3. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 11.1/2 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
vom 18. bis 21. November 2009 in Lutherstadt Wittenberg
Die Landessynode hat am 21. November 2009 folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Antrag der Kreissynode Altenburger Land wird an das Landeskirchenamt mit der Maßgabe überwiesen, den mit der Abrechnung und Buchung der Kollekten betrauten Mitarbeitern in dem Kirchenkreis die geltenden Verfahrensgrundsätze zu erläutern. Die beantragte
Übergangsregelung wird abgelehnt.
2. Gleichzeitig soll die aufgeworfene Problematik in den Beratungen zu den das Verfahren künftig regelnden Bestimmungen geprüft werden.