• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Therapie-Symposium 2001" (19.10.2001)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Therapie-Symposium 2001" (19.10.2001)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

erfüllen oder ein vergleichbares wissen- schaftliches und technisches Niveau und eine vergleichbare Unabhängigkeit ge- währleisten,

– von einer fachlich kompetenten un- abhängigen Stelle des betreffenden Mit- gliedstaates anerkannt sind und

– bei der Ermittlung der Zielwerte die in dieser Richtlinie festgelegten Verfah- ren oder Verfahren gleicher oder besse- rer Zuverlässigkeit angewandt haben.

5 Ausführungsregelungen Zur Ausführung dieser Richtlinie er- forderliche Durchführungs-, Ausnahme- und Sonderregelungen beschließt die Bundesärztekammer nach Beratung in den bei ihr gebildeten Gremien. Diese Regelungen werden im Deutschen Ärz- teblatt bekannt gemacht.

6 Beirat Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer

Untersuchungen

(1) Bei der Bundesärztekammer wird ein Beirat „Qualitätssicherung labora- toriumsmedizinischer Untersuchungen“

gebildet, der folgende Aufgaben wahr- nimmt:

❃Beratung der Bundesärztekammer in allen Fragen zu dieser Richtlinie

❃Klärung von Auslegungsfragen in der Anwendung dieser Richtlinie

❃Sammlung und Bewertung von Vor- schlägen zur Fortschreibung dieser Richtlinie.

(2) Die Mitglieder des Beirates wer- den vom Vorstand der Bundesärztekam- mer für die Dauer von 4 Jahren berufen.

Nachberufungen in der laufenden Amts- periode gelten bis zu deren Ende. Wie- derberufungen sind zulässig. Der Beirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden.

Die Mitglieder des Beirats können sich mit Zustimmung des Vorsitzenden ver- treten lassen. Der Beirat kann Sachver- ständige zuziehen.

(3) Dem Beirat gehören an:

❃Drei Vertreter der fachlich zuständi- gen Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

❃ein Vertreter der Physikalisch-Tech- nischen Bundesanstalt

❃ein Vertreter der Eichbehörden der Länder

❃ein Vertreter des zuständigen Indu- strieverbandes

❃zwei weitere vom Vorstand der Bun- desärztekammer benannte Vertreter.

(4) Die Geschäfte für diesen Beirat werden von der Bundesärztekammer ge- führt.

7 Aufgaben der Bundesärztekammer Die Bundesärztekammer nimmt in Ausführung dieser Richtlinie und deren Anlagen – im Einvernehmen mit der Phy- sikalisch-Technischen Bundesanstalt so- wie in Zusammenarbeit mit den Eich- behörden und in Abstimmung mit den fachlich zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften – folgende Aufgaben wahr:

(1) Aufstellung und Fortschreibung des Verzeichnisses der Messgrößen, die der Qualitätssicherung nach dieser Richtlinie unterliegen, entsprechend der in Abschnitt 0, Absatz (3) genannten Kriterien sowie Festlegung und bei Be- darf Anpassung der maximal zulässigen Messabweichungen entsprechend der in Abschnitt 0, Absatz (4) genannten Krite- rien – Anlage 1. Die Anlage 1 ist ver- bindlicher Bestandteil der Richtlinie. Sie ist gemeinsam mit der Richtlinie im Deutschen Ärzteblatt bekannt zu geben.

Änderungen der Anlage 1 sind ebenfalls im Deutschen Ärzteblatt bekannt zu ge- ben.

(2) Aufstellung und Bekanntmachung der Regelungen gemäß Abschnitt 5.

(3) Feststellung und Bekanntmachung der Zielwertarten gemäß Abschnitt 4.4 Absatz (1).

(4) Bekanntmachung empfohlener Re- ferenzmessverfahren gemäß Abschnitt 4.4 Absatz (2).

Die Bundesärztekammer nimmt in Ausführung dieser Richtlinie außerdem folgende Aufgaben wahr:

(1) Bestellung der Referenzinstitutio- nen gemäß 4.1.

(2) Bestellung der Referenzlaboratori- en gemäß 4.2.

(3) Bestellung der Sollwertlaboratori- en gemäß 4.3.

(4) Berufung der Mitglieder und Führung der Geschäfte des „Beirates Qualitätssicherung laboratoriumsmedizi-

nischer Untersuchungen“ gemäß Ab- schnitt 6.

(5) Führung der Aufsicht über die Re- ferenzinstitutionen.

(6) Führung des Verzeichnisses der Be- stellungen nach den Absätzen (1) bis (3).

(7) Führung des Verzeichnisses der Bekanntmachungen nach Satz 1, Absätze (2), (3) und (4).

8 Übergangsregelungen (1) Bis zum 6.12.2003 dürfen anstelle der Abschnitte 2.1 und 3.1 dieser Richtli- nie bei der internen Qualitätssicherung die Vorgaben des Abschnittes 2 in der Fassung der bis zum In-Kraft-Treten die- ser Richtlinie gültigen Richtlinien der Bundesärztekammer (vgl. Absatz 3 der Präambel) zugrunde gelegt werden. In diesen Fällen ist auch die Anlage 1 in der Fassung der bis zum In-Kraft-Treten die- ser Richtlinie gültigen Richtlinien der Bundesärztekammer (vgl. Absatz 3 der Präambel) anzuwenden.

(2) Die bis zum In-Kraft-Treten dieser Richtlinie ausgesprochenen Bestellungen von Ringversuchsleitern, Referenzin- stitutionen sowie Referenz- und Soll- wertlaboratorien bleiben bis längstens 31.12.2004 gültig.

(3) Mit Gültigkeit bis 31.12.2004 darf die Bundesärztekammer Referenz- und Sollwertlaboratorien nach Abschnitt 3.2 Absatz (5) und 3.3.1 Absatz (3) in der Fassung der bis zum In-Kraft-Treten die- ser Richtlinie gültigen Richtlinien der Bundesärztekammer (vgl. Absatz 3 der Präambel) bestellen.

9 In-Kraft-Treten

Diese Richtlinie tritt zugleich mit In- Kraft-Treten des 2. Medizinprodukteän- derungsgesetzes am 1.1.2002 in Kraft.✮ B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 42½½½½19. Oktober 2001 AA2759

Therapie-Symposium 2001

der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft in Zusammenarbeit mit der KV Hessen und der LÄK Hessen

Termin: Mittwoch, 28. November 2001, 15.00 bis 18.45 Uhr

Tagungsort: Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Georg-Voigt-Straße 15, 60325 Frankfurt, Großer Saal 1. OG

Teilnahmegebühr: Kostenlos (als Fortbildungsveranstaltung anerkannt) Wissenschaftliche Prof. Dr. med. B. Müller-Oerlinghausen,

Leitung: Prof. Dr. med. R. Lasek

Auskunft: Telefon: 0 69/7 95 02-5 55 und 02 21/40 04-5 28, -5 25 Wissenschaftliches Programm

Thema I: Empfehlungen zur Prävention und Therapie der Osteoporose (Prof. Dr. med. Reinhard Ziegler)

Thema II: Empfehlungen zur Prävention von kardiovaskulären Erkrankungen (Prof. Dr. med. Manfred Anlauf)

Thema III: Neue Arzneimittel – ein Überblick (Prof. Dr. rer. nat. Ulrich Fricke)

Thema IV: Hormonersatztherapie – Was ist belegt? (Prof. Dr. med. Martina Dören) ✮

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zeile: (7+1–4)·6=24 Finde zu möglichst vielen Kombinationen mindestens eine Lösung und

Treten unter der Behandlung mit (Na- me des Arzneimittels) Veränderungen der Sehkraft auf, so ist eine augenärztli- che Untersuchung dringend vorzuneh- men, da sich manche

1) Karten mit schwarzen Zahlen der Reihe nach auslegen. Jeder schwarzen Zahl eine passende rote Zahl zuordnen, so dass das Ergebnis immer 10 ist. 2) Karten an zwei

[r]

Ausdrucken, auf Karton kleben oder laminieren.. Ausschneiden und fertig ist

Seine Ehefrau betreibt ein gewerbliches Einzelunternehmen in Krefeld (Gewerbesteuerhebesatz 480 %) und erwirtschaftet im Jahr 2019 einen Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe

Könnt ihr euch denn auch noch daran erinnern wie die einzelnen Teile des Computers aussehen?. Tragt unter jedes Bild den richtigen Namen

[r]