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REACH und Arbeitsschutz

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Academic year: 2022

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(1)

REACH und Arbeitsschutz

Dipl.-Ing. Annette Wilmes

Gruppe 4.6 - Gefahrstoffmanagement

(2)

Übersicht

Verordnung Richtlinie

Gesetz oder Rechtsverordnung

Gesetz

Rechtsverordnung

EG:

DE:

Bürger:

5.10.201

5

(3)

EU-Verordnungen …

… gelten in allen Mitgliedsstaaten.

Sie werden nicht in nationales Recht umgesetzt.

EU CLP - Verordnung REACH - Verordnung Biozid - Verordnung

Harmonisierung durch gemeinsame Regeln

um Störungen im gemeinsamen Markt zu vermeiden.

5.10.2015

(4)

Was wird geregelt?

Umweltschutz Arbeitsschutz

Verbraucherschutz

5.10.2015

(5)

Übersicht

Verordnung Richtlinie

Gesetz oder Rechtsverordnung

Gesetz

Rechtsverordnung

EG:

DE:

Bürger:

5.10.201

5

(6)

EU-Richtlinien

EU-Richtlinien

werden auf Grundlage von Artikel 114 oder 153 des EU- Vertrages erlassen und müssen von den Mitgliedsstaaten innerhalb einer Umsetzungsfrist in nationales Recht

umgesetzt werden.

Richtlinien nach Artikel 114 richten sich an den Hersteller

Arbeitsschutzrichtlinien sind typische Richtlinien nach

Artikel 153

5.10.2015

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Rahmenrichtlinie

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

89/391/EG

Arbeitsschutzgesetz 1996

Sicherheit und Gesundheit mit chemischen Arbeitsstoffen

98/24/EG

Gefahrstoffverordnung

2005 / 2010 / 2013 /2015

Schutz vor kanzerogenen und mutagenen Arbeitsstoffen

2004/37/EG

Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten

5.10.2015

(8)

Übersicht

Verordnung Richtlinie

Gesetz oder Rechtsverordnung

Gesetz

Rechtsverordnung

EG:

DE:

Bürger:

5.10.201

5

(9)

Ermächtigungsgrundlage der Gefahrstoffverordnung

ARBEITSSCHUTZGESETZ [ArbSchG]

CHEMIKALIENGESETZ [ChemG]

GEFAHRSTOFFVERORDNUNG [GefStoffV]

Neufassung, Oktober 2010 Sprengstoffgesetz

[SprengG]

5.10.2015

(10)

REACH und Arbeitsschutz

Viele neue Informationen

durch REACH!

5.10.2015

(11)

Viele neue Informationendurch REACH

Kapitel im SDB Zusätzliche oder erweiterte Inhalte, die im SDB enthalten sein können

1.1 Registrierungsnummer

1.2 Bezeichnung der

identifizierten Verwendung 1.2 Verwendungen, von denen

der Lieferant abrät

8.1 Beurteilungsmaßstäbe Gesundheit (DNEL) und Umwelt (PNEC)

8.2 Schutzmaßnahmen

15 Zulassung, Beschränkungen

Anhang Expositionsszenarien

5.10.2015

(12)

sind alle Stoffe registriert

sind valide Grenzwerte (DNEL) für Gefahrstoffe abgeleitet

sind alle identifizierten Verwendungen mit nötigen Schutzmaßnahmen im Sicherheitsdatenblatt erfasst

werden optimale Schutzmaßnahmen empfohlen

In der perfekten REACH-Welt…

Arbeitsschutzziel erreicht –

alle Arbeitnehmer bleiben gesund

Kann REACH das wirklich

leisten?

(13)

Änderung durch CLP-Verordnung SDB. Abschnitt 2

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Entz. Fl. 3; H226 . Augenreiz. 2; H319 Hautreiz. 2; H315

R 10; Xi; R 36/38

Verordnung (EG) Nr.

1272/2008

Richtlinie 67/548/EWG bzw.

1999/45/EG

Entfällt ab 1.06.2015

5.10.2015

(14)

Änderung durch CLP-Verordnung SDB. Abschnitt 2

2.2 Kennzeichnungselemente Signalwort: Achtung

Gefahrenhinweise

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise

P210 Von Hitze/Funke/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.

P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz tragen.

wie Etikett

5.10.2015

(15)

Wann ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt?

Expositionsszenarien für identifizierte Verwendungen nach 1.2 SDB sind im erweiterten Sicherheitsdatenblatt mitzuliefern.

Verfügbar für Stoffe, die:

registriert sind

ab 10 t/a produziert

oder importiert werden

als gefährlich eingestuft sind

oder für umweltgefährliche Stoffe

5.10.2015

(16)

Häufig missverstanden …

REACH fordert keine

Expositionsszenarien für Gemische ABER

Expositionsszenarien der

Einzelstoffe müssen berücksichtigt und RMM abgeleitet werden

5.10.2015

(17)

Deskriptorsystem für Verwendungen unter REACH

5.10.2015

(18)

Deskriptorsystem

Wo wird der Gefahrstoff eingesetzt?

Industriezweige (SU)

Wie wird dieser eingesetzt?

Produktkategorien (PC)

Prozesskategorien (PROC)

Artikelkategorien Umweltfreisetzungskategorien

27

39

29

Möbelherstellung

Beschichtungen, Verdünner

Industrielles Sprühen

5.10.2015

(19)

Standardisierte Arbeitsverfahren

BekGS 409 TRGS 400

6

Stoff- oder tätigkeitsbezogene TRGS

Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK)

Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellungen

der Bundesländer

der Unfallversicherungsträger

BAuA und weiteren Akteuren im Arbeitsschutz

Expositionsszenario nach REACH-VO

Mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung

Können diese die Gefährdungs-

beurteilung ersetzen?

5.10.2015

(20)

Einstufungs- und

Kennzeichnungsverzeichnis

alle registrierten Stoffe

alle in Verkehr gebrachten und als gefährlich eingestufte Stoffe

CLP-VO, Artikel 39-42

5.10.2015

(21)

Vorsicht …

Stoff

unterschiedliche Hersteller und Importeure

mehrere Registrierungen und Meldungen

mehrere Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschläge

Harmonisierter Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschlag nach Anhang VI verbindlich und

abrufbar

Plausibilitätsprüfung zur Zeit nicht möglich, wenn

der

Einstufungsvorschlag über den

harmonisierten Vorschlag hinausgeht

Informationen der Unfallversicherungsträger, Länder und BAuA bevorzugen (z. B. GESTIS,

5.10.2015

(22)

Beurteilungsmaßstäbe

REACH Arbeitsschutzrecht

DNEL

DMEL

Industrie ist verantwortlich

Rechtsverbindlich

AGW

ERB

AGS verantwortlich Gesundheitsbasierte Grenzwerte , z.B AGW, DNEL, MAK Risikobasierte Grenzwerte (ERB)

Politisch – gesellschaftliche – Entscheidung ?

22

5.10.2015

(23)

Nach Artikel 57(a)-(f) können Stoffe wegen ihrer inhärenter Eigenschaften für das Zulassungsverfahren nominiert werden (CMR, PBT, vPvB, ähnlich besorgniserregend)

Nach Artikel 68ff können Stoffe, die eine gemeinschaftsweite Handlung bedürfen, weil von ihnen ein unannehmbares Risiko ausgeht, für eine Beschränkung vorgeschlagen werden

REACH – Zulassung o. Beschränkung?

5.10.2015

(24)

REACH – Zulassung II

Zulassung Stand

Lead Chromate (57a,c) 2,4-Dinitrotoluene (57a)

Hexabromocyclododecane (57d)

Cadmiumsulfat (57a, b,c, f)

Annex XIV Eintrag erfolgt Annex XIV Eintrag erfolgt Annex XIV Eintrag erfolgt

Vorschlag zur Identifizierung als SVHC

31 Annex-XIV-Einträge erfolgt (Stand: 27.02.2015)

161 Stoffe auf der Kandidatenliste (Stand: 27.02.2015)

0 (!) neue Vorschläge für die Kandidatenliste (Stand:

27.02.2015)

5.10.2015

(25)

Änderungen durch REACH

zusätzlich zu beachten neuer Anhang II GefStoffV:

• nur noch wenige nationale „Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen“

EU-weite Beschränkungen – Anhang XVII REACH-VO

z.B. zu

Korrosionsschutzmitteln und Kühlschmierstoffen, Asbest, biopersistente Fasern

Referenzen

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