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(1)

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

+ Angenommen / ++ stillschweigend angenommen / - abgelehnt / -- zurückgezogen

GEF 25 2016.GEF.790

Antrag Gesetzgebung

Version 4

05.06.2019 / AO

Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG)

Urheber/-in Art. Abs. Bst. Antrag +

++

- --

Ammann (AL) 4 2 e Antrag Regierungsrat I beibehalten:

die Werte der Bundesverfassung zu achten. Und insbesondere dem Grundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau nachzuleben.

-

Jordi (SP-JUSO-PSA) Ammann (AL-Grüne)

5 1 Ein regionaler Partner ist eine geeignete öffentliche oder private Trägerschaft, die alle Aufgaben nach Artikel 9 Absatz 2 für einen bestimmten Perimeter erbringt, die ihr nach Artikel 10 Absatz 1 übertragen wurden. Sie stellt ausreichend qualifiziertes Fachpersonal an.

-

(2)

+ Angenommen / ++ stillschweigend angenommen / - abgelehnt / -- zurückgezogen

SP-JUSO-PSA (Gabi

Schönenberger) 15 1 Die zuständige Stelle legt für die ihr zugewiesenen Personen nach Art.2 Absatz 1 Buchstaben b und c unter Berücksichtigung des Alters und der Fähigkeiten von Fähigkeiten, Bildungsstand, Gesundheit, Alter und familiären Verpflichtungen einen individuellen

Integrationsplan fest. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt.

-

SVP (Geissbühler) 20 1 c Eine zumutbare zugewiesene Arbeit anzunehmen oder an geeigneten

Integrationsmassnahmen teilzunehmen. --

SP-JUSO-PSA (Gabi

Schönenberger) 23 1 b Bei fehlender oder ungenügender Mitwirkung. -

Grüne (Ammann) 29 1 Die zuständige Stelle der Gesundheits- und Fürsorgedirektion sorgt, in Zusammenarbeit mit der für die Nothilfe zuständigen Stelle der Polizei- und Militärdirektion und mit der für die Unterbringung zuständigen Stelle, für eine ausreichende Anzahl an geeigneten, oberirdischen, temporären und dauerhaften Unterkünften für Personen nach Artikel 2 Absatz 1 und schafft angemessene Reserven.

-

SVP (Geissbühler) 37 2 Die für die Unterbringung zuständige Stelle kann Mietverträge für individuelle Unterkünfte in ihrem eigenen Namen abschliessen.

Zuständig für den Abschluss von Mietverträgen für individuelle Unterkünfte ist die Gesundheits- und Fürsorgedirektion.

--

Jordi (SP-JUSO-PSA)

Ammann (AL-Grüne) 38 1 Personen mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid, denen eine Ausreisefrist angesetzt worden und bei denen die Frist gemäss Absatz 2 SAFG abgelaufen ist, müssen Kollektivunterkünfte oder individuelle Unterkünfte verlassen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Nothilfeleistungen im Bereich der

Unterbringung und der Betreuung aufgrund besonderer Bedürfnisse gemäss Artikel 16 Absatz 3 EG AIG und AsylG.

--

Jordi (SP-JUSO-PSA)

Ammann (AL-Grüne) 43 3 (neu) Allfällige Überschüsse sind zweckgebunden gemäss Leistungsvertrag

einzusetzen. -

(3)

+ Angenommen / ++ stillschweigend angenommen / - abgelehnt / -- zurückgezogen

Mühlheim (glp) Kapitel II (Änderung SHG)

Rückweisungsantrag

Kapitel II ist mit folgender Auflage an die GSoK zurückzuweisen:

Im Hinblick auf die zweite Lesung ist im Rahmen einer indirekten SHG-Änderung die Höhe der Unterhaltsbeiträge von "Vorläufig Aufgenommenen (VA)" nach 7-jähriger Anwesenheit zu prüfen.

+

GSoK-Minderheit (Gabi Schönenberger)

Ablehnung SAFG in der Gesamtabstimmung

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