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P 045/2000

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P 045/2000 BVE 5. Juli 2000 49C Postulat

2220 Pauli, Nidau (FDP)

Mitunterzeichner: 18 Eingereicht am: 07.02.2000

Autostrasse Biel — Lyss

Als damals der Bau des Autostrassenabschnitts zwischen Biel und Lyss beschlossen wor- den war, wurde versprochen, dass der Ausbau auf vier Spuren zu einem späteren Zeit- punkt erfolge. Die Strasse wurde dreispurig gebaut, geändert und auf zwei Spuren redu- ziert.

Der Regierungsrat wird aufgefordert:

a) den Ausbau dieser Strasse auf vier Spuren zu prüfen und das Vorhaben langfristig gesehen ins Strassenbauprogramm aufzunehmen

b) abzuklären, wie ein Verfahren oder eine Verhandlung eingeleitet werden könnte, damit der Abschnitt der kantonalen Autostrasse Schönbühl — Biel vom Bund ins National- strassennetz aufgenommen werde.

Antwort des Regierungsrates

Zu Punkt a:

Nach der Inbetriebnahme der 4-spurigen Autobahn zwischen Lyss und Schönbühl im Jahre 1985 wurde planerisch eine mögliche Erweiterung der Autostrasse T6 Biel - Lyss auf vier Spuren geprüft. Ein entsprechendes Generelles Projekt für diesen Strassenabschnitt lag vor und das Ausbauvorhaben wurde ins Strassenbauprogramm 1987 - 1990 aufgenommen. Aufgrund der angespannten Finanzlage im Kanton Bern wurde das Vorhaben aber wie andere Grossprojekte als nicht finanzierbar ausgeschieden.

In der Folge wurde versucht, über eine sinnvolle Etappierung des Projektes mindestens Teile des anvisierten 4-Spurausbaus zu realisieren. In einer ersten Priorität wurde der Ausbau des Anschlusses Studen zu einem Vollanschluss ins Stassenbauprogramm 1997 - 2000 aufgenommen und ein diesbezügliches Vorprojekt ausgearbeitet. Selbst für dieses Teil-Bauvorhaben im Umfange von rund 8,5 Mio. Franken kann indessen die Finanzierung nicht ohne entsprechende strenge Prioritätensetzung gesichert werden. Diese ist in der Novembersession des Grossen Rates bei der Behandlung des Strassenbauprogrammes 2001 - 2004 sowie der Investitionsplanung vorzunehmen.

Aus Sicherheitsgründen ist der Ausbau der gesamten Strecke nicht dringlich. Die Unfallzahlen auf der zweispurigen Strecke zwischen Biel und Lyss sind seit 1997

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(Umsetzung Sofortmassnahmen) mit 7,6 Unfällen pro Kilometer sogar geringer als diejenigen auf der vierspurigen Strecke zwischen Schönbühl und Lyss (10,7 Unfälle pro km). Der Verkehr verläuft gemäss polizeilicher Beobachtung im allgemeinen ruhig und stetig. Nach der Fertigstellung der Umfahrung Biel (A 5) wird eine Neubeurteilung vorgenommen.

Der Regierungsrat beantragt deshalb, Punkt a des Postulates anzunehmen und gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben, weil das Anliegen wiederholt intensiv geprüft wurde.

Zu Punkt b:

Beschlüsse über das Nationalstrassennetz obliegen dem eidgenössischen Parlament. Die letzte Netzergänzung erfolgte im Jahr 1984 (Transjurane). Der Bund hat seine Prioritäten auf die Vollendung des beschlossenen Nationalstrassennetzes gelegt.

Unter Federführung des Bundesamtes für Strassen sind die Vorarbeiten angelaufen zur Erarbeitung eines neuen „Sachplanes Strasse“. In diesem Zusammenhang wird das Stras- sennetz, welches im nationalen Interesse liegt (Nationalstrassen, bundesbeitragsberechtigte Hauptstrassen) überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt.

Das kantonale Tiefbauamt ist in diese Vorarbeiten einbezogen und wird das Anliegen, die T6 zu einer Nationalstrasse aufzuklassieren, in diese Sachplanung einbringen. Der Regierungsrat beantragt, Punkt b des Postulates anzunehmen.

Antrag: Annahme von Punkt a, gleichzeitige Abschreibung als erfüllt Annahme von Buchstabe b

An den Grossen Rat

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