Referent:
Veranstaltung:
Datum:
Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
Benjamin Frank
5. Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune“, Dessau-Roßlau 19.11.2015
I. Übersicht: Förderprogramme des BAFA II. Contracting-Formen
III. Vorstellung des Förderprogramms für Beratungen zum Energiespar-Contracting 1. Warum Beratung zu Energiespar-Contracting?
2. Übersicht über das Förderprogramm 3. Projektentwickler
4. Antragsverfahren
5. Verwendungsnachweis
IV. Zusammenfassung / Weitere Infos
Agenda
I. Laufende Förderprogramme des BAFA im Bereich Energie
o Beratungen zum Energiespar-Contracting o Energieeffizienz-Netzwerke von Kommunen o Energieberatung im Mittelstand
o Energiemanagementsysteme o Förderung von Mini-KWK
o Heizen mit erneuerbaren Energien (Marktanreizprogramm) o Hocheffiziente Querschnittstechnologien
o Klima- / Kälteanlagen o Vor-Ort-Beratung
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II. Contracting-Formen
o Energieliefer-Contracting (ELC):
Der Contractor plant, baut, finanziert und unterhält eine Anlage zur Bereitstellung von Energie. Der Contracting-Nehmer bezieht die Energie zu festgelegten
Konditionen. Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Energie. Die Effizienz- maßnahmen des Contractors richten sich auf die Optimierung der Anlage.
o Energiespar-Contracting (ESC):
Der Contractor übernimmt die Finanzierung, Planung, Umsetzung und Betreuung von Energiesparmaßnahmen. Vertragsgegenstand ist eine durch den Contractor garantierte Energiekosteneinsparung für den Contracting-Nehmer. Die gesparten Energiekosten erhält der Contractor anteilig als Vergütung. Die Effizienzmaßnahmen des Contractors beziehen sich insgesamt auf die Reduzierung des Energiebedarfs, also auf Energiebereitstellung und Energieverbrauch.
III. Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
1. Warum Beratung zu Energiespar-Contracting?
o Keine Personalkapazitäten vorhanden o Informations- und Knowhow-Defizite
o Unerfahrenheit bei Projektausgestaltung
o Prüfung der Liegenschaften/Anlagen: Eignungskriterien für Contracting?
o Abschreckend: Komplexe Ausgestaltung der Ausschreibungen und Verträge
o Einbindung spezieller (z.B. technischer) Anforderungen und Baselineberechnung o Schaffung von Transparenz und Akzeptanz
o Vorstellung des Projekts in Gremien
o Unabhängigkeit / Neutrale Bewertung (der Gegebenheiten und der Angebote) o Erfolg eines ESC-Projekts hängt von sorgfältiger Projektentwicklung ab
Beratung durch externen erfahrenen Projektentwickler basierend auf Leitfaden
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III. Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
2. Übersicht über das Förderprogramm
o Fördergegenstände:
o Orientierungsberatung:
Beratung zu Contracting-Modellen und Eignungsprüfung für Contracting- Projekt -> Handlungsempfehlung des Projektentwicklers
o Umsetzungsberatung:
Beratung bei der Umsetzung eines konkreten Energiespar-Contracting-Projekts -> Endet mit Abschluss eines Energieeinspar-Vertrages
o Ausschreibungsberatung:
Orientierungsberatung: „Energiespar-Contracting nicht empfehlenswert“
-> Erstellung der Vergabeunterlagen für andere Contracting-Form (z. B.
Energieliefer-Contracting)
7 Eigen-
durchf.
.
ESC ELC
a) Orientierungsberatung
80% der Kosten bis 2.000 €
Angebots- Bewertung Aussch-
reibung
Baseline- Erstellung
b) Umsetzungsberatung
30% der Kosten bis 2.000 € 50% der Kosten bis 12.500 €
KMU: 30% der Kosten bis 7.500 €
Wahl Vergabe- ordnung
Festlegung Vergabe- verfahren
Erstellung Leistungs- beschreib- ung
c) Ausschreibungsberatung
III. Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
Empfehlung
ESC ELC
2. Übersicht über das Förderprogramm
Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting 19.11.2015
III. Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
2. Übersicht über das Förderprogramm
o Antragsberechtigung:
o Kommunen, mehrheitlich in kommunalen Eigentum befindliche Unternehmen und Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte
Religionsgemeinschaften und KMU (Kleine und mittlere Unternehmen)
o Immobilien und Liegenschaften (bzw. Anlagen z. B. Straßenbeleuchtung) müssen im Eigentum der Antragsteller stehen
o Mind. 100.000 € Energiekosten pro Jahr (Ausnahmen möglich z. B. durch „Pooling“
oder in begründeten Fällen) o Pooling:
o Zusammenschluss mehrerer Antragsberechtigter gleicher Art möglich (z.B.
Kommunen), wenn Energiekosten weniger 100.000 €/a
III. Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
3. Projektentwickler
o Berater: Projektentwickler für Orientierungsberatungen
Projektentwickler für Umsetzungs- und Ausschreibungsberatungen
o Projektentwickler (und Unternehmen des PE) müssen objektiv und unabhängig beraten o Beratung hersteller-, anbieter-, technologie- und vertriebsneutral
o Kein wirtschaftliches Eigeninteresse des PE an Entscheidungen des Beratenen o Keine weiteren Leistungen des PE außer Beratungsleistungen bei einem Projekt o Auswahl des BAFA-zugelassenen Projektentwicklers durch Antragsteller
o Zugelassene Projektentwickler auf BAFA-Internetseite gelistet
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III. Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
4. Antragstellung
o Förderantrag vor Beauftragung des Projektentwicklers
o Beauftragung (d.h. Beratungsvertrag) erst nach Zuwendungsbescheid o Kostenvoranschlag oder Einholen von Angeboten vorab möglich
1. Schritt:
Ausfüllen des elektronisches Antragsformulars auf BAFA-Internetseite:
o https://fms.bafa.de/BafaFrame/contracting
III. Förderung von Beratungen zum Energiespar- Contracting
4. Antragstellung
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III. Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
4. Antragstellung
2. Schritt:
ggf. Formulare/Nachweise im Dokumentenupload (als PDF-Datei):
o Formular „Contracting-Eignung“ (auszufüllen vom geplanten PE)
o Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. des mehrheitlichen kommunalen Eigentums o De-Minimis-Bescheinigungen (nur bei Unternehmen)
o Vertretungsvollmacht (nur bei Pooling)
III. Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
4. Antragstellung
3. Schritt:
Prüfung des Antrags durch BAFA und Versand des Zuwendungsbescheids per Post -> Projektentwickler kann beauftragt werden
o Bewilligungszeitraum:
o Innerhalb eines Jahres ab Zuwendungsbescheid muss die Beratung durchgeführt werden (auch die Erstellung der Beratungsberichte)
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III. Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting
5. Verwendungsnachweis
o Spätestens 3 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums elektronisch einreichen o Besteht aus:
o Verwendungsnachweiserklärung
o Beratungsbericht des Projektentwicklers gemäß Merkblatt (Orientierungs- bzw.
Umsetzungsberatung) bzw. Leistungsbeschreibung (Ausschreibungsberatung) o Rechnung(en) des Projektentwicklers
o Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug)
o freiwillig: Formular „Freiwillige Darstellung des Projekts“
o Nach abgeschlossener Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt Auszahlung
III. Förderung von Beratungen zum Energiespar- Contracting
5. Verwendungsnachweis
o Einreichung online über:
https://fms.bafa.de/BafaFrame/upload
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o Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting:
o Beratung über Contracting-Eignung, Unterstützung bei der Umsetzung eines Energiespar-Contractings oder bei der Ausschreibung anderer Contracting-Modelle
o Antragstellung für Förderung:
o Über die Internetseite des BAFA
o Förderanträge über elektronisches Antragsformular (Antragsteller müssen geplanten PE vorab auswählen)
o Alle Infos bezüglich des Förderprogramms (Online-Antrag, PDF-Formulare, Merkblätter, Förderrichtlinie etc. ) auf BAFA- Internetseite www.bafa.de im Bereich „Energie“
IV. Zusammenfassung / Weitere Infos
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Haben Sie noch Fragen?
www.bafa.de
contracting@bafa.bund.de Tel.: 06196 / 908-2553
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