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Beschluss der Synode über die Vereinheitlichung der Rechnungsprüfung im Be-reich der EKM

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6. Tagung der XIV. Synode Drucksachen - Nr. 14/1 der Evangelischen Kirche

der Kirchenprovinz Sachsen vom 15. bis 18. November 2006

Beschluss der Synode über die Vereinheitlichung der Rechnungsprüfung im Be- reich der EKM

Die Synode möge beschließen:

1. Die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen überträgt gemäß Artikel 7 Abs. 2 Nr. 8 Vorl. Ordnung ihre Zuständigkeit zur Rechtssetzung für den Bereich der Rech- nungsprüfung auf die Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland.

2. Das Kirchenamt wird gebeten, der Föderationssynode bei ihrer nächsten Tagung eine Be- schlussvorlage für ein Kirchengesetz über die Rechnungsprüfung in der Föderation Evan- gelischer Kirchen in Mitteldeutschland nach Maßgabe folgender Grundsätze vorzulegen:

a) Das Rechnungsamt der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und das Rechnungsprüfungsamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen werden mit Wirkung vom 1. Januar 2008 zum gemeinsamen Rechnungsprüfungsamt der Fö- deration Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (Rechnungsprüfungsamt) verei- nigt.

b) Das Rechnungsprüfungsamt ist eine gemeinsame Einrichtung der EKM und ihrer Teilkirchen. Es ist bei der Durchführung seiner Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Ihm dürfen keine Weisungen erteilt werden, die Umfang, Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen.

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