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Archiv "Nicht nur Reparaturen am Steuerrecht" (27.07.1989)

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equamen®forte

Wirkstoff: Betahistin

Bei vestibulärem Schwindel

Zusammensetzung:1 Tablette enthält 12 mg Betahistindimesilat. Anwendungsgebiete: Vestibuläre Störungen mit dem Leitsymptom Schwindel und den häufig begleitenden Symptomen Ohrgeräusche, Ohrenschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Hörminde- rung: Meniere'scher Symptomenkomplex. Gegenanzeigen: Nebennierentumor, Magen- und Darmgeschwüre, Bronchialasthma, Schwangerschaft. Nebenwirkungen: Gelegentlich: Magenunverträglichkeit, Hitzegefühl im Kopfbereich, Herzklopfen, Durchfall, Nessel- ausschlag. Durch Einnahme der unzerkauten Tabletten während oder nach den Mahlzeiten können Magenunverträglichkeiten in der Regel vermieden werden.

Wechselwirkungen:Antihistaminikavermindern die Wi rku ng von Aequamen® forte und sollten vor Beginn der Behandlung langsam aus- schleichend über etwa1 Woche abgesetzt werden, um Entzugserscheinungen, wie Schlafstörungen oder Unruhe, zu verhindern. Bei erfor- derlichem raschen Übergang auf Aequamen® forte sol lte in den ersten Behandlungstagenggf.zusätzlich ein Tranquilizerverordnetwerden.

Handelsformen: 20 Tabl. (N1) DM 11,10; 50 Tabl. (N2) DM 23,95; 100 Tabl. DM 41,05; AP mit 500 Tabl. (8/87) Promonta • Hamburg

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

G

esetzgeber und Regie- rung haben unmittel- bar vor der Sommer- pause noch ein Mammut-Pro- gramm absolviert und Geset- ze sowie Entwürfe wie am Fließband verabschiedet.

Auch die Ärzte und die Frei- en Berufe insgesamt sind da- von betroffen. So wird das Kindergeld erhöht, die Fri- sten für die Zahlung des Er- ziehungsgeldes und für den Erziehungsurlaub werden verlängert; die Abschrei- bungsbedingungen für den privaten Wohnungsbau wer- den verbessert. Von Brisanz ist aber vor allem die Ab- schaffung der Quellensteuer, mit der sich der CSU-Vorsit- zende Theodor Waigel ein zwar populäres, aber nicht unumstrittenes Entree als neuer Bundesfinanzminister verschafft hat. Im einzelnen sind folgende Entscheidun- gen von Bedeutung:

Steuern auf Zinseinkünfte

Die Quellensteuer von zehn Prozent auf die Zinsein- künfte ist zum 1. Juli abge- schafft worden. Damit ent- fällt diese Erhebungsform der Einkommensteuer. An der Steuerpflicht der Zinsein- künfte ändert sich damit nichts. Auch die den Rech- nungszins übersteigenden Zinseinkünfte der Lebensver- sicherungen werden nicht mehr der zehnprozentigen Quellensteuer, die für diesen Bereich den Charakter einer Abgeltungssteuer hatte, un- terworfen. Das gilt rückwir- kend zum 1. Januar 1989. Die bereits von den Lebensversi- cherern abgeführte Kapital- ertragsteuer wird erstattet;

die Unternehmen haben ih- ren Versicherten die zurück- gezahlten Beträge gutzu- schreiben. Mit dieser Ent- scheidung wird die Rentabili- tät der privaten Altersvorsor- ge wieder verbessert, was mit Blick auf die Probleme der durch Umlagen finanzierten Alterssicherungssysteme, vor allem der Rentenversiche- rung, geboten war.

Der Freibetrag für Kapi- talerträge, der sogenannte Sparerfreibetrag, wird schon mit Wirkung für 1989 auf 600 DM beim Alleinstehenden und 1200 DM bei Verheirate- ten verdoppelt.

Die Abschaffung der Quellensteuer hat schon den Kapitalabfluß aus der Bun- desrepublik gebremst und da- mit zu einer Festigung des DM-Kurses gegenüber dem Dollar geführt. Das könnte auch zu einer Beruhigung der Preisentwicklung beitragen, da sich die Einfuhrpreise wie- der ermäßigen. Der Wegfall der Quellensteuer belastet al- lerdings die öffentlichen Haushalte im laufenden Jahr mit Steuerausfällen von mehr als drei Milliarden DM und 1990 mit annähernd fünf Mil- liarden DM. Diese Minder- einnahmen werden jedoch voll durch die konjunkturbe- dingten Steuermehreinnah-

men ausgeglichen. Die Oppo- sition hat der Abschaffung der Quellensteuer zuge- stimmt; sie verlangt jedoch zur Sicherung einer gleichmä- ßigen steuerlichen Erfassung der Kapitalerträge ein Kon- trollverfahren nach Stichpro- ben. Die EG-Kommission hat nach der Bonner Entschei- dung ihre Pläne für die Ein- führung einer EG-weiten Quellensteuer von 15 Prozent fallengelassen. Nunmehr wird im Rahmen der EG über eine Verbesserung der gegenseiti- gen Amtshilfe zur steuerli- chen Erfassung zumindest der höheren Kapitalerträge verhandelt. Einen Konsens darüber hat vor allem Frank- reich zur Bedingung für die Liberalisierung des Kapital- verkehrs zum 1. Juli 1990 ge- macht.

An den Vorschriften über die umstrittene Steueramne- stie ist nichts geändert wor-

den. Es bleibt also auch nach der Verabschiedung des „Re- paraturgesetzes" zur Steuer- reform und der Abschaffung der Quellensteuer dabei, daß den Steuerzahlern der Weg zur Steuerehrlichkeit geebnet werden soll.

Steuerpflichtige, die bis zum 31. Dezember 1990 ihre Zinseinkünfte ordnungsge- mäß erklären oder für die Zeit von 1986 an nacherklä- ren oder berichtigen, haben weder mit Steuernachforde- rungen für die Vergangenheit noch mit Straf- und Bußgeld- verfahren zu rechnen. Aller- dings bleibt abzuwarten, ob das Gesetz über die „strafbe- freiende Erklärung" der Überprüfung durch das Bun- desverfassungsgericht stand- halten wird. Verfassungs- rechtlich umstritten ist nicht die Strafbefreiung, sondern der Steuererlaß für die Jahre vor 1986. Darin wird eine Be- nachteiligung des ehrlichen Steuerzahlers gesehen.

Banken müssen auf Steuerpflicht hinweisen Der sogenannte Banken- erlaß ist mit dem Steuerre- formgesetz 1990 in die Abga- benordnung eingefügt und damit gesetzlich verankert worden. Dabei bleibt es. Da-

Nicht nur Reparaturen am Steuerrecht

Re

Quellensteuer abgeschafft

Familienlastenausgleich verbessert

Wohnungsbau und Haushaltshilfen begünstigt

Dt. Ärztebl. 86, Heft 30, 27. Juli 1989 (63) A-2175

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mit wird das Bankgeheimnis gegenüber den Steuerbehör- den jedenfalls so lange ge- schützt, wie kein Ermittlungs- verfahren wegen eines kon- kreten Verdachts auf Steuer- hinterziehung eingeleitet ist.

Ausdrücklich wird es den Fi- nanzbeamten untersagt, bei der Außenprüfung von Kre- ditinstituten Kontrollmittei- lungen über Zinszahlungen, Guthaben oder Depots von Bankkunden auszuschreiben.

Die Kreditinstitute haben je- doch ihre Kunden auf die Steuerpflicht der Kapitaler- träge hinzuweisen. Bei den Einkommensteuer-Erklärun- gen und beim Lohnsteuer- Jahresausgleich muß künftig stets ausdrücklich bestätigt werden, daß die Kapitalerträ- ge zutreffend angegeben wor- den sind.

Das Kindergeld für das zweite Kind wird zum 1. Juli 1990 von 100 auf 130 DM er- höht. Der Bund wird dadurch im nächsten Jahr mit 420 Mil- lionen DM und in den folgen- den Jahren mit jeweils 840 Millionen DM belastet.

Die Zahlungsfrist für das Erziehungsgeld und der Er- ziehungsurlaub werden für Kinder, die nach dem 30. Juni 1989 geboren worden sind oder noch werden, um drei Monate auf 15 Monate und für Kinder, die nach dem 30.

Juni 1990 geboren werden, um weitere drei Monate auf insgesamt 18 Monate verlän- gert. Es bleibt jedoch dabei, daß das Erziehungsgeld von monatlich 600 DM nur bis zum Ende des sechsten Mo- nats nach der Geburt eines Kindes unabhängig von der Höhe des Familieneinkom- mens gewährt wird. Bei Mehrlingsgeburten wird künftig für jedes Kind Erzie- hungsgeld gezahlt. Wenn in- nerhalb der Fristen von 15 oder 18 Monaten ein weiteres Kind geboren wird, steht den Eltern auch für dieses Kind von seiner Geburt an Erzie- hungsgeld zu. Während des Bezugs von Erziehungsgeld ist eine Teilzeitarbeit bis zu 19 Wochenstunden zulässig.

Wer sein Arbeitsverhältnis zum Ende des Erziehungsur-

laubs beenden will, hat künf- tig eine Kündigungsfrist von drei Monaten (bisher ein Mo- nat) zu beachten. Die Ausga- ben für das Erziehungsgeld, die 1989 mit 5,3 Milliarden DM veranschlagt werden, steigen durch die stufenweise Verbesserung 1990 um 430 Millionen DM und bis 1992 um 1,8 Milliarden DM.

Haushaltshilfe steuerlich begünstigt Die Beschäftigung von Haushaltshilfen in privaten Haushalten wird steuerlich gefördert. Davon hatte die FDP ihre Zustimmung zu der von der Union geforderten Kindergeldverbesserung ab- hängig gemacht. Bei der Ein- kommensteuer wird künftig als Sonderausgabe ein beson- derer Abzugsbetrag bis zu 12 000 DM im Jahr berück-

In einer großangelegten Kampagne führte die BfG vor kurzem ein neues Produkt ein: das „BfG-Vermögensauf- bau-Depot". Im Werbetext wird der potentielle Kunde erstmal sanft umschmeichelt:

„Wenn Sie im Leben einiges erreicht, es in Ihrem Beruf zu Erfolg gebracht und sich eini- gen Wohlstand erworben ha- ben, werden Sie sicher von Zeit zu Zeit darüber nach- denken: Wie kann ich auf län- gere Sicht meinen Lebens- standard sichern?" Keine Frage, die Antwort wird auch flugs mitgeliefert: „Die pro- fessionelle Vermögensverwal- tung nimmt Ihnen die Sorge um die optimale Anlageform ab". So weit, so gut, dagegen läßt sich noch gar nichts sa- gen, vom Säuselton der Mar- keting-Strategen mal abgese- hen.

Doch bei dem aufzubrin- genden Eigenkapital wird's bedenklich. Denn bei einem Mindestvolumen von 200 000 DM für das „BfG-Vermö-

gensaufbau-Depot" braucht der Anleger nur 20 Prozent Eigenkapital aufzubringen — der Rest wird mit Hilfe einer Lebensversicherung kredi- tiert. Das bedeutet also eine vierfache Verschuldung der Spargroschen!

Was passiert, wenn die Kurse fallen?

Die BfG schreibt dazu be- ruhigend: „. . nutzt für sie die Chancen an den in- und ausländischen Kapitalmärk- ten", und weiter „. . die Si- cherheit der Wertpapiere steht dabei im Mittelpunkt der Anlageentscheidungen".

Also alle Sorgen unbegrün- det? Nein, das ist ganz und gar nicht der Fall. Kaum ei- nem Kunden ist folgendes klar: fallen die Kurse der Wertpapiere im BfG-Depot um nur 20 Prozent, dann ist bereits das gesamte Eigenka- pital futsch. Und solche Rückschläge sind ja an der

ren Einkommen, was durch den Ausschluß geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse noch verstärkt wird. Dadurch ergeben sich auch verfas- sungsrechtliche Risiken. Die- se entstehen auch durch die Beschränkung der Begünsti- gung auf Familien mit zwei Kindern. Die neuen Vor- schriften passen schlecht in die Systematik des Steuer- rechts. So sind Aufwendun- gen für Hausgehilfinnen, für Pflegeleistungen, für die Kin- derbetreuung und den Unter- halt von Kindern und ande- ren bedürftigen Angehörigen nur in sehr viel engeren Grenzen steuerlich im Rah- men der „außergewöhnlichen Belastungen" und damit nur unter Berücksichtigung der zumutbaren Eigenbelastung steuerlich geltend zu machen.

Diese steuerliche Begünsti- gung wird sich nur halten las- sen, wenn tatsächlich in grö-

Börse durchaus nicht unge- wöhnlich. Jedes Prozent Kursrückgang mehr bedeutet immer höhere Schulden ohne jegliche Deckung.

Wenn man halt bloß wüß- te, ob die BfG mit ihren De- pots immer Gewinne machte, wär das alles kein Problem.

Bezeichnenderweise stieg die BfG vor 18 Monaten aus der Serie „Aktienprognosen" in der Zeitschrift Bankkauf- mann aus. Begründung da- mals, die Börsenlandschaft habe sich geändert, und die mittelfristigen gedämpften Börsenperspektiven ließen es ratsam erscheinen, den Schwerpunkt auf festverzins- liche Wertpapiere oder Liqui- dität zu legen. Hört, Hört.

Börsebius

Leserservice: Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an den Autor wenden. Schreiben Sie an Diplom-Ökonom Reinhold Rombach, Rudolfweg 3, 5000 Köln 50

sichtigt, wenn die Haushalts- hilfe im Rahmen eines sozial- versicherungspflichtigen Ar- beitsverhältnisses beschäftigt wird. Geringfügige Beschäfti- gungsverhältnisse mit Mo- natseinkommen bis zu 450 DM werden also von der Re- gelung nicht erfaßt. Das be- deutet, daß von dem Einkom- men der Haushaltshilfe Steu- ern und Sozialbeiträge zu ent- richten sind. Die Begünsti- gung gilt aber nur, wenn in dem privaten Haushalt ent- weder eine Person wohnt, die dauernd der Pflege bedarf, oder zwei Kinder bis zum Al- ter von zehn Jahren (bei Al- leinstehenden ein Kind) le- ben. Die Hausgehilfin braucht aber nicht tatsächlich die Kinderbetreuung und die Pflege der hilfsbedürftigen Person zu übernehmen.

Diese Regelung ist sehr umstritten. Faktisch begün- stigt sie Haushalte mit höhe-

Börsebius: Risiken im Depot

A-2176 (64) Dt. Ärztebl. 86, Heft 30, 27. Juli 1989

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Im Juli 89 fotografiert: die hilfreiche Wapema-Frau-und-Mannschaft

Wapema neu gegründet: Es geht weiter

Kurz informiert

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Campylotec® gegen Ga- stritis und Ulzera — Zur Be- handlung von akuten und chronischen Gastritiden so- wie von Ulcera ventriculi et duodeni hat das Pharmaun- ternehmen Pfizer, Karlsruhe, Campylotec® Tabletten mit dem Wirkstoff Wismutalumi- nat eingeführt. Das Wismut- salz vermindert die Besied- lung mit Campylobacter pylo- ri, einem Keim, dem heute ein wesentlicher Einfluß auf die Ulkuskrankheit zugespro- chen wird. Es bildet, wie Pfi- zer betont, zudem einen Schutzfilm auf der Magen- schleimhaut. Die Tabletten enthalten 200 mg Wismutalu- minat und stehen in Packun- gen zu 50 und 100 zur Verfü-

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AUS DER INDUSTRIE

ßerem Umfang normale Be- schäftigungsverhältnisse in privaten Haushalten begrün- det werden, wenn also das Argument der Förderung der Beschäftigung schwerer wiegt als der verfassungsrechtliche Einwand der Ungleichbe- handlung.

Die Besteuerung betrieb- licher Veräußerungsgewinne, die mit dem Steuerreformge- setz 1990 wesentlich ver- schärft werden sollte, ist wie- der gemildert worden. Nun- mehr gilt von 1990 an Folgen- des: Der Veräußerungsge- winn wird wie bisher mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz belastet. Diese Be- günstigung wird auf einen Veräußerungsgewinn von 30 Millionen DM begrenzt;

überschießende Beträge wer- den also voll belastet.

Gebäudeabschreibung verbessert

Die Abschreibungsbedin- gungen im Mietwohnungsbau werden nachhaltig verbessert, und zwar durch die Verkür- zung der Abschreibungsfrist von 50 auf 40 Jahre und durch die degressivere Aus- gestaltung der Abschrei- bungssätze. Künftig können im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden drei Jahren jeweils sieben Pro- zent, in den darauf folgenden sechs Jahren jeweils fünf Pro- zent, in den sich anschließen- den weiteren sechs Jahren je- weils zwei Prozent und in den restlichen 24 Jahren jeweils 1,25 Prozent der Herstel- lungskosten oder der An- schaffungskosten abgesetzt werden.

Das gilt aber nur für Wohngebäude, für die der Bauantrag nach dem 28. Fe- bruar 1989 gestellt worden ist, oder für den Erwerb von nach 1988 fertiggestellten Wohn- gebäuden, wenn der notariel- le Vertrag erst nach dem 28.

Februar 1989 rechtswirksam abgeschlossen worden ist. Die bisherige Abschreibungsprä- ferenz für den Wohnungsbau in Berlin bleibt ungeschmä- lert erhalten. wst

Es gab nur drei Wochen Leerlauf, dann ging das Ver- sandgeschäft bei Wapema in Gummersbach weiter, wie es die Kunden, die niedergelas- senen Ärzte, gewohnt waren.

In dieser kurzen Zeitspanne hatte einer der Großen mit Know-how in dieser Branche die in Konkurs gegangene GmbH neu gegründet: „Wa- pema Fachversand für Ärzte- bedarf GmbH". Die erfahre- ne alte Mannschaft von elf Mitarbeitern wurde über- nommen, unter ihnen der Verkaufsleiter für Einrich- tung Rolf Glende, der Ver- kaufsleiter für Medizintech- nik Ulrich Keßeler und die Kundenberaterin Anita Hei- den. Neu ist Bernhard Voss als Geschäftsführer. Und es läuft jetzt wieder in Gum- mersbach.. .

Die Firma war vor zehn Jahren von Walter Houben gegründet worden. Drei Vor- namen der Familie Houben — Walter, Peter, Marlene — lie- ferten den Firmennamen Wa- PeMa. In den ersten Jahren war der Gummersbacher Be- trieb als Praxiseinrichter sehr erfolgreich. Parallel dazu ent- wickelte er den aufwendigen Versandhandel für Medizin- technik und Praxisbedarf. Ein

großes ehemaliges Fabrika- tionsgebäude am Stadtrand von Gummersbach wurde für die Ausstellung und die Lage- rung von Möbeln und Gerä- ten zur Ersteinrichtung von Praxen umgestaltet. Hier konnte auch das Versandge- schäft mit Verbrauchsmate- rial für niedergelassene Ärzte ausgebaut werden. Im Be- stellgeschäft kommt es auf schnelle Lieferung an, die wiederum nur bei optimaler Lagerhaltung klappt. Lager plus Druck und Versand dickleibiger Kataloge, — das sind erhebliche Vorlaufko- sten in dieser speziellen Branche, in der Wapema als besonders preisgünstig be- kannt war.

Zur Zeit werden die Be- triebseinrichtungen der Gum- mersbacher Firma auf den neuesten Stand der Technik gebracht, das bedeutet mo- dernste EDV und rationelle Lagertechnik mit Laufbän- dern. Die niedergelassenen Ärzte, die Wapema bereits kennen, werden interessiert die neuen Versand-Kataloge aus Gummersbach studieren:

Die neu gegründete Firma will die alten günstigen Preise halten. Und schnell will sie auch sein. r-h

Dt. Ärztebl. 86, Heft 30, 27. Juli 1989 (65) A-2177

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