft sich sub- jektiv gesund fühlt. Darüber hinaus gibt es momentan keine nichtinvasive Untersuchungsmethode, um eine KHK sicher auszuschließen.)

• bei potenziell exponierten Einsatzkräften und Patienten eine umgehende Blutentnahme für die CO-Hb-Bestimmung in einer Klinik oder eine präklinische Schnelldiagnostik mit CO-Hb-Pul- soxymeter erfolgt,

• die Messgeräte von den Einsatzkräften ständig personennah getragen werden und ein ausreichender Luftzutritt zum CO- Warngerät gewährleistet ist (siehe Abbildung 1),

1 Rahmenempfehlung zu Einsätzen bei Verdacht auf einen CO- Notfall innerhalb von Räumen

• die Pflege und Wartung der Geräte gemäß den Herstellervor- gaben bzw. dem

Infoblatt 05 des SG FwH der DGUV erfolgt,

• die Verweildauer der Einsatzkräfte im möglichen Gefahrenbe- reich nicht mehr als 30 Minuten beträgt,

• die Einsatzkräfte in Räumlichkeiten tätig werden, in denen mit

„haushaltsüblichen“ potenziellen CO-Quellen (z. B. Heizgerä- te, Feuerstätten, Verbrennungsmotoren) zu rechnen ist,

• bei Gefahrstofflagen im industriellen Maßstab bzw. gemäß FWDV 500 im Gefahrenbereich von vornherein Einsatzkräfte mit mindestens umluftunabhängigem Atemschutz eingesetzt werden.

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Dieses Informationsblatt ersetzt in keinem Fall die eige- ne, örtliche Gefährdungsbeurteilung sowie evtl. daraus resultierende taktische und strategische Überlegungen bzw. Standardeinsatzregeln / Dienstanweisungen. Ob die Inhalte der Tabelle 1 im eigenen Zuständigkeitsbe- reich vollständig genutzt oder individuell angepasst werden (z. B. durch das Weglassen einer Warnschwelle) muss mithilfe eine Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der Einsatzvorbereitung entschieden werden.

Evtl. vorhandene, landesspezifische Regelungen sind vorrangig zu beachten.

Abb. 1 empfohlene Trageweisen von CO-Warngeräten

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Tabelle 1: Exposition und Verhaltensweisen, nach [1], [2], [3] und [6] modifiziert CO-Konz. Maßnahmen/Verhalten

>30ppm

Aufmerksamkeitsschwelle Achtung: CO vorhanden!

• Fenster und Türen öffnen

• Einsatztätigkeit ohne Unterbrechung durchführen

→ schonende Rettung

• CO-Quelle identifizieren und weitere Freisetzung unterbinden, falls das ohne Eigengefährdung möglich ist.

• Wenn Quelle nicht zu ermitteln bzw. abzustellen ist, Fachkräfte (je nach Lage z. B. Feuerwehr, Störungsdienst, Schorn- steinfeger) informieren.

>60 ppm

Gefährdungsschwelle Achtung: CO in erhöhter Konzentration vorhanden!

• Zuerst Maßnahmen zur Belüftung des Raums ergreifen!

• Wenn effektive Belüftung nicht möglich ist, Patient aus dem Gefahrenbereich bringen (dabei Aufenthaltsdauer im Gefah- renbereich minimieren, Richtwert: unter 15 min)

→ schnelle Rettung unter Beachtung des Eigenschutzes.

• Erst danach medizinische Versorgung durchführen

• Feuerwehr alarmieren (falls noch nicht initial geschehen)

>200ppm

Rückzugsschwelle Achtung: CO in gefährlicher Konzentration vorhanden!

• Feuerwehr alarmieren (falls noch nicht initial geschehen)

• Betroffenen Bereich räumen und für ein Absenken der CO-Konzentration sorgen (z. B. großflächiges Querlüften)

→ sofortige Rettung unter Beachtung des Eigenschutzes.

• Weitere Maßnahmen danach unter umluftunabhängigem Atemschutz bzw. geignetem CO-Filtergerät durchführen.

• Messwertanzeige des CO-Warngeräts laufend beobachten und Lage ständig neu bewerten.

>500ppm -- Achtung: Akute Gefährdung durch CO!

Alle Maßnahmen nur unter umluftunabhängigem Atemschutz durchführen.

Literatur:

[1] G. Kaiser, D. Müller, Einsatz von Kohlenstoffmonoxidwarn- geräten im Rettungsdienst, Notfall+Rettungsmedizin 2014, 17:141–146

[2] R. Merget; Th. Brüning: Stellungnahme des IPA zum Umgang mit Expositionen gegenüber Kohlenmonoxid, 06.10.2014, persönliche Korrespondenz

[3] Feuerwehr Wiesbaden: Gefährdung durch Kohlenmonoxid im Einsatz. Empfehlungen zur Ausstattung und Einsatztaktik, 2012

[4] CO-Konferenz der Feuerwehr Hamburg, Januar 2015, persönli- che Korrespondenzen, Teilnehmerunterlagen

[5] Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst (DGUV Information 205-021),

www.publikationen.dguv.de

[6] Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration: Leitfaden CO – Ein- satz - Schutz von Einsatzkräften (Feuerwehr und Rettungs- dienst) bei Einsätzen mit erhöhtem Kohlenstoffmonoxidge- halt in der Atmosphäre, Stand 20. November 2014

[7] GESTIS-Stoffdatenbank - Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,

www.dguv.de/ifa/stoffdatenbank

Referenzen

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