RR\689642DE.doc PE394.021v02-00
DE DE
EUROPÄISCHES PARLAMENT
2004
2009
Plenarsitzungsdokument
A6-0384/2007 12.10.2007
*
BERICHT
über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina zur Erleichterung der Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa (KOM(2007)0423 – C6-0296/2007 – 2007/0140(CNS))
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Claudio Fava
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PR_CNS_art83app
Erklärung der benutzten Zeichen
* Verfahren der Konsultation Mehrheit der abgegebenen Stimmen
**I Verfahren der Zusammenarbeit (erste Lesung) Mehrheit der abgegebenen Stimmen
**II Verfahren der Zusammenarbeit (zweite Lesung) Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Billigung des Gemeinsamen Standpunkts
Absolute Mehrheit der Mitglieder zur Ablehnung oder Abänderung des Gemeinsamen Standpunkts
*** Verfahren der Zustimmung
Absolute Mehrheit der Mitglieder außer in den Fällen, die in Artikel 105, 107, 161 und 300 des EG-Vertrags und Artikel 7 des EU-Vertrags genannt sind
***I Verfahren der Mitentscheidung (erste Lesung) Mehrheit der abgegebenen Stimmen
***II Verfahren der Mitentscheidung (zweite Lesung) Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Billigung des Gemeinsamen Standpunkts
Absolute Mehrheit der Mitglieder zur Ablehnung oder Abänderung des Gemeinsamen Standpunkts
***III Verfahren der Mitentscheidung (dritte Lesung) Mehrheit der abgegebenen Stimmen zur Billigung des gemeinsamen Entwurfs
(Die Angabe des Verfahrens beruht auf der von der Kommission vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.)
Änderungsanträge zu Legislativtexten
Die vom Parlament vorgenommenen Änderungen werden durch Fett- und Kursivdruck hervorgehoben. Wenn Textteile mager und kursiv gesetzt werden, dient das als Hinweis an die zuständigen technischen Dienststellen auf solche Teile des Legislativtextes, bei denen im Hinblick auf die Erstellung des endgültigen Textes eine Korrektur empfohlen wird
(beispielsweise Textteile, die in einer Sprachfassung offenkundig fehlerhaft sind oder ganz fehlen). Diese Korrekturempfehlungen bedürfen der Zustimmung der betreffenden technischen Dienststellen.
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INHALT
Seite ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS...5
BEGRÜNDUNG ...6
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN...7
VERFAHREN ...10
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ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina zur
Erleichterung der Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa (KOM(2007)0423 – C6-0296/2007 – 2007/0140(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2007)0423)1,
– gestützt auf Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe b Ziffern i und ii und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0296/2007),
– gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0384/2007), 1. stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Bosnien und Herzegowina zu übermitteln.
1 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
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BEGRÜNDUNG
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) stimmt dem Abschluss zweier einander bedingender und paralleler Abkommen mit Bosnien und Herzegowina zu; es handelt sich dabei um das Rückübernahmeabkommen und um das Abkommen über
Erleichterungen bei der Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa. Der Ausschuss begrüßt diese Abkommen, die gemeinsam mit dem künftigen Visakodex, der Umsetzung des Visa-
Informationssystems (VIS) und der weiteren Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres den Raum der Freiheit und des Rechts über die EU hinaus ausdehnen werden.
Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die EU und Bosnien und Herzegowina im Geiste gemeinsamer Verpflichtung und Verantwortung die illegale Einwanderung effektiv bekämpfen und zur Entwicklung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, der Achtung der Menschenrechte und der Zivilgesellschaft beitragen können, indem sie eine einfachere Kontaktaufnahme und ein erleichtertes Reisen der Menschen zwischen den Gebieten der beiden Vertragsparteien fördern. In diesem Zusammenhang begrüßt der Ausschuss die
vorangegangene Entscheidung der Behörden von Bosnien und Herzegowina, die Visumpflicht für EU-Bürger abzuschaffen, und vertritt die Auffassung, dass die EU noch auf der Suche nach einer angemessenen Antwort auf diese Entscheidung ist.
Auch seitens der Europäischen Kommission sind noch Verbesserungen möglich; sie sollte eine Informationskampagne starten und Mittel und Wege finden, um – unter
Berücksichtigung dieser und anderer geschlossener Abkommen – allen Reisenden alle notwendigen Informationen leicht zugänglich zu machen. Bis jetzt enthält nicht einmal die Website der Kommission systematische und transparente Informationen zu diesem Thema.
Dem für die Überwachung der Umsetzung dieser Abkommen zuständigen Ausschuss sowie der Kommission selbst wird dringend empfohlen, asymmetrische Beschränkungen zu
identifizieren, die verhindern, dass Verfahren reziprok gestaltet werden können, und damit in den Konsulaten und an den Grenzübergängen zu Hindernissen für Reisende werden.
Insbesondere muss untersucht werden, ob ein teilweises Outsourcing von visarelevanten Konsulardiensten sich auf die Zugänglichkeit auswirken und zu einer unerwünschten Erhöhung der Visagebühren oder zum Phänomen des „Visa-Shoppings“ führen könnte.
Schließlich erwartet der LIBE-Ausschuss von der Kommission, dass sie das Parlament über die Ergebnisse der Umsetzung der Abkommen informiert.
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4.10.2007
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina zur Erleichterung der Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa
(KOM(2007)0423 – C6-0296/2007 – 2007/0140(CNS))
Verfasserin der Stellungnahme: Doris Pack
app
KURZE BEGRÜNDUNG
Das Europäische Parlament hat sich konsequent für eine Lockerung der drakonischen
Visaregelung eingesetzt, die den Ländern des ehemaligen Jugoslawien auferlegt wurde. Diese Regelung, die in starkem Kontrast zu den Bedingungen für jugoslawische Staatsangehörige vor dem Krieg steht, hat sich besonders negativ auf die soziale und wirtschaftliche
Entwicklung der Länder Südosteuropas ausgewirkt.
Anstatt dem ursprünglichen Zweck zu dienen, nämlich zu verhindern, dass lokale
Verbrecherringe ihre Aktivitäten über die Region hinaus ausweiten, hinderte sie ehrliche Studenten, Akademiker, Wissenschaftler und Unternehmer daran, enge Kontakte mit Partnern in EU-Mitgliedstaaten zu knüpfen. Es herrschte, insbesondere unter jungen Leuten ein Gefühl der Isolation, einer unverdienten Diskriminierung und Gettoisierung, das zu einer Aushöhlung ihrer europäischen Identität führte. „Europa“ ist eine wohlhabende Gesellschaft, der sie angehören möchten, von der sie sich aber abgelehnt fühlen.
In der Zwischenzeit haben die Verbrecherbanden ihre Ringe erweitert, Bündnisse mit analogen Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten geschlossen und ihre Aktivitäten auf unsere Gebiete ausgeweitet, und all das trotz der derzeit geltenden Visabeschränkungen.
Daher scheint es angebracht, die Grundlagen der Visapolitik an sich, die die EU bisher
gegenüber den Ländern Südosteuropas angewandt hat, zu hinterfragen. Es sollte viel größeres Augenmerk auf die regionale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des organisierten
Verbrechens und des illegalen Handels gelegt werden, und es sollten umfassendere Mittel und Programme für den Ausbau der Einrichtungen, die Aus- und Weiterbildung und eine bessere
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Entlohnung des Personals vorgesehen sowie ausgeklügeltere Technologien gefördert werden.
All das kostet Geld, und hier sollte die EU Solidarität an den Tag legen. Es liegt nicht nur im Interesse dieser Länder, sondern auch im Interesse der EU, dass eine wirksame, verlässliche und unbestechliche Grenzsicherung, Polizei und öffentliche Verwaltung geschaffen werden.
Deshalb sollte die Unterstützung im Rahmen des Instruments zur Vorbereitung auf den Beitritt aufgestockt und zusätzliche Mittel zu diesem Zweck bereitgestellt werden.
Durch die Bereitstellung einer derartigen (finanziellen und technischen) Unterstützung würde die EU diese Länder in die Lage versetzen, die Voraussetzungen für den nächsten Schritt zu erfüllen – die Liberalisierung der Visaregelung. Das Europäische Parlament und insbesondere der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten befürworten nachdrücklich die Aufhebung der Visavorschriften für die Bürger der Region, sobald dies technisch möglich ist. Unserer
Ansicht nach wäre dies ein eindeutiges Signal, dass die Länder dieser Region zu Europa gehören. Es würde sie dazu ermutigen, entschlossen vorzugehen und die Reformen zu verabschieden, die schließlich eine Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union ermöglichen werden.
******
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, die Billigung des Vorschlags der Kommission vorzuschlagen.
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VERFAHREN
Titel Abkommen zwischen der EG und Bosnien und Herzegowina über die Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer KOM(2007)0423 - C6-0296/2007 - 2007/0140(CNS) Federführender Ausschuss LIBE
Stellungnahme von
Datum der Bekanntgabe im Plenum AFET 24.9.2007 Verfasser(in) der Stellungnahme
Datum der Benennung Doris Pack 12.9.2007
Prüfung im Ausschuss 3.10.2007
Datum der Annahme 3.10.2007
Ergebnis der Schlussabstimmung +:
–:
0:
23 0 0 Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Mitglieder Vittorio Agnoletto, Christopher Beazley, Monika Beňová, Michael Gahler, Jas Gawronski, Alfred Gomolka, Richard Howitt, Anna Ibrisagic, Vytautas Landsbergis, Willy Meyer Pleite, Samuli Pohjamo, Libor Rouček, Katrin Saks, Jacek Saryusz-Wolski, Gitte Seeberg, Ari Vatanen, Josef Zieleniec
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellvertreter(innen) Árpád Duka-Zólyomi, Gisela Kallenbach, Erik Meijer, Rihards Pīks, Csaba Sándor Tabajdi, Marcello Vernola
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DE
VERFAHREN
Titel Abkommen zwischen der EG und Bosnien und Herzegowina über die Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer KOM(2007)0423 - C6-0296/2007 - 2007/0140(CNS) Datum der Konsultation des EP 18.9.2007
Federführender Ausschuss
Datum der Bekanntgabe im Plenum LIBE 24.9.2007 Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
Datum der Bekanntgabe im Plenum AFET 24.9.2007 Berichterstatter(-in/-innen)
Datum der Benennung
Claudio Fava 3.10.2007
Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen) Edith Mastenbroek
Prüfung im Ausschuss 10.9.2007 2.10.2007 9.10.2007
Datum der Annahme 9.10.2007
Ergebnis der Schlussabstimmung +:
–:
0:
25 3 0 Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Mitglieder Alexander Alvaro, Philip Bradbourn, Mihael Brejc, Kathalijne Maria Buitenweg, Michael Cashman, Giuseppe Castiglione, Giusto Catania, Jean-Marie Cavada, Elly de Groen-Kouwenhoven, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Roland Gewalt, Lívia Járóka, Ewa Klamt, Barbara Kudrycka, Claude Moraes, Inger Segelström, Károly Ferenc Szabó, Adina-Ioana Vălean, Manfred Weber, Tatjana Ždanoka
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung
anwesende Stellvertreter(innen) Simon Busuttil, Charlotte Cederschiöld, Evelyne Gebhardt, Ona Juknevičienė, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Eva-Britt Svensson