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Archiv "Patientenvertreter: Eigene Akzente gesetzt" (04.02.2005)

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n Arbeit mangelt es Klaus Balke nicht. Der Geschäftsführer der Kontaktstelle für Selbsthilfegrup- pen (Nakos) pendelt regelmäßig zwi- schen seinem Büro in Berlin und dem Sitz des Gemeinsamen Bundesausschus- ses (G-BA) im rheinischen Siegburg.

Balke ist Patientenvertreter und sorgt gemeinsam mit Gesandten anderer Or- ganisationen dafür, dass die Interessen der Versicherten in einem der mächtig- sten Gremien des Gesundheitswesens berücksichtigt werden. So sieht es das GKV-Modernisierungsgesetz vor.

Demnach sollen Patientenvertreter und Verbraucherschützer bei den Ent- scheidungen des Ausschusses für mehr Transparenz und Patientenorientierung sorgen. Geld folgte den hehren Zielen des Gesetzgebers freilich nicht. Die Auf- gaben, für deren Bewältigung den Selbstverwaltungspartnern ganze Ap- parate zur Verfügung stehen, müssen die Patientenvertreter und die sie tragen- den Organisationen ohne zusätzliche finanzielle Mittel bewältigen – viele von ihnen in ihrer Freizeit und ohne ange- messene Aufwandsentschädigung. Bal- ke fordert deshalb Nachbesserungen, ist aber dennoch zufrieden, dass Patienten in dem gemeinsamen Entscheidungs- gremium von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern nun endlich Gehör finden können. Trotz anfängli- cher Skepsis geben ihm mittlerweile alle im Ausschuss vertretenen Akteure Recht. „Die Zusammenarbeit hat sich vertrauensvoll entwickelt“, konstatiert Dr. jur. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA, anlässlich einer Zwischenbilanz nach einem Jahr Patientenbeteiligung.

Nach Meinung der Patientenorgani- sationen war die Einbeziehung der Ver- sicherten lange überfällig, sind doch von den Beschlüssen des G-BA alle Mitglieder der Gesetzlichen Kranken-

versicherung betroffen. Der Ausschuss hat die Aufgabe zu konkretisieren, wel- che ambulanten oder stationären Lei- stungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Darüber hinaus hat das Gremium auch leistungsrechtliche Fragen zu klären, etwa die Definition von „schwerwiegenden chronischen Er- krankungen“ zur Bestimmung der Be- lastungsgrenze bei Zuzahlungen.

Dies war auch die erste große Be- währungsprobe für die Patientenvertre- ter. „Uns obliegt zwar kein Stimmrecht, doch wurde die Chronikerrichtlinie nach massiver Kritik der Patientenorganisatio- nen überarbeitet“, berichtet Dr. Martin Danner von der Bundesarbeitsgemein- schaft Hilfe für Behinderte. Nunmehr gilt nicht nur die Schwere der Behinderung, sondern auch die Einschränkung der Le- bensqualität als Kriterium für den Grad einer chronischen Erkrankung.

Für Heike Wöllenstein vom AOK- Bundesverband ist es sinnvoll, dass die Versichertenvertreter die Informatio- nen über Beschlüsse „direkt in ihre Or- ganisationen bringen“. Damit werde die Akzeptanz des Ausschusses ge- stärkt. Die anfängliche Sorge der eta- blierten Mitglieder, eine Patientenbank trage die Interessen der Industrie quasi durch die Hintertür in das Gremium, hätte sich nicht bestätigt.

„Auch wir übernehmen Systemver- antwortung“, betont Danner. Deshalb habe man auch die bei der Industrie auf heftige Kritik gestoßene Festbetragsre- gelung mitgetragen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen auch patent- geschützte Arzneimittel ohne erwiese- nen therapeutischen Zusatznutzen unter die Festbetragsregelung fallen. Bei dem besonders umstrittenen Pfizer-Produkt

„Sortis“ sei eine solche therapeutische Verbesserung nach gegenwärtigem Stand nicht belegt, begründet Danner seine Haltung. Zudem teile man nicht die Meinung der Industrie, dass Festbeträge Innovationsbremsen sind, sagt Dr. Ste- fan Etgeton von der Verbraucherzentra- le Bundesverband.

Mitgetragen hat die Patientenseite auch die am 18. Januar getroffene Ent- scheidung des G-BA, bestimmte medi- kamentöse und nichtmedikamentöse Therapien vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) bewerten zu lassen. Der Auf- trag an das Institut ist das Resultat von Gesprächen mit dem Bundesgesund- heitsministerium, in denen Ende des ver- gangenen Jahres Strategien zur Begren- zung des erwarteten Ausgabenanstiegs vor allem bei Arzneimitteln erörtert wurden. In neun Monaten will das IQWIG Ergebnisse zur Versorgungssi- tuation von Patienten mit Diabetes Typ 1 und 2, Bluthochdruck, Asthma, COPD, Demenz und Depression vorlegen. Na- kos-Geschäftsführer Balke begrüßt, dass in den Studien patientenrelevanten Pa- rametern wie Lebensqualität und Ver- meidung von Pflegebedürftigkeit beson- dere Bedeutung beigemessen wird. Nach Einschätzung der Patientenvertreter ha- be sich gezeigt, dass eine schematische Anwendung des Ansatzes der „Evi- dence based Medicine“ unzureichend sei, um die Behandlungsqualität angemes- sen beurteilen zu können. Samir Rabbata P O L I T I K

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A250 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 5⏐⏐4. Februar 2005

Patientenvertreter

Eigene Akzente gesetzt

Seit gut einem Jahr sitzen auch Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss. Auch ohne Stimmrecht haben sie die ersten Bewährungsproben bestanden.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Dr. jur. Rainer Hess, zieht nach einem Jahr Patienten- beteiligung eine positive Zwischenbi- lanz: „Die Zusammenarbeit hat sich vertrauensvoll entwickelt.“

Foto:KBV

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