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7. Tagung der XIV. Synode Drucksache 6.1/1B der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen vom 19. bis 21. April 2007 in Lutherstadt Wittenberg

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7. Tagung der XIV. Synode Drucksache 6.1/1B der Evangelischen Kirche

der Kirchenprovinz Sachsen

vom 19. bis 21. April 2007 in Lutherstadt Wittenberg

Bestätigung der Verordnung nach Artikel 114 Grundordnung zur Änderung des Kirchensteuerbeschlusses der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen für die Jahre 2006 und 2007 vom 2. Februar 2007

Synodenbeschluss:

Die Synode bestätigt gemäß Artikel 114 Abs. 3 Grundordnung die nachfolgende Verordnung:

Verordnung zur Änderung des Kirchensteuerbeschlusses für die Jahre 2006 und 2007

Vom 2. Februar 2007

Auf Grund von Artikel 114 der Grundordnung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen erlässt die Kirchenleitung folgende Verordnung:

§ 1

Der Kirchensteuerbeschluss der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen für die Jahre 2006 und 2007 (ABl. 2006 S. 19) wird mit Wirkung ab 1. Januar 2007 wie folgt geändert:

Dem § 4 wird folgender Absatz 4 angefügt:

"Die vorstehenden Regelungen gelten bei Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG sinngemäß."

§ 2 Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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