BK + Habil -- Bahnhof?
Ein jeder hat sie chon einmal gehört, Be- griffe wie Berufungskommission und Habili- tationsverfahren. Aber nicht jeder weiß, was sich hinter diesen Begriffen versteckt. Des- halb gibt es nun ein paar Erklärungen ...
In einer Berufung kommi ion geht e um die Besetzung einer teile eines Universitätspro- fessors bzw. einer Universitätsprofessorin.
Ein solche Berufungsverfahren läuft in meh- reren cnritlen ab: Als erste mus es einmal einezube etzende teile geben. Ist eine sol- che vorhanden, etzt der ("nat ein "entschei- dung befugte Kollegialorgan" ein, welches sich Berufung kommission (im Folgenden mit BK abgekürzt) nennt. Die Universitäts- professorinnen und Universitätsprofessoren stellen mehr al die Hälfte der Mitglieder und die Studierenden mindestens ein Mitglied.
Die BK er teilt nun einen geeigneten Aus- chreibung text, in dem die gewünschten Qualifikationen definiert werden. ach Veröf- fentlichung dieses Textes im In- und Ausland gibt es eine on der BK fe tgelegte Frist, bis zu der ich KandidatInnen bewerben können.
Die eingegangenen Bewerbungen werden von vier GutachterInnen, davon zwei externe bewertet, um die fachliche Qualifikation fest- zustellen. Die verbliebenen BewerberInnen werden an die TU Graz eingeladen, um ih- nen die Möglichkeit einer (öffentlichen!) Präsentation ihres Fachbereichs zu geben. 1m Rahmen dieser Präsentation bewerten die/der Vertreterlnnen der Studierenden die didak- tischen Fähigkeiten. Zusätzlich können die BewerberInnen ihre Vorstellungen und Pläne rur den Fall einer Berufung an die TU Graz in einem nicht öffentlichen Teil vor der BK erläutern.
Danach geht es rur die BK erst richtig los.
Aus allen BewerberInnen soll ein Beset- zungsvorschlag mit3Kandidatlnnen erstellt werden. Der Rektor wählt danach aus dem Besetzung vorschlag einen Kandidaten/eine Kandidatin aus und führt mit ihm/ihr die Be- rufungsverhandlungen. Kommt e zu einem Abschluss eines Arbeitsvertrages, erwirbt der Bewerber/die Bewerbenn die Lehrbefugnis (venia docendi) für das Fach, für das er /sie berufen ist.
Ein Habilitationsverfahren ist im Ablauf ähn- lich einer BK, hierbei geht es jedocn ledig- lich um die Erteilung einer Lehrbefugnis für ein ganzes wissenschaftliches Fach. Mit der Erteilung der Lehrbefugnis erwirbt man das Recht, Lehre frei auszuüben, sowie wissen- schaftliche Arbeiten (Diplom- und Magister- arbeiten, Dissertationen) zu beurteilen und zu betreuen.
Während eines Habilitationsverfahrens wird wie bei der BK die wissenschaftliche und didaktische Qualifikation des Bewerbers ge- prüft. ach Abschluss des Verfahrens erteilt das Rektorat die Lehrbefugnis. Anders als bei einer Berufung wird hier also kein Arbeits- verhältnis mit der Universität eingegangen oder begründet.
Wer genauere Informationen zum gesetz- lichen Hintergrund haben möchte, sollte mal im UOG2002 stöbern:
http://www.bmbwk.gv.at/univer itaeten/
rech t/gesetze/ug02/U ni vers itaetsgesetz_
2002 inh.xml Robert Arnold r_arndold@sbox.tugraz.at
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20 Mai 2006