Krebsgesellschaft:
Förderung
von Therapiestudien
Bereits 1979 hatte das Bundes- ministerium für Forschung und Technologie das Projekt „Therapie- studienförderung bei bösartigen Neubildungen" ins Leben gerufen.
Ziel war die Verbesserung der Be- handlungsergebnisse maligner Tu- moren im Rahmen multizentrischer Studien. In den folgenden acht Jah- ren konnten 35 überregionale, ko- operative Phase-III-Studien geför- dert werden. Das Finanzvolumen des Programmes lag insgesamt bei 70 Millionen DM.
Es handelte sich dabei um das bisher größte interdisziplinäre För- derprojekt auf dem Gebiet der Krebstherapie in Deutschland Es wurde wissenschaftlich begleitet von der Koordinierungsstelle der Deut- schen Krebsgesellschaft.
Nachdem von Anfang an ge- plant war, das Förderprogramm zum 1. Juli 1987 zu beenden, faßte die Deutsche Krebsgesellschaft 1986 den grundsätzlichen Entschluß, alles zu tun, das von der Bundesregierung angestoßene Programm aufzugrei- fen, weiterzuführen und auszubau- en. Wie eine Analyse ergeben hatte, waren mit dem Programm nämlich nicht nur beachtliche Fortschritte der Krebstherapie erzielt, sondern darüber hinaus Entwicklungen ein- geleitet worden, die — sollten sie die Situation der Krebsmedizin in Deutschland anhaltend verbessern — unbedingt einer langfristigen Be- treuung bedürften.
Diese Entwicklungen decken sich weitgehend mit den Zielsetzun- gen der Deutschen Krebsgesell- schaft für die gegenwärtig absehbare Zukunft, nämlich
• Verbesserung der interdis- ziplinären Zusammenarbeit in der klinischen Onkologie
• Schaffung von Referenzzen- tren und Systemen der Qualitäts- kontrolle
• Umsetzung moderner Strate- gien der Tumortherapie von onkolo- gischen Zentren in die Peripherie
• Schaffung der Grundvoraus- setzungen für die Errichtung eines nationalen Krebsregisters
• Steigerung des Verantwor- tungsbewußtseins des Bürgers bei der Krebsprophylaxe und -vorsorge
Der Abbruch des Förderpro- gramms der Bundesregierung hätte zu einem nicht verantwortbaren Rückschlag bei diesen Entwicklun- gen geführt. Deswegen hat die Deutsche Krebsgesellschaft in Zu- sammenarbeit mit den großen För- dergremien des Bundes eine neue Trägerschaft des Therapiestudien- programms gesucht und in der von ihr gegründeten „Therapiestudien- gesellschaft" realisiert.
Die Therapie-
studiengesellschaft .
Nach ausführlichen Konsultatio- nen mit Vertretern der Bundesregie- rung der Deutschen Forschungsge- meinschaft, des Stifterverbandes, der Deutschen Krebshilfe und for- schenden pharmazeutischen Indu- strie wurde für die Trägerschaft des Therapiestudienprogramms die Rechtsform der GmbH gewählt. Ei- ne Stiftung kam bei dem großen Geldbedarf des Programmes von et- wa 15 bis 20 Mill. DM jährlich man- gels der dazu erforderlichen großen Kapitalinvestitionen nicht in Frage.
Die gewählte Rechtsform bietet den Vorteil einer nicht profitorientierten Mittelverwaltung, einer steuerbe- günstigten Mittelzuwendung, Zu-
Anschriften
Koordinierungsstelle:
Deutsche
Krebsgesellschaft e.
Koordinierungsstelle Oldekopstraße 60 3000 Hannover 51
Therapiestudiengeselßcha : Deutsche
Krebsgesellschaft e. V.
— Geschäftsstelle —
% Tumorzentrum Rhein-Main Theodor-Stern-Kai 7
6000 Frankfurt 70
weisung von dritter Seite, eine Mit- telverwendung sowohl in projektge- bundener wie frei verfügbarer Form.
Die Finanzierung der Therapiestu- dien erfolgt über die Deutsche Krebsgesellschaft, bestehende För- derinstitutionen für die Wissen- schaft, die deutsche Wirtschaft und private Spender. Die Zusammenar- beit mit der Industrie wird als wün- schenswert betrachtet, sofern sich gemeinsame wissenschaftliche Ziele im Rahmen eines Kooperationsver- trages definieren lassen. Wo die Sat- zung einer Institution die Zurverfü- gungstellung von nicht projektge- bundenen Geldern an die GmbH verbietet, sind Absprachen zu tref- fen, daß durch das Protocol Review Committee (PRC) befürwortete An- träge ohne nochmalige Begutach- tung durch den jeweiligen Förderer finanziert werden.
Das organisatorische Konzept der Therapiestudien GmbH sieht ei- ne Leitung durch den Geschäftsfüh- rer und Kontrolle durch einen Auf- sichtsrat vor. Ein Beirat, der den Vorstand unterstützen soll, setzt sich zusammen aus Vertretern der Deut- schen Krebsgesellschaft und Vertre- tern von Förderern, die die Thera- piestudien GmbH finanziell unter- stützen.
Gefördert werden Therapiestu- dien an krebskranken Menschen mit dem Ziel der Verbesserung der Be- handlung von Krebserkrankungen.
Innovative Grundlagen-, Labor- und Diagnostikforschung können die Studien begleiten. Im Bereich der medikamentösen Krebstherapie sol- len Studien aller Prüfphasen geför- dert werden. Die Förderung umfaßt nicht nur die direkte finanzielle, son- dern auch die administrative, orga- nisatorische und fachkundige Unter- stützung bei der Planung, Durchfüh- rung und Auswertung solcher Stu- dien.
. . . und die
Entscheidungswege
Der Antragsteller erarbeitet ge- meinsam mit Referenzzentren (Pa- thologie, Biochemie etc.) und ko- operierenden Kliniken ein von der Ethik-Kommission und gegebenen- Dt. Ärztebi. 85, Heft 4, 28. Januar 1988 (23) A-137
falls dem Zentrum für Methodische Betreuung verabschiedetes, nach den Richtlinien des Protocol Review Committee ausgearbeitetes Studien- protokoll und legt es mit einem formlosen Antrag der Koordi- nierungsstelle für Therapiestudien vor.
Die Koordinierungsstelle prüft das Protokoll auf Vollständigkeit und leitet es zur fachlichen Begut- achtung dem PRC zu. Das PRC be- gutachtet den Antrag nach den Prin- zipien und Kriterien, die von der Koordinierungsstelle und dem PRC des bisherigen BMFT-Programmes
„Therapiestudien" erarbeitet wur- den. Daneben überprüft die Ge- schäftsstelle der Deutschen Krebs- gesellschaft den Finanzbetrag und bemüht sich in Zusammenarbeit mit Förderorganisationen um die Stu- dienfinanzierung. Beginnt nach Ab- schluß des Begutachtungs- und des Finanzierungsschrittes die Förder- phase, steht die Koordinierungsstel- le weiterhin begleitend bis zum Ab- schluß des Vorhabens zur Verfü- gung.
Dr. U. Creutzig, Leiterin der Koordinierungsstelle; Prof. B.
Kornhuber, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft; Prof.
G. Nagel, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft
Krankenhäuser:
Rahmenverträge noch nicht in Sicht
Die Rahmenverträge zu § 372 Reichsversicherungsordnung
(RVO) sind ins Stocken geraten: So liegt der bereits zu Beginn dieses Jahres von der Deutschen Kranken- hausgesellschaft (DKG) formulierte Vertragsentwurf über zweiseitige Rahmenempfehlungen (auf Landes- ebene) über eine zeitliche befristete vorstationäre Diagnostik (7 Tage) und eine befristete nachstationäre Behandlung (14 Tage) durch die Institution Krankenhaus (§ 372, Abs. 7 in Verbindung mit Satz 4 RVO) ebenso immer noch „auf Eis" wie der Entwurf für vertrag- liche Rahmenempfehlungen über
„Allgemeine Bedingungen der Krankenhauspflege" (§ 372, Abs. 7 RVO). Die Spitzenverbände der ge- setzlichen Krankenkassen haben noch erhebliche Bedenken gegen wesentliche Vertragsmodalitäten (weil sie nach Meinungen der Kas- sen einseitig die Interessenlage der Krankenhausträger in den Vorder- grund rückten, so etwa die Klausel über eine zunächst unbefristete Ko- stenübernahme bei stationärer Un- terbringung)
Die Rahmenempfehlungen zur Prä-Post-Versorgung gemäß § 372, Abs. 4 RVO, für die die Kranken- hausgesellschaft wiederholt einge- treten ist, sind von den Krankenkas- sen bisher nicht weiter betrieben worden, weil die Krankenkassen keine Chancen sehen, die zweiseiti- gen Vertragsabmachungen zwischen Krankenhausgesellschaft und GKV-
Für umfassende Effizienzanalysen
Gegen eine ressortpartikularisti- sche Betrachtung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und eine daran ausgerichtete Ko- stensteuerung haben sich deutsche und Schweizer Gesundheitsökono- men bei einem Expertensymposium über „Lebensqualität und Wirt- schaftlichkeit", veranstaltet von der Firma Boehringer Ingelheim GmbH und HealthEcon (Basel) ausgespro- chen. Insbesondere die Arzneimit- telausgaben dürften nicht isoliert be- trachtet und deren Einspar- und Substitutionseffekte im Vergleich zu anderen Sektoren (ambulanter/sta- tionärer Bereich) außer acht gelas- sen werden. Zudem müßten bei Ko- sten-Nutzen-Analysen (Effizienz- analysen) sämtliche direkten, indi- rekten und intangiblen Aufwendun- gen/Kosten den erzielbaren Nutzen- und Wohlfahrtssteigerungen gegen- übergestellt werden. Auch müßten die langfristig wirksamen Leistungs- beiträge und die nicht in Heller und Pfennig meßbaren Verbesserungen der Lebensqualität der betroffenen Erkrankten (Linderung der Leiden, Schmerzbekämpfung, Verlängerung
Spitzenverbänden mit Leben zu er- füllen, solange die gesamte Ärzte- schaft (KBV, Bundesärztekammer und Ärzteverbände) die „Verzah- nung" auf institutionelle Basis strikt ablehnen. Bereits Ende Mai 1987 hat der Vorsitzende der KBV, Prof.
Dr. Siegfried Häussler, der Kran- kenhausgesellschaft in einem Sechs- Punkte-Katalog die Ablehnungs- gründe der Ärzteschaft begründet und erläutert. Andererseits bauen die DKG und die Kassenspitzenver- bände darauf, daß das Verzahnungs- problem im Zuge der Strukturre- form mit rigideren Rahmenbedin- gungen angegangen wird. Die Deut- sche Krankenhausgesellschaft hat sich dafür ausgesprochen, daß die seit fünf Jahren in der RVO veran- kerte Kannvorschrift zu § 372, Abs.
4 in eine gesetzliche Mußvorschrift umgewandelt wird. HC
der Lebenserwartung u. a.) berück- sichtigt werden.
Bei dem Symposion in Bad Homburg wurde anhand einzelner Fallstudien auf dem Gebiet der Krebstherapie, der Angina-pectoris- Prophylaxe, der Behandlung der chronischen Bronchitis und des niedrigen Blutdrucks nachgewiesen, daß der gesamtwirtschaftliche Nut- zen der medikamentösen Therapie die Aufwendungen oft erheblich übersteigt. Auch im Vergleich zur stationären Versorgung sei die Arz- neimitteltherapie vielfach eine
„lohnende Investition". Keinesfalls dürften die Auswirkungen auf die indirekten Kosten (Arbeitsunfähig- keit, vorzeitiger Tod) und die psy- chosozialen Kosten sowie die Ko- stenverlagerungen durch Substitu- tion vernachlässigt werden, wie Prof. Dr. Klaus Dirk Henke, Mit- glied des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesund- heitswesen, Hannover, feststellte.
Die Referenten appellierten an die politischen Entscheidungsträger
— Ministerien und Krankenkassen —, sich umfassenden Kosten-Nutzen- Analysen zu bedienen und neben fis- kalischen und budgetären Überle- gungen auch sektorenübergreifende Nutzenkalküle einzubeziehen. HC A-138 (24) Dt. Ärztebl. 85, Heft 4, 28. Januar 1988