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Liv-, Est- und Curländisches

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(1)

Liv-, Est- und Curländisches

URKUNDENBUCH.

Band 9.

>2

1889.

Riga, Moskau.

V e r l a g v o n . J . D e u b n e r . Leipzig: E. F. Steinacker.

(2)

Liv-, Est- und Curländisches

URKUNDENBUCH.

Begründet von F G. v Bunge,

im Auftrage der baltischen Ritterschaften und Städte fortgesetzt

von

Hermann Hildebrand,

Band 9.

1436 — 1443.

1889.

Riga, Moskau.

" V e r l a g v o n J . D e u b n e r

Leipzig: E. F. Steinacker.

(3)

ßoSBOjeHO DteaaypojK). — Para, 4 Anpfcjm 1890 r.

Stahl'sehe Buchdruckerei (R. Ruetz), Domplatz Nr. 11/13.

(4)

" V o r - w o r t .

Verschiedene Umstände, günstige wie ungünstige, haben das Erscheinen dieses Bandes einiger- massen verzögert. Zunächst mussten, um wenigstens einen äussern Äbschluss, das Ende des Jahres 1443, zu erreichen, seinem normalen Umfange 15 Bogen hinzugefügt werden. Sodann erschien eine Ver­

vollständigung des früher gesammelten Materials aus dem inzwischen eröffneten Vaticanischen Archiv in hohem Grade wünschenswerth. Mein Aufenthalt in Born während des Winters 1885—86, an den sich die Benutzung der Sammlungen in Krakau und Warschau schloss, ist schon, wenn auch nur in bescheidenem Masse, dem hier behandelten Zeiträume zu Oute gekommen, wird aber bei der Fort­

setzung des Werkes reichlich Früchte tragen. Endlich hat körperliches Leiden, das mich heimsuchte, den rascheren Fortgang der Arbeit noch während des letzten Jahres behindert.

Acht Jahre livländischer Geschichte werden hier durch 1028 Stücke, die 41 verschiedenen Samm­

lungen angehören, erläutert.

Als eigentliche Nährmutter des Urkundenbuchs erscheint wiederum, leider zum letzten mal für längere Zeit, das Revalsche Rathsarchiv, ivelchem 598 nn. 1 entnommen wurden.

i) 3. 7—9. 11—15. 17. 19—22. 25. 26. 28. 30. 31. 33. 35—38. 40. 41. 43. 44. 46—53. 55—59. 61. 62. 66. 69.

70. 72. 74—78. 80—82. 86. 87. 91. 92. 94—96. 99—101. 103. 107. 112—115. 117. 120—123. 126. 128. 129. 132. 134.

135. 137—139. 141. 143. 147—152. 155—161. 163. 165-172. 174. 176—185. 189. 190. 192—195. 198—201. 203. 205.

206. 208. 209. 211—214. 217—221. 223. 224. 226. 232. 233. 235. 238. 239. 241. 244. 246. 248. 251. 254. 258.

259. 262. 268. 272 -274. 283—287. 292—294. 299. 302. 305. 308. 311. 325. 329. 330. 332. 343. 344. 349. 350.

353. 356. 357. 359-361. 363. 364. 366. 367. 371-373. 383. 386. 389. 391. 394. 395. 397-399. 401. 402. 406. 408

—413. 417. 418. 420. 421. 424—430. 434. 435. 437. 439—443. 445-451. 455. 457—460. 469. 471—474. 476. 479.

480. 482. 486. 491. 492. 494-496. 498- 501. 503—505. 507. 509. 517. 520-523. 525. 527—531. 533. 536—538.

540—548. 552. 555— 557. 559. 562—568. 570. 571. 573. 575—579. 581—585. 587. 588. 590. 591. 593. 594. 596

—600. 602— 617. 619—622. 625. 627. 628. 630. 631. 633. 636. 638. 642. 644. 645. 648. 649. 651—654. 656— 658.

661. 663. 666. 668—670. 672. 674—676. 678. 680-683. 685. 687-695. 697. 700-702. 706. 712. 714. 715. 717.

719. 721. 724— 733. 736. 737. 739. 741. 743— 745. 747. 748. 750. 754. 755. 757. 759. 760. 762— 764. 766— 770. 772.

773. 778. 779. 784— 787. 789. 791—793. 797— 799. 801—803. 805. 806. 812— 814. 816. 817. 819—822. 824. 825.

827— 830. 835. 839. 841. 843. 847. 850. 851. 853- 856. 859. 861. 866. 868— 872. 875. 877—879. 882— 888. 890.

891. 894—897. 899—901. 904—906. 908. 911. 913. 915. 917—919. 921. 924. 928. 929. 932. 933. 935. 936. 938

—949. 951. 952. 954— 957. 959. 961—963. 965- 968. 970— 977. 979. 980. 982. 983. 985. 986. 988. 989. 992. 994.

995. 997- 998. 1000—1003. 1006—1010. 1012—1014. 1016. 1017. 1020. 1021. 1023. 1028.

(5)

VI Vorwort.

Die ziceitnächste Stelle behauptet, trotz starker Abnahme der livländischen Sachen etwa vom J. 1440 an, in alter Weise das Staatsarchiv zu Königsberg mit 194 nn.1 Wenn ich mich aber früher darüber zu beschweren hatte, dass dort manches längst bekannte Stück nicht mehr auffindbar, mir Anderes mit wenig triftigen Gründen verweigert. sei, Gewissheit über den Umfang der königsberger Livonica über­

haupt nicht zu erlangen wäre, so haben sich die dortigen Verhältnisse inzwischen in so erfreulicher Weise umgestaltet, dass edle Klagen verstummen müssen. Durch die gütige Vermittlung des Herrn Staatsarchivars Joachim sowie die Gefälligkeit des Herrn Dr. A. Wittich ist dieser Band um 33 Nummern bereichert xuorden, die früher nicht zu ermitteln gewesen oder der Kenntnissnahme überhaupt entzogen worden waren.

Unter den rigischen Fundorten ergaben sodann das Aeussere Rathsarchiv 7 nn.das Innere Rathsarchiv 13 nn. das Archiv der Livländischen Ritterschaft 6 nn. 4, die Stadtbibliothek 5 und die ritterschaftliche Bibliothek 6 je 3 nn., die Sammlungen der Gesellschaft für Geschichte und Alter- thumskuncle ' und das Archiv der Grossen Gilde 9 je 5 nn., das der Sduvarzenhäupter-Conipagnie 1 n.9

Innerhalb der Ostseeprovinzen lieferten ferner noch das Archiv der Curländischen Ritterschaft 8 nn. 10, das Provincial-Mitseum in Mitau 6 nn. 11, die Briefladen des Freidorfs Curische Könige 12 und des Gutes Popen 13 in Curland. die Universitätsbibliothek zu Dorpat14, das Archiv der Grossen Gilde zu Reval 15, das der Schwarzenhäupter 16 sowie der Kanutigilde daselbst17 je 1 n., das Familien­

archiv des Barons Toll zu Kuckers in Estland 5 nn.18.

Von den ausserbaltischen Sammlungen verdanken wir der Kaiserl. Oeffentlichen Bibliothek in St. Petersburg 19 und dem Ri1mänzoiv-Museum in Moskau 20 je 1 n., der jetzt mit dem moskauer Reichs­

archiv verbundenen Litauischen Metrica 5 nn.21, dem Reichsarchiv zu Stockholm 15 nn.", dem Geheimarchiv zu Kopenhagen 5 nn.23, der Königl. Bibliothek daselbst 24 sowie der der Ximlaikirche zu Greifswald25

je 1 n., dem Archiv des ermländischen Domcapitels zu Frauenburg i.jPr. 5 nn. 26, dem Gräfl. Tiesen- hausenschen Majoratsarchiv zu Postawy in Litauen 1 n. 27, dem Fürstl. Czartoryskischen Museum zu

Krakau 28 sowie dem K. K. Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien 29 je 2 nn., dem Centraiarchiv des Deutschen Ordens daselbst 4 nn.30, dem Vaticanischen Archiv31 und dem der Dataria im Lateran32 je 1 n.

Von den Archiven der alten Hansestädte sind vertreten das zu Danzig mit 54 nn. 3\ das zu Thorn mit 4 nn.34, das zu Lübeck mit 13 nn.3r>, das zu Hamburg mit 2 nn.36, die Trese zu Bremen 37 und die Stadtarchive zu Rostock38, Hüdesheim 39 und Göttingen40 mit je 1 n.

46 nn. endlich, von meist untergeordnetem Interesse, mussten Druckwerken entnommen werden 4I.

!) 2. 6. 10. 27. 32. 39. 54. 63. 64. 67. 68. 73. 85. 90. 93. 97. 98. 102. 109. 111. 116. 118. 124. 125. 127. 133. 136.

145. 146. 154. 162. 173. 175. 187. 197. 204. 215. 216. 225.227. 228. 230. 231. 234. 242. 249. 250. 252. 253. 255. 257. 261.

267. 270. 271. 275—281. 288. 290. 295. 300. 303. 304. 306. 310. 312. 313. 316. 319—324. 327. 331. 334. 335. 337—342.

345—348. 351. 352. 355. 358. 362. 365. 370. 374—377. 380. 381. 385. 388. 390. 392. 393. 396. 407. 414. 431. 432. 438.

452. 454. 456. 462—465. 475. 477. 481. 484. 485. 489. 493. 502. 506. 508. 511—516. 518. 519. 524. 526. 534. 553. 554.

558. 560. 572. 574.589. 592. 601. 623. 626. 629. 632. 643. 659. 662. 667. 679. 684. 703. 707. 709. 710. 713. 716. 720. 723. 742.

749. 758. 782. 783. 794. 800. 804. 811. 833. 834. 836. 846. 852. 874. 925. 926. 931. 964. 990. 1005. 1011. 2) 153.

164. 207. 416. 902. 960. 993. 3) 119. 237. 247. 369. 405. 415. 551. 671. 746. 815. 832. 920. 1027. 4) 4. 71. 108.

260. 387. 468. 5) 637. 751. 844. 6) 1. 641. 740. 7) 5. 79. 315. 400. 403. 8) 296. 354. 673. 893. 934. 9) 704.

10) 65. 532. 686. 807. 865. 910. 916. 969. «) 140. 142. 222. 423. 903. 909. 535. «) 1018. u) 549.

15) 89. 16) 696. i') 922. 18) 84. 110. 326. 699. 775. 19) 105. 20) 677. 21) 88. 229. 291. 297. 328.

22) 16. 266. 301. 378. 404. 466. 467. 483. 488. 550. 795. 796. 889. 1024. 1026. 23) 333. 595. 973, 981. 1004.

24) 907. 25) 569. 26) 705. 831. 838. 848. 849. ->") 837. 28) 130. 1015. 29) $62. 881. 3°) 104. 106.

634. 635. 31) 490. 32) 664. 33) 23. 34. 42. 45. 186. 188. 191. 202. 210. 243. 245. 256. 263—265. 269. 289.

307. 309. 317. 318. 384. 444. 453. 461. 497. 539. 624. 640. 646. 660. 665. 718. 722. 761. 765. 771. 780. 788. 808.

809. 823. 892. 912. 914. 923. 927. 930. 937. 953. 958. 984. 991. 999. M) 379. 382. 436. 487. 35) 24. 83. 753.

790. 810. 818. 840. 857. 858. 863. 867. 876. 880. 36) 9 8 ? i g96. 37) 1019i 38) 510. 39) 776. 40) 3S6.

41) 18. 29. 60. 131. 144. 196. 236. 240. 282. 298. 314. 368. 419. 422. 433. 470. 478. 561. 580. 586. 618. 639. 647.

650. 655. 698. 708. 711. 734. 735. 738. 752. 756. 774. 777. 781. 826. 842. 845. 860. 864. 873. 898. 950. 1022. 1025.

(6)

Vorwort.

vir

Entsprechend den für das Urkundenbucli aufgestellten Grundsätzen hat die Zahl der in ver­

kürzter Form gebrachten Stücke gegenüber dem vorigen Bande wiederum stark zugenommen. Blieb sie dort hinter der der vollständigen Abdrücke noch erheblich zurück, so ist sie hier derselben schon gleichgekommen, indem 516 Auszüge und Regesten 512 unverkürzten Nummern gegenüberstehen.

Berücksichtigt man jedoch weiter, class ausserdem von 75 Urkunden und, Briefen nur nebenher, in den einleitenden Bemerkungen und Noten zu andern Stücken, in knapper Form Nachricht gegeben tst, so stellt sich dte Zahl der Auszüge eigentlich auf 591, übertrifft somit die der vollen Abdrücke bereits nicht unbedeutend. Denen aber, deren Lust an nüchternen Regesten hieran noch nicht er- sättigt sein sollte, sei in Erinnerung gebracht, class neben dem Inhalt bisweilen auch die Form eines

Stücks über die Art seiner Wiedergabe mitzuentscheiden hat, dass manches Briefchen, welches unver­

kürzt jetzt einen Schmuck des Urkundenbachs bildet und nach Ton und Ausdrucksice ise so ganz ge­

eignet scheint den Leser den Hauch einer längst vergangenen Zeit empfinden zu lassen and ihn in dieselbe zurückzuversetzen, im Regest fast werthlos sein würde, da dieses nur den materiellen Gehalt eines Stücks, nicht die characteristische Einkleidung der Gedanken, wiederzugeben vermag.

Als natürliche Folge der allgemein gesteigerten Thätigkeit auf dem Gebiete der Urkunden-

•publiccitionen haben wir es hinzunehmen, wenn sich die Menge des gebrachten Neuen gegenüber dem bereits Bekannten verringert. Als zum ersten mal oder cloch erschöpfender cds früher veröffentlicht ergeben sich für diesen Band 784 Nummern, cds bereits bekannt 244. War Einzelnes namentlich durch den Abdruck von königsberger Urkunden im 10. Bande der Livländischen Mittheilungen, durch Töppens Acten der preussischen Ständetage und die letzten Lieferungen des Urkundenbuches der Stadt Lübeck bereits vorweggenommen, so sind die unvergleichlich meisten Wiederholungen doch erst durch die Hanserecesse G. v. d. Ropps veranlasst worden. Soweit der für das Urkundenbucli festgestellte Plan es gestattete, bin ich indess bemüht gewesen, die dort vollständig abgedruckten Stücke verkürzt und umgekehrt die nur im Regest gebotenen hier in vollem Umfange zu bringen.

Schliesslich sei Allen, ivelche durch Ueberlassung von Abschriften und einschlägige Mittheilwiigen dieser Arbeit Förderung erwiesen, insbesondere den Herren Dr. TJr Molle cup in Kopenhagen, Dr.

0. Beneke in Hamburg, Dr. K. Koppmann in Rostock, Prof. G. v. d. Ropp in Giessen, Prof.

K. Höhlbaum in Coin, Dr. Th. Schiemann in Berlin, Dr. M. Perlbach in Hcdle, Domvicar Dr.

Wölky in Frauenburg und Dr. Piekosinski in Krakau, dafür freundlicher Dank gesagt.

Riga, im August 1889.

IL Hildebrand.

(7)

Z E i n l e i t u m g * .

Die Nachwelten des für Livland zu unglücklichem Ausgang gelangten Kampfs gegen Polen und Litauen, ein innerer Zwist, wie er sich wahrend des mehr als zweihundertjährigen Bestehens des Ordens noch nie erhoben, und die Vorbereitungen auf einen mit Nowgorod drohenden Waffengang char acter isiren die in diesem Bande zusammengefasste Periode in den Hauptzügen.

Der Vorabend des J. 1436 hatte den Abschluss des Friedens von Brzesc gebracht. Seinen Festsetzungen gemäss hat man sich von livländischer Seite des alten Kampfgenossen Switrigail nicht weiter angenommen. Längere Zeit fehlte über denselben jede sichere Kunde; dann ging die Rede, dass er fern hinten an den Grenzen des Tatarenlandes ein neues Heer sammle (2) und in Podolien Erfolge über die Polen davongetragen habe (39); als endlich im Mai 1436 von ihm die Bitte an den Meister gelangte, die Vollziehung des Friedens mit dem Grossfürsien Sigmund noch eine Zeit lang anstehen zu lassen (54), ist dieselbe unbeachtet geblieben. Mehr Kümmermiss als das Aufgeben des Verbündeten hat den Livländern die Ausführung des die Gefangeneri betreffenden Friedensartikels bereitet. In Bezug auf diese war bestimmt worden, dass alle während des vorausgegangenen Krieges beiderseits entführten sofort, also jedenfalls ohne Lösegeld, frei sein, hiervon jedoch diejenigen ausge­

nommen sein sollten, welche nach Abschluss des Stillstandes zu Lenczic vom December 1433 in Litauen in Gefangenschaft gerathen waren (8 n. 1026). Erinnern wir uns, class die Livländcr auf ihren Feldzügen im J. 1433 ohne Widerstand zu finden in Feindesland gehaust, damals zahlreiche Gefan­

gene gemacht hatten, ohne welche zu verlieren, in den beiden folgenden Jahren dagegen auf den verunglückten Einfällen in Litauen und in der Schlacht an der Swienta viele der Ihrigen in Gefan­

genschaft gerathen waren, so ergiebt sich, dass jene Bestimmung Demiithigung und Strafe zugleich für ihren fortgesetzten Widerstand in sich schliesst. Während sie die in ihren Händen befindlichen Litauer bedingungslos und ohne Entgelt auszuliefern hatten, war in Betreff ihrer gefangenen Ange­

hörigen und Diener, als muthwilliger Friedensbrecher, überhaupt nichts ausbedungen, deren Schicksal ganz der Laune des Siegers anheimgestellt, ihre Befreiung zum mindesten nur gegen hohe Lösegelder zu erwarten. Und wie drückend letztere für den durch den Krieg erschöpften Orden zu werden drohten, ergab schon das Beispiel des in Polen zurückgehaltenen Voigtes von Jer wen, dessen Schätzung auf 1600 ungrische Gulden angesetzt war (90).

Ueber jene Bestimmungen hat man sich in Livland während de* ganzen J. 1436 in völliger Unklarheit befunden und durch den Hochmeister, der andernfalls die Ablehnung des Friedens von dort aus befürchten musste, ist nichts geschehen sie zu |beseitigen. Nur gestützt auf die seiner Zeit

II

(8)

X Einleitung.

aus Preussen ergangene Versicherung, den livländischen Interessen solle Rechnung getragen werden, sowie die von den Comturen von Elbing und Balga dem zu Wolmar im Februar 1436 versammelten Landtage abgegebenen Erklärungen (13), ohne Kenntniss des Wortlauts des Vertrages, vielmehr im Glauben, dass alle Gefangenen gleichmässig behandelt und gegen einander ausgeivechselt werden sollten (39), sandte der Ordensmeister im März die Siegel der livländischen Stände zur Vollziehung der Friedensurkunde nach Thorn (32) und fertigte seine Gebietiger zu dem Tage ab, der am 27 Mai in Kurzum bei Diinaburg mit den Litauern wegen der Gefangenen gehalten werden sollte.

Als dort die litauischen Bevollmächtigten und ebenso der Grossfiirst, zu dem sich die Ordensherrn weiter nach Troki begaben, ganz in Übereinstimmung mit dem betreffenden Friedensartikel, zunächst und bevor sie nur Verzeichnisse der gefangenen Lwländer übergeben wollten, Auslieferung der Ihrigen forderten, schenkte man ihren Worten über die getroffenen Abmachungen keinen Glauben und schied ohne Ergebniss von einander. In Ahnung des währen Sachverhalts machte aber damals der Ordens­

meister dem Hochmeister über die trügerische Behauptung des elbinger Comturs, dass die Livländer ihre Gefangenen nicht umsonst herauszugeben brauchten, Vorstellungen, wies auf die mit Rittern und Knechten drohende Zwietracht hin, denen die Lösung ihrer Gefangenen zu schwer fallen würde, und sprach die Befürchtung aus, dass in dem Frieden „dies arme Land nicht wohl bewahrt seiu (102).

Um dem Grossfürsten den Verdacht zu benehmen, seine Gegner würden, nachdem die Ihrigen in Freiheit gesetzt seien, den Frieden nicht halten (109), hat dann der Ordensmeister 'vor den im Januar 1437 zum ziveiten mal bei ihm erschienenen litauischen Boten den ewigen Frieden be- schivoren (125) und mit dem Hinweis darauf, dass dadurch die Verhandlungen wegen der Gefangenen wesentlich erleichtert werden würden, auch Reval dazu aufgefordert (143). Trotz der Beseitigung dieses Hindernisses und obgleich die livländischen Gebietiger auf einer weiteren mit den Litauern anberaumten Zusammenkunft, die am 16. Juni d. J. in der mitauschen Gegend stattfand, mit jeden­

falls sehr ermässigten, den Friedensbedingungen mehr angepassten Forderungen auftraten, beobachteten die Abgesandten Sigmunds ihre frühere abweisende Haltung und Hessen sich nicht einmal zu einer Erklärung herbei, unter welchen Bedingungen sie die livländischen Gefangenen freizugeben gedächten (197). Die Livländer mussten die Ueberzeugung mit sich nehmen, dass ihr Gegner die ihm durch den Frieden eingeräumten Vortheile hartherzig bis zum Aeussersten auszunutzen gedächte.

Mehrere preussische und livländische Gesandtschaften, welche darauf noch an den Grossfürsten abgefertigt wurden, blieben ohne jeden Erfolg: den Comturen von Ascheraden und Diinaburg, welche im Januar 1438 bei ihm verweilten, gab er den Bescheid, dass er nur mit dem Hochmeister, mit den Livländern überhaupt nicht mehr zu verhandeln gedenke (216, 250). Die von jenem dann aber wiederholt vorgeschlagenen Zusammenkünfte lehnte er mit dem Bemerken, dass er mit andern noth- wendigen Geschäften belastet, keine Lust habe wegen der Gefangenen Tage zu halten, ebenfalls ab (288, 295). Gleichzeitig Hess er es freilich an der Versicherung nicht fehlen: es giebt nichts so Grosses, das ivir um Euretwillen nicht thun wollten (267), oder: fügte es Gott so, wir wollten Euch die Gefangenen viel lieber umsonst los und ledig lassen (295).

Die Aussichtslosigkeit jener Bemühungen bedrückte in Livland um so mehr, als die Behandlung, welche die Gefangenen inzwischen erduldeten, eine überaus harte war. Im Februar 1437 klagen einige derselben dem Hochmeister, dass ihre Diener, ivelche während der Anwesenheit von Ordensherrn aus dem Gefängniss gelassen ivaren, nach dem Abzüge jener wieder in Eisen geschmiedet und in die Verliesse gesetzt seien; sollten sie selbst noch länger so leiden, so wünschten sie lieber den Tod (127).

Zwar wurden einige der namhafteren Gefangenen gegen Bürgschaft des Hochmeisters auf kürzere Zeit aus Litauen entlassen, ihnen die Termine für die Gestellung auch wiederholt verlängert, doch

(9)

Einleitung. XI mussten sie sich dabei stets verpflichten, vor dem nächsten Verhandlungstage sich wieder einzufinden (231, 234). Seinen höchsten Zorn Hess der Grossfürst einige deutsche Herren, darunter einen von Dohna und den Ritter Poppo von Köckeritz, fühlen, welche cds Kampfgenossen seines Todfeinds Sivitrigail in seine Hand gefallen waren. Ihnen wurde auch die zeitweilige Entlassung verweigert, nur auf das Wort des Hochmeisters freie Bewegung im Lande gestattet (267). Als Sigmund jede iveitere Verwendung zu ihren Gunsten ablehnte, „weil sie Herzog Switrigails Diener gewesen", erbat der Hochmeister schliesslich, doch auch vergebens, die Fürsprache des römischen Königs Albrecht für sie: der Grossfürst sei, so meldet er jenem, ein gar seltsamer Herr, mit dem übel zu verhandeln sei;

so luölle derselbe jene Gefangenen nur dann in Freiheit setzen, wenn sie sich ihm zu eigen gäben und in seinem Lande niederliessen; das aber unirden sie keinesfalls thun, eher gäben sie darum Leib unci Leben (281). Einen Einblick in die „Seltsamkeiten" des Grossfürsten gestattet die gelegentliche Mit­

theilung des Ordensmeisters, class derselbe edlen Aeltesten, welche seine Unterthemen, die Folozker und Witebsker, in Botschaft an ihn gesandt, das Haupt abschlagen lasse (133).

Nachdem der zwischen dem Hochmeister und den Livländern ausgebrochene Zwist die Frage ivegen Befreiung der Gefangenen zeitiveilig ganz in den Hintergrund gedrängt hatte, vollzog sich zu Anfang 1439 eine höchst merkwürdige Annäherung zwischen Livland und Litauen. In den Streit inmitten des Ordens einzutreten, denselben nach Möglichkeit zu verschärfen und für sich auszunutzen, ivar für den Grossfürsten ein Gebot der politischen Lage; zweifelhaft konnte nur erscheinen, ob er, der im Grunde beiden Parteien gleich feindselig gegenüberstand, sich nun mit den Preussen gegen die Livländer oder mit diesen gegen jene verbünden sollte. Wenn seine Entscheidung zu Gunsten Livlands fiel, so haben ivir das dem Einfiuss des Erzbischofs von Riga beizumessen, der seit längerer Zeit nähere Beziehungen zum Grossfürsten unterhalten hatte und cds eigentlicher Urheber des zu Stande gekommenen Bundes anzusehen ist. Am 5. Februar 1439 verpflichtete sich der Grossfiirst urkundlich gegen die bei ihm erschienenen livländischen Abgesandten, auf Anfordern des Erzbischofs diesem oder dem livländischen Orden 200 gewappnete Schützen zur Vertheidigung ihres Landes zu Hilfe zu senden und einen feindlichen Durchzug durch Litauen in ihr Gebiet zu hindern (416).

Derselben erzbischöflichen Vermittlung ist es ohne Zweifel zu danken, wenn Sigmund am selben Tage den einst im J. 1406 durch Witaut zwischen Polozk und Riga aufgerichteten Handels frieden be­

stätigte (415). Ueber den Inhalt ihres Bündnisses, dessen Spitze sich ersichtlich gegen den Hochmeister kehrt, haben die Betheiligten, wie leicht verständlich, Dunkel wedten lassen. Wenige Tage bevor die Botschaft, mit der er jenes Abkommen traf, bei ihm anlangte, hat der Grossfiirst dem Hochmeister die Zusage gegeben, er wolle sich bei derselben um die Herstellung des Friedens im Orden bemühen (414); und noch ein halbes Jahr später hat ein der in Livlancl zur Herrschaft gelangten Ordens­

partei allerdings fernstehender Gebietiger, der Comtur von Mitciu, von der Tendenz der Einigung eine so irrige Vorstellung, dass er den Grossfürsten die an ihn gerichtete Frage, ob er den Liv­

ländern auch gegen clen Hochmeister beistehen wolle, schweigend verneinen lässt (477). Zu practischer Ausführung jenes Bundes, bei der Ordensbrüder an der Seite von Litauern gegen Ordensbrüder gekämpft hätten, ist es glücklicher Weise nicht gekommen.

Den in Litauen noch immer zurückgehaltenen Livländern aber gereichte die unnatürliche Einigung zum Heile. Was den alten Gegnern so lange hartnäckig verweigert war, musste den neuen Verbündeten gewährt werden. Die Gefangenen ivurden geschätzt, doch wol nur die vornehmeren einzeln, während für die grosse Masse der geringeren eine Pauschsumme vereinbart sein muss, da die Lösegelder später für voll erlegt galten (874), obgleich man die Zahl der zu Befreienden nicht genau kannte. Im September 1439 wurde die Schätzung, zu deren Herbei Schaffung die Gebiete Wenden

II*

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XII Einleitung.

und Weissenstetn zeitweilig vom Ordensmeister eingezogen waren und jeder Gebietiger eine seinen Einkünften entsprechende Summe beizusteuern hatte, durch den Comtur von Diinaburg dem Gross­

fürsten überbracht (477, 506). Um dieselbe Zeit wird die Mehrzahl der Gefangenen, nachdem sie vier Jahre in Unfreiheit verlebt, in die Heimath zurückgekehrt sein. Nur die, welche einst dem Sivitrigail Heeresfolge geleistet hatten, waren auch dies mal ausgeschlossen. Doch ist der Herr von Dohna zu Anfang des folgenden Jahres heimlich nach Livland entwichen (574) und seinen nächsten Leidensgenossen, welchen deshalb eine Verschärfung ihrer Haft drohte, wird der am 20. März 1440 eingetretene gewaltsame Tod Sigmunds die lange entbehrte Freiheit wiedergegeben haben.

Völlig zum Abschluss gebracht war jene Frage aber auch jetzt nicht. Es stellte sich nämlich heraus, dass viele Gefangene, deren Aufenthaltsort unbekannt geblieben war, in Litauen zurück­

gehalten und andererseits auch einzelne Litauer noch nicht befreit worden. Die Redamationen von Ordensgesandten hatte der Grossfürst Kasimir entgegenkommend beantworten lassen (782), doch führte eine spätere Botschaft im Juni 1442 vor ihm Klage, dass trotz seiner Versprechungen nur sechs der Gefangenen ausgeliefert seien (874). Dem gegenüber Hess der Grossfürst zunächst erklären, dass alle Livländer, von denen er wüsste (925), darauf, dass schlechthin edle freigegeben seien, während seinen eigenen Ansprüchen in jener Frage noch nicht volle Genüge geschehen sei (1005).

Mit der Nachricht, class der Ordensmeister eine neue Grenzfeste, Bauske, gegen den südlichen Nach­

bar aufrichte (994). schliessen dies mal die Beziehungen zu Litauen ab.

Hatte die Durchführung des Friedens nach aussen somit unerwartete Schwierigkeiten bereitet, so vollzog sich dafür der ebenfalls im December 1435 getroffene Ausgleich zwischen dem Orden und dem rtgisehen Erzstift ohne jedes Hinderniss. Zwar wurde die Zahlung der dem Erz- bischof gelobten 20,000 Mark auf Seiten des Ordens drückend empfunden, eloch tröstete man sich der

Hoffnung, dass letzterem in Zukunft Alles zum Frommen gereichen werde (2). Die Mahnung des Hochmeisters, bei der Einigung mit dem Prälaten gute Vorsicht walten zu lassen, versprach man zu beobachten (54) und bereits im Juli 1436 war die Regelung der Einzelfragen so weit vorgeschritten, dass der erzbischöfliche Secretär Lorenz Werner als Bevollmächtigter beider Theile nach Basel gesandt werden konnte, um die Zustimmung der Kirchenversammlung zu dem Uebereinkommen zu erwirken.

In seiner Eingabe an jene hebt der Orden hervor, dass der Vertrag geschlossen sei, um den Landen den nothwendigen Frieden zu geben, ihre Einigkeit dadurch gestärkt und ihr Mnth, den Heiden und Abtrünnigen zu widerstehen, erhöht werden würde (63, 64). Dem Boten wurden in Basel 4—500 Giüden angewiesen (73), eine weit bescheidenere Summe, als früher in Rom erforderlich gewesen war, um „Willen zu behalten" Am 28. September 1436 erfolgte die Bestätigung von Seiten des Conäls, indem der Vertrag unverändert anerkannt, edle zwischen den Parteien schwebenden Rechtsstreitigkeiten, mit Ausnahme der wegen der Herrschaft über die Stadt Riga, nieder geschlügen und der Orden zur Vertheidiegung der Kirche verpflichtet wurde (105).

Ausdrücklich wird hervorgehoben, dass mit andern Klagen die über Gewcdt und Todtschlag ab- gethan, also auch die Unthat des Jahres 1428, welche dem Orden so Übeln Leumund bei den Zeit­

genossen bereitet hatte, der Vergessenheit übergeben sein sollte. Dass die riegische Kirche aber damals von ihren alten Ansprüchen auf Lehnshoheit gegenüber dem Orden abgelassen, würde man aus der allgemeinen, ziemlich unklaren Wendung, auch die Beschwerden betreffend die Ansprache von Lehen (super feudortim impeticionibus) sollten cassirt sein, kaum zu scMiessen wagen, trenn nicht ein Zeugniss des Ordensmeisters die Richtigkeit dieser Deutung verbürgte. Derselbe erklärt nämlich dem Hochmeister bei Uebersendung der BestiitigungsbuUe. dass in letzterer auch die leenware und toeth- slachtunge miterwähnt sei; „und waren diese beiden Panete nicht mitausgedrückt, so hatten wir

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Einleitung. XIII doch über die Befreiung von denselben vom Erzbischof und seinem Capitel eine besondere besiegelte

Urkunde erhalten" (125). So war endlich, indem der Orden von seiner alten Politik der Bevor­

mundung und Vergeivaltigung gegenüber der rigischen Kirche, diese von ihren unzeitgemässen Präten­

sionen auf Vasallenpflicht von Seite jenes zurücktrat, die Eintracht beider Theile und damit ein den Frieden im Lande verbürgender Zustand hergestellt.

Der gelegentlich der Landeseinigung zu Walk gegen die Prälaten eingegangenen Verpflichtung, die freien Capitelsivahlen nicht zu beeinträchtigen (8, 1020), ist, soweit wir sehen, der livländische Orden in nächster Zeit gerecht geworden. Hatte die Erledigung eines der Stifter bisher stets Veran­

lassung zur Anzettelung weit angelegter Intriguen bei der Curie gegeben, indem von Seiten des Ordens der freilich nicht immer erfolgreiche Versuch gemacht war, einen ihm völlig ergebenen Can- didciten unmittelbar durch den Papst einsetzen zu lassen, so nahmen jetzt wiederholt geistliche Herren, die von den Capiteln ohne jede Beeinflussung von aussen her erkoren waren und ihre Bestätigung nicht einmal in Rom suchten, die freigewordenen Sitze ein.

An Stelle des am 12. September 1438 verschiedenen Bischofs Johann Schutte von Oesel trat zu Ende des Jahres durch Wahl des Capitels und kraft der durch den Erzbischof von Riga ihm er- theilten Confirmation der Tresler der Kirche Rudolph Grove (408, 553). Wie ei' es bei einer ähn­

lichen Gelegenheit begründet hat, verfuhr der Erzbischof bei Ausübung jenes Rechts gemäss den Be­

stimmungen des basler Concils, dass unter Aufhebung päpstlicher Generalreservationen vacante kirchliche Würden durch canonische Wahl und Bestätigung des Metropolitans verliehen iverden sollten (852).

Ein zunächst freilich wenig gefährlicher Gegner erstand jedoch dem Bischof Rudolph in der Person des Ordensanwalts bei der Curie Johann Cr ml, der im März 1439 vom Papste „aus eigener Be­

wegung" mit der Kirche beliehen (438), den Schutz des damals mit seinen livländischen Untergebenen in hartem Streit liegenden Hochmeisters genoss. Mit grösseren Hoffnungen, als die Verhältnisse es zuliessen, hat derselbe seine Ernennung aufgenommen und Anweisung ertheilt, auf Grund der päpst­

lichen Bullen die Kirche kühnlich zu besetzen und die von ihm an die Curie zu entrichtenden 2000 Gidden aus dem Stifte herbeizuschaffen (456, 462); dem gegenüber mahnte der Hochmeister ihn.

keine zu grossen Kosten auf die Erlangung des Bisthums zu vertuenden, da, wie die Dinge lägen, jene leicht umsonst gemacht sein könnten (475). Ein Jahr später sind Creuls Erwartungen denn auch erheblich herabgestimmt; er bittet den Hochmeister, falls irgendein Stift frei würde, seiner zu gedenken,

„dass ich nicht Hirte ohne Schafe oder Bischof ohne Kirche sei" (629). Auch das durch einen römischen Richter gefällte, sein Recht anerkennende Urtheil (664) vermochte angesichts des damals in Livland völlig darniederliegenden päpstlichen und hochmeisterlichen Einflusses vorläufig keine

Wendung zu seinen Gunsten hervorzubringen.

Im Stifte Dorpat folgte auf den im März 1441 hochbetagt verstorbenen Bischof Dietrich noch im selben Monat der Propst Bartholomaeus Savijerwe, wiederum, wie das in verstümmelter Form

•erhaltene Wahldecret zeigt, durch Ernennung von Seiten des Capitels und Bestätigung durch den Metropolitan (705). Im folgenden Jahre hat derselbe, als letzter dörptscher Bischof vor den Zeiten Karl V, durch den römischen König die Regalien über sein Stift und mehrere nordische Fürsten .sowie die Stadt Lübeck zu Conservatoren erhalten (862, 863).

Waren die beiden neuen Herren ohne Mitwirkung des Ordens erhoben worden, so doch keines­

wegs in feindlichem Gegensatz zu demselben. Wenn die frühere Periode des Kampfes nur blind ergebene Anhänger oder Widersacher des Ordens auf den Bischofsstiihlen geduldet halte, so schuf der getroffene Ausgleich Raum für unabhängige und jenem doch nicht abgeneigte Prälaten. Schien auch die Vergangenheit, die Gefangenschaft, welche er als Vicar seines sweitnächstmi Vorgängers Kulant

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XIV Einleitung.

einst erduldet, dem Bischof Ludolph eine unbefangene Haltung gegenüber dem livländischen Orden zu erschweren, so war er doch jetzt, um sich gegen seinen vom Hochmeister begünstigten Nebenbuhler zu halten, auf die Unterstützung des Ordensmeisters angewiesen und dieser iviederam, um keinen Partei­

gänger des Hochmeisters in das Stift eindringen zu lassen, genothigt ihm dieselbe zu gewahren.

Das einzige Anzeichen einer während dieser Zeit ztuischen Prälaten und Orden aufkeimenden Verstimmung bietet die im Januar 1441 vom Meister nach Preussen gerichtete Mittheilung, die Bischöfe hätten bei ihm auf Ansetzung eines Landtages gedrungen und zwar in so scharfer Weise, class er darin nichts Gutes erkenne (684). Das unerwartet sich äussernde Misstrauen vermögen wir nicht mit Sicherheit zu deuten, doch ist seine Ursache kaum eine tiefer liegende, dasselbe überhaupt nicht von Dauer gewesen, da sich die Spuren desselben nicht iveiter verfolgen lassen.

Der Papst war, wie schon gelegentlich hervortrat, nicht mehr oberster Richter über die Ange­

legenheiten Li viands. An seiner Gerechtigkeit verzw eifelnd hatte sich die rigische Kirche bereits im J. 1434 von ihm abgewandt und bei der in Basel tagenden Kirchenversammlung den Schutz gegen die Bedrückung durch den Orden gefunden, welcher ihr in Rom versagt war. Seitdem ist der Erzbischof Henning ein treuer Anhänger des Concils und ein gewissenhafter Vollstrecker der Befehle desselben geblieben. Nicht mehr in Rom, sondern in Basel Hess er den Vergleich mit clem Orden sowie die Abtretung des erzbischöflichen Schlosses Sunzel an sein Capitel bestätigen (328), zu gewissenr im Interesse seiner Vasallen liegenden Massnahmen sich ermächtigen (837) und für die Besucher der Marienkapelle im Dome zu Riga Indulgenzen erwirken (569); auf Grund eines von dort ergangenen Erlasses hat er seinen neu ernannten Suffragcinen die Confirmation ertheilt. Um zu den in Basel wegen Anschlusses der griechischen Kirche zu führenden Verhandlungen Delegirte zu entsenden, hielt er im Februar 1437 zu Riga sein zweites Provincialconcil. Die Beschlüsse der Generalsgnode wurden dort vorgetragen, ihre zur Besserung des geistlichen Standes ergangenen Decrete zur Beobachtung empfohlen (130); die damals veröffentlichten Abänderungen und Ergänzungen der rigischen Kirchen­

statuten von 1428 haben ausgesprochener massen vornämlich den Zweck, das frühere Gesetz in Ueber- einstimmung mit den Erlassen der Kirchenversammlung zu bringen (131). Als dann ein vollständiger Bruch zwischen Papst und Concil erfolgte, jener die Mitglieder „der basler Synagoge11 cds Ketzer zu verfolgen aufforderte (257), dieses Eugen IV für abgesetzt erklärte (485), haben sich der Erzbischof und seine Suffragane völlig von Rom losgesagt. Sie datiren ihre Urkunden seitdem ,,Zur Zeit der Erledigung des apostolischen Stuhls11, nach Erwählung des Concilspapstes Felix V aber nach dessen Pontificatsjahren (832, 837). In scharfen Bullen verfolgte der erzürnte Papst den Erzbischof..

Im Mai 1441 ward clem Bischof von Culm der Auftrag, seinen Metropolitan, „der selbst ein Blinder, Blinden ein Führer sein wolle", vom Gehorsam gegen das Concil abzubringen; widerstrebe jener, so solle der Bischof aller Abhängigkeit von ihm ledig sein, „er sei Dir wie ein Heide und Zöllneru (720).

Im November 1443 erhielt der Hochmeister sogar den Befehl, Henning, „den ehemaligen Erzbischof von Riga", und andere Anhänger des Concils, wenn dieselben von ihren Irrthümern nicht Hessen,, nöthigenfalls mit Waffengewalt zum Gehorsam gegen den römischen Stuhl zurückzuführen (1015).

Auch für den livländischen Orden trat die Bedeutung Roms zurück, seitdem derselbe auf Beein­

flussung der Bischofswahlen verzichtet und mit den Prälaten in Frieden lebend keine Processe vor den höchsten geistlichen Gerichten zu führen hatte. Im März 1437 erklärte der Meister: ivir haben keine schwebenden Sachen im Hofe zu Rom ; Gott gäbe, dass wir da auch nicht viel zu thun haben mögen" Dem dorthin ziehenden Procurator eine Unterstützung zu geivühren, lehnte er mit Rüchsicht auf seine bedrängten Geld Verhältnisse zugleich ab (145). Die entschiedene Parteinahme des Papstes

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Einleitung. XV für den Hochmeister gelegentlich der Zwistigkeiten desselben mit dem livländischen Orden ward für letzteren demnächst ein Anlass, dem Beispiele der Bischöfe folgend sich ganz dem Concil zuzuwenden.

Wahrend zweier schweren Jahre hatte der Meister B okenvor de an der Spitze des liv­

ländischen Ordens gestanden. Grosse Summen waren aufzubringen, um nach dem unglücklichen Feldzuge im Herbste 1435 Waffen und Pferde neu anzuschaffen und die Schulden der gefallenen Gebietiger zu bezahlen; woher die an Litauen zu entrichtenden Lösegelder genommen werden sollten, icusste man nicht. Dazu kam mehrjähriger völliger Missiuachs. Die Aemter Segewold, Karkus unci Rositen wurden eingezogen, da der Unterhalt eigener Gebietiger in denselben den Ruin der Land­

bevölkerung zur Folge gehabt hatte; um der Koth der Bauern abzuhelfen, musste Korn aufgekauft und im Marz 1437 ein allgemeines Ausfuhrverbot für Getreide erlassen 'werden (145, 148). Das bei seiner Wahl allgemein in ihn gesetzte Vertrauen, „edle Ziuietracht würde durch ihn hingelegt werden11 (8, 999), hat aber der Meister vollständig gerechtfertigt, er hat den Frieden nach aussen und innen, mit Litauen und den Prälaten, hergestellt und gewahrt. Ihm ist es noch gelungen ein erträgliches Verhältniss zum Hochmeister aufrechtzuerhalten, so viel Anlass zur Unzufriedenheit dessen Bevormundungssucht (68), sein ungerechtfertigt sich äusserndes Misstrauen (358 S. 238), die Vernachlässigung livländischen Interesses beim brzescer Frieclensschluss auch gaben; Bohenvorde war es namentlich zu danken, wenn der vor längerer Zeit zwischen dem Deutschmeister Eberhard von Saunsheim und dem Hochmeister ausgebrochene Zwist nicht schon damals Livland ergriff.

Jener Streit, auf den hier in der Kürze hinzuweisen ist. hatte seinen Ausgang davon genommen, dass der Deutschmeister, wie es scheint, cds Vordermann des über den Frieden des Ordens mit Polen heftig zürnenden Kaisers, im Mai 1436 gegen den Hochmeister die Anklage wegen Missregierung erhob und die Abstellung von vier ihm besonders anstössigen Artikeln jenes Friedens binnen dreier Monate verlangte. Die Vertheidigungsschrift des Hochmeisters entwickelt dagegen, dass die getroffenen Abmachungen durch die von Switrigail einst begangenen militärischen Fehler, die nicht gehaltene)), Hilfsversprechungen des Kaisers und die schliessliche Erschöpfung des Ordens zur Notwendigkeit geworden, doch weder „schädlich noch unehrlich11 seien (97). Mit diesen Erklärungen gab sich jedoch der Deutschmeister nicht zufrieden, lehnte die Aufforderung, wegen einer anzubahnenden Verstän­

digung nach Preussen zu kommen, ab und erliess am 1. October 1437 gegen den HocJimeisler eine Vorladung nadi Mergentheim, zur Veranticortung auf die gegen ihn verlautbarten Beschwerden (230).

Bei seinem in der Geschichte des Ordens unerhörten Vorgehen berief sich Saumheim auf die Statuten, die der Hochmeister Werner von Or sein unter Mitwirkung der obersten Gebietiger von Deutschland und Livland im J. 1329 erlassen haben sollte und welche dem Deutschmeister die jetzt von ihm in Anspruch genommenen Befugnisse in der That einräumten (2, 736). Nicht sofort, doch sicher seit dem J. 1438 hat dagegen der Hochmeister die Echtheit jenes Gesetzes angezweifelt, dasselbe für gemachet und getichtet erklärt (329). Ohne dass es hier möglich wäre die interessante Frage allseitig zu untersuchen, verdient doch hervorgehoben zu werden, dass mehrere der damals gegen die Authenticitüt der Statuten geltend gemachten Einwände volle Beachtung verdienen. So wurde namentlich auf den Widerspruch hingewiesen, dass dort dem Deutschmeister, dem Untergebenen des Hochmeisters, eine Strafgewalt über diesen zugestanden tuerde, die nur dem grossen < 'apitel zukäme und von diesem bisher ausgeübt sei; ferner darauf, class das Statut sieh weder in den Gesetzbüchern noch den Archiven des Ordens vorfände und bis dahin allgemein, sogar dem Deutsehmeister, uubetumit geblieben wäre, da dieser andernfalls bei der Erwählung Russdorfs davon Gebrauch gemacht haben würde; endlich sei die Urkunde nicht in herkömmlicher Form ausgestellt, da ihr das Siegel des grossen,

Ca pit eis und die Zeugennamen der anwesenden Gebietiger fehlten (512, 5VS. 5^0). Von der andern

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XVI Einleitung.

Seite wurde dem gegenüber nur geltend gemacht, das Statut habe Bestätigung durch den Kaiser und das Concil erhalten; dass diese aber für die Echtheit ivenig und um so weniger zu bedeuten hatter als der Kaiser damals dem Hochmeister völlig abgeneigt und die Confirmation in Basel in regelloser Weise erfolgt war, entzog sich der Einsicht der Zeitgenossen nicht. So scheint der Deutschmeister die angebliche Rechtsgrundlage für sein Auftreten gegen den Hochmeister sich erst selbst in jener im Mittelalter nicht allzu befremdlichen Weise geschaffen zu haben.

Als der Meister Bohenvorde veranlasst ivard zu der Haltung Saunsheims Stellung zu nehmen r

that er es in friedliebendem, dem Hochmeister durchaus wohlwollendem Sinne. In seiner von letzterem trotzdem nicht weiter beförderten Erklärung vom 2. Juni 1437 sprach er es gegen den Deutsch­

meister aus, dass falls dieser auf dem eingeschlagenen Wege fortfahre, „grosser Neid, Hass, Zwietracht und gänzliches Verderben des Ordens entstehen würdeu, und bat ihn, nachdem das Verfahren überdies, dem Statut zuwider, ohne Mitwissenschaft des livländischen Meisters eingeleitet sei, den Streit bis zu einem vom Hochmeister zu berufenden grossen Ccipitel anstehen zu lassen (175, 358 S. 238). Und dass mit dem Meister der ganze Inländische Orden das Vorgehen Saunsheims missbilligte und für verderblich hielt, zeigt ein späteres Schreiben des Landmarschalls, das den Wunsch ausdrückt, der Deutschmeister möge die Ladung nach Mergentheim zurückziehen und auf ein in Preussen zu hal­

tendes Capitel eingehen, ..damit der Orden vor Concil, Prälaten und Herren nicht zwieträchtig und in Splitterung erschieneu (249). Der Ordensmeister, an den die Aufforderung sich in Mergentheim einzustellen gleichfalls ergangen war, hatte seinen in der Angelegenheit des Deutschmeisters vom Hoch­

meister erbetenen Besuch in Preussen bereits ein mal Krankheitshalber vertagt (242); dann machte er sich wider die Mahnung seines Arztes, erst vollständige Genesung abzuwarten, in den letzten Tagen des December 1437 dennoch auf die Reise und ist unterwegs zwischen Karkus und Riga einem er­

neuten Anfalle seines Leidens erlegen (249). Sein Tod rief eine tiefeingreifende Aenderung in den Verhältnissen des livländischen Ordens hervor.

Der landsmannschaftliche Gegensatz von Westphalen und Rheinländern innerhalb des Ordens, der schon niederholt, so bei der Wahl des J. 1433, hervorgetreten war, hatte allmälig an Schärfe gewonnen. Die Herausbildung eines solchen scheint ein sicheres Anzeichen, dass in der ritterlichen Genossenschaft bereits der Verfall eingetreten war, sie sich von ihren ursprünglichen Zielen weit entfernt hatte. Nicht in den Zeiten, wo die Annahme des weissen Gewandes nur Kampf und Ent­

sagung verhiess, wol aber als die gesicherte Macht und der Reichthum des Ordens seinen Gliedern ein Herrenleben voll Behaglichkeit ermöglichten, konnte ein so gesteigerter Wettbeiverb um die StellungenT

welche er vergab, und als Folge davon die Parteibildung sich entwickeln. Bei der neuen Meister­

wahl, die luegen Abwesenheit einiger vornehmen Gebietiger erst im März 1438 stattfand (249), schieden sich wiederum die Zungen, indem die Westphalen ihre Stimmen dem Voigte von Wenden Heidenreich Vinke von Overberg gaben, die Rheinländer dagegen den Heinrich von Notleben, Voigt von Jenven, als Candidaten aufstellten. Als die Gebietiger, welche die Bestätigung des Hoch­

meisters für einen der beiden Gewählten erbitten sollten, in Marienburg anlangten, sollen die West­

phalen unter ihnen sofort angedeutet haben, dass sie zwar die Anerkennung Vinkes, nicht aber die seines Mitbeiverbers anzunehmen gewillt seien (306).

Zur Erklärung des hier hervortretenden Conflicts sei daran erinnert, dass nachdem die Erhebung der livländischen Meister lange Zeit vom Hochmeister und dem Generalcapitel vollzogen war, die Er­

wählung im Lande mit nachfolgender Bestätigung in Preussen zuerst im J. 1413 stattgefunden hat

!) Vgl. Schwartz in Livlänä. Mittheilungen 13 S. 453 f.

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Einleitung. XVII dass ferner die Doppelwahlen erst ein Ergebniss der Parteigruppe rung zu sein scheinen, wobei der Gebrauch, class zwei Candidaten für das Deittschmeisterihum aufgestellt wurden (278), vielleicht nicht ohne Einfiuss geblieben ist. Dass der Hochmeister nun einseitig Zerwürfnisse hervorgerufen, indem er bei Ausübung jenes Hechtes der Confirmation seine Landsleute, die Rheinländer, ungebührlich bevorzugt, die Westphalen dagegen ungerecht zurückgesetzt hatte, dafür finden wir weder in den Thcitsachen, noch in den Aeusserungen seiner Gegner einen bestimmteren Anhalt; nur eine durchaus unzuverlässige Parteischrift der Westphalen vom. J. 1439 hat ihm diesen Vorwurf gemacht (549).

Die Bestätigungen waren aber noch zu kurze Zeit üblich, cds dass schon eine Klärung der gegen­

seitigen Ansprüche eingetreten wäre und sich ein festes, von beiden Theilen respectirtes Herkommen in dieser Beziehung hätte ausbilden können. So hatte bereits die Haltung Russdorfs bei der Wahl Boken- vordes, dem er anfangs die Anerkennung ganz verweigern zu wollen schien, um sie dann, trotz der drängenden Zeitverhältnisse, verspätet und zögernd zu ertheilen, in Livland grosses Aergerniss hervor­

gerufen. Es lag damals der Gegensatz der Anschauungen vor, dass die Livländer für einen ein­

zigen vorgestellten Candidaten unbedingt die Anerkennung beanspruchten, während der Hochmeister sie auch verweigern zu dürfen glaubte. Fragen ivir dann nach den Gründen, mit welchen jetzt die Westphalen eine Bestätigung Notlebens im voraus abwiesen, so begegnen uns meist Einwände sehr allgemeiner Art, so z. B., jener sei von beiden Candidaten der unnützste und unbequemste gewesen.

Der Pun et auf den sich ihr Widerstand stützen musste, ist in der späteren Bemerkung des Deutsch­

meisters angedeutet, Vinke sei von dem grösseren und angeseheneren Theile (dem merern und wegern teyll) erwählt worden (466). Während also jene Partei bei einer Doppelwahl Bestätigung des Can­

didaten der Majorität verlangte, nahm der Hochmeister das Recht in Anspruch, einem der beiden Vor­

geschlagenen nach freiem Ermessen den Vorzug zu gehen.

Russdorf begegnete dem Widerspruche der Westphalen mit einem Zugeständniss. Unter Zu­

ziehung der Abgesandten erliess er am 15. April ein Statut für den Orden in Livland, das die ge­

setzliche Anerkennung der bestehenden P<trteibildung enthält. War der ein mal hervorgetretene Wider­

streit der Landsmannschaften nicht mehr zu beseitigen, so konnte er doch abgeschwächt werden, indem der Antheil einer jeden an der Gewalt verfassungsmässig geregelt und beide ins Gleichgewicht mit einander gesetzt wurden. Es sollte in Zukunft der Landmarschall stets von dem Theile sein, welchem der Meister nicht angehörte, der aus sechs Gebietigem bestehende Rath des letzteren gleich mäss ig aus beiden Parteien zusammengesetzt luerden und die Vertheilimg der übrigen Comtur- und Voigtämter ebenfalls eine paritätische sein. Ferner wurde der Meister verpflichtet, im Einvernehmen mit seinem Rathe zu handeln, bei Angelegenheiten von hervorragender Wichtigkeit aber das ganze Capitel zu­

zuziehen (275). Diese in Preussen cds Concession an die Westphalen aufgefassten Bestimmungen schienen wol geeignet jene nachgiebiger zu stimmen. Hatten sie bisher befürchten müssen, durch einen Meister von der Gegenpartei ganz bei Seite gedrängt zu werden, so blieb ihnen jetzt in jedem Falle ein bestimmter Einfhm gesichert. Als sich der Hochmeister dann noch entschloss die Bestätigung zu vertagen und die, Comture von Elbing und Ragnit mit dem Auftrage nach Lirland zu senden, d.em- jenif/en der leiden Erwählten, „der dem Orden, dem Lande und den Städten am meisten nütze sei", in seinem Namen die Confirmation zu ertheilen, sollen auch die bisher Widerstrebenden gelobt haben, sich jeder Entscheidung zu fügen (276. 306).

Dennoch ist ein Einvernehmen zwischen den Bevollmächtigten des Hochmeisters und den Häuptern der Westphalen nicht erreicht worden. Als jene vor den im Mai. zum Capitel in Wenden versammelten Gebietigem den Heinrich von Notleben als Meister proclaniirten. trat die Opposition von Neuem, jedoch in völlig veränderter und ice.it gefährlicherer Gestalt als bisher, hervor. Nach dem

III

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XVIII Einleitung.

Vorgänge der beiden Erwählten erklärten sämmtliche anwesenden Gebietiger, dass sie jede Bestätigung von Seiten des Hochmeisters, nicht allein die zu Gunsten Notlebens getroffene, zurückwiesen und die Entscheidung einem grossen Capitel vorbehielten. Bis dahin wurde Vinke zum Meisters-Statthalter gekoren und ihm von beiden Theilen Gehorsam gelobt (306, 358 S. 238). Der Widerspruch, welchen die eine Partei gegen die Confirmation des Minor itätscandidaten erhoben, hatte sich in eine Aufleh­

nung des ganzen livländischen Ordens gegen die bisher durchaus nicht in Frage gestellte Autorität des Hochmeisters umgewandelt, und zwar auf Grund der vom Deutschmeister gegen jenen erlassenen Anklage und Ladung. Dass man völlig auf den Standpunct Saunsheims, den man bisher keineswegs getheilt hatte, übergetreten war, geht aus mehreren späteren Aeusserungen hervor. So schreibt Vinke ein mal: alle Gebietiger seien im Capitel übereingekommen, dass ihnen keine Bestätigung vom Hoch­

meister aufzunehmen gebühre, es sei denn dass die Zwistigkeiten zwischen ihm und dem Deutschmeister ganz entschieden seien (365); oder Saunsheim bemerkt, „die Confirmation Notlebens durch die Bevoll­

mächtigten des Hochmeisters sei zu einer Zeit erfolgt, als letzterer des nicht Macht gehabt, sondern sich durch seine Verschuldung des Amts der Meisterschaß beraubt hatte" (466). Indem die Livländer, welche noch kürzlich, unbekümmert um alle vom Deutschmeister bereits gethanen Schritte, die Bestä­

tigung eines Oberhaupts vom Hochmeister erbeten und damit die Rechtmässigkeit seiner Regierung anerkannt hatten, dieselbe jetzt leugneten, erscheint die Consequenz ihres Handelns in wenig günstigem Lichte. Gaben die Westphalen ihrer Opposition jetzt eine viel breitere Grundlage, so scheinen sie, wie das gelegentlich hervortritt, iveitgehende Beschränkungen des hochmeisterlichen Bestätigungsrechts, vielleicht die völlige Beseitigung desselben, im Auge gehabt zu haben (306, 320). Wenn aber auch die Rheinländer die ihnen doch günstige Entscheidung anfochten und mit jenen mm gemeinsame Sache machten, so sind sie, ivenn nicht unmittelbarem äusseren Drucke, doch nur dem starken Zwange, den die Verhältnisse auf sie ausübten, gewichen. Auch von ersterem, einer Besetzung des Hauses Wenden mit Bewaffneten zur Zeit des Capitels, ist die Rede (303, 306); ausschlaggebend aber musste für sie schon das Bedenken sein, dass wenn sie trotz des Widerspruchs der Westphalen Notleben als Meister aufnahmen, sie ihm nur mit den Waffen Anerkennung hätten verschaffen können und bei der überlegenen Macht der Gegner der Ausgang eines solchen Kampfes für sie mehr als zweifelhaft gewesen iväre.

Nach der Heimkehr seiner Bevollmächtigten entsandte der Hochmeister den Comtur von Meniel Wetzel von Wladichheim und den ehemaligen Comtur von Dünaburg Brun von Hirschberg nach Livland, um dort in seinem Interesse zu ivirken (304), und richtete an Prälaten und Stände die Aufforderung, an den Orden aber den Befehl, Notleben als Meister anzuerkennen (305, 329, 313).

Mit grösserer Energie waren die Westphalen für ihre Sache thätig. Ein Tag, den mehrere der Ihrigen zu Ende Juni mit den Edlen von Harrien und Wirland sowie der Stadt Reval hielten, brachte ihnen von diesen freilich nur den mehrere mal wiederholten Bescheid ein: sie hätten dem Hochmeister geschworen und wollten ihren Eid rem halten; wen er zum Meister gesetzt, den würden sie dafür halten (315, 320). Das althergebrachte Treuverhältniss der Mannschaft zum Hochmeister, die freundliche Verbindung, in der Reval zu Notleben gestanden, sowie der Umstand, dass es für die schwere, ihm jüngst von den Holländern zugefügte Schädigung durch hochmeisterliche Vermittlung Genugthuung zu erhalten hoffte (324), haben dort ohne Zweifel entschieden. Auch bei Riga sollen, trotz des Bemühens die Stadt in entgegengesetzter Richtung zu beeinflussen, mehr Sympathien für Notleben als für den thatkräftigeren Statthalter sich gezeigt haben. Im Grunde stand sie dem ganzen Streite ziemlich gleichgültig gegenüber. Hätte freilich der Hochmeister, dem Rathe seiner Anhänger folgend, der Stadt die Versicherung gegeben, „sie bei ihren alten Gerechtigkeiten, die ihr zur Zeit der beiden

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Einleitung. XIX letzten Meister entzogen waren, zu erhalten11, dieselbe wäre gewiss bereit gewesen „bei ihm Leib und Gut aufzusetzen11 (310, 316). Zu solcher Preisgabe der Ordensinteressen hat sich jener aber nickt herbeigelassen. Sehr bestimmt wiesen dagegen die Verhältnisse dem Erzbischof sowie den Bischöfen von Dorpat und Oesel ihre Stellung in dem Cortflicte an, und zwar auf Seiten der Gegner des Hoch­

meisters. Die Verbindung mit Preussen, welche stets ein Anlass gewesen, die dort bestehende Abhän­

gigkeit der Prälaten vom Orden auch auf Livland zu übertragen, war ihnen von Herzen verhasst, jede Lockerung derselben erwünscht. Ganz wie sie strebten die Westphalen, iveiche jetzt im Gegensatz zu den vom Hochmeister begünstigten Rheinländern den Character einer rein livländischen Partei an­

nahmen, nach grösserer Unabhängigkeit von Preussen. Mit gutem Grund wusste man bald im Lande von einer Verständigung der Bischöfe mit clem Statthalter zu sagen (316). Dafür setzten die Gegner des letzteren allerlei böse Gerüchte in Umlauf, wie er den Beistand der Prälaten nur durch eine Reihe demiithigender und schwerer Zugeständnisse erkauft habe. Er und die Seinigen sollten sich als Vasallen und Untersassen jener bekannt, Land und Leute an sie verschleudert, insbesondere dem Erzbischof das Schloss Burtneck zugesagt haben (320, 322). Nichts von alledem hat sich bewahrheitet;

nur eine geivisse Nachgiebigkeit der Gebietiger gegenüber dem Bischof von Oesel in Betreff der aus dem Gebiete Karkus in die Wiek entwichenen Leute vermögen wir festzustellen (326).

So u:ar die Lage schon einigermassen geklärt, als Herren und Stände am 20. Juli zum Tage von Bernau zusammentraten, um nach den Worten der Ladung treffliche und. grosse Landes­

angelegenheiten" zu berathen (308). Das Ausbleiben einiger entschiedenen Parteigänger des Hoch­

meisters, so des Bischofs Johann von Curland, der curischen Gebietiger und der guten Mannen aus Wirland (350), schien anzudeuten, welchen Verlauf ihrer Ansicht nach die Verhandlungen nehmen mnssten. Die zu Wenden abgegebenen, in eine Urkunde zusammengefcissten Erklärungen, zu denen sich sowol Vinke wie Notleben und alle übrigen Gebietiger nochmals bekannten (358 S. 239, 361, 365), fanden mit der früheren Begründung die Billigung der Versammlung: die Bestätigung eines Ordens­

meisters sollte bis zum grossen Capitel anstehen und „bis der Hochmeister das beigelegt, was er mit dem Deutschmeister zu thun habe" Durch eine Botschaft der Bischöfe gedachte man den Hochmeister für diese Entscheidung zu geurinnen; zugleich aber uxird der im December 1435 zu Walk geschlossene Bund erneuert, dem zufolge ein Angriff von auswärts von Allen gemeinsam abgewehrt werden sollte (323). So sehr der vom Comtur von Memel dem Hochmeister über den Landtag erstattete Bericht die Thatsachen zu verhüllen sucht, lässt er doch das Eine mit Sicherheit erkennen, dass nachdem sielt verschiedene Stimmen — die der Mannschaften und Städte — für den Hochmeister erhoben, die ihm ungünstigen Beschlüsse durch die Prälaten durchgesetzt seien (331). Mit Unrecht sind nachher „die bösen Pfaffen, die früher vom Orden abgefallen ivaren", angeklagt worden die ganze Zwietracht ver­

schuldet zu haben (381); man hatte es ihnen vielmehr zu danken, ivenn damals dem Ijindc der Frieden erhalten blich. Hätten die Prälaten sich, jetzt zu Gunsten des Hochmeisters entschieden, so wäre dessen Parteigenossen in Livland damit eine solche Stärkung erwachsen, dass sie sich offen von den zu Wenden gefassten, vorgeblich ja erzwungenen Beschlüssen hätten lossagen und den Kampf aufnehmen dürfen; indem sich jene aber für die an Macht schon überlegenen Westphalen erklärten? verschafften sie diesen ein solches Uebergewicht, dass die Rheinländer völlig niedergedrückt sich auch,

weiterhin fügen mnssten. Die zu J^rnau geschaffene Lage wird am schärfsten durch das Schreiben charactermrt, welches Notleben von dort aus an den Hochmeister richtete: das ganze Land ist einig;

selbst er, der Schützling des Hochmeisters, und seine Partei rathen ihm den gefassten Beschluss an­

zunehmen und mahnen von der Anwendung von Gewalt ab, indem sie auf den Willen des Landes hinweisen, mit vereinten Kräften jedem äussern Feinde gegenüberzutreten (323). So hatte die

III*

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