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Archiv "STEUER: Eine weitere Gefahr" (08.05.1992)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT ESERBRIEFE

KREBSREGISTER Zu dem „seite eins"-Beitrag

„Neuer Anlauf, altes Problem" in Heft 13/1992:

Beispiel: Saarland

In seinem Kommentar hat N. J. Recht: Politiker müssen entscheiden, ob das Gemein- wohl, hier in Gestalt der For- schung und deren Nutzen für die Gesellschaft, Vorrang er- halten soll gegenüber einem Schutz individueller Rechte.

Wenn N. J. dann folgert, die Wissenschaft habe darzule- gen, „ob sie tatsächlich auf je- nen letzten Rest an Genauig- keit angewiesen sei, die sie sich mit der Auslieferung sämtlicher Patientendaten er- hofft", so ignoriert N. J. — nicht zum ersten Mal — den internationalen Standard be- völkerungsbezogener Krebs- register einerseits und die tatsächliche Situation in Deutschland andererseits.

Es geht, wie N. J. richtig schreibt, um die Frage der Einwilligungslösung versus gesetzlich verankertem Mel- derecht.

Nach den Krebsregisterge- setzen in Hamburg und in Nordrhein-Westfalen ist dort der Arzt verpflichtet, den Pa- tienten um seine Einwilligung zur Meldung an das Krebsre- gister zu bitten, während das Saarländische Gesetz von 1979 dem Arzt ein Melde- recht einräumt. Freilich sind auch in Hamburg und in Nordrhein-Westfalen Aus- nahmen zugelassen. Weltweit arbeitet kein Krebsregister mit der Einwilligungslösung.

Das Hamburgische Krebsre- gister ist — trotz großer An- strengungen — bisher nicht in der Lage gewesen, seinen frü- heren Standard wieder zu er- reichen und der Weltgesund- heitsorganisation aktuelle Daten über die Krebserkran- kungen in Hamburg zu über- mitteln. Es geht also nicht

„um einen letzten Rest an Genauigkeit", sondern schlicht um die Frage, ob man ein taugliches Instrument Krebsregister haben und mit Steuergeldern finanzieren will oder nicht.

Die Europäische Gemein- schaft ist dabei, ein Netzwerk europäischer Krebsregister zu errichten, da Krebsrisiken an politischen Grenzen nicht Halt machen. Es kann nicht sein, daß es ausgerechnet in Deutschland, im Herzen Eu- ropas, auch in Zukunft an verläßlichen Daten über Krebsrisiken fehlt. Auch dies werden die Politiker zu ent- scheiden haben.

Übrigens: Niemand denkt an ein nationales deutsches Krebsregister. Was wir brau- chen, sind eine Reihe funk- tionierender regionaler Regi- ster auf Länderebene, wie es zur Zeit im Saarland existiert und funktioniert. Diese Regi- ster müssen eng kooperieren.

Prof. Dr. med. G. Dhom, Universitätskliniken, Tumor- zentrum, Am Webersberg 20, W-6650 Homburg/Saar

Rat angelsächsischer Epidemiologen einholen

Es sind eigenartige Emp- findungen, mitansehen zu müssen, wie gegen besseres epidemiologisches Wissen nun schlußendlich eine jahr- zehntelange Lobby ihr Ziel zu erreichen scheint. Studenten der Epidemiologie würden ih- re Prüfung nicht bestehen, wenn sie ein bundesweites Krebsregister befürworteten.

Hinlänglich bekannt ist, daß Krebsregister teure Ein- richtungen sind, wie mühsam es ist, brauchbare Daten zu sammeln, daß aber auch be- stehende Datenkörper viel zu wenig benützt werden. Nach dem Standardwerk der Epi- demiologie (MachMahon/

Pugh: Epidemiology, Princip- les and Methods) sollen da- her nur wenige Krebsregister in verhältnismäßig kleinen Gebieten eingerichtet wer- den, allerdings mit über- durchschnittlich guter Aus- stattung. Mit dieser Empfeh- lung steht die epidemiologi- sche Lehrmeinung im Gegen- satz zur Weltgesundheitsor- ganisation, deren Bemühun- gen in den letzten Jahrzehn- ten zu einem weltweiten und in manchen Ländern bereits

zu dichten Netz von Krebsre- gistern geführt haben.

In den alten Bundeslän- dern würde dies den Ausbau schon bestehender Register bedeuten, während das Lan- desregister der früheren DDR verkleinert werden muß; dadurch frei werdende Mittel sollten aber zur Inten- sivierung der Arbeit im Regi- ster verwendet werden.

Warum nicht in dieser An- gelegenheit den Rat erfah- rener angelsächsischer Epi- demiologen einholen? Die Epidemiologie ist hierzulan- de ein noch junges Fach. Die Experten, die die Bundesre- gierung beraten, sind auf ih- rem jeweiligen Gebiet ausge- wiesen, ein Studium der Epi- demiologie hat jedoch keiner von ihnen hinter sich ge- bracht.

PD Dr. med. R. Schmauz, M. S. Epi (Harv), Institut für Pathologie, Kreiskranken- haus Gummersbach, Wil- helm-Breckow-Allee 20, W-5270 Gummersbach

PUBLIC HEALTH

Zu dem Beitrag „Manager im Gesundheitswesen" von Juliane Frühbuß in Heft 13/1992:

Auch berufstätigen Ärzten ermöglichen

Unbestreitbar besteht im deutschen Gesundheitswesen ein Bedarf an Fachleuten mit der Qualifikation eines MPH (oder MSP). Die Protagoni- sten dieses neuen Zusatzstu- dienganges wenden sich je- doch ausschließlich an Be- rufsanfänger und ignorieren offensichtlich völlig die Tatsa- che, daß auch für bereits im Berufsleben stehende und über einige Erfahrung verfü- gende Interessenten ein sol- cher Zusatzstudiengang von großer Bedeutung für deren berufliche Tätigkeit wäre. Ei- ne solche Studienoption soll- te auch berufstätigen Ärzten ermöglicht werden (daß dies möglich ist, beweist die FU Hagen).

Dr. med. Peter Etz, Ste- phanstraße 31, W-6204 Tau- nussstein 2

STEUER

Zu dem Beitrag „Die Gewerbe- steuerfalle bei ärztlichen Koopera- tionen" von Steuerberater M. Ben- der in Heft 11/1992:

Eine weitere Gefahr

Sehr zu begrüßen ist der Hinweis auf die Gefahren für Ärzte durch eine Tätigkeit, die Gewerbesteuer auslöst.

Ganz besonders wichtig ist der Hinweis, daß die gesamte Praxis gewerbesteuerpflichtig

— und damit auch umsatz- steuerpflichtig — werden kann, wenn ein Teil gewerbli- che Tätigkeit ist.

Auf die größte Gefahr hat Herr Bender jedoch nicht aufmerksam gemacht, näm- lich auf den Einkauf und Ver- kauf von Meßergebnissen von Analysen aus Patientenpro- ben, wenn der behandelnde Arzt medizinische Laborato- riumsuntersuchungen nur fik- tiv aus seinem Praxislaborato- rium auslagert und _an der Durchführung und Uberwa- chung überhaupt keinen An- teil hat, wie dies für die mei- sten sogenannten Laborge- meinschaften für Privatpa- tienten zutrifft. Hochgefähr- lich wird es, wenn die Begeg- nung zwischen dem behan- delnden Arzt und dem Ver- käufer der Analysenergebnis- se nur in der Vertragsunter- schrift besteht . . . Falls der behandelnde Arzt darüber hinaus die Grenzziehung der Ärztekammer über verwand- te Laboratoriumsuntersu- chungen als eine freie Geneh- migung auffaßt, ohne dazu weitergebildet und selbstaus- übend befähigt zu sein, unter- scheidet er sich nicht mehr vom Händler...

Auch dies sollte jeder Arzt wissen und sorgfältig berück- sichtigen (wie die Ohren- und Augenärzte sowie Orthopä- den, die in den Ausführungen von Herrn Bender beispiel- haft genannt worden sind).

Den Ärzten für Laboratori- umsmedizin sind sehr enge Auffassungen der Finanzbe- hörden wohl bekannt.

Dr. med. Hermann Lom- mel, Manforter Straße 225, W-5090 Leverkusen 1 A1-1678 (6) Dt. Ärztebl. 89, Heft 19, 8. Mai 1992

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