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Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73des Berufsbildungsgesetzes

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Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes

BBiG2005§73AnO

Ausfertigungsdatum: 26.04.2005 Vollzitat:

"Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes vom 26. April 2005 (BGBl. I S. 1695)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 25. 6.2005 +++)  

I.  

Auf Grund des § 73 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) sowie des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 200-2, veröffentlichten bereinigten Fassung bestimme ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern

            das Bundesverwaltungsamt

 

 

 

 zur zuständigen Stelle für das Sekretariat des Bundesrates.

II.  

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

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