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nicht der so gedrückte Sklave

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(1)

Der

l i e f * und ehstländische

B a u e r

ist

nicht der so gedrückte Sklave

für Den man ihn hält.

Von

A. v , Z5—r.

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-£'i7oth) T '• ?! • I -1 _ I

D - r p a t , \ O a t * v al / in der Ganger und Lindeschen

Buchhandlung. 1786.

(2)

v^,m, über die Sklaverei und den Charaß- tcr der Bauren in Lief- und Ehstland, her- au6 gekommenes Buch hat mich veranlaßt, zu untersuchen: ob der lief- und ehstlandi«

sche Bauer denn wirklich der so elende Sklave sey, für den er gehalten wird.

Um von seinem wahren Zustand mehrere Begriffe sammlen- zu können, hab ich ihn mit dem russischen Bauer, der auch leibei- gen ist, verglichen und untersucht: wd*

cher von beiden seinem Herrn den größten Gehorch das Jahr hindurch zu leisten hat. Denn hab ich berechnet: was ein lief- und ehstländischer Bauer Wirth, der ein Viertel Landes besitzet, mit seinem Gesinde aus einem solchen Stück Land, wenn

(3)

(-5) 4 (f)

wenn er fleißig ist und alle feine Arbei­

ter gehörig nützet, gewinnen kann; und endlich hab ich untersucht: ob der lies- und ehMndische Gutbc scher sich denn wirklich in der Nothwendigkeit befinde, seinen Bauren einen größern Gehorch auf- zulegen, als sie zu leisten schuldig sind, und ob er nicht mit dem Gehorch, der ihm nach dem Wakenbuch gebührt, alle die auf seinem Gute nothwendige Arbei«

ten bestreiten könne.

Das Resultat meiner Untersuchungen ist endlich dahin ausgefallen, daß ich ge­

sunden habe: der russische Bauer habe sei- nem Herrn einen ungleich beschwerlichern Gehorch zu leisten, als der lief und ehst- landische; daß das Land, so lezterer be- sizt, hinreichend ist, ihn und sein Gesinde nicht allein reichlich zu ernähren, sondern daß selbiges ihm auch einen Ueberschuß zum Wohlleben abwirft; und daß endlich die nach einem Wakenbuch den Bauren auser-

(4)

(5) 5 (*)

auferlegte Arbeit hinreichend ist, alle Ar- Leiten auf einem Gute zu bestreiten, und daß der Gutsbesitzer, wenn er nur dieje­

nige Arbeit, die er gesczlich fordern kann, aus seinem Gebiete richtig erhalt und dar- auf sieht, daß selbige gehörig angewandt wird, nicht nötig habe, seine Bauren aus- ser ihrer pflichtmäßiqen Arbeit, weiter an­

zustrengen ; das zu beweisen soll der Ge- genstand dieser wenigen Blatter seyn.

Ohne die Vorzüge in Betracht zu ziehen, die der lief- und ehstlaudifche Bauer vor dem russischen hat, daß der Herr des leztern durch kein gesezlicheS Wakenbuch in der seinen Bauren auf- zulegenden Arbeit eingeschränkt ist, und daß der ltef- und ehstiandische Bauer seinem Herrn zu jederzeit, wenn er glaubt von ihm widergesezlich behandelt worden zu seyn, vor Gericht fordern und dort seine Klage vorbringen kann; ist sein Ar*

beits-

(5)

(ti

6

(*)

beitsgehorch auch ungleich geringer, wie der des russischen Bauers.

Es ist bekannt: daß ein Bauerwirth in Lief- und Ehstland, der ein Viertel Landes besitzt, acht und mehrere zur Ar- beit fähige Menschen beiderlei GeschlecbtS in seinem Gesinde hat. Ein solches Ge»

finde schift seinem Herrn in jeder Woche zween Menschen auf z Tage znr Arbeit, von welchen der eine mit Anspann das ganze Jahr hindurch, der andere ju gug aber nur 22 Wochen, 11 cmlich von St.

Georgi bis Michaelis, dem Gute Arbeit leistet. AuffVr diesen Arbeitstagen hat das Gesinde 10 bis 12 sogenannte Kor- dentage und vier Fuhren zur Verführung der Hofesgefalle, die ich für 56 Arbeits- tage annehme, im Jahr zu prastiren. Znr Verführung der Station und Postfurage, wie mich zur Besserung der Landstraße gehen ihm auch höchstens 42 Arbeitstage hin, und dann hat das Gesinde noch 2 Pfund

(6)

(*) 7 (*)

Pfund ©ant von seinem eigenen Flachs und 2 Pfund Hofes Flachs für den Guts­

herrn zu spinnen, wofür ich 24 Arbeits­

tage rechne. Daß also der ganze Gehorch des angeführten Gesindes in z ^6 Arbeits- tagen besteht. Dahingegen muß der ruf- stfche Bauer mit allen seinen zur Arbeit fähigen Menschen so wohl männlichen als weiblichen Geschlechts, das ganze Jahr hindurch in jeder Woche 3 Tage für sei­

nen Herrn arbeiten; mithin wenn ein lief- und ehsilandisches Gesinde von Acht zur Arbeit fähigen Menschen, seinem Herrn jahrlich 3 56 Aebeitstage geleistet, so muß ein russisches Gefinde von eben so viel Menschen für seinen Herrtl 124g Tage arbeiten.

Aus dieser Vergleichung glaube ich hin«

länglich bewiesen zu haben, daß der Ge- horch des russischen Bauers ungleich drük- kender ist, als der Gehorch des lies- und chstlandischen. Nun will ich zeigen: daß ein

(7)

m s

ctr. solcher lief- und ehftländischer Bauer- wirrh von seinem Land so viel Getreide gewinnen kann, alö zu seinem reichlichen Unterhalt nötig ist, und daß ihm davon auch noch zum Wohlleben übrig bleibt.

Wenn das anaeführte Gesinde von z Menschen 4 zur Arbeit fähige Kerl hat und *3 von selbigen nur die Hälfte von derjenigen Arbeit im Gesinde leisten, *) die der Herr Verfasser gedachten Buchs einem Tagesarbeiter aufleget, **) so kann ein solches Gesinde ganz bequem 27 Lose Roggen und etwa 32 Lcfe Sommerge­

treide ausseien, und wenn ich die Erndte von der Noggenaussaar, gleichfalls nach des

*) Der vierte Arbeiter verrichtet den Ee- horch des Gefildes, und steht die eine Woch< durch mit Anspann und die ande- re Woche zu Fuß auf dem Gute.

c<i) Denn ein jeder Tagesarbeiter kann bei einer guten Aussicht, die nur etwas scharf ist, z Löf Aussaat in jeder Lotte bearbeiten. * 0.6. 148.

(8)

(*) 9 (*)

des Herrn Verfassers Berechnung, *) das 6ee Korn über die Alisfaar rechne, so muß ein solches Gesinde 162 Löse Rog- gen über die Aussaat erndten und von der Sommersaat, wenn ich das ^te Korn von der Gersten und das 4sc von der Haber-AuSsaat annehme, ohngesahr 8®

Lose Gersten und 64 Löse Haber erndten können. Um die Einnahme und Ausga­

be des Bauers deutlicher zu machen, will ich die ganze Erndte dieses Gesindes zu Geld anschlagen; und ich glaube einen billigen Preist anzunehmen, wenn ich das Löf Roggen zu 80, die Gerste zu 6 0 und den Haber zu 40 Kop. berechne.

Ausser der Getreid-Erndte gewinnt der Bauer aus seinem Viehstande so viel, daß er nicht allein Fleisch, Butter, Milch u. dergl. zum eigenen Genusse frei hat, sondern er verkauft auch wohl ein bis zwei

ß) Aussaat ist 2 Löf, davon ist die mit- telmäßige Erndte sicher 14 Löf. >—• S.

S. 148.'

(9)

HO (*)

zwei Stück Hornvieh, einige Schaafe, Butter, Talg, Honig, Wachs, Leinsaa- men, Flachs, Hüner, Enten, Ganse u.

«. m. Für alle diese Artikel kann mtm wenigstens 30 Rubel rechnen, die der Bauer ausser seiner Erndte jahrlich löset.

Dies wird deutlicher werden durch folgende Berechnung der jährlichen Einnahme und Ausgabe eines lief- und ehstlandischen Bauers, der ein Viertel Landes besitzet.

Einnahme. Rbl. Kop.

Die ganze Erndte von einem Viertler beträgt:

162 Löse Roggen a 80 Kop. 129 60

80 - Gersten a 60 - 48 —•

64 # Haber a 40 - 25 60 Sud dem Viehstande und an-

dern Produkten wird gelöst 30 —- Summa Rbl. 233 20

Aus-

(10)

(*) *i w u öZab e.

Auf 4 Arbeirskerls jährlich zu Vrod gerechnet 24 Löse Roggen, das Löf zu 80 Kop. - «

Auf 4 arbeitende Weibsper­

sonen 20 Löf . . ä 80 # Für 8 Kinder, die das Ge finde babeu könnte, 4 Löft auf ein jedes gerechnet - ? »

Zu Grütze fürs ganze Gesinde, 20 Löse Gersten - - - -

Zum Erzug einiger Kälber und Mästung einiger Schweine, 5 Löft Roggen und 5 Löse G.rsten Auf 7 Monat Futter für 4 Pferde, für j^'des Pferd taglich ein Garnitz Haber, deren 24 auf ein Löf geben, macht 35 Löse, a 40 Kop. - - t

Und weun der Bauer seine 4 Fuhren thut, noch 4 Löf Haber zu dem obigen Futter gerechnet, betragt - - - - - -

Fürtrag Rbl. 96 20 Auö-

(11)

(*) I 2 (*)

?lu 6 gabe.

Furtrag Die Priestergerechtigkeit ist ein Drittel Löf von Roggen Gersten und Haber, macht -

Das an den Gutsherrn jähr- lich zu zahlende Gerechcigkeits getre-de 3 Löf Roggen, z Löf

©ersten und 3 Löf Haber . . . betragen - - -

Zwei Tonnen Salz - Zur Unterhaltung der Pflugeisen rechne auf jedes ei- ncn Rubel - - - -

Beschlag der 4 Pferde, die im Gesinde sind, rechne -

Da Der Bauer das eine Iabr sich einen Not und das andere Jahr einen Pelz zu machen pflegt, und ein Nok li Rubel, d?r Pelz aber 3 Rubel kostet; fo rechne für diese Kleidungsstücke Die Kinder zu kleiden, rech- ne ich die Hälfte - -

Rbl.

96

5

7

Furtrag Rbl.

9

146 2 0

Aus-

(12)

(*) i3 (*) A u s g a b e .

Fürtrag -- Die kleine Gerechtigkeiten, so der Bauer feinem Herrn jährlich abzutragen hat, bestehen in:

\ Schaaf

3 E y e r - - - - - - I HuhN t i i - -

3 Pfund Hopfen - - - - im* einen Sack - - - -

Kopfgeld für 8 mänliche Seelen Hemde und Strümpfe werden im Gesinde von bett Weibern verfertigt, bei* Flachs hiezu selbst gebaut tmb bic Wolle von ben Schaafen genommen.

Die dein Gutsherrn zu zah­

lende Gelbherechrigkeit - - Zu unbenamen kleinen Ausgaben

Auffer einem kleinen Slück

£mtb, zu ungefehr einem Löf Aus­

saat, bas der Wirth einem jeden Knecht zu geben pflegt; giebt er ihm auch noch 2 Rubel Lohn jährlich, beträgt für 3 Knechte Z u m W o h l l e b e n - - - - -

Rbl.

.146

i 10

6

6 2

Summa Rbl. 233 20

(13)

(i) 14 (*)

Nach vorhergehender Berechnung,

wo

ich nichts übertrieben, gliube ich bewie­

sen zu haben, daß der lief- und ehstländi- fche Bauer von seinem Land nicht allein reichlichen Unterhalt hat, sondern daß ihm auch ein Ansehnliches zum Wohlleben übrig bleibe. ' Izt brauche ich mir noch zu bewei­

sen : daß der nach dem Wakenbuch dem Baner auferlegte Gehorch hinreichend ist, 6de bei einem Gute erforderliche Arbeiten zu bestreiten, und zu diesem Ende werde ich eine Berechnung von Bauerarbeitöta- gen, wie selbige bei einem sehr erfahrnen Landwirth auf einem seiner Güter cinge- wendet werden, zum Grunde legen, und hiernach beweisen, daß ein Gut von

8-J

lieflandischen Bauerhaken bei einer Aus- saat von 200 Lösen Wintergetreide, und einem Brandweinvbrande von 210 Fäs­

sern , alle diese Arbeiten mit den gcsezli- chen Arbeitstagen verrichten könne.

Ver-

(14)

(*) M (*) V e r z e i c h n i ß

von den PrästtU-.dis eines privat Gutes vou 8^ Bauerhakcn nach Vorschrift des Wakenbuchs.

Das Jahr hindurch sei;

ffett 25 Viertlet' ein jeder wö­

chentlich 3 Tage mit Anspann;

also in 5 2 Wochen, alle - Desgleichen von St. Geor­

gs b i s M i c h a e l i s , e i n j v d e r 3 Tage zu Fuß, macht in 22 Wochen * * » » #

17 Achtler prästiren ein jeder wöchentlich 1 ^ Tage mit Anspann; also in 5 2 Wochen Nebst diesem arbeiten sie von St. Georgi bis Michae­

lis ein jeder 1 \ Tage zu Fuß, macht in 22 Wochen - f

Ausserdem muß ein jeder P'ertlcr 1 2, und ein Achtler 6 Hülfstage leisten, diese bc- tragen - - - - j

Fürtrag

Arbeits tagemit Anspan

3900.

1300.

Arbeits tage.

165®.

>200.

55°'

403, 2^02.

Ueber

(15)

Ott i6 (f)

Fürtrag - Ueber vorgeme'.dte Arbeit muß ein jeder Viertler jur Verführung der Hofsgefalle 4, und ein Achtler 2 Fuhren thun. Weil es aber dem Gutsbesitzer vermöge Eines Erlauchten Kapferlichen Ge- neral-Gouvernements-Publi­

kation vom 12. April 1765 dritttnPunkts frei stehet, wenn zur Verführung der Hofsge- falle, die Fuhren nicht ge­

braucht werden, sie anderwei­

tig zu nützen : so werden solche theils m Aüfübrnng des nö­

tigen Brennholzes gebraucht.

Alsdenn leistet einVierrler für eine Fuhre 14 Arbeitstage mit Anspanj und also für 4 Fuhren 5 6, betragen von 2 5 Viertlern Eben so prastiren 17 Acht«

ler für ihre 2 Fuhren -

Arbeits tagein ir Anfpan 5 200.

Jürtrag 1400.

_476; 7076. 2602.

Da

(16)

m

17 w

Fürtrag - Da solchergestalt jede Ar- freit für gerechnete Tage ge- schiehet, u :b also die Arbeits­

tage zu Fuß nicht zureichen, hingegen die Arbeitstags mit Anspann gewöhnlich überschie­

ßen , so werden erstere mit leztern bestritten, und zwar so, daß für 2 Arbeitstag: mit Anspann, 3 Arbeitstage zu Fuß geleistet werden müssen.

Auf diese Weise betragt der Gegenseitige Ueberschuß von 1979 Arbeitstagen mit An­

spann - - - - - s

üiimmst

Arbeits tagemit Anspan 7076.

Arbeits tage zu Fu„\

2 6 0 2 *

2968.

7076.; 5570.

B Tßü Saarn

t TDlt V c v «

(17)

(*) IS (i V e r z e i c h n von der Anwendung der

tage mit Anspann und Fuß.

Da nach der gewöhnlichen Art jedcr Arbeiter mit i Pferd des Tags 3 Stük 'pflügen muß, wovon jedes 40 Schritt lang und 30 breit ist, und eines Löfs Aussaat betragen, so sind zum ersten pflügen der Sommerkornfelder nötig, wenn di. leite Aussaat in 200 Löfen bestanden hat -

Zum eggen desselben, d.'«

in zween Tagen 6 Löf Stel­

len durch 2 Pferde füglich bestellt werden können -

Zur Habersaarzeit kom- meil auf einen Tag vom Viert- to: 3, und vom Achtler. 2 Arbeiter mit Anspann betra- gen - * - * #

)

i ß

7076 Arbeits- 5570 Tage zn Arbeits

tagemit Anfpan

Fürtrag

:oo.

109, 441.

Arbeits tage zu Fuß.

Zum

(18)

ort 19 (*)

Fürtrag - 9um eggen des Habers kommen auf einen Tag vorn Vicrtler 2, und vom Acht- ler ein Arbeiter mit Anspann betragen * * s * '*

Zur Gerstenaussaat kom­

men auf 2 Tage vom Vlerr- Icv 3, und vom Achtler 2

Arbeiter mit Anspann betra­

gen - - - t l i Zum Mistführen fommtr aus jedem Viertel 3 Mew sehen und 2 Pferde und vom Achkel 2 Menschen und 1 Pferd, höchstens auf 10 Tage Zum pflügen der Brach felder nach obiger Berechnung

Zum eggen desselben - Zum Heumachen vom Viertler 3, und vom Acht- ler 2 Menschen auf 12 Ta­

ge, betragen - - - -

Arbeitt tagemit Anspan 44^

67.

21

670.

200.

I X 2.

1728.

(19)

OH Ott

Arbeits Arbeits tage mir tage zu Anspan Fuß.

Fürtraq - 1728« 1210«.

Zum Korden *) des Rog­

genfeldes t * t t * 150.

Zum Eggen desselben - 120. •—

Zum Roggenschneiden kom­

men sie auf die eingetheilte Stücke und wird auf jeden Arbeiter täglich zu schneiden eines sxilmits Aussaat Lan­

des gerechnet, also zu 200

Lösen Aussaat - 3

.—.

800*

Zum Roggensaen kommen auf 3 Tage vom Vierrler 3, und vom Achtler zwei Arbei­

ter mir Anspann - - - 3-7. •—>

Zum Gerstenschneiden auf

120 Löse Aussaat - - 48°#

Zum Haberschneiden aus

100 Löse Aussaat * - '—• 40 o,- Zur Erbsenaufnahme auf

5 Löse Aussaat 8 Tage auf

ein Löf gerechnet - - - —> 40.

Fürtrag 2325. 293°»

Bei

») Korden heißt zum jiwitcmmtl pflügen.

(20)

(5) 21 (5)

Fürtrag - Bei zwei doppelten Hofs- Riehen zum Korn - und Strauchbeiführen, während 2o Wochen, da gedroschen wird, täglich 4 Arbeiter mit Anspann s s 6 e s

Da in 7 Monat 210 Fasser Brandwein gebrannt werden, und täglich 1 Faß aus der Küche kommt, so werden taglich 4 Arbeiter ge­

braucht , macht - - - Das in der Brandweins- Küche und zur Heitzung der Hofgebaude erforderlicheHolz, und zwar 500 Faden aus der Nahe anzuführen

Im Maststall stehen täg- lich 3 Arbeiter zu Fuß, wö­

chentlich 21 Tage, und in 50 Wochen s » »

Fürcrag -

Arbeits tagemit Anspan 23 25-

Arbeits

480.

500.

33°5-

(21)

(*) -- Ott

. ( Füttroz - Die Verführung von 180 Fasser Brandwein, zu 2 Fas ser auf ein Fuder gerechnet, mach.n 90 Fuhren, eine je de zu 14 Tagen

Aush'c dem Vrandw^in noch etwa 300 Löfe Getrei- d? zu verführen, zu 7 bis 8 Lcfe auf ein Fuder gerechnet Ueberschuß an Arbeitsm- Ken mit Anspann, von wel»

dxn die Fehlende 1598 Ar­

beitstage zu Fuß genommen w o r d e n - - - - -

Zu allerlei vorfallenden Nebenarbeiten, übrige Ar­

beitstage zu Fuß

Arbeits Arbeits tagemit

Anspan 3 3 9 5

1 2 6 0 .

53

1979-

Summa 7076. j 5570, Durch obige Berechnung hoffe ick be­

wiesen zu haben, daß der Gutsbesitzer keine Ursache hat, seinen Baurcn einen grö-

(22)

m 2z (4.)

großem Gehorch aufzulegen, als ihnen zu leisten gebührt, und daß alle die bei einem Gut zu verrichtende Arbeiten mit den ge- wönlichen Arbeitstagen ganz bequem de- stritten werden können. Sölten aber den- noch auf einigen Gütern die Bauren über ihre gefezliche Arbeit angestrengt werden, sc liegt eö entweder an Der Verwaltung des Herrn, der seine Arbeiter nicht ge­

hörig einzutheilen und zu gebrauchen weiß;

oder an den Baureu selbst, die ihre Ta- geöarbeiten nicht ordentlich verrichten.

Mithin ist der lief- und ehstlandische Bauer nicht der so elende Sklave, für den er ausgeschrien wird. Soll er e6 ober denn durchaus heißen, so ist er es gewiß nur dem Namen nach. Man nen­

ne ihn aber nach seiner natürlichen Be- nennung Bauer, und betrachte ihn im Lichte seines Wohlstandes, so werden ge- wiß alle die verhaßten Meinungen, die man von seinem Elende gefaßt hat, schwin­

den,

(23)

(f) 2 4 (t)

den, und man wird ihn vielleicht den Freigelassenen, die sich oft Unterhalt er- betteln müssen, vorziehen. In einem je- den Stande giebt es reiche und arme Menschen; also auch im Bauerstande.

Eö ist a'so unbillig, wenn man den durch Faulheit und Liederlichkeit arm geworde- nen Bauer bloß dem Gutsbesitzer zum Vorwurf machen will, ohne zugleich feine Aufmerksamkeit auf den fleißigen und wohlhabenden zu richten, und darnach den wahren Zustand eines lief- und ehstlan- tischen Bauers zu beurtheilen. Man sehe doch denselben in den Kirchen, auf den Jahrmärkten, in den Krügen, auf Hoch- zeiten und dann, wenn er unbemerkt bei einem Schmause sich selbst überlassen ist.

Wie wohlgemuth er sich denn in einem seinem Stande gemäßen Ueberfluß zeiget.

Sein Werd und seine Kinder sind gut gekleidet. Das Weib ist oft mit großen silbernen Zierrathen behangen, und man sieht Magdchen, die zehn und mehrere Rubel-

(24)

ob -5 ro

Rubelstücke am Hasse hangen haben. Al- les dieses sind nicht Zeugnisse seines Elen- des, sondern seines Wohlstandes und ei«

ner Verfassung, in derer, wenn er seine Pflichten erfüllt, als Bauer so glücklich wie möglich seyn kann.

Ich wünsche, daß diese wenigen Blat- ter dem Herrn Verfasser des gedachten Buchs von der Sklaverei, eine bessere Meinung von der Verfassung des lief- und ehstlandifchen Bauers geben und ihn überzeugen möchten, daß man auch mit den besten Absichten, von Vorurtheilen geleitet, off in einer Sacbe zu weit ge- Heu könne. Wie besonders die vom Rich- (er der Niederrechtspflege jährlich vorzu­

nehmende Inquisition einer von den Vor- schlagen ist, der, so nüzlich er auch zu seyn scheinet, nur dazu dienen könnte, zwi- schen dem Herrn nnd seinen Bauren den Saamen des Hasses und der Zwietracht auszustreuen; denn bei diesen Uuterfuchun-

flt'n

(25)

(*)

2(5

(i)

gen würde der Bauer allemal über etwas Zu klagen haben, und der Herr würde sich immer vertheidigen müssen, und wenn lezterer sich würde vertheidigt haben, wer würde alsdenn wohl bei einem erbitterten Herrn der leidende Theil bis zur neuen Inquisition seyn? *) Würde nicht hiedurch das Band, das den Bauer an seinen Herrn bindet, zerrissen werden? Unb ge­

wiß ist es Dasselbe, das einen liebreichen Vater an seine Kinder und Hausgenossen bindet.

Ich könnte hier auch einige Vorschlage machen, wie ein6 unb das andere einge­

führt unb verbessert werben könnte. Ich bcscheide mich aber dessen, einer weifen Regie- S. S. 183. Warum soll der Bauer nicht gleich klagen? warum soll er ein ganzes Jahr die Bedrängnisse seines Herrn dulden? Wofür sind denn die Niederland-Gerichte bestellt, und sitzen in diesem Gericht nicht auch Bauren?

(26)

(*) -7 (•:-)

Regierung vorzuschreiben, wie Sie Land mib Leute regieren soll. Die einsichtsvolle Manner, denen das Wohl Lieflands an- vertraut ist, wissen es zu gut, daß viel­

leicht hier und dort kleine Mißbrauche obwalten, aber sie wissen auch: daß sich nicht alles plötzlich andern läßt, ohue die Rechte des einen oder dcö andern zu ver- letzen, und vielleicht dadurch Verwirrung im Ganzen anzurichten. Man überlasse doch diesen und der Zeit, die bereits viele Verbesserungen in Lief- und Ehstland her­

vorgebracht hat, unsere Verfassung auf den vollkommensten Grad menschlicher Ordnung und Glückseligkeit zu bringen, und vergesse nie dabei: daß alte Gebrau- che und Gewohnheiten so lange ehrwür­

dig bleiben müssen, bis etwas Vollkom- mcners erfunden worden, das den alten Ein'.ichtnngen vorzuziehen wäre.

Zum Beschluß erlaube man mir eine kleine Ausschweifung.

Ich

(27)

<*) 28 (*)

Ich habe sowohl den Bauer als seinen Herrn bei meinen Berechnungen ihrer beiderseitigen Einkünfte, in einem blühen- den Zustande gezeigt und vorauögeseßt, daß ergiebige Erndten beider Fleiß be­

lohnt haben. Aber wenn durch MißwachS, Hagel und Viehseuche der Bauer zu Grunde gerichtet, und der Herr, statt eine reiche Erndte einzusammlen, von seinen Feldern kaum so viel gewinnt, daß er sein Haues mit dem Nothwendigen vcr- sorgen und seine Saaten bestreiten kann;

dabei aber doch alle Kronsliefernngen rich­

tig abliefern, seine Bauren ernähren, und noch überdem die Kopfsteuer für selbige bezahlen muß; wie sieht es denn mit dem Bauer und seinem Herrn aus? Und wer ist es dann, der den ersteren in seiner Noth unter die Arme greift, und ihm bei seinem eigenen Elende das lezte hin- giebt, um ihn, wo nicht in einen ganz glücklichen, doch ertraglichen Zustand zu setzen? Wer anders wohl, als der söge-

nannte

(28)

«) 59 (*)

Nannte rafstnirte Herr! und dslnn weint dieser von allen Sei reu gepreßte Herr oft eine stille Thräne im Verborgenen und schazt sich unglücklicher wie sein Bauer, der, nachdem er diesen mit allem gehol- fen, oft selbst vergebens um Hülfe seufzt.

Alsdann ist das Stückchen Brod, wor­

über der Bauer, nach dem Ausdruk des Herrn Verfassers, *) Tranen fallen laßt, demjenigen vorzuziehen, das der Herr mit Gefahr des Verlustes feines ganzen Ver- Mögens geniest; denn einige dergleichen unglükliche Jahre können ihn nötigen, sein Grundstük mit dem Rükken anzufe- hen; dahingegen sein Bauer wegen des Besitzes seines Landes hinlänglich gesichert ist, und von dem Gutöeigenthümer nie ohne Hülfe gelassen wird.

Und alle die hier angeführte Verbind- lichkeiten des Herrn gegcn seinen Bauer

sollten

*) S. S. 134.

(29)

HO z° (-!•)

sollten festem gegen erfiem zu nichts ver­

binden ? Nur immerhin entlasse man dem Erdensohn aller seiner Pflichten und gebe ihm auch, wenn man will, seine Freiheit;

aber nur nehme man auch nicht bemjenU gen sein Eigenthum, der es für sein baa- res Geld gekauft, geerbt oder auch für die dem Staate geleisteten Dienste ale eine Belohnung erhalten hat.

S c h l o ß - O b e r p a h l e n , gedruckt bei' Grenzius und Kupjau.

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